Freitag, 4. August 2017

focus.de: "Finanzamt" bestätigt - Steuerpfändung unrechtmässig, Beschlagnahmung von Privatvermögen verboten

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Steuerpfändung unrechtmäßig, Finanzamt bestätigt

Montag 10 Feb. 2014 14.02 · von Karl-W. Euler

laut Finanzamt IV Stuttgart ist unter Az.: D 97175/50002 eine Steuerpfändung nicht rechtens. Damit wurde folgender Antrag bestätigt: Es gilt immer noch die Haager Landkriegsordnung (HLKO), eben weil wir – immer noch - Besatzungsrecht ( siehe Grundgesetz etc.) haben. Und gemäß HLKO ist gemäß Art 46 die Beschlagnahme von Privatvermögen verboten. Wer es nicht glaubt, mag es nachlesen und das bestätigende Finanzamt fragen.

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