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Steuerpfändung unrechtmäßig, Finanzamt bestätigt
Montag 10 Feb. 2014 14.02 · von Karl-W. Euler
laut Finanzamt IV Stuttgart ist unter Az.: D 97175/50002 eine
Steuerpfändung nicht rechtens. Damit wurde folgender Antrag bestätigt:
Es gilt immer noch die Haager Landkriegsordnung (HLKO), eben weil wir –
immer noch - Besatzungsrecht ( siehe Grundgesetz etc.) haben. Und gemäß
HLKO ist gemäß Art 46 die Beschlagnahme von Privatvermögen verboten. Wer
es nicht glaubt, mag es nachlesen und das bestätigende Finanzamt
fragen.
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