siehe dazu: besuch-beim-burgermeister-in-furfeld
amtsblatt-der-verbandsgemeinde-bad-kreuznach
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Antwort auf das Schreiben des BVerG nach meiner Verfassungsbeschwerde gegen die Bundestagswahl 2017
Moin Frau Diersch,
die Zulässigkeit meiner Beschwerde ist gegeben, weil ich es als Grundrecht berechtigter so will und ich erinnere Sie als Grundrecht verpflichtetes Organ der BRD hiermit an Ihre Aufgaben, die sie auf Ihrer Internetpräsenz darstelle:
Aufgaben:
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.
Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der
freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu
verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte. Zur
Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet.
Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen
werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.
In meiner Beschwerde habe ich Sie auf folgendes hingewiesen:
Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt
Die deutsche Staatsangehörigkeit basiert auf das Neue Staatsrecht von 1934.
Damit liegt ein offenkundiger Verstoß gegen das Grundgesetz vor (Art. 139 GG).
Allein das ist schon Grund genug,
die selbst vorgegebenen Aufgaben zu erfüllen und der Wahl per
einstweiliger Verfügung Einhalt zu gebieten.
Darüber hinaus hat die Entscheidung des
Tribunal Général de la Zone Francaise d´Occupation in Rastatt vom
06.01.1947 hat das gesamte in der Zeit vom 05.03.1933 bis 08.05.1945
nationalsozialistisch geprägte Recht in Deutschland bindend aufgehoben.
Beweisführung in der Expertise der Grundrechtepartei unter https://grundrechtepartei.de/rechtsstaatsreport/tribunal-general
Weiterhin habe ich darauf hingewiesen,
dass der Personalausweis kein Nachweis, für die deutsche
Staatsangehörigkeit ist. Wie kann ich damit mein Grundrecht auf Wahl
nutzen, wenn ich die deutsche Staatsangehörigkeit nicht nachweisen kann.
Außerdem ergeht hiermit
Strafanzeige und Strafantrag beim Generalbundesanwalt gegen den
Bundeswahlleiter, da er das Wahlgesetz und darin enthaltene verbotene
Gesetze aus dem Nazizeit nutzt.
Ich erwarte das Aktenzeichen bis spätestens 22.09.2017
Darüber hinaus erging bereits
Strafanzeige beim Generalbundesanwalt wegen der Ausgabe von falschen
Dokumenten, nachdem der sogenannte Personalausweis offenkundig gegen das
Personalausweisgesetz verstößt (Statt des im Muster geforderten
Familienname steht dort nur Name). Auch hier erwarte das Aktenzeichen
bis spätestens 22.09.2017
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