Mittwoch, 20. September 2017

Strafanzeige und Strafantrag beim Generalbundesanwalt gegen den Bundeswahlleiter / Antwort auf das Schreiben des BVerG nach meiner Verfassungsbeschwerde gegen die Bundestagswahl 2017 / Besuch beim Bürgermeister von Fürfeld

   OTL Schröpfer - persönlich bekannt - sollte mal Kontakt zu unserem VG Bürgermeister, zu unseren Ortsbügermeistern und zur Kreisverwaltung Bad Kreuznach aufnehmen

                 siehe dazu: besuch-beim-burgermeister-in-furfeld

                  amtsblatt-der-verbandsgemeinde-bad-kreuznach

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Antwort auf das Schreiben des BVerG nach meiner Verfassungsbeschwerde gegen die Bundestagswahl 2017 

 
Moin Frau Diersch,
die Zulässigkeit meiner Beschwerde ist gegeben, weil ich es als Grundrecht berechtigter so will und ich erinnere Sie als Grundrecht verpflichtetes Organ der BRD hiermit an Ihre Aufgaben, die sie auf Ihrer Internetpräsenz darstelle:
Aufgaben:
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte. Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.
In meiner Beschwerde habe ich Sie auf folgendes hingewiesen:
Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt
Die deutsche Staatsangehörigkeit basiert auf das Neue Staatsrecht von 1934.
01Neues Staatsrecht
Damit liegt ein offenkundiger Verstoß gegen das Grundgesetz vor (Art. 139 GG).
Allein das ist schon Grund genug, die selbst vorgegebenen Aufgaben zu erfüllen und der Wahl per einstweiliger Verfügung Einhalt zu gebieten.
Darüber hinaus hat die Entscheidung des Tribunal Général de la Zone Francaise d´Occupation in Rastatt vom 06.01.1947 hat das gesamte in der Zeit vom 05.03.1933 bis 08.05.1945 nationalsozialistisch geprägte Recht in Deutschland bindend aufgehoben. Beweisführung in der Expertise der Grundrechtepartei unter https://grundrechtepartei.de/rechtsstaatsreport/tribunal-general
Weiterhin habe ich darauf hingewiesen, dass der Personalausweis kein Nachweis, für die deutsche Staatsangehörigkeit ist. Wie kann ich damit mein Grundrecht auf Wahl nutzen, wenn ich die deutsche Staatsangehörigkeit nicht nachweisen kann.
Außerdem ergeht hiermit Strafanzeige und Strafantrag beim Generalbundesanwalt gegen den Bundeswahlleiter, da er das Wahlgesetz und darin enthaltene verbotene Gesetze aus dem Nazizeit nutzt.
Ich erwarte das Aktenzeichen bis spätestens 22.09.2017
Darüber hinaus erging bereits Strafanzeige beim Generalbundesanwalt wegen der Ausgabe von falschen Dokumenten, nachdem der sogenannte Personalausweis offenkundig gegen das Personalausweisgesetz verstößt (Statt des im Muster geforderten Familienname steht dort nur Name). Auch hier erwarte das Aktenzeichen bis spätestens 22.09.2017

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