Am 17. September 2017 um 10:25 schrieb Christian Reimnitz <christian.reimnitz@gmail.com> :
Auszug:
Auszug:
von Ursula Haverbeck
Zu dem Paragraphen 130, Volksverhetzung von 2015 – 2017:
Wir haben jetzt lange genug um die Sache
herumgeredet. Ein „politischer Schauprozess“ nach dem anderen, fand in
diesen zwei Jahren statt. Dazu gehören auch die Prozesse gegen die
Vierundneunzigjährigen.
AIl diese Verfahren wegen „Volksverhetzung“ haben nur
eins immer deutlicher gemacht: Der Holocaust wird immer fragwürdiger.
Das gilt insbesondere für die Prozesse gegen die Vierundneunzigjährigen.
Die anklagenden Staatsanwaltschaften wiederholen sich nur noch und desgleichen die Angeklagten.
Die Richter „erkennen zu Recht“ (?), daß die
Angeklagten ins Gefängnis zu schicken sind. Einmal sind es acht, zum
anderen zehn und manchmal sogar 30 Monate Gefängnis im Fall Haverbeck,
obgleich sie gar nichts erkannt haben. Die Begründung für diese
Gefängnisstrafe, welche die Richter zynisch Freiheitsstrafe nennen,
besteht lediglich in der Behauptung, der Holocaust sei offenkundig und
bedürfe keines Beweises.
Damit entfällt auch eine sachliche Widerlegung der
vorgetragenen Argumente der Angeklagten. Aussage steht gegen Aussage,
was die Anklage sagt, ist richtig, was der Angeklagte sagt, ist
strafbar. Doch gerade die letzteren geben die Beweise mit Quellenangaben
für ihre Behauptungen an, was die Staatsanwaltschaften in der Regel
nicht tun. Gerade in den Verfahren gegen die Vierundneunzigjährigen
haben sie sich nun selber eine Falle gestellt. Bereits in der
Ankündigung des Prozesses gegen Oskar Gröning in Lüneburg, heißt es:
„Die Anklage bezieht sich auf den Zeitraum vom 16. Mai bis 11. Juli 1944. In dieser Zeit trafen insgesamt 137 Eisenbahntransporte mit rund 425.000 aus Ungarn deportierten Menschen in Auschwitz-Birkenau ein. Mindestens 300.000 von ihnen wurden laut Anklage in Gaskammern umgebracht.“
Oskar Gröning wird vorgeworfen, als damals
Zweiundzwanzigjähriger an der Vergasung von 300.000 Juden mitgewirkt zu
haben, obgleich schon in der Zeitung mitgeteilt wird, daß ihm eine
persönliche Beteiligung an Verbrechen nicht nachzuweisen sei.
Völlig isoliert von der Gesamtsituation in
Mitteleuropa im fünften Kriegsjahr wird das KL Auschwitz behandelt. Im
Osten brach bereits die Ostfront unter verlustreichen Kämpfen ein. Im
Westen begann am 6. Juni 1944 die Invasion an der Kanal-Küste. Die
Wehrmacht hatte alle Hände voll zu tun, um wenigstens das Schlimmste
aufzuhalten und Ausrüstungen, Geschütze und auch vor allen Dingen
Soldaten an beide Kriegsschauplätze zu transportieren.
Der Amerikaner Prof. Arthur Butz wies schon in seinem
Buch „Der Jahrhundertbetrug“, 1976, auf die Absurdität der Behauptung
nachgeborener Juristen hin, daß in diesem Sommer, wo jede Lokomotive für
Wehrmachttransporte dringend benötigt wurde, die Wehrmacht nichts
anderes zu tun gehabt hätte, als zu überlegen, wie sie 425.000 Juden aus
Budapest nach Auschwitz transportieren könne, durch die Gebirge der
Ostslowakei mit den Beskiden, die schon Hochgebirgscharakter haben. Und
dann ein solcher aufwendiger Transport nur, um die Juden nicht in
Budapest umzubringen, sondern in Auschwitz zu vergasen. Nicht eine
einzige Lokomotive war für ein derartiges Unternehmen von der Wehrmacht
abzustellen. Die hatte völlig andere Probleme und überall zu wenig: zu
wenig Ressourcen, zu wenig Soldaten, zu wenig Energie, zu wenig
Transportmittel, um die vorrückenden Alliierten aufzuhalten.
Was heißt eigentlich Volksverhetzung?
Ich stehe vor einem Rätsel. In allen bisherigen
Strafprozessen dieses einen Jahres 2015/2016 wirken Staatsanwälte und
Richter wie Automaten, die vorgegebene Texte herunterbeten, um den
jeweiligen Angeklagten als schuldig verurteilen zu können.
Auch ich wurde angeklagt wegen Volksverhetzung nach
Paragraph 130 Abs. 3, StGB. Es wird mir vorgeworfen, ich sei
uneinsichtig. Gleichzeitig heißt es aber auch: „Sie ist eine
Überzeugungstäterin.“
Was ist denn meine Überzeugung?
Meine Überzeugung – auch die aller anderen Revisionisten – besteht
darin, daß wir wissen, daß es den Holocaust so wie von den angeblich
Überlebenden geschildert, kaum gegeben haben kann. Wo sind also die
sechs Millionen Juden vergast worden? Eine Antwort gab es bislang nicht.
Seit siebzig Jahren warten wir vergeblich darauf.
Dennoch werden die Ungläubigen, die dieses singuläre
Verbrechen der Deutschen an den Juden nicht einfach glauben können, mit
Prozessen überzogen und verurteilt.
Doch es gibt immer mehr kritische Stimmen, die ihre
Zweifel anmelden. Das sind keineswegs nur Deutsche. Gerade in den ersten
dreiunddreißig Jahren dieser Auseinandersetzung finden wir ebenso
Franzosen, Amerikaner und auch Juden, die gründlich forschend nur eine
Fehlanzeige melden konnten: Gaskammern, für die Ermordung von Menschen,
wurden bisher nie belegt. Für diese ihre Überzeugung wurden und werden
sie verfolgt, ihnen werden Prozesse gemacht, in der BRD wurden sie
verurteilt, ihre Bücher und Aufsätze wurden verboten, ihre
wirtschaftliche Existenz sehr oft an den Rand des Ruins gebracht und
nicht selten landeten sie im Gefängnis. Das gilt bis heute. Der
Anklagegrund ist immer der Paragraph 130, Volksverhetzung, StGB.
Volksverhetzung ist strafbar. Es ist schon erstaunlich, daß dieser
Paragraph bei der antivölkischen BRD-Regierung immer noch gilt.
Was heißt denn eigentlich Volksverhetzung und wo und
von wem findet sie statt? Volksverhetzung (VV) ist in jedem Fall eine
das Volk herabsetzende Äußerung. Es ist, deutlicher gesagt, eine
Verunglimpfung des Volkes, es ist auch eine Aufforderung zu
Gewalttätigkeit. Diese richtet sich oft gegen die Ordnungshüter des
Volkes, gegen die Polizei. Es ist selbstverständlich, daß diese
Volksverhetzung strafbar ist.
Damit kommen wir zu der Frage:
Wo tritt Volksverhetzung auf und von wem ist sie zu verantworten?
Zunächst schon bei denen, die das Demonstrationsrecht zu
Gewalttätigkeiten gegen Andersdenkende mißbrauchen. Sie veranstalten
eine sogenannte Gegendemonstration. Diese ist nach dem Grundgesetz
überhaupt nicht möglich, da sie nur einen Sinn hat: Die andere Meinung
zu unterdrücken, bzw. am besten zu verbieten.
Im ersten Absatz des Paragraphen 130 wird gekennzeichnet, worin Volksverhetzung besteht:
Wer aufstachelt zu Haß und zu Gewaltanwendung, zur
Beschimpfung, zu böswilligem Verächtlichmachen, Verleumden des Volkes –
so erwarten wir – macht sich strafbar.
Schließlich kann es sich ja nur um das deutsche Volk handeln,
in einem Strafgesetzbuch für die Bundesrepublik Deutschland. Wir können
ja keine Gesetze erlassen für Nigerianer oder Chinesen, sondern eben für das deutsche Volk.
Wir müssen also folgern, das deutsche Volk darf nicht angegriffen, beleidigt und zu Gewalttätigkeiten aufgestachelt werden.
Doch im Text steht nicht das Volk, sondern „Teile der Bevölkerung“
dürfen nicht beleidigt etc. werden. Nun könnte der gutwillige Deutsche
ja denken, ach so, damit meinen sie Gruppen wie Pegida oder auch eine
Partei wie die AFD, oder einfach Die Rechten. Wieso dürfen die dann
tagtäglich in allen Medien verleumdet werden? Es wird sogar ganz
offiziell zum Kampf gegen Rechts aufgerufen, den zu unterstützen ein
Drittel der beim Kirchentag in Bremen vor einigen Jahren gesammelten
Spenden eingesetzt werden sollten. Das war besonders makaber, stand doch
der Kirchentag unter dem Motto der Nächstenliebe.
Aber VV drückt sich schon in dem verächtlich
machenden Ausdruck „Populismus“ aus. Wer dem Denken und Wünschen des
Volkes als Politiker zu entsprechen sucht, gilt heute bei den
Herrschenden als gefährlicher Volksverhetzer. Tut dies eine Partei, dann
wird sie bekämpft und als verfassungsfeindlich mit Verbotsverfahren
bedroht. Wird eine solche Partei – wie in Sachsen-Anhalt bei der
Landtagswahl 2016 – zweitgrößte Partei im Lande, dann heißt das nichts
anderes, als Millionen Bürger sind der gleichen Meinung wie diese
angeblich volksverhetzende Partei. Mit denen, so meinen die „Demokraten“
der anderen Parteien, kann man sich nicht an einen Tisch setzen, denn
diese Partei strebt nach Alleinherrschaft, ist also demokratiefeindlich.
Und jene selber?
Damit wird der Begriff Volksverhetzung auf den Kopf gestellt.
Wir dachten doch bisher immer, daß in einer Demokratie die Stimme des
Volkes entscheidend mit einbezogen wird, im Gegensatz zu einer Diktatur,
sei es nun eine Einmann- oder Parteienherrschaft oder auch eine für
alle verbindliche Weltanschauung. Letzteres verlangen z.B. die Marxisten
und die Globalisierer.
Wer steht denn nun nicht auf dem Boden des
Grundgesetzes und des Völkerrechtes? Die Wortverdrehung ist so
offensichtlich, daß das nicht lange gutgehen kann.
Volksverhetzer sind die Regierungsparteien, aber nicht die „Populären“; die stehen für und zum Volk.
Dies ist nur ein Beispiel für die völlige Verdrehung
der Begriffe. Wir werden erinnert an den alten chinesischen Weisen
Konfutse, der auf die Frage des Fürsten, wie ein Staat am besten regiert
wird und worauf es dabei ankomme, die Antwort gab: „Es kommt darauf an,
daß die Worte mit dem, was gemeint ist, übereinstimmen.“
Hierhin gehört auch die „Anregung“ des Bundesamtes für Staatsschutz.
Der letzte Vorstoß des BJM Heiko Maas in
Zusammenarbeit mit Annette Kahane und dem ehemaligen Geschäftsführer des
Zentralrates der Juden, Stephan Cramer, jetzt Generalstaatsanwalt von
Thüringen, zur Kontrolle des Internet läßt uns nicht viel Zeit. Der
Bundestag hat das neue Gesetz bereits mit großer Mehrheit verabschiedet.
Der Bundesrat soll folgen. Mit gekonnter Rabulistik läßt sich dann jede
Kritik als Volksverhetzung abwürgen und zur Straftat erklären.
Zweiundsiebzig Jahre nach Kriegsende haben wir also folgende Situation:
Auf der einen Seite einen Grundgesetzartikel mit freier Meinung,
Forschung und Presse, eine Zensur findet nicht statt. Doch auf der
anderen Seite haben wir eine Bundesprüfstelle für jugendgefährdende
Medien, die all diese Freiheiten wieder einkassiert.
Sie tut dieses auf „Anregung des Bundesamtes für Staatsschutz“.
Das Mittel, um dieser Anregung folgen zu können, ist der Paragraph 130
Volksverhetzung. Dieser ist das umstrittenste Gesetz, was wir im
Strafgesetzbuch finden. Es bedurfte neun Jahre bis sich die Befürworter
dieses Gesetzes gegen die Widerstände nicht nur von angesehenen
Juristen, sondern auch von einer größeren Anzahl von Abgeordneten
durchsetzen konnten.
Nach neun Jahren erlahmte der Widerstand und am 01.
Dezember 1994 trat der Paragraph 130 Strafgesetzbuch in Kraft. Damit
sind nicht nur die in Artikel 5 GG niedergelegten Freiheitsrechte
aufgehoben, damit ist zugleich die Demokratie abgeschafft worden und hat
sich unter der Hand in eine Parteiendiktatur verwandelt.
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