Haftungsverweigerung für die Wahl des Bundestages in GERMANY
Auszug:
Gut Ding will Weile haben. Aber jetzt ist sie raus, die Handlungsempfehlung zur Verweigerung der Haftungsübernahme durch die Wahl des Bundestages in GERMANY am 24.09.2017.
Da es sich hier um einen kommerziellen Vorgang handelt, raten wir dringend die Vorgaben exakt einzuhalten. Nur wer sich im Kommerz sehr gut auskennt, darf/kann Änderungen vornehmen. Alle anderen sollten sich unbedingt daran halten, da es sich hierbei um einen Prozess handelt, der bestimmte Vorgänge voraussetzt um weitergeführt werden zu können. Die Kommerzler unter Euch werden das erkennen.
Ich danke hier schon mal dem Privatsekretär von Stefan I. von Preußen dafür, dass er sein umfangreiches Wissen im Kommerz mit uns teilt. Auch wenn diese Haftungsverweigerung höchstwahrscheinlich ignoriert wird, so stellt sie doch für die Zukunft einen wertvollen Prozess dar, nämlich den der Dokumentation. Sollte die gesamte Bundesregierung in absehbarer Zeit endlich mal vor ein Tribunal gestellt werden, kann keiner von ihnen mehr behaupten, er hätte nichts davon gewusst. Wir haben es mehrfach angezeigt – öffentlich und international!
Zu Beginn noch einen dringenden Hinweis:So funktioniert`s…
Gerade schrieb mir PH in die Kommentare, dass er lediglich eine Postkarte als Wahlbenachrichtigung erhalten hat. Wir bauten das Ganze auf den Unterlagen auf, die uns zur Verfügung stehen. Daran hat keiner gedacht – sorry!!!
Ich versuche jemanden zu erreichen und werde das Problem ansprechen und wir werden eine Lösung finden. Hier bitte ich um ein wenig Geduld – Dankeschön ♥
Liebe Freunde einer ehrenhaften (Treu und Glauben) Treuhandverwaltung!
Bitte verzeiht die lange Verzögerung, aber es musste sichergestellt sein, dass möglichst viele Gläubiger von GERMANY bereits eine Benachrichtigung zum geplanten Treuhandbetrug (= Wahlbenachrichtigung) bekommen haben.
Wir können uns nun alle über die Ignoranz ärgern, können irgendwelche Verweigerungsaktionen durchführen – man wird auch diese übergehen – oder wir können uns entschließen, den ausführenden Treuhandbrechern die Haftungsrückgabe bereits zu melden. Denn niemand kann gezwungen werden, gegen seinen Willen in die Haftung genommen zu werden (= Plünderung). Die Meldung ist leider etwas komplizierter, als sich einfach zu verweigern. Aber damit sichern wir uns unsere Rechte im Falle des offensichtlich geplanten Treuhandbruches am 24.09.2017.
Egal, was Ihr zuvor gemacht habt … Ihr benötigt vorerst nur die sog. Wahlbenachrichtigung.
(Anmerk.: Hebt den Wahlschein bitte auf, für einen späteren Vorgang! Und bitte nichts ausfüllen!!!)....
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