Am 2. September 2017 um 06:06 schrieb Richard Raffay <richard@raffay.net>:
Gegen
die Mehrheitsbevölkerung ist Volksverhetzung per Definition nicht
möglich. Höchstrichterliche Rechtsprechung.
Burka=Minderheitenposition=Vol ksverhetzung,
Köterrasse=dominierende Gruppe=OK.
Das ist die Rechtslage.
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