Parteien - kriminelle Vereinigungen
Urteil Bundesverfassungsgericht: ungültige Wahlen, ungültige Gesetze
UPIK Liste: Firma Bundesrepublik Deutschland - Sigmar Gabriel Merkel ist Geschäftführerin einer NGO
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From: Gerd Ittner
Sent: Friday, September 22, 2017 12:13 AM
Subject: Wahlbetrug - der AMTLICHE BEWEIS!
Dringend
weiterverbreiten!
Das Nürnberger Wahlamt(!) bestätigt
amtlich und schriftlich (siehe Anhang),
daß zur Teilnahme an der Bundestagswahl 2017
- keine Staatsangehörigkeit der
Bundesrepublik Deutschland nötig ist
- daß es nicht nötig ist, seine
Identität mit einem Ausweisdokument
der BRD nachweisen zu
können
- daß nicht einmal die
Wahlbenachrichtigung
im Wahllokal vorgelegt
werden muß
- daß es zur Wahlteilnahme genügt, in
der BRD mit Wohnsitz gemeldet zu sein
Also alles Dinge, welche für unterdessen Abermillionen von
"Migranten", Asylanten etc. die Aufhebung des nach bisherigem Recht und
Gesetz für sie geltenden Ausschlusses von der Bundestagswahl bedeuten!
Zur Erläuterung:
Das Wahlamt Nürnberg hatte mir ungesetzlicherweise eine
Wahlbenachrichtigung zur Bundestagswahl 2017 geschickt. Da ich zu dem Zeitpunkt
noch davon ausging, daß für die Bundestagswahl 2017 die üblichen Regelungen nach
Recht und Gesetz gelten und ich dem zu erwartenden massiven Wahlbetrug nicht
durch unberechtigte Teilnahme an der Bundestagswahl Vorschub leisten wollte,
sandte ich die Wahlbenachrichtigung ans Wahlamt zurück. Verbunden mit dem
Hinweis, daß ich nicht wahlberechtigt bin, da ich KEIN Staatsangehöriger der
Bundesrepublik Deutschland bin und dementsprechend auch keinen Personalausweis
der BRD besitze. (Dessen Mitführen im Wahllokal in der Wahlbenachrichtigung noch
als Bedingung genannt wurde; was aber jetzt, offensichtlich im Zuge des
geplanten Wahlbetrugs, durch das gegenständliche wahlamtliche Schreiben belegt
aufgehoben ist.) Vielmehr hatte ich, der ich niemals eine Staatsangehörigkeit
der Bundesrepublik Deutschland hatte und auch niemals haben will, als
Nichtstaatsangehöriger der BRD unbescholten im Ausland gelebt, bis mich
Nürnberger Schwerst-Justizverbrecher (die dafür - und das ist ein Skandal! -
unfaßbarerweise noch immer nicht strafrechtlich und noch nicht einmal
dienstrechtlich belangt wurden) gewaltsam und menschenräuberisch von dort
kidnappen ließen, und zwar OHNE AUSWEISDOKUMENTE und mithin ohne
Feststellung meiner Identität durch solche, und mich illegal dort außer
Landes brachten und ebenso illegal OHNE AUSWEISDOKUMENTE in die BRD verbrachten.
Dorthin, wohin ich von mir aus NIEMALS gegangen wäre und wo ich jetzt
ohne Ausweisdokumente zum illegalen Aufenthalt
gezwungen UNFREIWILLIG festsitze und nicht mehr weg kann.
Wenn es im Schreiben des Wahlamts Nürnberg vom 15. September 2017 also
heißt, eine Überprüfung durch das Wahlamt habe ergeben, daß bei mir die
Voraussetzungen zur Wahlteilnahme gegeben sind, so zeigt das die ungeheuerliche
kriminelle Energie der wahlamtlichen Wahlbetrüger. Denn wie wollte man eine
solche Überprüfung durchführen, wenn man nicht einmal weiß, wen man OHNE
AUSWEISDOKUMENTE und ohne Feststellung seiner Identität durch solche wirklich
aus dem Ausland geholt hat? (Den im Europäischen Haftbefehl Bezeichneten
jedenfalls NICHT!) Und hätte eine Überprüfung stattgefunden, so hätte diese nur
ergeben können, daß NICHTS vorliegt, absolut NICHTS - kein Ausweisdokument, kein
Staatsangehörigkeitsnachweis, keine Geburtsurkunde, nichts dergleichen - worin
für mich eine Staatsangehörigkeit "deutsch" oder gar eine solche der
Bundesrepublik Deutschland festgelegt wäre. Insbesondere hat man KEIN RECHT,
mich - und schon gleich gar nicht als ohne Feststellung der Identität durch
Ausweisdokumente illegal und gewaltsam aus dem Ausland Geholten - wie einen
unmündigen Leibeigenen gegen meinen Willen mit einer Staatsangehörigkeit zu
belegen und zu beschlagnahmen, die ich NICHT HABE und die ich auch NICHT
HABEN WILL!
Allerdings hätte ich es nicht für möglich gehalten, daß man unterdessen so
unverfroren und voll blanker Verachtung für Recht und Gesetz ist, die Absicht
zum massiven Wahlbetrug ganz offen und sogar wahlamtlich schriftlich zu
bestätigen! Was soll man davon halten, wenn das Wahlamt
Nürnberg im Wissen darum, daß ich kein Staatsangehöriger der BRD bin und
daß ich kein Ausweisdokument zum Nachweis meiner Identität besitze,
mich trotzdem für wahlberechtigt erklärt; wenn also wahlamtlich bestätigt wird,
daß zur Wahlteilnahme an der Bundestagswahl 2017 keine
Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland nötig ist; daß man sich nicht
durch einen Personalausweis der BRD ausweisen können muß; daß es noch nicht
einmal nötig ist, die Wahlbenachrichtigung ins Wahllokal mitzubringen -
wenn aber genau diese Bedingungen kurze Zeit vorher noch in der
Wahlbenachrichtigung genannt wurden? Somit liegt es ab sofort im
Ermessen der (von der Politik entsprechend instruierten)
Wahlämter, wen diese - ohne daß dieser einen Identitätsnachweis braucht
- für wahlberechtigt erklären!
Es wurde also, ganz kurzfristig und putschartig, das abgeschafft, was
bislang eine Wahlteilnahme der unterdessen in ihren Massen wahlentscheidenden
Abermillionen von "Migranten", Asylanten etc. verhinderte.
(Probieren Sie es aus: Gehen sie am Wahltag als Deutscher ins Wahllokal,
sagen Sie, daß Sie keine Wahlbenachrichtigung vorzuweisen hätten und sich auch
nicht durch einen Personalausweis ausweisen können - und schauen Sie, ob
man Sie wählen läßt. Ich bezweifle das stark. Aber das Wahlamt Nürnberg
hat jetzt - sicher mit wahlbetrügerischem Blick auf die "Migranten" und
Asylanten in der BRD - schriftlich bestätigt, daß kein Personalausweis
und keine Wahlbenachrichtigung zur Wahlteilnahme nötig sind!)
Gälte in der BRD noch Recht und Gesetz, müßte der oder die für das
Schreiben des Nürnberger Wahlamts Verantwortliche (daß dort nur "Schäfer" steht,
ohne Vorname oder wenigstens Herr oder Frau, zeigt die inzwischen alles
durchziehende falschspielerische Verderbtheit des Regimes in der BRD) bei
Streichung der Bezugs- und Pensionsansprüche sofort aus dem Amt entfernt werden;
ebenso der diese Person deckende und womöglich, davon gehe ich aus, beauftragt
habende Wahlamtsleiter.
Ich werde die AfD über die Sache benachrichtigen, für eine eventuelle
Anfechtung der Bundestagswahl wegen ganz offen gegen Recht und Gesetz
gerichteten Wahlbetrugs. Ebenso geht eine Benachrichtigung an den
Bundeswahlleiter und erstatte ich Strafanzeige insbesondere beim
Generalbundesanwalt, da es sich beim unerträglichen, Recht und Gesetz mit
erheblicher krimineller Energie mißachtenden Inhalt des Schreibens vom Wahlamt
Nürnberg um einen direkten Angriff auf die rechtsstaatliche Ordnung als solche
handelt.
Gerhard Ittner
Nürnberg, den 21. September 2017
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