Freitag, 22. September 2017

Wahlbetrug - der "AMTLICHE" BEWEIS !

                         erhalten per mail von Errol Gutowski, siehe dazu auch:

Parteien - kriminelle Vereinigungen

Urteil Bundesverfassungsgericht: ungültige Wahlen, ungültige Gesetze

UPIK Liste: Firma Bundesrepublik Deutschland - Sigmar Gabriel Merkel ist Geschäftführerin einer NGO


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From: Gerd Ittner
Sent: Friday, September 22, 2017 12:13 AM
Subject: Wahlbetrug - der AMTLICHE BEWEIS!
Dringend weiterverbreiten!
Das Nürnberger Wahlamt(!) bestätigt amtlich und schriftlich (siehe Anhang),
daß zur Teilnahme an der Bundestagswahl 2017
- keine Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland nötig ist
- daß es nicht nötig ist, seine Identität mit einem Ausweisdokument
   der BRD nachweisen zu können
- daß nicht einmal die Wahlbenachrichtigung
   im Wahllokal vorgelegt werden muß
- daß es zur Wahlteilnahme genügt, in der BRD mit Wohnsitz gemeldet zu sein
Also alles Dinge, welche für unterdessen Abermillionen von "Migranten", Asylanten etc. die Aufhebung des nach bisherigem Recht und Gesetz für sie geltenden Ausschlusses von der Bundestagswahl bedeuten!
Zur Erläuterung:
Das Wahlamt Nürnberg hatte mir ungesetzlicherweise eine Wahlbenachrichtigung zur Bundestagswahl 2017 geschickt. Da ich zu dem Zeitpunkt noch davon ausging, daß für die Bundestagswahl 2017 die üblichen Regelungen nach Recht und Gesetz gelten und ich dem zu erwartenden massiven Wahlbetrug nicht durch unberechtigte Teilnahme an der Bundestagswahl Vorschub leisten wollte, sandte ich die Wahlbenachrichtigung ans Wahlamt zurück. Verbunden mit dem Hinweis, daß ich nicht wahlberechtigt bin, da ich KEIN Staatsangehöriger der Bundesrepublik Deutschland bin und dementsprechend auch keinen Personalausweis der BRD besitze. (Dessen Mitführen im Wahllokal in der Wahlbenachrichtigung noch als Bedingung genannt wurde; was aber jetzt, offensichtlich im Zuge des geplanten Wahlbetrugs, durch das gegenständliche wahlamtliche Schreiben belegt aufgehoben ist.) Vielmehr hatte ich, der ich niemals eine Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland hatte und auch niemals haben will, als Nichtstaatsangehöriger der BRD unbescholten im Ausland gelebt, bis mich Nürnberger Schwerst-Justizverbrecher (die dafür - und das ist ein Skandal! - unfaßbarerweise noch immer nicht strafrechtlich und noch nicht einmal dienstrechtlich belangt wurden) gewaltsam und menschenräuberisch von dort kidnappen ließen, und zwar OHNE AUSWEISDOKUMENTE und mithin ohne Feststellung meiner Identität durch solche, und mich illegal dort außer Landes brachten und ebenso illegal OHNE AUSWEISDOKUMENTE in die BRD verbrachten. Dorthin, wohin ich von mir aus NIEMALS gegangen wäre und wo ich jetzt ohne Ausweisdokumente zum illegalen Aufenthalt gezwungen UNFREIWILLIG festsitze und nicht mehr weg kann.
Wenn es im Schreiben des Wahlamts Nürnberg vom 15. September 2017 also heißt, eine Überprüfung durch das Wahlamt habe ergeben, daß bei mir die Voraussetzungen zur Wahlteilnahme gegeben sind, so zeigt das die ungeheuerliche kriminelle Energie der wahlamtlichen Wahlbetrüger. Denn wie wollte man eine solche Überprüfung durchführen, wenn man nicht einmal weiß, wen man OHNE AUSWEISDOKUMENTE und ohne Feststellung seiner Identität durch solche wirklich aus dem Ausland geholt hat? (Den im Europäischen Haftbefehl Bezeichneten jedenfalls NICHT!) Und hätte eine Überprüfung stattgefunden, so hätte diese nur ergeben können, daß NICHTS vorliegt, absolut NICHTS - kein Ausweisdokument, kein Staatsangehörigkeitsnachweis, keine Geburtsurkunde, nichts dergleichen - worin für mich eine Staatsangehörigkeit "deutsch" oder gar eine solche der Bundesrepublik Deutschland festgelegt wäre. Insbesondere hat man KEIN RECHT, mich - und schon gleich gar nicht als ohne Feststellung der Identität durch Ausweisdokumente illegal und gewaltsam aus dem Ausland Geholten - wie einen unmündigen Leibeigenen gegen meinen Willen mit einer Staatsangehörigkeit zu belegen und zu beschlagnahmen, die ich NICHT HABE und die ich auch NICHT HABEN WILL!
Allerdings hätte ich es nicht für möglich gehalten, daß man unterdessen so unverfroren und voll blanker Verachtung für Recht und Gesetz ist, die Absicht zum massiven Wahlbetrug ganz offen und sogar wahlamtlich schriftlich zu bestätigen! Was soll man davon halten, wenn das Wahlamt Nürnberg im Wissen darum, daß ich kein Staatsangehöriger der BRD bin und daß ich kein Ausweisdokument zum Nachweis meiner Identität besitze, mich trotzdem für wahlberechtigt erklärt; wenn also wahlamtlich bestätigt wird, daß zur Wahlteilnahme an der Bundestagswahl 2017 keine Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland nötig ist; daß man sich nicht durch einen Personalausweis der BRD ausweisen können muß; daß es noch nicht einmal nötig ist, die Wahlbenachrichtigung ins Wahllokal mitzubringen - wenn aber genau diese Bedingungen kurze Zeit vorher noch in der Wahlbenachrichtigung genannt wurden? Somit liegt es ab sofort im Ermessen der (von der Politik entsprechend instruierten) Wahlämter, wen diese - ohne daß dieser einen Identitätsnachweis braucht - für wahlberechtigt erklären!
Es wurde also, ganz kurzfristig und putschartig, das abgeschafft, was bislang eine Wahlteilnahme der unterdessen in ihren Massen wahlentscheidenden Abermillionen von "Migranten", Asylanten etc. verhinderte.
(Probieren Sie es aus: Gehen sie am Wahltag als Deutscher ins Wahllokal, sagen Sie, daß Sie keine Wahlbenachrichtigung vorzuweisen hätten und sich auch nicht durch einen Personalausweis ausweisen können - und schauen Sie, ob man Sie wählen läßt. Ich bezweifle das stark. Aber das Wahlamt Nürnberg hat jetzt - sicher mit wahlbetrügerischem Blick auf die "Migranten" und Asylanten in der BRD - schriftlich bestätigt, daß kein Personalausweis und keine Wahlbenachrichtigung zur Wahlteilnahme nötig sind!)
Gälte in der BRD noch Recht und Gesetz, müßte der oder die für das Schreiben des Nürnberger Wahlamts Verantwortliche (daß dort nur "Schäfer" steht, ohne Vorname oder wenigstens Herr oder Frau, zeigt die inzwischen alles durchziehende falschspielerische Verderbtheit des Regimes in der BRD) bei Streichung der Bezugs- und Pensionsansprüche sofort aus dem Amt entfernt werden; ebenso der diese Person deckende und womöglich, davon gehe ich aus, beauftragt habende Wahlamtsleiter.
Ich werde die AfD über die Sache benachrichtigen, für eine eventuelle Anfechtung der Bundestagswahl wegen ganz offen gegen Recht und Gesetz gerichteten Wahlbetrugs. Ebenso geht eine Benachrichtigung an den Bundeswahlleiter und erstatte ich Strafanzeige insbesondere beim Generalbundesanwalt, da es sich beim unerträglichen, Recht und Gesetz mit erheblicher krimineller Energie mißachtenden Inhalt des Schreibens vom Wahlamt Nürnberg um einen direkten Angriff auf die rechtsstaatliche Ordnung als solche handelt.
Gerhard Ittner
Nürnberg, den 21. September 2017

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