keine Macht den "Reichsbürgern"
an Christian Lindner: drohe nicht mit Neuwahlen, setze es durch, sprich mal mit der JOH Fulda
zum Thema "Flüchtlinge":
"Verfassungsrechtler": kein Flüchtling hat Anspruch auf Asyl in Deutschland
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allgemeine-zeitung.de/mainzer-justizminister-mertin-fordert-entschiedenheit-bei-abschiebepraxis
Auszug:
Von Reinhard Breidenbach und Dominic Schreiner
MAINZ - Es gebe genügend Gesetze – sie müssten, insbesondere im Kampf gegen Terrorismus, allerdings auch konsequent angewandt werden, erklärt der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin.
Herr Minister, die FDP verhandelt in Berlin über Jamaika. Wird man sich einigen?
- ZUR PERSON Herbert Mertin, geboren 1958 in Chile. Jura-Studium in Mainz und Bonn. Anwalt. FDP-Mitglied seit 1983. Von 1999 bis 2006 rheinland-pfälzischer Justizminister. Danach bis zum Ausscheiden der FDP aus dem Landtag 2011 Fraktionschef. Seit 2016 erneut Landesjustizminister.
Ihr Bundesvorsitzender Christian Lindner droht mit Neuwahlen und nennt rote Linien: So werde es mit der FDP kein Verbot von Verbrennungsmotoren ab 2030 geben.
Grundsätzlich bin ich kein Freund von roten Linien. Wenn man sie verteidigt, zahlt man oft an anderer Stelle einen enormen Preis. Was allerdings die von den Grünen propagierten E-Motoren betrifft: Bislang konnte mir noch niemand erklären, warum diese Technik der Weisheit letzter Schluss wäre.
Reden wir über Terror, die innere Sicherheit und den Rechtsstaat – wo stehen wir in Deutschland?
Ich höre oft Forderungen nach mehr und schärferen Gesetzen. Das ist der falsche Ansatz. Die Sicherheitsbehörden haben die Vorschriften und Befugnisse, die sie brauchen. Sie müssen sie aber auch anwenden. Beim Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember 2016 ermordete Anis Amri zwölf Menschen. Ein Richter hatte zuvor angeordnet, ihn rund um die Uhr zu überwachen. Das geschah aber nicht. Behörden berufen sich dann meist auf Personalengpässe.
Zu Recht?
Das muss man im Einzelfall prüfen. Wofür ich kein Verständnis habe, ist, wenn sich nach einem solchen Anschlag der Bundesinnenminister Thomas de Maizière hinstellt und eine stärkere Zentralisierung bei der Terrorbekämpfung fordert. Es gibt diese Zentralisierung schon, denn das Bundeskriminalamt als Bundesbehörde hat schon seit rund 10 Jahren das Recht, solche Fälle an sich zu ziehen. Das aber ist unterblieben. Gesetze sind keine Allheilmittel. Nehmen Sie die „Quellen-TKÜ“....
Was ist falsch an der?
Der durchschnittliche Kriminelle kommuniziert gerne verschlüsselt. Also müssen Sie „ins Gerät“, um die Kommunikation an der Quelle abzuschöpfen. Dazu nutzt der Staat vielleicht eine Software-Schwäche, die er geheim hält, die aber gleichzeitig Millionen von Usern der Gefahr aussetzt, von Unbefugten gehackt zu werden. Ist das noch verhältnismäßig?
Der Rechtsstaat hat die Aufgabe, Kriminalität zu verfolgen und die Bürger zu schützen. Kürzlich gab es in Mainz einen Strafprozess gegen einen sogenannten Reichsbürger. Reichsbürger erkennen Deutschland nicht als Staat an und treten mitunter gewalttätig auf. Im Mainzer Fall hatte der Reichsbürger seine von ihm getrennt lebende Ehefrau überwältigt, gefesselt, verletzt und mit dem Tod bedroht. Er bekam elf Monate Haft auf Bewährung und 750 Euro Geldbuße. Man kann das als sehr mildes Urteil betrachten. Der Richter sagte, man wolle „keinen weiteren Druck“ auf den Angeklagten ausüben, „nicht Öl ins Feuer gießen.“ Ein Bonus für Reichsbürger, weil der Richter Angst hat?
Der Richter hat in Wahrnehmung seines gesetzlichen Beurteilungsspielraums seine Entscheidung begründet. Mir als dem Justizminister steht es nicht zu, Urteile in irgendeiner Weise zu kommentieren oder gar zu beanstanden – es sei denn, mir würde ein Sachverhalt geschildert, dem zufolge die Aussagen eines Richters an eine vorsätzliche Beugung des Rechts grenzten. Das sehe ich hier nicht.
Man könnte das auch so interpretieren: Es gibt ein Sonderrecht für Reichsbürger, einen Bonus, weil ein Richter Angst davor hat, dass der Reichsbürger Angst und Schrecken verbreitet. Der Staat weicht zurück, eine Bankrotterklärung.
Sie, die Medien, Politiker, die nicht Justizminister sind, mögen das so sehen und kommentieren. Ich als Justizminister habe die richterliche Unabhängigkeit zu verteidigen. Es kann keine Rede davon sein, dass der Staat zurückweicht. Und es gibt keine Sonderrechte für irgendjemanden. Der Rechtsstaat muss das Recht durchsetzen, und er tut es.
Dass dem Rechtsstaat das in diesem konkreten Fall gelungen ist – da haben wir unsere Zweifel. Wie lautet denn Ihr Urteil zur Leistungsfähigkeit des Rechtsstaats auf dem Feld, das seit zwei Jahren ebenfalls massiv im Fokus steht: Flüchtlinge und Asylrecht?
Es gab in weiten Teilen der Bürgerschaft eine tiefe Verunsicherung und die Sorge, der Staat verliere die Kontrolle. Davor darf man nicht die Augen verschließen. Die Politik muss verlorenes Vertrauen zurückgewinnen. Das gelingt nur, wenn die Entscheidung, ob Flüchtlinge hierbleiben können oder nicht, rasch getroffen wird. Und wenn dann auch Konsequenzen rasch gezogen werden.
Zu solchen Konsequenzen zählen auch Abschiebungen.
Aufenthaltsbeendende Maßnahmen, ja. Man ist hilfsbereit in Deutschland, aber die Hilfsbereitschaft ist zu Ende, falls sie ausgenutzt wird.
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