Donnerstag, 9. November 2017

Maria -Theresia Erley: es gibt seit 8. Mai 1945 weder einen unabhängigen Richter, noch eine ordentliche Gerichtsbarkeit , noch gesetzliche Richter , sondern nur kriminelle Hochstapler und Schauspieler...

              nachfolgendes von unten nach oben lesen

Frau Erley sollte eine Aussage im Musterprozess machen

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  deshalb die Vereinbarung mit der JOH und dem RSV, das "muss" nur umgesetzt werden, sprechen Sie mal mit den einzelnen JOH Gruppen und Errol Gutwowski
  
    vom deutschen Stammtisch, Landrätin Dickes, unserer VG Verwaltung und Dr. rer. pol. J. B. Koeppl, sowie seinem Bruder

                             Gruß !  Stefan W.


                            

Am 8. November 2017 um 15:05 schrieb Maria -Theresia Erley <M-Th.Erley@t-online.de>:
Sorry, es gibt  seit 8. Mai 1945 weder einen unabhängigen Richter, noch eine ordentliche  Gerichtsbarkeit , noch gesetzliche Richter , sondern nur  kriminelle   Hochstapler und Schauspieler , die sich  z. T . u. a. aus Gefängnissen  frei gekauft haben. Die  FGG wurde  übrigens am 01.09.2009 außer Kraft gesetzt.
Bei uns herrscht Rechts-und Geschäftsstillstand und Staatsausfall. Jeder Staatsbürger hat also das Recht und die Pflicht, wie ein Staat tätig zu werden.
Von: Stefan G. Weinmann [mailto:weinmann.hintergruende@googlemail.com]
Gesendet: Mittwoch, 8. November 2017 13:54
An: Deutscher Stammtisch
Cc: Ralf; till.rauscher@web.de; Helmut Samjeske; Johann Hermann; m-th.erley@t-online.de; Günter Koch; julia.kloeckner@cdu.landtag.rlp.de; malu.dreyer@stk.rlp.de; info@ard.de; frontal21@zdf.de; info@swr.de; info@kreuznachernachrichten.de; BEST-GOVERNMENT-AKADEMIE NATO-Experte Dr JB Koeppl; Kanzlei Koeppl; Pranatec e.V.; freikirche@mail.de; a.huck60@web.de; kretor veritas.andrie; Bettina Lenarz; Thomas Etteldorf; Walter Graf; Richard Raffay; Dietrich Weide; redaktion@rhein-zeitung.de; mainz@rhein-zeitung.de; gregor.gysi@wk.bundestag.de; Botschaft Russ; Botschaft Iran; Bistum Magdeburg; Evangelische Kirche der Pfalz,
Betreff: Re: Gerade rein gekommen

  Errol, Werner Peters ein ehem. Polizist sagte im Brauwerk in Bad Kreuznach, bei wirklich guten Veranstaltungen von STB Giloy, Gesetze müssen auch von den Menschen verstanden werden, selbst der Dipl. Oec. Lenga, ein Unternehmer aus Wallertheim glaubt mir das nicht..., mit Ihm tel. ich heute morgen http://templerhofiben.blogspot.de/2017/11/telefonat-mit-dem-unternehmer-dipl-oec.html

Am 8. November 2017 um 13:49 schrieb Stefan G. Weinmann <weinmann.hintergruende@googlemail.com>:
  Errol wenn das freiwillige Gerichte wären, würde man nicht zwangsvorgeführt, oder !? "Volksverhetzung" stand in Anführungszeichen, Malu Dreyer und andere "Volksvertreter" erzählen doch andauernd von dem "Holocaust" oder !? Was stimmt denn nun ?

Am 7. November 2017 um 21:48 schrieb Deutscher Stammtisch <info@deutscher-stammtisch.de>:
Ich meine nicht das du ein Volksverhetzer bist, daß hast du selber geschrieben. Und das mit der Freiwilligen Gerichtsbarkeit ist richtig. Wollen wir doch einmal alles klar stellen und uns fragen was ist Gerichtsbarkeit.

Die Rechtsprechung in Deutschland wird von unabhängigen Richtern ausgeübt, die nur dem Gesetz unterworfen sind. Unterschieden werden die ordentliche Gerichtsbarkeit, von der alle Arten von Zivil- und Strafprozessen verhandelt werden, und die Gerichtsbarkeit, die nur für bestimmte Bereiche zuständig ist, z.B. die Arbeits-, Finanz- oder Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Die Gerichtsbarkeit in der BRD gliedert sich in mehrere Zweige. Für den historisch ältesten Zweig hat sich die Bezeichnung ordentliche Gerichtsbarkeit erhalten. Zur ordentlichen Gerichtsbarkeit gehören die Strafgerichte, die alle Arten von Strafprozessen verhandeln, und die Zivilgerichte, die über Streitigkeiten im Rahmen des Zivilrechts verhandeln, z.B. über die Klage gegen eine Versicherung, die nicht zahlen will, oder in einer Erbstreitigkeit.
Außerdem nimmt die ordentliche Gerichtsbarkeit die freiwillige Gerichtsbarkeit wahr (z.B. Beurkundungen, Grundbuchangelegenheiten, Testamentseröffnungen).

Soweit solltest du das verstanden haben Stefan, ich hoffe es jedenfalls.

Was haben wir aber in der BRD? Wir haben keine Staatsgerichte § 15 GVG wurde am 19. April 2006 Aufgehoben, wir haben keine Gesetzlichen Richter gemäß Art.101 GG.

Am 19. April 2006 wurde aber auch durch die Streichung deren Einführungsgesetze die ZPO und die StPO aufgehoben. Das bedeutet das verfahren die sich auf der Rechtsgrundlage von ZPO oder StPO stützen nicht mehr verhandelt werden dürfen weil die Ordentliche Gerichtsbarkeit nicht mehr gegeben ist.

Bedenke: Keine Staatsgerichte, keine Gesetzlichen Richter, keine gültige StPO keine gültige ZPO. Die OWIG wurde auf die gleiche Art und weise am 11. Oktober 2007 aufgehoben......

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