Fragen zu klären
Aufgaben der Verwaltungsgerichtsbarkeit - VGH Bayern
www.vgh.bayern.de/verwaltungsgerichtsbarkeit/aufgaben/
Auszug:
Aufgaben der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Die Verwaltungsgerichte sind ein wesentlicher Pfeiler des Rechtsstaats. Sie gewähren dem Bürger Rechtsschutz gegenüber dem Staat und sonstigen Trägern öffentlicher Gewalt. Zudem sind sie für Streitigkeiten zwischen Trägern öffentlicher Gewalt zuständig. Sie entscheiden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungs-rechtlicher Art, die nicht ausdrücklich einer anderen Gerichtsbarkeit zugewiesen sind (insbesondere Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit). Die Bürger können jede Entscheidung der Verwaltung, die sie selbst betrifft, richterlich überprüfen lassen. Der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten ist zum Beispiel in folgenden Rechtsbereichen gegeben:
- Bau- und Erschließungsrecht
- Polizei- und Sicherheitsrecht
- Versammlungsrecht
- Gewerberecht
- Beamtenrecht
- Kommunalrecht
- Umweltrecht (Immissionsschutz-, Naturschutz- und Wasserrecht)
- Ausländer- und Asylrecht
- Schul- und Hochschulrecht
- Rundfunk- und Fernsehrecht
- Straßenverkehrsrecht
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit gewährleistet grundrechtlich garantierten Rechtsschutz und wacht über die Gesetzmäßigkeit staatlichen Handelns. Der verfassungsrechtlich garantierten Unabhängigkeit der Richter kommt als einem der wesentlichen Merkmale des Rechtsstaats besondere Bedeutung zu. Sie garantiert, dass die Verfahren frei von Weisungen und Einflussnahmen behandelt werden.
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