Montag, 16. April 2018

Aufgaben der Verwaltungsgerichtsbarkeit - VGH Bayern

Christian Alber empfahl sich an das Verwaltungsgericht zu wenden, um grundsätzliche 
Fragen zu klären
 

Aufgaben der Verwaltungsgerichtsbarkeit - VGH Bayern

www.vgh.bayern.de/verwaltungsgerichtsbarkeit/aufgaben/
Aufgaben der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die Verwaltungsgerichte sind ein wesentlicher Pfeiler des Rechtsstaats. Sie gewähren dem Bürger Rechtsschutz gegenüber dem Staat und sonstigen Trägern öffentlicher Gewalt. Zudem sind sie für Streitigkeiten zwischen Trägern öffentlicher Gewalt zuständig. Sie entscheiden ...

Auszug:

 Aufgaben der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Die Verwaltungsgerichte sind ein wesentlicher Pfeiler des Rechtsstaats. Sie gewähren dem Bürger Rechtsschutz gegenüber dem Staat und sonstigen Trägern öffentlicher Gewalt. Zudem sind sie für Streitigkeiten zwischen Trägern öffentlicher Gewalt zuständig. Sie entscheiden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungs-rechtlicher Art, die nicht ausdrücklich einer anderen Gerichtsbarkeit zugewiesen sind (insbesondere Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit). Die Bürger können jede Entscheidung der Verwaltung, die sie selbst betrifft, richterlich überprüfen lassen. Der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten ist zum Beispiel in folgenden Rechtsbereichen gegeben:
  • Bau- und Erschließungsrecht
  • Polizei- und Sicherheitsrecht
  • Versammlungsrecht
  • Gewerberecht
  • Beamtenrecht
  • Kommunalrecht  
  • Umweltrecht (Immissionsschutz-, Naturschutz- und Wasserrecht)
  • Ausländer- und Asylrecht
  • Schul- und Hochschulrecht
  • Rundfunk- und Fernsehrecht
  • Straßenverkehrsrecht 
     
 Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entscheidet zudem über technische Großvorhaben, wie z.B. den Bau, Ausbau und Betrieb von Verkehrsflughäfen, ferner über Planfeststellungsverfahren für den Bau oder die Änderung von Bundesfernstraßen und Bahnstrecken sowie für Hochspannungsfreileitungen und über Verfahren, die den Betrieb oder die Stilllegung von Kernkraftwerken betreffen.

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit gewährleistet grundrechtlich garantierten Rechtsschutz und wacht über die Gesetzmäßigkeit staatlichen Handelns. Der verfassungsrechtlich garantierten Unabhängigkeit der Richter kommt als einem der wesentlichen Merkmale des Rechtsstaats besondere Bedeutung zu. Sie garantiert, dass die Verfahren frei von Weisungen und Einflussnahmen behandelt werden.
 

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