Dr. Klaus Maurer, Auszug aus seinem Buch..."der rechtliche Trick der Versklavung" - Mensch, natürliche Person, juristische Person
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Bundestagsabgeordnete protestieren: Assange darf nicht ausgeliefert werden
Auszug:
Die Abgeordneten der Bundestagsfraktion „Die Linke“ Sevim Dagdelen, Heike Hänsel und Ana Miranda haben eine gemeinsame Presse-Erklärung zur Verhaftung des Wikileaks-Gründers Julian Assange vor dem Gefängnis in London, in dem Assange inhaftiert ist, abgegeben. Darin gaben sie bekannt, dass sie einen Besuch bei Assange in der ecuadorianischen Botschaft in London geplant hatten – kurz bevor Assange verhaftet wurde.
Sie stehen deshalb vor dem Gefängnis, um gegen die Verhaftung zu protestieren, heißt es in der Erklärung. Die Linken-Abgeordneten verurteilen das Verhalten der ecuadorianischen Regierung „aufs Schärfste“, welches einen „eklatanten Verstoß gegen das Völkerrecht darstelle“. Zudem habe man Assange rechtswidrig den Asylstatus aberkannt und ihm seine ecuadorianische Staatsbürgerschaft entzogen, um seine Verhaftung zu ermöglichen. „In Folge dessen wurde den britischen Behörden Zugang zur Botschaft gewährt, damit sie im Auftrag der USA die Verhaftung durchführt.“, werfen die Abgeordneten Ecuador vor. Die USA würden sich auf das Auslieferungsgesetz berufen, wie die britische Polizei bestätigte. Dies schaffe einen „gefährlichen Präzedenzfall, der de facto den Journalismus, die Pressefreiheit und die Freiheit des Wortes weltweit gefährde“.
Um Vorwürfe und Aufmerksamkeit von sich zu weisen, habe die ecuadorianische Regierung eine „Schmutz- und Verleumdungskampagne“ gegen Assange durchgeführt, um die öffentliche Meinung über Assange zu „vergiften“, heißt es weiter in der Presse-Erklärung der Linken-Abgeordneten. Oberstes Ziel müsse es nun sein, die Auslieferung von Assange an die USA zu verhindern. Dies sei eine „Verpflichtung aller anständigen Demokraten der EU-Mitgliedstaaten, die internationale Übereinkommen einschließlich der Genfer Flüchtlingskonvention, des UN-Paktes für bürgerliche und politische Rechte sowie der Charta der Grundrechte der EU unterzeichnet haben, die die Anwendung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verbietet“.
Wie die „Zeit“ berichtet, soll das US-Justizministerium am 7. März 2018 bekanntgegeben haben, gegen Assange „wegen unerlaubten Erhalts und der Verbreitung geheimer Informationen“ zu ermitteln. Die in der vergangenen Woche veröffentliche Anklageschrift der USA gegen Assange wirft dem Inhaftierten aber lediglich „Verschwörung zum Eindringen in Computer“ vor. Darauf steht aber eine vergleichsweise geringe Strafe. Der Vorwurf „der Verbreitung geheimer Informationen“ erlaubt in den USA aber ein weitaus höheres Strafmaß bis hin zur Todesstrafe.
Die „Zeit“-Journalisten mutmaßen nun, dass die US-Behörden mit der Anklage aus der vergangenen Woche die britischen Behörden zu einer Auslieferung bewegen wollen und dann erst später härtere Vorwürfe erheben könnten. Denn Großbritannien würde eine Auslieferung vermutlich nicht in Betracht ziehen, wenn Assange in den USA die Todesstrafe drohen würde.
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