Mittwoch, 10. Juli 2013

Bundestag gibt Firmenstruktur zu – Anfrage der Grünen zu Umsatzsteuerpflicht der öffentlichen Hand

              erhalten per mail, von Peter Pawlak

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 Alles Firma oder was?
somit sind alle Bediensteten Privatpersonen und bei nichtgesetzlicher Handlung haftbar.Es gibt keine Verbeamtete in der BRiD.Nur Bedienstete. Fragt doch mal nach den Amtsausweis?

 
 
------ Weitergeleitete Nachricht ------
Von: "Lynn Aman" <lynnaman@s-vd.de>
An: "Lynn Aman" <lynnaman@s-vd.de>
Gesendet: 09.07.2013 18:56:42
Betreff: Bundestag gibt Firmenstruktur zu – Anfrage der Grünen zu Umsatzsteuerpflicht der öffentlichen Hand
 

Bundestag gibt Firmenstruktur zu – Anfrage der Grünen zu Umsatzsteuerpflicht der öffentlichen Hand

 
 
Veröffentlicht am 9. Juli 2013 von

In der aktuellen Ausgabe des Deutschen Bundestages wird offen die Unternehmensstruktur des Öffentlichen Dienstes zugegeben.

Eine Staatliche Struktur kann niemals Umsatzsteuerpflichtig sein! Hoheitliches Handeln im wirklichen Öffentlichen Interesse hat nichts mit Geschäftsinteressen zu tun. Da man aber mit Firmen in einer Verwaltungseinheit der Alliierten agiert und einen Öffentlichen Dienst nur vortäuscht sind diese Geschäftsstrukturen auch Umsatzsteuerpflichtig. Heute lesen wir folgende Meldung in Heute im Bundestag Nr. 378 vom 09.07.2013:

Im Bundestag notiert: Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand

Finanzen/Kleine Anfrage
Berlin: (hib/HLE) Um die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/14298). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, welche Konsequenzen aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes und des Europäischen Gerichtshofes gezogen werden. Beide Gerichte hätten die Umsatzsteuerpflicht für juristische Personen des öffentlichen Rechts erheblich ausgeweitet.
……………….
Auch die Anfrage der Grünen im Wortlaut ist hochinteressant und man darf gespannt sein was die Bundesregierung der Bundesrepublik antwortet.
Eigener Bericht -staseve- mit einem Teil Heute im Bundestag Nr. 378 vom 09.07.2013
1714298.pdf1714298.pdf
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