Freitag, 21. September 2018

Schock für St. Goar: Preußen-Prinz will die Burg Rheinfels zurück - Rhein-Hunsrück-Zeitung

   Hinweis durch einen heutigen Zeitungsbericht in der Rhein Zeitung auf S. 1 und ein fast ganzseitiger Bericht auf S. 31

                  siehe dazu auch:

Prinz Louis Ferdinand von Preußen: vereintes Deutschland..., die Haupthoffnung sieht Er in einem vereinten Europa - einschl. dem Osten - Russland


Richard von Weizsäcker: Ziel deutscher Politik muss es sein den deutschen Nationalstaat wie Ihn Bismarck 1871 gründete handlungsfähig zu machen

Otto von Bismarck, Ehrenbürger der Stadt Bad Kreuznach

Xavier Naidoo: raus aus dem Reichstag

SPD: für ein freies Deutschland - Deutsches Reich in den Grenzen von 1871

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Rhein-Zeitung · vor 15 Stunden

Auszug:


St. Goar

Schock für St. Goar: Preußen-Prinz will die Burg Rheinfels zurück

aktualisiert: 16:48 Uhr
Sie ist eine der größten Burgruinen am Rhein, das Wahrzeichen der Stadt St. Goar, und soll bei der Bundesgartenschau 2029 oder 2031 eine zentrale Rolle spielen – um die Burg Rheinfels schräg gegenüber der Loreley rankt sich aber nicht nur eine jahrhundertelange Geschichte, sondern auch ein Rechtsstreit, der das Potenzial dazu hat, ein neues Kapitel in der Historie der Burgruine aufzuschlagen. Mit schwer abschätzbaren Folgen für Stadt, Schlosshotel, Bundesgartenschau und den gesamten Tourismus. Das Koblenzer Landgericht muss sich am 25. Oktober mit der Frage beschäftigen, wer der rechtmäßige Eigentümer der Burg Rheinfels ist.

Im Jahr 1245 von Graf Diether von Katzenelnbogen erbaut, ist die Rheinfels heute die größte Burg- und Festungsruine am Mittelrhein. Seit 1924 ist sie im Besitz der Stadt St. Goar. Doch Hohenzollern-Chef Georg Friedrich Prinz von Preußen klagt nun auf eine Grundbuchberichtigung.
Werner Dupuis
Der Hohenzollern-Chef und Ur-Ur-Enkel des letzten Deutschen Kaisers, Georg Friedrich Prinz von Preußen, hat über eine Berliner Kanzlei Ende Februar Klage gegen das Land Rheinland-Pfalz und die Schloss Rheinfels GmbH und Co. KG eingereicht. Er möchte erstreiten, dass das Grundbuch berichtigt wird. Eigentümerin der Burgruine ist seit 1924 die Stadt St. Goar. Das Haus Hohenzollern will dies – mehr als 90 Jahre später – gerichtlich prüfen lassen.
Hotelier Gerd Ripp hat Investitionen vorerst auf Eis gelegt
Die Klageschrift ist mehr als 300 Seiten stark, die ersten Folgen des Rechtsstreits zeichnen sich bereits ab. Auf der Burgruine befindet sich das Romantik-Hotel Schloß Rheinfels, eines der bundesweit besten Tagungshotels, vier Sterne, Superior-Titel. Der Erbpächter Gerd Ripp hat nach eigenen Angaben alle Investitionen eingefroren.
Das Land bestätigt auf Nachfrage unserer Zeitung den Rechtsstreit: „Der Kläger beruft sich zur Begründung seiner Klage auf eine noch im Grundbuch eingetragene Rückauflassungsvormerkung für die Preußische Krongutsverwaltung in Berlin vom 24. Dezember 1924 und behauptet, Rechtsnachfolger der Preußischen Krongutsverwaltung zu sein“, heißt es aus dem Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur.
Das klingt nicht nur kompliziert, es ist es auch, wie das Landgericht in Koblenz bestätigt: Der Rechtsstreit ist „rechtlich und tatsächlich überaus komplex“, die Einzelheiten zwischen den Parteien „hoch streitig“, so Landgerichtssprecher Dennis Graf. Die von Prinz von Preußen beauftragte Berliner Kanzlei klagt nach Informationen unserer Zeitung gegen den Geschäftsführer Gerd Ripp, von einem Erbpachtvertrag und damit aus dem Grundbuch zurückzutreten. Sie argumentiert, der Erbpachtvertrag sei gleichzusetzen mit einem „Verkauf auf andere Weise“. Verkaufen darf die Stadt die Burg aber nicht.
Um zu verstehen, warum die Hohenzollern eine Grundbuchberichtigung erstreiten wollen und sich dabei auf eine Rückauflassungsvormerkung (siehe HIER) berufen, ist ein kurzer Exkurs in die Geschichte der Burgruine nötig. Zwei markante Daten sind dabei wichtig: 1924 und 1998. Die Hohenzollern waren tatsächlich einmal die Burgherren der Rheinfels-Ruine. Prinz Wilhelm von Preußen, der spätere Kaiser Wilhelm I., erwarb die Ruine 1843, nachdem sie eine Zeit lang als Steinbruch genutzt worden war. Wie es heißt, bewahrte er die Burg Rheinfels damit vor weiteren Zerstörungen.
Als die Hohenzollern-Monarchie nach dem Ersten Weltkrieg 1918 endete und sein Enkel und letzter Deutscher Kaiser Wilhelm II. ins Exil ging, musste entschieden werden, wie mit den Besitztümern des Herrscherhauses verfahren werden sollte.
An dieser Stelle kommt die Preußische Krongutsverwaltung ins Spiel, eine Behörde des Preußischen Finanzministeriums, die mit der Verwaltung des Vermögens des Königshauses nach dessen Beschlagnahmung durch die Regierung befasst war. Die Krongutsverwaltung übereignete die Burg Rheinfels im Jahr 1924 der Stadt St. Goar mit der Auflage, sie nie veräußern zu dürfen. Zu diesem Zweck wurde am 24. Dezember 1924 die Rückauflassungsvermerkung für die Krongutsverwaltung ins Grundbuch eingetragen. Seitdem ist die Stadt St. Goar auf dem Papier die Eigentümerin der Burgruine.
Ein zweiter markanter Punkt befindet sich im Jahr 1998: In diesem Jahr schloss die Stadt St. Goar, vertreten durch den damaligen Stadtbürgermeister Peter Ockenfels, den Erbpachtvertrag mit der Schloß Rheinfels GmbH und Co. KG auf 99 Jahre mit der Option, diesen um weitere 99 Jahre zu verlängern. Das Hotel war zu der Zeit noch im Besitz der Fabrikantenfamilie Homann, die das damalige Drei-Sterne-Hotel im Jahr 2003 an Gerd und Petra Ripp verkaufte. Gerd Ripp war zu diesem Zeitpunkt bereits seit 25 Jahren Geschäftsführer des Hotels. Wenige Monate nach dem Besitzwechsel erhielt das Hotel einen weiteren Stern und den Titel „Superior“. Heute ist es etabliert als eine d e r deutschen Tagungsadressen und wurde mehrfach ausgezeichnet.
Einer, der sich noch gut an die Verhandlungen zum Erbpachtvertrag erinnern kann, ist der damalige Bürgermeister der Verbandsgemeinde St. Goar-Oberwesel, Wolfgang Schmitt. „Ich halte das für weit hergeholt und rechtlich nicht in Ordnung“, sagt er zu den aktuellen Vorgängen. Er habe den Vertragsentwurf seinerzeit prüfen lassen durch das Land und die Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Vor dem Erbpachtvertrag sei das Hotel bereits „normal“ verpachtet gewesen.
Stadt St. Goar hat sich jetzt dem Klageverfahren angeschlossen
Aus dem Mainzer Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur heißt es, das Land sei der Klage entgegengetreten. „Nach Einschätzung des Landes Rheinland-Pfalz wird die Klage keinen Erfolg haben“, teilt Ministeriumssprecher Markus Nöhl mit. Die Stadt St. Goar werde Eigentümerin der Burgruine bleiben.
Als im Februar das erste Schreiben beim St. Goarer Stadtbürgermeister Horst Vogt auf dem Schreibtisch lag, konnte dieser kaum glauben, was dort zu lesen war: „Ich habe gedacht, wir haben den ersten April. Das konnte ich mir gar nicht vorstellen“, sagt er. Mittlerweile ist auch die Stadt der Klage beigetreten. Einstimmig hat der Stadtrat dies kürzlich in nicht-öffentlicher Sitzung beschlossen. „Stadt und Land ziehen an einem Strang“, bestätigt der Stadtbürgermeister.
Denn die Stadt ist als Eigentümerin unmittelbar betroffen. Für sie könnten die Folgen tief greifend sein. „Wenn wir das verlieren, dann können wir hier zumachen. Dann brauchen Sie auch keinen Bürgermeister mehr“, zeichnet Vogt ein düsteres Bild. Denn dann wäre der Erbpachtvertrag mit der Schloß Rheinfels GmbH & Co. KG hinfällig.
Die Konsequenz wäre nicht nur, dass der Stadt die Einnahmen aus dem Erbpachtvertrag verloren gingen, sondern auch, dass der Hotelier Gerd Ripp die Stadt verklagen würde auf das, was er bisher auf Burg Rheinfels investiert hat. Dabei geht es um rund 5,7 Millionen Euro, wie Ripp gegenüber unserer Zeitung bestätigt.
Geld, das die Stadt nicht hat. Im Gegenteil: Sie ist bereits verschuldet, wie viele andere Kommunen in Deutschland auch. „Für den städtischen Haushalt wäre das eine Katastrophe“, sagt auch VG-Bürgermeister Thomas Bungert.
Auch jeder Euro, den der Hotelier Ripp jetzt noch in sein Romantik-Hotel investieren würde, käme dann zur „Abrechnung“ hinzu. Eigentlich sollte in diesem Jahr für rund 200.000 Euro eine Day-Spa-Suite gebaut werden. Das ist vorerst auf Eis gelegt. „Aus moralischen Überlegungen heraus kann ich nicht investieren“, sagt Ripp. Zumindest nicht, bis absehbar sei, wohin die Reise geht. Die Beteiligten erhoffen sich nun, dass der Verhandlungstermin am 25. Oktober in Koblenz mehr Klarheit bringt, auch wenn an diesem Tag noch kein Urteil verkündet werden wird.
Die Burganlage ist das Aushängeschild für die Stadt und den Tourismus. Die Eintrittsgelder kommen der Stadt zugute, und eine der beiden zentralen Ausstellungsflächen der Bundesgartenschau 2029 oder 2031 soll sich auf dem Gelände befinden. In das Gelände wurde in den vergangenen Jahren schon viel investiert, erst kürzlich ist die Burgruine in ein Förderprogramm des Landes aufgenommen worden – im besten Fall könnten gut 5 Millionen Euro an Fördermitteln in das mittelalterliche Bauwerk fließen. Dringend benötigtes Geld, denn die Burg ist ein Sanierungsfall. Einige Bereiche sind aus Sicherheitsgründen gesperrt. Geschätzt wird, dass die Sicherung etwa 15 Millionen Euro kosten dürfte.
Die Kammer hat den Streitwert für das Zivilverfahren bislang noch nicht festgesetzt. Der Kläger beziffert ihn auf rund 267.532 Euro. Die Beklagten und die Stadt St. Goar haben beantragt, die Klage abzuweisen.
Berliner Kanzlei will sich zu dem Verfahren nicht äußern
Die beauftragte Berliner Kanzlei wollte unterdessen unsere Fragen nicht beantworten: „In der Angelegenheit ist ein Verfahren anhängig. Während des laufenden Verfahrens sollen gegenüber Dritten keine Aussagen getroffen werden“, heißt es in dem kurzen Antwortschreiben von Rechtsanwalt Eckart Putzier.
Für Schlagzeilen hatte der Hohenzollern-Chef erst kürzlich in unserer Zeitung gesorgt, als im Juli bekannt wurde, dass er gemeinsam mit zwei Geschäftspartnern in Lahnstein im Rheinquartier investieren will. Ein exklusives Bier soll dabei eine wichtige Rolle spielen. „Vor dem Hintergrund der Bundesgartenschau im Unesco-Welterbe, die 2029 oder 2031 stattfinden soll, sehen der Prinz und seine Geschäftspartner große Chancen, auch in der Region einiges zu bewegen“, heißt es in dem Artikel. Im Falle der Burg Rheinfels würde wohl auch einiges in Bewegung geraten, sollte der Prinz mit seiner Klage Erfolg haben. Ob hin zum Positiven, dürfte allerdings mehr als fraglich sein.
Von unserer Redakteurin Denise Bergfeld

Kurz erklärt: Grundbuchberichtigungsanspruch und Rückauflassungsvormerkung

Zwei recht sperrig klingende Fachbegriffe spielen bei dem Rechtsstreit um die Burg Rheinfels eine Rolle: Mit einem Grundbuchberichtigungsanspruch kann der Rechtsinhaber, vereinfacht dargestellt, einen Eintrag im Grundbuch löschen lassen, sofern er nicht mit der wirklichen Rechtslage übereinstimmt. Eine zeitliche Frist dafür gibt es nicht. „Der Grundbuchberichtigungsanspruch an sich verjährt nicht“, erläutert Gerichtssprecher Dennis Graf.
Eine Rückauflassungsvormerkung wird in das Grundbuch eingetragen und sichert – vereinfacht dargestellt – den Anspruch eines ehemaligen Eigentümers auf Rückübertragung eines Grundstücks ab, etwa bei ungewolltem Weiterverkauf oder Belastung des Grundbesitzes durch einen neuen Eigentümer. bed

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