Donnerstag, 27. September 2018

Streit um Burg: Hoteldirektor lädt Hohenzollern zum „Königsweg“ ein / Hoteldirektor Gerd Ripp verlangt Rechtssicherheit


    Auszug vorab:

Hoteldirektor Gerd Ripp verlangt Rechtssicherheit....

Der Hoteldirektor hat Recht, Er soll den Fall in den Musterprozess einbringen..... 

hab mal im Hotel Schloss Rheinfels schloss-rheinfels.de angerufen - ich sprach mit Frau Castor - und gesagt, dass der Prinz von Preußen nicht nur Rechte, sondern wie jeder andere Mensch auch Pflichten hat. Hierbei zitierte ich unseren 1. Beigeordneten Herrn Dipl. Agraring. Medinger und verwies auf grundlegende Staats-, Rechts- und Eigentumsfragen. Herr Ripp möge evtl. mal Kontakt zu unserer Landrätin Bettina Dickes "gemeinsam für die Menschen" aufnehmen..., im Laufe des Gespräches erwähnte ich auch Julia Klöckner....

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Tageskarte · vor 15 Stunden

Auszug:


Das Haus Hohenzollern fordert die Burg Rheinfels im Mittelrheintal gegenüber der Loreley zurück. Der Ururenkel vom Wilhelm II. hat Klage gegen Rheinland-Pfalz und das First-Class-Hotel Schloss Rheinfels eingereicht (Tageskarte berichtete) Jetzt meldet sich der bekannte Hoteldirektor Gerd Ripp zu Wort, verlangt Rechtssicherheit und lädt die Kaiser-Enkel ein zum „Königsweg“.

Gerd Ripp schreibt: „Ich kann nur mein Befremden darüber ausdrücken, dass hier mehr als 80 Jahre später juristisch in einer solchen Form und mit einer 300seitigen Klageschrift „in den Krümeln“ gewühlt wird. Dies zu Lasten aller, die sich bisher aus gutem Grund rechtssicher wähnten und viel Geld und Herzblut eingebracht haben in eine kontinuierliche Zukunftsentwicklung der Region. Vor allem aber des Schlosshotels Rheinfels, das mein Lebensinhalt nun schon seit 36 Jahren ist. In Hinblick auf den Glauben an die Tragfähigkeit des mit der Stadt geschlossenen Erbpachtvertrages haben wir in die Schloss-Immobilie unglaublich viel investiert. Schlimmer noch: Um einen Renovierungsstau weiterhin zu vermeiden, stehen wir zwangsläufig vor den nächsten Investitionen. Da kann es wenig beruhigen, dass die vielen Millionen, die ich bisher hier investiert habe, zweifelsfrei erstattet werden müssen, wenn das juristische Tauziehen zu einem wie auch immer gearteten Ende gekommen ist. Das kann erfahrungsgemäß Jahre dauern. Wie ich in der Zwischenzeit die betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten weiter sicherstellen kann, darüber erwarte ich mir zumindest einen ersten Fingerzeig durch das Landgericht Koblenz, das ja am 25. Oktober diesen Jahres zu einer ersten Einschätzung kommen muss.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Wer mit einer Stadt einen Erbpachtvertrag abgeschlossen hat, kann sie darauf verlassen das die Stadt der Eigentümer dieses Anwesens ist, der Pächter hat im Guten Glauben diesen Erbpachtvertrag geschlossen. Er konnte nicht wissen das die Stadt sich dieses Anwesen Rechtswidrig angeeignet hat. Der Pächter sollte eine Schadensersatzforderung an die Stadt richten die dafür verantwortlich ist.

Neben dieser Schadensersatzforderung hat er auch ein Anrecht auf Teilrückzahlungen seiner Investitionen wenn diese im Erbpachtvertrag nicht schriftlich ausgeschlossen wurden.