Auszug:
Warum in Deutschland bis zu einem Friedensvertrag keine Gerichte existieren!
(Peter Frühwald, Staseve, vom 03.02.2013)Alle staatlich deutschen Gerichte sind durch den Proklamationsbefehl Nr. 1 Ziffer III der Alliierten Militärregierung 1945 bis zu einem Friedensvertrag aufgehoben. Seit dem Jahr 2007 sind nur noch die Gerichte über Arbeitsstreitigkeiten und die Verwaltungsgerichte als Schiedsgerichte vorhanden. Die Arbeitsgerichte durch das AHK-Gesetz Nr. 35 und die Verwaltungsgerichte um Handlungen der Verwaltung der Alliierten (Bundesrepublik Deutschland) zu überprüfen und ggf. aufzuheben.......
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