Dienstag, 30. September 2014

Bob Baumeister: Gemeindegründungen..., eigene Beamte, eigenes Geld, eigene Gerichte....

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 zu Bob siehe auch: prof-franz-hormann-osbeee-open-source
  • Bob Baumeister

    Leitfaden
    1. Zusammenkunft von mindestens 7 Souveränen Menschen
    2. Vorschläge & Abstimmung über den Gemeindenamen
    3. Gemeindegründung mit Gründungsprotokoll
    4. Wahl des Gemeinderats und / oder Wahl des Bürgermeisters / Stv. Bürgermeisters
    5. Amtliche Vereidigung des Gemeinderats / des [Stv.] Bürgermeisters auf die jeweilige Staatsverfassung
    6. Aufnahme / Beginn der Gemeindetätigkeit durch die Beauftragten
    Eine solche Gemeinde kann:
    - eigene Beamte Bestallen
    - eigenes Geld auflegen
    - eigene Steuern erheben (in Verbindung mit eigenem Geld)
    - eigene Gerichte aufbauen
    - Notare, Polizei, Kindereinrichtungen, Schulen usw. aufbauen
    - Betriebe und öffentliche Einrichtungen aufbauen
    - KFZ-Kennzeichen und noch vieles mehr erschaffen und legitimieren.
    Die Gemeinden sind die kleinsten Einheiten einer Demokratie. Aus den Gemeinden heraus werden die Entscheidungen eines Rates der Gemeinden (Amtshauptmannschaften) und der Regionen (Kreishauptmannschaften) oder des Staates (Preußen, Sachsen, Bayern, usw.) entschieden. Das Subsidiaritätsprinzip findet seit 1871 hier Anwendung, und auch das bis 1990 geltende [Grund-Gesetz=GG] übernahm dieses Grundrecht aus dem römischen Recht.
    Seit 1990 sind alle Freiheitsliebenden Männer und Frauen aufgerufen, sich zu Ihren Staaten mit Ihren Verfassungen vor 1914 zu bekennen, um letztendlich auch einen Friedensvertrag zu machen. [ GG Artikel 146 ] - Bis 1914 war der deutsche Völkerbund mit seinen souveränen Einzelstaaten und ihren Verfassungen vom Volk legitimiert und völkerrechtlich anerkannt. Seit 1914 sind wir immer noch im Kriegszustand ohne Friedensvertrag. Verfassungen und gültige Gesetze können nur im Frieden geändert werden. Erst dann kann das jeweilige Staatsvolk eine Zeitgemäße Verfassung beschließen.
    Seit dem 28. Oktober 1918 gab es im Deutschen Kaiserreich KEINEN legitimen Gesetzgeber mehr. Alle Statuten (Gesetze, Verordnungen und Satzungen) die nachher entstanden, sind lediglich geltendes Recht der Verwaltung der sogenannten Siegermächte. Wir dürfen jetzt aber wieder dort anknüpfen, an die Zeit in der jeder Deutsche ein Volkssouverän war. Wir haben seit 1871 das Subsidiaritätsprinzip und seit 1990 ist jeder Deutsche ein Volkssouverän und diese wählen nicht, sie tun selbst was zu tun ist und zwar von Unten nach oben.
    Und so wird das in der Praxis aussehen: Die Gemeinde wird von mindestens 7 Souveränen reorganisiert. Das sind dann die Wahlberechtigten Gemeindebürger. Die Gemeindeangehörigen sind die Gemeindeeinwohner. Sie haben gegenüber der Gemeinde die gleichen Rechte und Pflichten. Jeder Angehörige der Gemeinde kann Gemeindebürger durch die Erlangung der Souveränität werden. Nur Souveräne können in den Gemeinderat oder zum Bürgermeister gewählt werden. Die Gemeinden (Gebietskörperschaften) werden parallel zu den bestehenden Gemeinden (Körperschaften des privaten Rechts) wieder errichtet bzw. reaktiviert.
    Die Amtsgeschäfte und die Steuern gehen auf die Gebietskörperschaften (Succession) über. Die bestehenden Gemeinden bleiben noch so lange bestehen, wie sich Personen dort weiterhin verwalten lassen wollen. Aber wenn sie niemand mehr braucht, benutzt und anerkennt, verschwinden diese Verwaltungen der Alliierten von selbst mangels Einnahmen und Bürgern.

6 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

@Bob Baumeister
Welcher Mensch ist denn ihrer Meinung nach tatsächlich souverän ,
und zwar so das es weltweit anerkannt wird ?
Bitte mal veröffentlichen !

Excalibur hat gesagt…

Kommentar auf Facebook:

Klaus Schmidt: Die Gemeinden sind gegründet, was sie brauchen, ist statt der gewählten Körperschaft eine Gemeindeversammlung und diese kann dann wieder einen Bürgermeister ernennen oder wählen (je nach Gemeindeordnung im Stand von 1914.
Das ist übrigens schon seit 1949 Bestandteil des Grundgesetzes - Artikel 28 Absatz (1) letzter Satz und Absatz (2).
9 Min · Gefällt mir nicht mehr · 1

Anonym hat gesagt…

Wäre es nicht gut das Geld, also das Zahlungssystem wie wir es kennen, bei dieser Neugründung weg zu lassen? Ich möchte darauf hinweisen, dass das Geld zwangsläufig an Wert verliert, weil es keine stabile und kontinuierliche Kraft ist. Weil fällt ein Glied aus der Kette, wird das ganze System wieder instabil. Bei einen Masssystem ist es wieder anders, etwa beim Metermass. Da ist ein Meter ein Meter. Leider kennen wir diese Stabilität beim Geld nicht, so wie wir es haben. Denn mal wird der Wert des Geldes wie bei einen Gummiband gedehnt, und mal wird es zusammengezogen. Dieser Effekt muss aufhören. Weil sonnst gibt es nur wieder Verschuldungen, und somit wieder Unzufriedenheiten, die nur wieder zu neue, aber alt bekannte, Interessenskonflikte führt. Es ist zwar lobenswert, wie ihr versucht ein paralelles System entblühen zu lassen. Dennoch haben wir im grossen und ganzen noch immer nichts dazu gelernt, scheint mir.

Excalibur hat gesagt…

hierüber soll es auch Gemeindeneugründungen geben https://menschenrecht-amt.de/faq/heimat-und-heimatschutz

Annette Frühauf hat gesagt…

Ich bin die Ich bin , Johannarix Annetterix aus dem Hause Frühauf-> Mit-Urheberin der Seite http://ichkunde.jimdo.com , ich bin ein Souverän , unwidersprochen,

Anonym hat gesagt…

über menschenrecht.amt Gemeinde zu gründen, bewirkt nicht, daß ZWangsversteigerungen verhindert werden können .....
Nur die Rustag deutschen Können die Gemeinden reorganisieren .