Montag, 8. September 2014

RA Ramm: Gerichtsvollzieher seit August 2012 keine Beamte mehr

Hinweis von Christian Martin, RA Ramm lernte ich einmal persönlich im Jonastal kennen, als ich Tina Wendt besuchte, die mich mal besuchen wollte, aber angebl. ein UFO "dazwischenkam" :-) 

http://www.news4press.com/Gerichtsvollzieher-seit-August-2012-kein_708885.html


Gerichtsvollzieher seit August 2012 keine Beamten mehr...


...sondern nur noch Privatpersonen bzw. selbständige Unternehmer, wie auch alle Rechtsanwälte


Gerichtsvollzieher seit August 2012 keine Beamten mehr...

(News4Press.com) Die Gerichtsvollzieher waren bis Ende Juli 2012 i.S.d. alten Gerichtsvollzieherordnung, § 1 GVO, Beamte i.S.d. Beamtenrechts.

Doch dies hat sich laut Auskunft von Herrn Rechtsanwalt Torsten Ramm mit der Änderung der GVO (Gerichtsvollzieherordnung) und ihrem Stand seit dem 1. August 2012 geändert. Denn § 1 GVO ist aufgehoben worden. Dies bedeutet nach weiterer Auskunft von Herrn Rechtsanwalt Ramm, dass Gerichtsvollzieher nicht mehr Beamte i.S.d. Beamtenrechts sind und somit nur noch als Privatpersonen und selbstständige Unternehmer handeln können.

Das wiederum hat zur Folge, dass keine Gerichtsvollzieherin und kein Gerichtsvollzieher rechtlich mehr dazu in der Lage ist, noch irgendwelche Vollstreckungshandlungen vornehmen zu können und zu dürfen.

Zum Bereich der Vollstreckung gehören bzw. gehörten insbesondere die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung. Privatpersonen und/oder selbständige Unternehmer sind jedoch nicht dazu befugt, direkte Vollstreckungshandlungen vorzunehmen, insbesondere sind sie nicht dazu befugt, eidesstattliche Versicherungen abzunehmen.

Mit anderen Worten ist kein Mensch in Deutschland mehr dazu verpflichtet, gegenüber einer Gerichtsvollzieherin oder einem Gerichtsvollzieher die "eidesstattliche Versicherung" abzugeben bzw. sich von diesem Personenkreis die eidesstattliche Versicherung abnehmen zu lassen. 


Hinzuzufügen ist zudem, so Herr Rechtsanwalt Ramm, dass das Gesetz zur Umwandlung des Offenbarungseides, so war es noch vor dem Beitritt der DDR zur BRD, in die "Eidesstattliche Versicherung" mit Art. 53 des 1. Bundesbereinigungsgesetzes im Zuständigkeitsbereich des Bundesjustizministeriums aus dem Jahr 2006 gestrichen worden ist. 

Danach stellt sich die Frage, ob die Aufforderung zur Abgabe einer "Eidesstattlichen Versicherung" überhaupt noch zulässig ist. Wenn zu keinem Zeitpunkt der Offenbarungseid rechtlich in eine "Eidesstattliche Versicherung" umgewandelt worden ist, so besteht wenn überhaupt nur die Pflicht, einen Offenbarungseid abzugeben, abgesehen davon, dass eine "Eidesstattliche Versicherung" und auch ein "Offenbarungseid" nicht mehr von Gerichtsvollziehern abgenommen werden kann.

Was kann der Mensch in der Bundesrepublik in Deutschland nun tun. Er kann nicht nur Widerspruch gegen die Abnahme der "Eidesstattlichen Versicherung" und "Erinnerung" gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung einlegen. Er hat im Allgemeinen das Recht, eine derartige Erklärung nicht abgeben zu müssen. Hierzu kann er sich auf Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz berufen und zivilen Ungehorsam leisten. 

Auch andere Rechte von Gerichtsvollziehern bestehen nicht mehr. Steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür, verlangen Sie stets, dass er sich ausweist, auch mit seinem Personalausweis. Zeigt er Ihnen einen "Dienstausweis", so sorgen Sie für Zeugen und rufen die Polizei. Ein Gerichtsvollzieher, der Ihnen jetzt noch einen Dienstausweis vorzeigt, begeht hier mehrere Straftatbestände, angefangen ggf. von der Urkundenfälschung über den Betrug und möglicher weiterer Straftaten.

Darüber hinaus sind die Gerichtsvollzieher dazu verpflichtet, ihren Personalausweis mit sich zu führen und diesen auf Verlangen vorzuzeigen. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, rufen Sie ebenfalls die Polizei und erklären Sie die Situation. Auch hier kommen ggf. mehrere Straftaten in Betracht.

Sorgen in jeden Fall, wenn möglich, immer für Zeugen. Lassen Sie sich nichts von einen Gerichtsvollzieher gefallen. Denn eine Privatperson bzw. ein selbstständiger Unternehmer hat Ihnen gegenüber keine sog. hoheitlichen Rechte. Er darf weder ihr Grundstück ohne ihre Erlaubnis betreten oder auch nur ihre Wohnung und den dazu gehörenden Flur. 

Es ist an der Zeit aufzuwachen. Alles soll nicht nur privatisiert werden, wie auch Wasser, welch ein Witz, der größte Teil ist schon privatisiert, vor allem das Geld, siehe das Copyright Zeichen auf jedem Euro-Geldschein. Die Regierung, der Bundestag und die in der Abhängigkeit der ausführenden Gewalt, die Exekutive, befindliche Justiz und ihre Gerichte führen dieses Land immer mehr in den Ruin und unter ihre Kontrolle. Freiheitsrechte werden immer mehr beschränkt, die Bürger dieses Landes immer mehr ausgebeutet, solange bis Deutschland durch die BR in D völlig zu Grunde geht, zerstört am Boden liegt und ins endgültige Chaos rennt, um dann nachher von denen, Merkel & Co. wie auch die Banken und einzelne Reiche, die alles ins Chaos gestürzt haben, wieder "gerettet" und im Anschluss nach dem Aufräumen als die großen Retter vergöttert zu werden, obwohl es ja genau diese Herrschaften waren, die uns alles eingebrockt haben. 

Steht also die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher vor der Tür, so wehren Sie sich. Bleiben Sie aber zunächst immer stets höflich und versuchen Sie, diesen Personenkreis über die Sachlage aufzuklären. Der aller größte Teil der Gerichtsvollzieher kennt nämlich noch nicht die Rechtslage, auch ihm wird alles durch die Exekutive und die Judikative verschwiegen. Holen Sie im Zweifel auf jeden Fall die Polizei hinzu. Bleiben Sie aber auch der Polizei gegenüber stets höflich, denn auch die Polizei kennt noch nicht alle Änderungen in diesem Rechtssystem.

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