Freitag, 28. November 2014

die Staats- und Reichsangehörigkeit gem. RuStAG, mittelbar oder unmittelbar ?

            entnommen aus Facebook
 
ein Fax von der JOH www.joh-nrw.net Auszug:..... Sehr geehrte Damen und Herren der Stadtverwaltungen in der Bundesrepublik,
in großer Sorge um die Vorkommnisse und Gegebenheiten in diesem, immer noch besetzten Teilgebiet des Staates Deutschlands, der Bundesrepublik Deutschland
( BRD ), die immer noch noch von den Besatzungsmächten verwaltet und bestimmt wird und worüber auch so nach und nach die Systemmedien berichten, habe ich als deutscher Staatsbürger mit unmittelbarer Reichsnangehörigkeit durch Abstammung und Geburt ( vgl. RuStAG 1913 ) einige zu klärende Fragen, die mir bislang von keiner Behörde der Bundesrepublik in Deutschland dezidiert und auch sachgemäß beantwortet werden konnte.....
...grundsätzlich ist das Schreiben ja gut, nur müßte es nicht heißen...., mittelbare Staatsangehörigkeit...!?

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