Freitag, 27. April 2018

Alfred Schaefer & Inquisition - 4. Mai Gerichtstermin in Dresden

 
Alfred Schaefer & Inquisition 

Auszug:

 
von EdL
Für Freitag den 4. Mai 2018 um 9:00 Uhr, ist Alfred Schaefer zu seinem ersten Prozess vor die Inquisition geladen. In erster Instanz soll er, wenn es nach den herrschenden aus dem dunklen Hintergrund geht, durch die Vasallen dieser verurteilt werden.
Wie in anderen politischen Prozessen wird dieses „Urteil im Namen des Volkes“ schon im Vorfeld feststehen. Schon die Bezeichnung der Judikative „…des Volkes“ weist deutlich darauf hin, im Namen welchen Volkes diese „Urteile“ gesprochen werden.
Im Namen des deutschen Volkes werden solche Schandurteile nicht gefällt! 
Seine Antwort auf die Vorladung wird Ihnen hier bekannt gegeben. Nehmen Sie sich die Zeit und urteilen Sie selbst was Recht ist und unbedingt wieder Recht werden muss, wenn wir am Leben bleiben wollen.

Amtsgericht Dresden
Roßbachstraße 6
01069 Dresden
Betr.: 218 Cs 206 Js 8673/17
Ladung zur Hauptverhandlung
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Verwunderung nehme ich zur Kenntnis, daß für den politisch motivierten Inquisitionsprozeß gegen mich lediglich ein einziger Prozeßtag (4.5.2018) anberaumt ist. Ich weise Sie darauf hin, daß allein mein Letztes Wort eine Vielzahl von Verhandlungstagen in Anspruch nehmen wird. Ebenso wird die Darlegung meiner persönlichen Verhältnisse eine erhebliche Zeit benötigen. Hier gilt es dem – was dort, wo überhaupt Prozesse zur Verfolgung dissidenter Äußerungen stattfinden zu befürchten ist – offensichtlich politisch instruierten und entsprechend voreingenommenen Gericht auch das Verständnis der Entwicklung meiner Persönlichkeit, also meiner persönlichen Verhältnisse nahezubringen.
Insbesondere wie meine Empörung über den Schandfleck der Verfolgung dem System mißliebiger Äußerungen dazu führte, daß ich es als meine unbedingte Pflicht gegenüber meinem Gewissen und der Geschichte betrachte, nicht feige zu schweigen und schreiendes Unrecht nicht wahrhaben wollend wegzuschauen, wenn heute in der BRD Menschen wie im dunkelsten Stalinismus einzig und allein deshalb wie Schwerstverbrecher verfolgt und behandelt werden, weil sie es sich auch durch institutionalisierten Terror und Einschüchterung nicht nehmen lassen, ihre Gedanken, Ansichten und Zweifel in freier Rede offen zum Ausdruck zu bringen – wie es die Menschen tun können, die nicht in der BRD, sondern in Ländern leben, in welcher die Justiz das Recht auf Meinungsfreiheit nicht haßerfüllt bekämpft und abzuschaffen bemüht ist, sondern im Gegenteil als ein höchstes Gut der Würde des Menschen achtet und schützt.
Denn das Recht, das offen zu sagen, was man denkt, seine Zweifel zum Ausdruck zu bringen und das als unglaubwürdig zu bezeichnen, was einem unglaubwürdig erscheint, das Recht, die freie Diskussion zu suchen und dort alles kritisch zu hinterfragen und ggf. als für einen nicht glaubhaft zu bezeichnen, dieses Recht ist die unabdingbare Voraussetzung jeder menschlichen Würde.

Deshalb ist das Verbrechen der Meinungsverfolgung auch immer ein Verbrechen gegen die Würde des Menschen!

Und dagegen, gegen diese in der heutigen BRD immer noch weiter auf die Spitze getriebene Unerträglichkeit der Meinungsverfolgung stehe ich auf und werde diese auf der mir ab 4. Mai 2018 eröffneten Bühne des politischen Schauprozesses in Dresden an den Pranger stellen!
Als Volksdeutscher bin ich als dessen Staatsangehöriger in Kanada aufgewachsen und in der Schule wurden mir gerade diejenigen Menschen als Helden und Vorbilder vermittelt, welche den Mut hatten und sich nicht einschüchtern ließen, diktatorischen Regimen und Inquisitoren die Stirne zu bieten, welche Menschen die freie Äußerung ihrer Ansichten verbieten wollten und diese dafür barbarisch verfolgten – wie Sokrates, Galileo Galilei, Giordano Bruno, Martin Luther, Alexander Solschenizyn und andere, die dadurch zu Heroen der Geschichte wurden. Und da soll ich mich als frei geborener Mensch jetzt – im Jahre 2018 – der schlimmsten Gesinnungsdiktatur der Meinungsverfolgung, die jemals auf deutschem Boden bestand unterwerfen und mir mein Recht auf selbständiges Denken und das freie Äußern dessen, was ich denke, nehmen lassen? Ganz bestimmt werde ich das nicht tun!
Im Internet können Sie meine sich auch auf den gesamten englischsprachigen Raum (USA, Großbritannien, Kanada, Australien, Südafrika) erstreckenden Bemühungen vielfältig dokumentiert finden, als Bürgerrechtler für das Recht auf freie Meinungsäußerung darüber aufzuklären, was in der heutigen BRD an immer noch schlimmer werdenden und immer noch mehr ausufernden und dabei jede rechtsstaatliche Verhältnismäßigkeit verlierenden Verfolgungsverbrechen gegen Dissidenten, an Verbrechen gegen die Meinungsfreiheit geschieht.
Dabei kann die Inquisition sicher sein: Wenn mir die öffentliche Bühne eines politischen Schauprozesses zur Verfügung gestellt wird, dann werde ich diese auch nutzen, um dort auf den abscheulichen Schandfleck der Meinungsverfolgung – im 21. Jahrhundert(!) – hinzuweisen, und damit auf das anachronistische Verbrechen gegen die Würde des Menschen. Dies durch ein politisches System und seine willigen Vollstrecker in einer durch und durch politischen Justiz, die glauben, eine zwangsglaubensverordnete, dogmatisierte Version der Geschichte mittels Terrors gegen Andersdenkende für alle Zeiten aufrechterhalten zu können.

Das wird nicht funktionieren!

Die Wut im Deutschen Volke wächst! Dieses muß erleben, daß politisch instruierte und motivierte Ankläger und Richter in unrechtlichen, antirechtsstaatlichen Schauprozessen voll Perfidie und mit hemmungsloser Willkür gegen Menschen vorgehen, welche nichts anderes taten und tun, als ihrem Gewissen und ihrer inneren Wahrhaftigkeit folgend völlig gewaltlos dissidente Ansichten zu äußern(!) – während dieselbe „Justiz“ volksfremde Invasoren für schwerste Gewaltverbrechen mit lächerlichen Bewährungsstrafen davonkommen oder völlig straffrei ausgehen läßt. Ausländische Clans terrorisieren deutsche Städte und machen diese zu „No-Go“-Zonen für Deutsche, deutschen Frauen und Mädchen wird zu Tausenden durch Vergewaltigung das Leben zerstört – doch hier versagt die „Justiz“ und schaut sie im politischen Auftrag beflissentlich weg!
Aber wehe, wehe, wehe, ein Volksdeutscher wagt es, völlig gewaltlos dissidente Ansichten zu äußern – dann kriegen sie sich nicht mehr ein vor Verfolgungs- und Aburteilungsgeilheit, die in Roben herumstolzierenden Inquisitoren mit ihrem HASS auf jeden, der es wagt, ihrer Diktatur den Willen zur Freiheit der eigenen Meinung entgegenzusetzen.
Was glaubt man, wie lange das Deutsche Volk das noch mitmachen wird, bevor es sich mit einer nie gekannten Urgewalt erhebt und ein ihm zutiefst abscheulich gewordenes System HINWEGFEGT, das Deutsche für das Äußern ihrer Ansichten wie Schwerstverbrecher verfolgt, aber Invasionsmassen von viel zu oft echten Schwerstverbrechern aus aller Welt ins Land des Deutschen Volkes flutet, um dieses Deutsche Volk in einem regelrechten Überfremdungskrieg abzuschaffen – eine Sonderform des VÖLKERMORDES! Wobei Deutsche von den volksfremden Eindringlingen in einer explodierenden Kriminalität ermordet, abgeschlachtet, zusammengeschlagen ausgeraubt, gedemütigt, beleidigt werden und deutsche Frauen und Mädchen zum preisgegebenen Freiwild des Vergewaltigungsterrors durch Banden von Ausländern werden und deutsche Städte ab Einbruch der Dunkelheit immer öfter wie ausgestorben wirken, weil sich wegen der Kriminalität der Invasoren kaum noch jemand auf die Straße traut.
Das von den Kriegsfeinden des Deutschen Volkes als Fremdherrschaft installierte und fortgeführte antideutsche System der Volksvernichtung hat den letzten Rest Deutschland, der uns nach 1945 noch blieb, zum traumatisierenden Angst-Raum, zur Hölle für Deutsche gemacht!
Das OLG Koblenz hat bereits per Urteil festgestellt, bezüglich der illegalen Masseninvasion nach Deutschland sei die rechtsstaatliche Ordnung abgeschafft!
Das sagt alles über den Zustand der BRD. Und das Grundgesetz sagt in seinem Artikel 20 Abs. 4 dazu:
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung abzuschaffen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Wenn politische Volks- und Hochverratsverbrecher also im Zuge eines Überfremdungsvölkermordes zur Auslöschung des Deutschen Volkes die rechtsstaatliche Ordnung abschaffen(!), dann hält die Justiz Maulaffen feil und reagiert nicht, aber bei regimekritischen, dissidenten Meinungsäußerungen, die jenen politischen Volks- und Hochverratsverbrechern mißliebig sind, läuft die Justiz, bis zum Anschlag aufgegeilt, zur Höchstform des Verfolgungseifers auf!
Da kann ich mich nur bedanken für die Eröffnung der Möglichkeit, das alles in einem öffentlichen Prozeß zur Sprache zu bringen. Ich nehme dabei ganz gewiß kein Blatt vor den Mund und ich kusche nicht vor einer verlogenen „politischen Korrektheit“.
Die Zeit ist reif! Was ich zu sagen habe, wird den Nerv der wachsenden Wut im Volke treffen. Dresden ist dafür genau der richtige Ort. Man bringe Schulklassen als Zuschauer zum Prozeß – ich will größtmögliche Öffentlichkeit für das, was ich zu sagen haben und von dem ich weiß, daß die überwältigende Mehrheit des von der BRD die Schnauze voll habenden Volkes sagen wird:
„Endlich spricht es mal einer offen und ungeschminkt aus!“
Der Auftritt vor der Inquisition in Dresden und das Publizieren darüber im Internet werden meinen „Marktwert“ steigern und entsprechend Leute mobilisieren, wenn ich auf Demonstrationen als Redner auftrete. Und diese Demonstrationen der Volkswut, sie werden jetzt kommen und größer und größer werden – bis das Deutsche Volk sein Ziel erreicht hat:

Weg mit den Volksverrätern und Volksvernichtern!

Wiederherstellung eines deutschen Deutschlands in Freiheit und Selbstbestimmung!

In diesem Zusammenhang mache ich geltend, daß für den Prozeß ein ausreichend großer Gerichtssaal zur Verfügung zu stellen ist, da auch internationale Prozeßbeobachter eingeladen werden, um Zeugen zu sein, daß der Terror gegen Andersdenkende auf deutschem Boden mit dem Untergang der DDR nicht etwa verschwunden ist, sondern heute beklemmender wütet denn je – ein ganz düsteres Kapitel der deutschen Geschichte, über welches kommende Generationen den Kopf schütteln werden und sich fragen:
„Was waren das nur für verachtenswerte Gestalten, die sich den politischen Wünschen eines das Volk seiner Freiheitsrechte beraubenden Regimes zuliebe für solch ein schreiendes Unrecht als willige Büttel hergaben?“
Es darf nicht sein, daß man glaubt, den abscheulichen Schandfleck der Meinungsverfolgung heimlich, still und leise unter Ausschluß der Öffentlichkeit im Schnellverfahren durchziehen zu können. Nicht mit mir – ich werde den Prozeß zur Meinungsverfolgung, die Schandtat gegen die Freiheit und Würde des Menschen, im Internet weltweit publizieren, mit Berichten, Videos und Online-Talkshows, und meine Anhänger und Mitstreiter werden das multiplizieren.
Im 21. Jahrhundert darf kein Regime mehr mit dem Verbrechen der Verfolgung von Dissidenten wegen deren kritischer Äußerungen durchkommen und müssen dessen Täter benannt und nach dem Untergang der Diktatur entsprechend zur Verantwortung gezogen werden, nach dann wieder Recht und Gesetz und dem Prinzip der Gewaltenteilung, welches in den politischen Inquisitionsprozessen der BRD längst aufgehoben ist. Wo man Menschen durch die Unsäglichkeit der Verfolgung des Äußerns ihrer Ansichten wegsperren und brechen will, da ist kein Platz für Feigheit, sondern da ist ein mutiges, entschlossenes Aufstehen dagegen gefordert und das Anprangern der Verbrechen gegen die Freiheit von Wort und Schrift!
Bereits der Eröffnungsbeschluß zu einem Inquisitionsprozeß einzig und allein zur Verfolgung völlig gewaltloser dissidenter Äußerungen zeigt, daß der betreffende Richter offensichtlich nicht gewillt ist, die den Gesetzen der bundesdeutschen Staatssimulation vorausgehende Menschenrechtskonvention mit ihrem Artikel 19 zum unbeschränkten Recht auf freie Meinungsäußerung zu respektieren oder auch nur in Betracht zu ziehen – denn dann wäre ein Eröffnungsbeschluß eines Verfahrens zum Menschenrechtsbruch und damit Justizverbrechen der Meinungsverfolgung ausgeschlossen. Ein per se gegen den Artikel 19 der Menschenrechtskonvention gerichteter Eröffnungsbeschluß eines Hauptverfahrens zur Meinungsverfolgung eines Dissidenten begründet mithin den dringenden Verdacht auf einen politisch instruierten und motivierten Richter in einem eindeutig politischen Prozeß, und damit die Besorgnis dessen Befangenheit.
Insbesondere stellt es ein Mitfüßentreten des Prinzips der rechtsstaatlichen Verhältnismäßigkeit dar, wenn Menschen von einer durch und durch politischen Justiz wegen ihrer völlig gewaltlosen dissidenten Meinungsäußerungen, welche jüdischen Sonderinteressen zuwiderlaufen – so ist es doch(!), und auch das werde ich im Prozess zur Sprache bringen(!) –, wie Schwerbrecher verfolgt werden, während gleichzeitig illegal und somit bereits als Rechtsbrecher in Massen ins Land des Deutschen Volkes geflutete Invasoren selbst für schlimmste Gewaltverbrechen nicht von der Justiz belangt werden!
Die Tatsache der Meinungsverfolgung ist ein klares Kennzeichen von Diktatur und Gewaltherrschaft. Sie findet ihre Verwerflichkeit und besondere Abscheulichkeit darin, daß hier Menschen – zum selbständigen Denken befähigte, mit Geist begabte Wesen – für den Ausdruck ihrer Gedanken in Wort und Schrift wie Schwerkriminelle bestraft werden sollen.

Somit ist das Verbrechen der Meinungsverfolgung ein Verbrechen wider den Geist.

Für den Inquisitionsprozeß bedeutet dies, daß ich dem Gericht zu meiner Verteidigung darzulegen habe, wie mein Denken „funktioniert“, was dessen Gegenstände waren und sind und in welcher Weise diese Gegenstände des Denkens und die Ergebnisse deren innerer Reflexion zueinander und mit immer neu hinzukommenden Eindrücken, Überlegungen und Erkenntnissen in vielfältiger Wechselwirkung stehen.
Wie meine Gedanken zum „Holocaust“ entstanden sind, wegen deren Zum-Ausdruckbringen ich von einer Inquisition angeklagt bin, kann das Gericht unmöglich ermessen und zur Urteilsbildung heranziehen, wenn ich dem Gericht nicht ausführlichst schildere, wie etwa die Bücher aller Art, die ich während meines Lebens in großer Zahl gelesen habe, mein Denken beeinflußten und beeinflussen.
Das gleiche gilt für meine Begegnungen und Gespräche, meine Erfahrungen mit Menschen. Es gilt für alles und jedes, über das ich mir je Gedanken machte und was damit Einfluß auf mein Denken nahm und nimmt. Es gilt für die von mir gemachten Reisen. In Sonderheit sind hier meine Atlantiküberquerungen und andere Fahrten mit Segelschiffen zu erwähnen, wo das enge Zusammensein der Mannschaft auf der Einsamkeit des Meeres zu besonders intensivem Austausch der Gedanken im Gespräch und damit zur Formung des eigenen Denkens führt. Auch darüber ist im Prozeß ausführlich zu sprechen, damit das Gericht einen Eindruck davon bekommt, was mein Denken prägte, aus welchem meine Gedanken zum „Holocaust“ entstanden, die jetzt angeklagt sind.
Mein 63jähriges Leben war und ist ein Leben des intensiven Sich-Gedanken-Machens, der vielfältigen Auseinandersetzung mit der mich umgebenden materiellen und geistigen Welt. Meine angeklagten, zum Ausdruck gebrachten Gedanken über den „Holocaust“ können also nur verstanden und urteilsbildend eingeordnet werden, wenn ich dem Gericht die Art und Weise meines Denkens und das Zustandekommen der Art und Weise meines Denkens sowie die vielfältigen mein Denken beeinflussenden Dinge und Anregungen, zu welchen durchaus auch Träume und andere innere Erfahrungen gehören, in ihren Einzelheiten wie ihrem Wechselwirkungsgeflecht erläutere.
Deshalb weise ich an dieser Stelle nochmals darauf hin, daß es völlig unrealistisch und nachgerade absurd ist, wenn für das Inquisitionsverfahren gegen mich nur ein einziger Verhandlungstag anberaumt ist. Bei dem, was ich über meine Art des Denkens und das Zustandekommen und die Wechselwirkungen meiner Art des Denkens – aus dem meine Ansichten zum „Holocaust“ entstanden – zu sagen habe, wären dreißig Verhandlungstage eine Basis; ohne damit festlegen zu wollen, daß das, was ich darzulegen habe und darzulegen unbedingt gewillt bin, tatsächlich in dieser Zeit zu bewerkstelligen ist.
Als Bürgerrechtler für die Meinungsfreiheit und als international verbreiteter Blogger begrüße ich die Gelegenheit, dem Schandfleck der Meinungsverfolgung in der BRD auf öffentlicher Bühne die Maske vom Gesicht reißen, und diese mit entblößter Fratze an den Pranger stellen zu können. Ich betrachte es als eine Fügung des Schicksals im Kampf des Deutschen Volkes um seine Freiheit von einer Diktatur der Fremdherrschaft, daß dies gerade jetzt geschieht, da immer mehr Menschen mit bebender Wut aufwachen, durch die Erkenntnis, wie sie seit 1945 belogen und betrogen wurden. Belogen und betrogen mit als Dogmen zwangsglaubensverordneten Absurditäten einer die Schwerst- und Völkermordverbrechen am Deutschen Volk vertuschen wollenden Siegergeschichtsschreibung.
Doch die Wahrheit bricht jetzt trotz des Verbrechens der Meinungsverfolgung und einer immer hysterischer werdenden Zensur unaufhaltsam durch und immer mehr Menschen bekennen sich zum Gebot der Wahrhaftigkeit, ihre Gedanken und Ansichten trotz und gerade wegen des Gesinnungsterrors der Diktatur offen auszusprechen. Sie wollen nicht zu denen gehören, die vor der Geschichte einst gefragt werden:
„Wieso habt ihr geschwiegen und nichts getan, als vor keiner Rechtsbeugung haltmachende schreckliche Juristen die perversesten und zynischsten Untaten gegen die Meinungsfreiheit begingen, die jemals auf deutschem Boden begangen wurden?“
Diese Menschen der Wahrhaftigkeit des freien Wortes verachten Figuren, die als Büttel und willige Vollstrecker einer haßerfüllten antideutschen Volksvernichtungs-politik glauben, anderen Menschen vorschreiben zu können, welche Ansichten diese äußern dürfen und welche nicht, zu welchen Schlüssen sie zu gelangen haben und zu welchen sie nicht kommen dürfen.

Das müssen sich erwachsene, freie Menschen nicht bieten lassen!

Gegen solche Meinungsverfolgungsgangster gilt es aufzustehen – im Namen der Freiheit und im Namen all derer, die durch die Jahrhunderte Opfer von Unrechtsregimen wurden, die Menschen wegen ihrer Ansichten und kritischen Äußerungen verfolgten.
Ein Richter hat das Recht, überführte Mörder, Räuber und Gewalttäter zu verurteilen – aber er hat kein Recht, Menschen zu verurteilen, nur weil sie zu anderen Schlüssen gelangen und andere Ansichten äußern, als von einem unsäglichen Regime der Diktatur und des Terrors gegen Andersdenkende gewünscht.
Solche „Richter“ sind keine Richter, sondern sind Täter wider den Geist, sie versündigen sich am höchsten und heiligsten Recht des frei geborenen Menschen: am Recht, das offen zu sagen, was man denkt!
Und diese die Robe des Rechts zum Schandmerkmal himmelschreienden Unrechts machenden Täter, sie werden sich nach dem Untergang ihres Regimes zu verantworten haben für ihr Tun. Das ist ein unerbittliches Gesetz der Geschichte.
Wenn sie dann dastehen werden, heulend und zähneklappernd, in endlich wieder rechtsstaatlichen Verfahren zu lebenslangem Gefängnis verurteilt, bei Verlust ihrer Bezugs- und Pensionsansprüche – weil sie für ein Unrechtsregime das VERBRECHEN begingen, zum Zwecke des Errichtens einer totalen Diktatur Menschen wegen des Äußerns ihrer dissidenten Ansichten wie Schwerstverbrecher zu verfolgen und dabei vor keiner Rechtsbeugung und Mißachtung der Verhältnismäßigkeit zurückzuscheuen –, dann werden sie ich so fühlen, wie sich schon viele fühlten, die dem Irrglauben unterlagen, Unrechtsregime würden ewig bestehen, wenn sie ihren Terror und ihre Verbrechen gegen die Freiheit nur immer mehr steigern würden. Das Gegenteil ist der Fall: in dem Maß, in dem die Zensur und Meinungsverfolgung zunehmen, in dem Maß wachsen auch der Haß und die Verachtung des Volkes auf das betreffende Regime und desto schneller wird es zusammenbrechen.
Gab es jemals in Deutschland eine Regierung, die dem Volk verabscheuter und verhaßter war, als es die jetzige der antideutschen Fremdherrschaft und des hemmungslosen Volksverrates, der totalen Volksvernichtung ist?
(Es spricht für sich – und wenn es eine nicht wegzuleugnende, überwältigende geschichtliche Tatsache gibt, dann ist es diese –, daß das Deutsche Volk der lebende Schutzschild Adolf Hitlers war, während Angela Merkel vor dem Deutschen Volk geschützt werden muß und sich nicht mehr ohne eine Vielzahl von Leibwächtern in der Öffentlichkeit blicken lassen kann, ohne Gefahr zu laufen, vom Deutschen Volk totgeschlagen zu werden! Wo es früher begeistert „Heil Hitler“ tönte, da tönt es heute angewidert, voll Wut: „Merkel muß weg“!)
Die Fremdherrschaft der Staatssimulation der BRD (auch dieser Umstand wird im Prozeß von mir darzulegen sein) steigert immer mehr die Zensur und die Meinungsverfolgung zum Schutz einer Siegergeschichtsschreibung, die unter den Bedingungen der Meinungsfreiheit und der offenen Diskussion ganz offensichtlich nicht bestehen kann.
Um die behauptete „Offenkundigkeit des Holocaust“ in den politischen Inquisitionsprozessen vor Beweisanträgen und damit vor einer bislang noch nie stattgefundenen unabhängigen wissenschaftlichen forensischen Überprüfung – was ihr sicheres Auffliegen bedeuten würde – zu schützen, werden die Beweisanträge der Opfer des Verbrechens der Meinungsverfolgung zum „Holocaust“ allesamt abgelehnt. Mit der Begründung, der „Holocaust“ wäre „gerichtsnotorisch offenkundig“.
Aber es wird von der politischen Inquisition, welche das Gegenteil einer rechtsstaatlichen Justiz darstellt, eben gerade nicht gesagt, worin diese angebliche Offenkundigkeit im einzelnen ganz konkret besteht und welche der vielen, sich oft widersprechenden und von Unmöglichkeiten und Absurditäten gekennzeichneten Geschichten vom „Holocaust“ nicht von dieser behaupteten Offenkundigkeit umfaßt sind.
Das heißt, der Tatbestand der „Holocaustleugnung“ bleibt völlig unbestimmt, was eine absolute rechtsstaatliche Unzulässigkeit darstellt. Wie oben bereits erwähnt, folgt daraus, daß ein Richter, welcher die Bereitschaft signalisiert, einen solchen unter immanenter Ausschaltung der Rechtsstaatlichkeit nur zu politisch gewünschten Ergebnissen führen könnenden Inquisitionsprozeß zu führen, aus Sicht insbesondere des um seine Möglichkeit einer wirksamen Verteidigung gebrachten Opfers unter dem dringenden Verdacht steht, zugunsten einer politischen Instruktion oder Eigenmotivation das schreiende Unrecht des Menschenrechtsbruch der Meinungsverfolgung zu begehen, also durch und durch befangen zu sein.
Doch geschehen noch „Zeichen und Wunder“; im gegebenen Fall durch eine aus revisionistischer Sicht als Geschenk des Himmels zu betrachtende sehr naive juristische Dümmlichkeit der „Staatsanwältin“ (WELCHEN Staates überhaupt, wenn mit der BRD doch ganz ausdrücklich kein neuer deutscher Staat gegründet wurde und diese noch nicht einmal über eine eigene Staatsangehörigkeit „Bundesrepublik Deutschland“ verfügt?) des entsprechende Schlüsse zulassenden Namens David.
Diese hat sich, wohl im Übereifer ihres Meinungsverfolgungsbestrebens, zum bemerkenswerten Vorwurf verstiegen, ich hätte zum Ausdruck bringen wollen, der „systematische Völkermord an den Juden“ habe:
nicht in der öffentlich bekanntgemachten Form stattgefunden!
Diese Formulierung ist ein „Schmankerl“. Denn damit ist nun etwas eingetreten, auf das alle Revisionisten, alle Opfer des Verbrechens der Meinungsverfolgung und alle an der Aufdeckung der geschichtlichen Wahrheit interessierten Menschen in der Denkverbots- und Zensur-BRD so lange gewartet haben. Erstmals werden sich die Anklage und die in politischen Verfahren unter dem Primat der Vereitelung einer wirksamen Verteidigung ebenfalls eine Anklagefunktion einnehmenden Richter (die als willfährige Umsetzer politischer Erwartungshaltungen diese Bezeichnung nicht verdienen) in einem Inquisitionsprozeß nicht auf die der Willkür einer politischen Justiz Tür und Tor öffnende vermeintliche „Offenkundigkeit des Holocaust“ zurückziehen können, um die bereits mit dem Eröffnungsbeschluß feststehende, politisch vorgegebene Verurteilung zu verhängen, sondern sie werden sich mit entsprechenden Beweisanträgen fragen lassen müssen und darzulegen haben, worin die öffentlich bekanntgemachte Form(!) des „systematischen Völkermordes an den Juden“ besteht; welche Behauptungen und Geschichten zum „Holocaust“ in dieser „öffentlich bekanntgemachten Form“ beinhaltet sind und welche Behauptungen und Geschichten zum „Holocaust“ nicht der „öffentlich bekanntgemachten Form“ zuzurechnen sind.
In der Anklage wird mir die Äußerung vorgeworfen, mit welcher ich die „öffentlich bekanntgemachte Form“ des „systematischen Völkermords an den Juden“ in Abrede stellen soll:
„…Ersetzt mit anderen Geschichten. Nämlich, dass die Deutschen waren so böse, sie hatten aus den armen Juden Schrumpfköpfe, Seide (sic) und Lampenschirme gemacht. (…) Es wurde immer langsam gesteigert, mit Filmen wie `Schindlers Liste´ oder `Es hört nie auf´“.
Somit wird unter Beweis zu stellen und von der Anklage zu erklären und zu belegen sein, ob der fiktive, nachweislich mit historischen Unwahrheiten, Verdrehungen und Entstellungen zur Erzeugung einer emotionalen Haltung der Ablehnung gegenüber den Deutschen arbeitende Hollywoodfilm „Schindlers Liste“ des Juden Stephen Spielberg zur von der Anklage bemühten „öffentlich bekanntgemachten Form“ des „systematischen Völkermordes an den Juden“ zählt.
Es wird unter Beweis zu stellen sein, ob und in welchem Umfang das nach Aussagen etwa von Marlon Brando, Mel Gibson und anderen Insidern unter starkem jüdischen Einfluß und Kontrolle stehende Hollywood für die Vermittlung der in der BRD „öffentlich bekanntgemachten Form“ des „systematischen Völkermordes an den Juden“ zuständig und verantwortlich ist.
Es wird unter Beweis zu stellen sein, ob aus den Schädeln von Juden hergestellte Schrumpfköpfe und Lampenschirme aus ihrer Haut sowie zu Seide (sic) verarbeitete Juden zur „öffentlich bekanntgemachten Form“ des „systematischen Völkermordes an den Juden“ gehören.
Dies immer auch unter der Prämisse der Fragestellung, wer denn für diese „öffentlich bekanntgemachte Form“ zuständig ist und wer nicht. (Auch drängt sich hier die im Prozeß eine eingehende Betrachtung meinerseits erfahren sollende hochinteressante Frage auf, ob es denn, wenn die David so betont von einer „öffentlich bekanntgemachten Form“ schwadroniert, auch eine „nicht öffentlich bekanntgemachte Form“ des „systematischen Völkermordes an den Juden“ gibt.)
Wenn die der Richtung Hollywood zuzurechnende „öffentlich bekanntgemachte Form“ des „systematischen Völkermordes an den Juden“ mit aus deren Schädeln hergestellten Schrumpfköpfen und aus ihrer Haut verfertigten Lampenschirmen die gemäß der Anklage in der BRD relevante ist, zählt dann die Haltung Yad Vashems in Jerusalem nicht zur „öffentlich bekanntgemachten Form“ des „systematischen Völkermordes an den Juden“, welche jene Schrumpfköpfe und Lampenschirme längst als Unwahrheit, also als Holocaustlügen eingeräumt hat?
Eine Tatsache, die sich leicht unter Beweis stellen läßt und welche die Zuschauer im Prozeß wie die weltweite Internet-Öffentlichkeit genauso interessieren wird wie alle anderen Erörterungen dessen, was denn nun zur „öffentlich bekanntgemachten Form“ des „systematischen Völkermordes an den Juden“ gehört und was nicht.
Zählen die Behauptungen vorgeblicher Augenzeugen, daß in „Gaskammern“ von 40qm Größe 600 Personen auf einmal Platz fanden, zur „öffentlich bekanntgemachten Form“ des „systematischen Völkermordes an den Juden“ oder nicht? Zählen die Behauptungen vorgeblicher Opfer, daß NS-Ärzte an ihnen ohne Narkose Organverpflanzungen vornahmen, wobei das Herz an Stelle der Nieren, die Lunge an Stelle der Leber gesetzt wurde vice versa etc., zur bei Strafe nicht anzuzweifelnden „öffentlich bekanntgemachten Form“ des „systematischen Völkermordes an den Juden“ oder nicht?
Beinhaltet die „öffentlich bekanntgemachte Form“ des „systematischen Völkermordes an den Juden“ auch die Tatsache, daß nach dem Krieg der perfide Lügenpropagandafilm „Todesmühlen“ gezeigt wurde, den Deutsche gezwungen wurden, sich in den Kinos anzusehen? Dort wurden Leichenberge angeblich im „Holocaust“ ermordeter Juden gezeigt – bis ein Zuschauer empört aufsprang und rief: „Aber das sind doch unsere Toten von Dresden!“ Danach wagten sich die ertappten Umerziehungslügen-Verbrecher dieses Machwerk nicht mehr zu zeigen.
Beinhaltet die „öffentlich bekanntgemachte Form“ des „systematischen Völkermordes an den Juden“ den Umstand, daß Leichen der von den alliierten Weltverbrechern in den Rheinwiesenlagern – nach dem Krieg(!) – auf bestialische Weise zu Tode gequälten eine Million deutscher Soldaten in „befreite“ Konzentrationslager gebracht und aufgestapelt wurden, um sie dort zu fotografieren und in greuelpropagandistischen Veröffentlichungen zum Belügen des Deutschen Volkes und der Welt als angebliche jüdische Opfer des „Holocaust“ auszugeben?
Gehört zur „öffentlich bekanntgemachten Form“ des „systematischen Völkermordes an den Juden“ die Behauptung, daß in Dachau Menschen vergast wurden, obwohl selbst die dortige Gedenkstätte längst kleinlaut einräumen mußte, daß es in Dachau keine Vergasungen gab?
Zählen die Behauptungen, daß in den damaligen Konzentrationslagern eine heute nicht mehr zur Verfügung stehende Kremierungstechnik vorhanden war, welche es erlaubte, in einer einzigen Muffel bis zu 5000 Menschen pro Nacht(!) völlig rückstandsfrei zu verbrennen, wobei – was heute als technische und naturgesetzliche Unmöglichkeit gilt – hohe Feuersäulen aus den Krematoriumsschornsteinen schlugen, zur bei Zweifeln daran strafbewehrten „öffentlich bekanntgemachten Form“ des „systematischen Völkermordes an den Juden“ oder nicht?
Zählen die Behauptungen, daß Leichen ohne jeden Zusatz von Brennmaterial allein durch das körpereigene Fett und mittels Selbstentzündung vollständig verbrannten, zur „öffentlich bekanntgemachten Form“ des „systematischen Völkermordes an den Juden“ oder nicht? (Diese Behauptung ist unter Beweis zu stellen durch eine nicht lange zurückliegende Veröffentlichung des Münchner Instituts für Zeitgeschichte. „Wissenschaftler“ publizieren, daß Leichen in der Zeit des Nationalsozialismus, in welcher physikalische und andere Naturgesetze offensichtlich ausgeschaltet werden konnten, ohne Zusatz von Brennmaterial allein durch das körpereigene Fett vollständig verbrannten – und sich noch selbständig zu denken wagende Menschen sollen in der jede Meinungsfreiheit erstickenden Gesinnungsdiktatur der BRD ins Gefängnis gesperrt werden, wenn sie daran zweifeln…)
Es gibt eine Unzahl solcher Behauptungen, und wenn mir zum Vorwurf gemacht wird, ich würde die „öffentlich bekanntgemachte Form“ des „systematischen Völkermordes an den Juden“ in Abrede stellen, dann will ich im Inquisitionsprozeß als Bedingung der rechtsstaatlichen Rechtssicherheit zum Wissen gelangen, welche dieser Behauptungen zur gemäß der Anklage bei Strafe nicht anzuzweifelnden „öffentlich bekanntgemachten Form“ des „systematischen Völkermordes an den Juden“ gehören und welche nicht!
Ich will wissen, ob, in welchem Umfang und nach welchen Kriterien diese „öffentlich bekanntgemachte Form“ des „systematischen Völkermordes an den Juden“ wandelbar ist oder nicht. Ich will wissen, ob sie politischen und finanziellen Interessen unterliegt und durch diese modifizierbar ist.
Bislang galt in der diesbezüglich keine Meinungsfreiheit und offene Diskussion zulassenden BRD als per Strafgesetz zwangsglaubensverordnet festgeschrieben, daß der „Holocaust“ von Deutschen, und zwar von den Deutschen, begangen worden sei. Nachdem Polen nun ein Gesetz erließ, daß es unter Strafe stellt, vom KL Auschwitz als polnischem Lager zu sprechen, laufen das israelische Regime, jüdische Organisationen und Einzelpersonen gegen dieses Gesetz Sturm und bestehen darauf, von Auschwitz als polnischem Lager und expressis verbis von einem „polnischen Holocaust“ („Polish Holocaust“) zu sprechen, also von einem von Polen an den Juden begangenen Holocaust.
Gilt es in der sich gar als „Staatsräson“ weit stärker als den Interessen des Deutschen Volkes jüdischen und israelischen Interessen verpflichtet fühlenden BRD deshalb nunmehr als „öffentlich bekanntgemachte Form“ des „systematischen Völkermordes an den Juden“, daß es sich bei Auschwitz nicht um ein deutsches, sondern um ein polnisches Konzentrationslager handelte und beim „Holocaust“ dort nicht um einen von den Deutschen begangenen, sondern um einen „polnischen Holocaust“?
Diese Frage ist umso evidenter, als auch die offizielle Politik der BRD wie deren gleichgeschaltete Medien die Empörung der Juden über das betreffende in Polen erlassene Gesetz teilen.
Wenn es die Anklage also als strafbar betrachtet – was das Gericht mit dem Eröffnungsbeschluß zum Hauptverfahren im politischen Prozeß gegen das Menschenrecht auf Meinungsfreiheit unterstreicht –, die „öffentlich bekanntgemachte Form“ des „systematischen Völkermordes an den Juden“ in Abrede zu stellen und anzuzweifeln, ist es dann jetzt, nach der jüdischen Kehrtwende, in der ganz an jüdischen Interessen und Vorgaben ausgerichteten BRD strafbar, weiterhin von Auschwitz als einem deutschen Lager statt einem polnischen Lager und vom „Holocaust“ in Auschwitz als einem von den Deutschen statt von den Polen begangenen zu sprechen?
Falls die in der BRD „öffentlich bekanntgemachte Form“ des „systematischen Völkermordes an den Juden“ nunmehr dahingehend abgeändert wurde, daß es sich in Auschwitz nicht um einen von Deutschen, sondern von Polen an Juden begangenen Holocaust („Polish Holocaust“, worauf die Juden jetzt so sehr bestehen) handelte, werden die Juden dann die dem Deutschen Volk mithin zu Unrecht abgeforderten immensen Entschädigungszahlungen entsprechend verzinst zurückzahlen oder werden Sie dieses Geld einfach einbehalten und nun die Polen zusätzlich abkassieren?
Auch diese Fragen will ich im Prozeß zur Sprache bringen; sie sind für das immer noch unerträglicher werdend seiner Meinungsfreiheit beraubte und zu unaufhörlichen Zahlungen erpresste Deutsche Volk von erheblichem Interesse. Denn diesen Prozeß führe ich nicht nur für mich, um auf dieser öffentlichen Bühne das an mir begangene Verbrechen der Verfolgung völlig gewaltloser dissidenter Äußerungen deutlich zu machen, ich führe ihn vor allem auch für das Deutsche Volk.
Dadurch, daß die Anklägerin David einen strafbaren Verstoß gegen eine ihrer Natur nach sehr konkret in allen ihren Einzelheiten zu belegen sein müssende öffentlich bekanntgemachte Form(!) des „systematischen Völkermordes an den Juden“ verfolgt haben will, ergeben sich für die Verteidigung gegen diesen Vorwurf ganz andere Aspekte als vordem in den einschlägigen politischen Inquisitionsprozessen zur Kriminalisierung und Abschaffung der Meinungsfreiheit in der im Rahmen der „Neuen Weltordnung“ offensichtlich zur „Musterdiktatur“ als beispielgebend für den Rest der EU umzuformenden BRD.
Dies beginnt, wie oben bereits angeschnitten, bei der Frage, wer überhaupt – und von wem dazu autorisiert – zuständig ist für die „öffentlich bekanntgemachte Form“ des „systematischen Völkermordes an den Juden“. Ist die „öffentlich bekanntgemachte Form“ der Jerusalemer Yad-Vashem-Juden maßgebend, daß es sich bei den Behauptungen von aus Juden hergestellten Schrumpfköpfen, Lampenschirmen und Seife (Simon Wiesenthal hatte einst – was öffentlich bekanntgemacht wurde und unter Beweis gestellt werden kann – einen Karton voll Seifenstücken als seine Verwandtschaft feierlich bestattet!) um greuelpropagandistischen abstrusen Unsinn handelt, oder ist die von der womöglichen Jüdin in der Dresdner Justiz, David, favorisierte „öffentlich bekanntgemachte Form“ entscheidend, als wichtiges Kennzeichen des „systematischen Völkermordes an den Juden“ wären diese tatsächlich zu Schrumpfköpfen, Lampenschirmen und sogar Seide (sic) verarbeitet worden?
Wobei nach dem völligen Über-den-Haufen-Werfen der vormaligen „öffentlich bekanntgemachten Form“ des „systematischen Völkermordes an den Juden“ und deren jüngst erfolgter Ersetzung durch eine ganz anders geartete „öffentlich bekannt-gemachte Form“ des „systematischen Völkermordes an den Juden“ die Frage besteht, ob dies in einem von Deutschen oder von Polen begangenen „Holocaust“ geschah.
Eine weitere im Inquisitionsprozeß zum weiteren Zerschlagen der Meinungsfreiheit aufzuwerfende Frage, um in Erfahrung zu bringen, was die Anklage überhaupt mit der „öffentlich bekanntgemachten Form“ des „systematischen Völkermordes an den Juden“ meint, bezieht sich auf folgendes: Bis 1990 standen im (deutschen oder polnischen?) ehemaligen Konzentrationslager Auschwitz Tafeln, in 20 Sprachen, welche als „öffentlich bekanntgemachte Form“ 4 Millionen Opfer an jenem Ort behaupteten. Diese Tafeln wurden nach dem Fall des Eisernen Vorhangs in einer Nacht- und Nebelaktion heimlich still und leise entfernt und mit Tafeln ersetzt, welche plötzlich nur noch die Zahl von1,5 Millionen Opfern nannten.
Dies zeigt, daß die „öffentlich bekanntgemachte Form“ des „systematischen Völkermordes an den Juden“ etwas grundsätzlich anderes ist als die im Zuge der Abschaffung der Meinungsfreiheit für das Deutsche Volk behauptete, bei Strafe nicht kritisch zu hinterfragende und anzuzweifelnde „gerichtsnotorische Offenkundigkeit des Holocaust“. Diese „gerichtsnotorische Offenkundigkeit des Holocaust“, von der kein Staatsanwalt und Richter sagen kann oder will, worin sie in ganz konkreten Sachverhalten besteht und worin nicht, hatte ja, ihren Behauptern zufolge, bereits vor 1990 bestanden – und da dieser Offenkundigkeit zwingend die behaupteten 4 Millionen Opfer immanent sein mußten, sonst könnte man ja nicht von Offenkundigkeit sprechen, wie können diese dann plötzlich einer Offenkundigkeit von 1,5 Millionen Opfern weichen? Dies geht bei einer Offenkundigkeit nicht, diese kann nicht einmal so sein und dann wieder so! Mindestens eine der beiden behaupteten Offenkundigkeiten muß also zwingend falsch sein. Oder sind es beide, und darf man dies nur deshalb nicht kritisch hinterfragen, damit es nicht auffliegt?
Anders als eine „gerichtsnotorische Offenkundigkeit des Holocaust“ ist eine „öffentlich bekanntgemachte Form“ des „systematischen Völkermordes an den Juden“ wandelbar, wie hier bereits an einigen Beispielen aufgezeigt, die in der Hauptverhandlung noch um eine Vielzahl für die Zuschauer des Prozesses sicher sehr interessanter und eindrücklicher Beispiele „öffentlich bekanntgemachter Formen“ erweitert werden sollen. Der Fundus an entsprechenden Aussagen vorgeblicher Augenzeugen und „Überlebender“ ist schier unerschöpflich, gerade auch was deren phantastische Ausschmückung betrifft.
Was die „öffentlich bekanntgemachte Form“ der Opferzahl von Auschwitz anbelangt, so wurde diese im Jahre 1990, wie erwähnt, über Nacht und offensichtlich ohne neu hinzugekommene, vom Bisherigen abweichende Forschungsergebnisse – denn darüber wurde nichts „öffentlich bekanntgemacht“ – von 4 Millionen auf 1,5 Millionen reduziert. Allerdings blieb die Gesamtzahl der in sich munter wandelnder „öffentlich bekanntgemachter Form“ behaupteten Opfer – als unerklärliches Paradox – trotz der erfolgten erheblichen Reduzierung des Postens „Auschwitz“ stabil bei
6 Millionen. Also: (4.000.000 + x = 6.000.000) = (1.5000.000 + x = 6.000.000).

Doch Achtung: wer in der BRD zum Ausdruck bringt, diese Gleichung sei falsch, läuft Gefahr, wegen „Volksverhetzung“ ins Gefängnis zu wandern!

Bezüglich dieser speziellen „Holocaust-Mathematik“ will ich im Prozeß auch wissen, ob es zur laut Anklage nicht kritisch zu hinterfragenden und anzuzweifelnden „öffentlich bekanntgemachten Form“ des „systematischen Völkermordes an den Juden“ gehört, daß den unwandelbaren 6 Millionen Opfern etwa genausoviele Juden gegenüberstehen, die Entschädigung als überlebende Opfer des „Holocaust“ bekommen oder bekamen (was einer Beweiserhebung zugänglich ist) und daß, entsprechend einschlägiger Fernsehsendungen und anderer Medienberichte, offensichtlich so gut wie jeder dieser Überlebenden bei Befragung angibt, er sei der einzige Überlebende des „Holocaust“ seiner ganzen Familie (Vater, Mutter, Großeltern, Brüder, Schwestern, Nichten, Neffen, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen…). – Das heißt, daß vom „Holocaust“ nicht 6 Millionen, sondern, bei den großen jüdischen Familien gering geschätzt, an die 100 Millionen Juden als ermordete Opfer betroffen gewesen sein müssen, abzüglich der 6 Millionen, die als Überlebende des „Holocaust“ Entschädigungsleistungen und Rentenzahlungen erhielten oder, so sie das Überleben noch immer ausüben, weiterhin erhalten.
Gehört es zur „öffentlich bekanntgemachten Form“ des „systematischen Völkermordes an den Juden“, daß der Jüdische Weltalmanach (was unschwer unter Beweis gestellt werden kann) vor dem wie nach dem Zweiten Weltkrieg nahezu die gleiche Anzahl von lebenden Juden angibt? Und wenn diese Tatsache von ganz erheblicher Bedeutung nicht zur „öffentlich bekanntgemachten Form“ des „systematischen Völkermordes an den Juden“ gehört, erhebt sich die Frage: Weshalb nicht? Wobei die Antwort auf diese Frage auf der Hand liegt und noch dazu unterstrichen wird durch die Tatsache, daß diese Antwort in der BRD nicht ausgesprochen werden darf.
Ich muß, um das Wesen der von der Anklage gemeinten „öffentlich bekanntgemachten Form“ des „systematischen Völkermordes an den Juden“ in Erfahrung zu bringen, damit ich mich wirksam verteidigen kann, im Prozeß also zunächst erfragen, was die David mit ihrem nebulösen, ins Alchemistische gehenden Schwadronieren (aus Juden hergestellte Seide etc.) denn konkret als Verstoß gegen die „öffentlich bekanntgemachte Form“ des „systematischen Völkermordes an den Juden“ meint und was an dem mir von ihr Vorgeworfenen strafbar, oder überhaupt strafrechtlich greifbar sein soll.
Weder im StGB noch sonstwo konnte ich etwas über eine „öffentlich bekanntgemachte Form“ des „systematischen Völkermordes an den Juden“ finden, geschweige denn eine rechtsverbindliche Definition derselben, was aber die Voraussetzung wäre, um von der David fantasierte Verstöße gegen die eine mit gesetzlichen Normen nicht greifbare, da nicht durch solche festgelegte Fata Morgana darstellende „öffentlich bekanntgemachte Form“ strafrechtlich ahnden zu können.
Das antirechtsstaatliche Sondergesetz zur Umwandlung der BRD in eine die Freiheit des Deutschen Volkes erstickende Gesinnungsdiktatur der totalen Zensur und Meinungsunterdrückung, der § 130 StGB, hat unterdessen durch zahlreiche Erweiterungen zwar einen aufgeblasenen Umfang erreicht, aber von einer „öffentlich bekanntgemachten Form“ des „systematischen Völkermordes an den Juden“ ist dort nichts zu finden.
Was will die David also? Ist ihr etwa langweilig? Dem kann abgeholfen werden, wenn sie im Prozeß gegen mich als Anklägerin zugegen ist, was ich hoffe – und was auch notwendig ist, da ihren Part kein anderer Darsteller übernehmen kann, weil sich das von ihr Angeklagte, der Verstoß gegen die „öffentlich bekanntgemachte Form“ des „systematischen Völkermordes an den Juden“, in keinem rechtsverbindlichen Regelwerk der BRD findet, sondern von ihr offensichtlich in Eigenregie erfunden wurde.
Anmerkung: „Holocaust“ schreibe ich deshalb in Anführungszeichen, damit es zu keinen Verwechslungen kommt. Nach meinen Erfahrungen denken immer mehr Menschen, wenn man vom Holocaust spricht, an das Völkermordverbrechen von Dresden im Februar 1945 oder an den größten und grausamsten Vertreibungsvölkermord der Geschichte, an 15 Millionen Deutschen aus den Ostgebieten des Deutschen Reiches und dem deutschen Sudetenland.
Nach meiner Erfahrung spielt der „Holocaust“ an den Juden für eine zunehmenden Anzahl von Menschen keine Rolle; sie weigern sich, sich mit etwas zu beschäftigen und etwas Aufmerksamkeit zu schenken, dessen Behauptungen man nicht kritisch hinterfragen und worüber man keine Zweifel äußern darf. Etwas, daß des abscheulichen Schandflecks der Meinungsverfolgung und des Verbots der freien Meinungsäußerung bedarf, um bestehen zu können, muß man auch keine Aufmerksamkeit schenken. Aus Selbstschutz – denn bei dem, was die „öffentlich bekanntgemachte Form“ des „systematischen Völkermordes an den Juden“ an Absurditäten aufbietet, müßte man dem Denken entsagen, um keine Zweifel zu bekommen und sich damit in der hiesigen Diktatur strafbar zu machen.
Diese hat es jedoch hinzunehmen, daß sich eine zunehmende Zahl von Menschen das Verbrechen der Zensur und der Meinungsverfolgung, der totalen Entmündigung des selbständigen Denkens, nicht mehr bieten läßt und Dinge wie den „Holocaust“, den man bei Gefängnisstrafe nicht offen diskutieren und Zweifel an der Glaubwürdigkeit seiner Darstellungen äußern darf, dann eben als für sie nicht existent und belanglos betrachtet!
Oder will die Diktatur in Deutschland es jetzt auch als zu verfolgen erklären, wenn einem der „Holocaust“ gleichgültig ist und man keine Trauer darüber empfindet und auch nicht empfinden kann, weil dieses tiefe Gefühl nicht per Strafgesetzbuch zu verordnen ist?
Trauer, tiefe Trauer empfinde ich beim Gedanken und im Gedenken an das Schicksal der Ermordeten, Verschleppten, Gemarterten, Vertriebenen, Mißhandelten, Entrechteten und Vergewaltigten des geschundenen Opfervolkes des dem Deutschen Reich aufgezwungenen Zweiten Weltkriegs – des Deutschen Volkes.
Im Zusammenhang der damaligen Kriegshetze gegen Deutschland und des infolgedessen gegen dieses entfesselten Krieges ist zu fragen: Gehört es zur „öffentlich bekanntgemachten Form“ des „systematischen Völkermordes an den Juden“, daß bereits am 24. März 1933 (was unter Beweis gestellt werden kann) im auflagenstarken „Daily Express“ eine haßerfüllte jüdische Kriegserklärung an Deutschland mit dem Aufruf zum weltweiten Boykott deutscher Waren erfolgte, zu einem Zeitpunkt, als es in Deutschland keinerlei Maßnahmen gegen Juden gab und diese völlig unbehelligt hier lebten?
Gehört das also auch zur „öffentlich bekanntgemachte Form“ des „systematischen Völkermordes an den Juden“? Und wenn nicht, weshalb wird dieser entscheidende Umstand verschwiegen? Soll dieser genauso verschwiegen werden, wie es verschwiegen wird, daß es bei den unvorstellbaren Verbrechen des Sowjetbolschewismus, der grausamen, systematischen Massenvernichtung von 60 Millionen Menschen, ganz besonders und weit überwiegend Juden als Täter in der Führung, bei den ideologischen Scharfmachern und in der Kommissarsschicht des Bolschewismus waren – was als geschichtliche Tatsache unter Beweis gestellt werden kann.
Gerne auch im Prozeß in Dresden, wo es ja um die „öffentlich bekanntgemachte Form“ geht, zu deren Verständnis die Gegenüberstellung der „nicht öffentlich bekanntgemachten Form“ unabdingbar ist.
Genauso wie ich dort, als ebenfalls jederzeit unter Beweis zu stellende geschichtliche Tatsache, die prägende Rolle von Juden beim größten Justizverbrechen aller Zeiten, dem Nürnberger Tribunal, zur Sprache bringen, und diese der „öffentlich bekanntgemachten Form“ über das IMT gegenüberstellen will. Oder die Rolle, welche Juden und jüdische Interessen – belegbar – bei der False-Flag-Action von 9/11 spielten, und das auch diesbezüglich mit der „öffentlich bekanntgemachten Form“ des Geschehens vergleichen werde.
Wobei hier auch zu erörtern sein wird, welche „öffentlich bekanntgemachte Form“ der Vorgänge um 9/11 denn die (und von wem autorisierte?) maßgebliche ist, da es sogar deutlich mehr und weit fundiertere, mit immensen Zugriffszahlen weltweit im Internet veröffentlichte kritische Betrachtungen zur von der US-Regierung und den gleichgeschalteten Medien veröffentlichten Version von 9/11 gibt, als Veröffentlichung, welche dem von den Letztgenannten veröffentlichten Unsinn bedienen.
Der Natur der Anklage nach, die mir einen Verstoß gegen die „öffentlich bekanntgemachte Form“ des „systematischen Völkermordes an den Juden“ zum Vorwurf macht, ist es die zentrale Aufgabe des Prozesses, das kann ich immer nur wieder betonen, darzulegen, was überhaupt das Wesen, das Kennzeichen einer „öffentlich bekanntgemachten Form“ ist.
Die David spricht eben nicht von einer – was gleichwohl viele Fragen aufwerfen würde – „offiziell bekanntgemachten Version“, sondern ausdrücklich von einer „öffentlich bekanntgemachten Form“. Dies stellt ein derart schwammiges, verquastes Geschwafel dar, völlig vage und unbestimmt, daß es, wie Eingangs schon erwähnt, den dringenden Verdacht der Befangenheit eines offensichtlich politisch instruierten und motivierten Richters begründet, der einem solchen a-juristischen Geschwätz per Eröffnungsbeschluß zur Hauptverhandlung entspricht.
Und wenn bezüglich meiner oben angesprochenen Darlegungen über das ungeheuerliche Justizverbrechen der Nürnberger Prozesse (in welchem entscheidende „öffentlich bekanntgemachte Formen“ des „systematischen Völkermordes an den Juden“ ihren Ursprung haben) der Einwand käme, dieses Tribunal der Sieger dürfe in der BRD nicht angetastet und kritisiert werden, so zeigte das nur, daß die nach wie vor lediglich mit dem Besatzungskonstrukt Grundgesetz statt einer tatsächlichen, sich vom Deutschen Volk in freier Selbstbestimmung gegebenen Verfassung ausgestattete Staatssimulation der BRD eben doch nicht so souverän ist, wie behauptet.
Auch erzeugt die entsprechende, fortbestehende Bestimmung im Grundgesetz bezüglich der Superiorität der Maßnahmen der Siegermächte – welche das Gerede von einer Souveränität der BRD als Unsinn erweist – keine mittelbare Drittwirkung für den einzelnen, sondern sie bindet allein die staatlichen Organe und die Vertreter entsprechender Institutionen. Sofern man bei der BRD überhaupt von einem Staat sprechen kann.
Vor allem auch bin ich Kanadischer Staatsangehöriger und finde es als solcher schon sehr bizarr, von Vertretern der BRD, welche sich rechtlich in einer gelinde gesagt nicht privilegierten Position gegenüber den Siegermächten und ihrer Bürger befinden, in einen politischen Prozeß gezerrt und dort politisch vorgegeben abgeurteilt zu werden. Immerhin sind die Feindstaatenklauseln gegen Deutschland noch immer nicht gestrichen und gibt es noch immer keinen Friedensvertrag zur rechtswirksamen Beendigung des Kriegszustandes. (Das dumme Gerede, der ohnehin hanebüchene 2+4-Vertrag stellte einen Friedensvertrag dar, erledigt sich dadurch, daß es bei weiterbestehenden, da nicht gestrichenen Feindstaatenklauseln der UN gegen Deutschland und das Deutsche Volk selbstverständlich keinen Friedensvertrag und auch keine friedensvertragsähnliche Lösung geben kann.)
Wie sich das für die Betreffenden in der Justiz nach dem Ende der BRD auswirken wird – recht lange kann es wohl nicht mehr dauern bis dorthin –, dürfte interessant werden und für diese womöglich sehr unangenehm und kostspielig.
Um im Prozeß das Wesen und die Bedingungen, die Definitionsprämissen einer „öffentlich bekanntgemachten Form“ in Erfahrung zu bringen – denn in keinem juristischen Regelwerk, geschweige denn in einem Gesetz ist etwas darüber zu finden –, muß neben z.B. der Betrachtung der in mindestens zwei ganz unterschiedliche Lager gespaltenen „öffentlich bekanntgemachten Formen“ über 9/11 u. a. auch die „öffentlich bekanntgemachte Form“ über die angeblichen Massenvernichtungswaffen des Saddam Hussein behandelt werden. Gerade auch im Hinblick auf die Frage, weshalb die dann als verbrecherische Lüge aufgeflogene „öffentlich bekanntgemachte Form“ von diesen angeblichen Massenvernichtungswaffen von den Erfindern und Verbreitern dieser Lüge danach nicht in einer gebotenen „öffentlich bekanntgemachten Form“ eingeräumt, sondern einfach totgeschwiegen wurde.
Hier gilt es, dem Gegenstand der Anklage gemäß – Meinungsäußerungen, die offensichtlich jüdischen Interessen zuwiderlaufen und welche diese deshalb verboten haben wollen –, auch herauszuarbeiten, inwieweit und in welchem Umfang Juden beim Aufbringen und der Verbreitung der Lüge von den angeblichen Massenvernichtungswaffen des Irak beteiligt waren und ob vielleicht jüdische/israelische Interessen bei der Implementierung dieser Lüge eine Rolle spielten oder gar ausschlaggebend dafür waren.
Die gleiche Fragestellung nach dem Einfluß jüdischer/israelischer Interessen und einer womöglichen jüdischen Urheberschaft der Lüge gilt für die im Prozeß zu betrachtende, in „öffentlich bekanntgemachter Form“ verbreitete Lüge von Säuglingen, welche 1990 in Kuwait angeblich von irakischen Soldaten aus Brutkästen gerissen wurden – mit welcher man den 1. Golfkrieg einleitete.
Diese Betrachtung ist auch anzustellen hinsichtlich der „öffentlich bekanntgemachten Form“ der Lüge betreffend den Angriff auf das US-amerikanische Kriegsschiff USS Liberty im Jahre 1967, als dieses von israelischen Flugzeugen und Torpedobooten angegriffen wurde, von welchen die Hoheitszeichen entfernt worden waren.
Die Juden wollten den Eindruck vermitteln, es handle sich um einen Angriff seitens Ägyptens. 37 Amerikaner wurden dabei von den Juden ermordet und an die 200 verletzt. Obwohl die israelischen Mörder sogar die Rettungsboote unter Beschuß nahmen, gab es genug Überlebende, die später aussagen konnten.
Mit der von Israel und Juden in aller Welt in öffentlich bekanntgemachter Form aufgestellten Behauptung, ägyptische Flugzeuge hätten die USS Liberty attackiert und versenkt (was die Absicht Israels gewesen war, unter damit dem Verhindern von überlebenden Zeugen), wollten die Juden die USA zu einem Krieg gegen Ägypten unter Einsatz von Atombomben bringen.
Ein besonderes Gewicht beim Nachweis der Unzuverlässigkeit, und dort, wo es um politische und finanzielle Interessen geht, oftmals ungeheuerliche Lügen darstellenden „öffentlich bekanntgemachter Formen“ von tatsächlichen oder frei erfundenen Geschehnissen kommt dem Fall Katyn zu. Dort wurden im Frühjahr 1940 vom sehr stark von Juden geprägten sowjetischen Geheimdienst NKWD tausende polnische Offiziere ermordet und in Massengräbern verscharrt. Dieses Verbrechen wurde jahrzehntelang in „öffentlich bekanntgemachter Form“ der deutschen Wehrmacht angelastet! Deutsche Soldaten wurden als angebliche Beteiligte am Massaker von Katyn völlig unschuldig zum Tode oder zu langjähriger Zwangsarbeit verurteilt. Erst Gorbatschow stellte 1990 klar, daß der Massenmord vom sowjetischen NKWD zu verantworten war, welcher vom Juden Berija geleitet wurde.
Bezeichnenderweise fanden in den Systemmedien der BRD und durch deren Politiker keine der vorhergehenden Falschbeschuldigung der deutschen Wehrmacht entsprechenden, in öffentlich bekanntgemachter Form erfolgten Richtigstellungen statt. So daß sich, wie auch im Fall der USS Liberty und bei vielen anderen Gegebenheiten die Frage stellt, ob in der BRD diejenigen Dinge einer „öffentlich bekanntgemachten Form“ entzogen sind, welche israelische oder sonst von Juden begangene Verbrechen oder nachgewiesene jüdische Lügen betreffen.
In der Anklage gegen mich heißt es auch, in Originalschreibweise und Zeichensetzung der David, als mir zugeschriebene und vorgeworfene Aussage:
Und jedes mal wenn irgend jemand, irgend was tut, was unsere Weltbankmächten nicht gelegen ist, werden sie mit diesen Bezeichnungen nieder gemacht. Und was hier passiert ist diese Bezeichnung `Nazi´, das löst dann dieses Programm aus, das in unsere Gehirne eingeflößt wurde, unser gesamtes Leben lang. Und wir glauben, diese Programme entsprechen einer Realität. Dabei ist es nur eine Phantasie.
Die Phantasie von dieser Weltmacht.“
Mit besonderer Spannung warte ich darauf, im Prozeß von der Anklage zu erfahren, wodurch und in welcher Weise das oben Zitierte einen strafbaren Verstoß gegen eine strafrechtlich noch dazu schlichtweg nicht existierende „öffentlich bekanntgemachte Form“ des „systematischen Völkermordes an den Juden“ darstellen soll.
Dies und der diesbezügliche Disput werden auch für die Zuschauer des Prozesses wie für die Internetöffentlichkeit von hohem Unterhaltungswert sein.
Mehr als befremdlich und sehr zu denken gebend hinsichtlich dessen Motivation und Absicht ist es allerdings, wenn ein Richter einem derart abartig hanebüchenen Stuß von wirr zusammengestammelter Anklage mit einem Eröffnungsbeschluß zum politischen Prozeß Folge leistet! Befangenheit könnte sich kaum deutlicher zum Ausdruck bringen.
Noch bizarrer wird es, wenn es bezüglich des oben Zitierten heißt:
Sie werden daher beschuldigt, eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung gebilligt, geleugnet oder verharmlost zu haben“.
Wie denn soll die Aussage:
„Und jedes mal wenn irgend jemand, irgend was tut, was unsere Weltbankmächten nicht gelegen ist, werden sie mit diesen Bezeichnungen nieder gemacht. Und was hier passiert ist diese Bezeichnung `Nazi´, das löst dann dieses Programm aus, das in unsere Gehirne eingeflößt wurde, unser gesamtes Leben lang. Und wir glauben, diese Programme entsprechen einer Realität. Dabei ist es nur eine Phantasie. Die Phantasie von dieser Weltmacht“,
eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, billigen, leugnen oder verharmlosen?

Soll das in Dresden ein Gerichtsprozeß werden oder eine „Muppet-Show“?

Was steht denn im § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches? Dort steht:
(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,
1. ein Mitglied der Gruppe tötet,
2. einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,
3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
4. Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen,
5. ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
Wie paßt das zum von der David gemachten, geradezu pathologisch dümmlichen Vorwurf, mit der oben zitierten Aussage würde eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung gebilligt, geleugnet oder verharmlost?
Doch sehr gut, daß dieser § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches als Anklage gegen mich in den politischen Inquisitionsprozeß eingeführt ist. Dies wird mir Gelegenheit bieten, die mir zur Verfügung gestellte öffentliche Bühne zu nutzen, um aufzuzeigen, daß das Regime in der BRD mit seiner eine Sonderform des Völkermordes darstellenden totalen Überfremdungspolitik zur Abschaffung des Deutschen Volkes eben das tut, was der § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches unter Strafe stellt!
DANKE! Darauf habe ich gewartet!
Darauf hat das Deutsche Volk gewartet!
Ab 4. Mai 2018 wird in Dresden schonungslos Klartext gesprochen!
Der Freiheit des Denkens in Wort und Schrift
und der Wahrhaftigkeit verpflichtet
Alfred Schaefer
Tutzing, den 20. April 2018

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