Auszug:
von EdL
Für
Freitag den 4. Mai 2018 um 9:00 Uhr, ist Alfred Schaefer zu seinem
ersten Prozess vor die Inquisition geladen. In erster Instanz soll er,
wenn es nach den herrschenden aus dem dunklen Hintergrund geht, durch
die Vasallen dieser verurteilt werden.
Wie
in anderen politischen Prozessen wird dieses „Urteil im Namen des
Volkes“ schon im Vorfeld feststehen. Schon die Bezeichnung der
Judikative „…des Volkes“ weist deutlich darauf hin, im Namen welchen Volkes diese „Urteile“ gesprochen werden.
Im Namen des deutschen Volkes werden solche Schandurteile nicht gefällt!
Seine
Antwort auf die Vorladung wird Ihnen hier bekannt gegeben. Nehmen Sie
sich die Zeit und urteilen Sie selbst was Recht ist und unbedingt wieder
Recht werden muss, wenn wir am Leben bleiben wollen.
Amtsgericht Dresden
Roßbachstraße 6
01069 Dresden
Roßbachstraße 6
01069 Dresden
Betr.: 218 Cs 206 Js 8673/17
Ladung zur Hauptverhandlung
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit
Verwunderung nehme ich zur Kenntnis, daß für den politisch motivierten
Inquisitionsprozeß gegen mich lediglich ein einziger Prozeßtag (4.5.2018)
anberaumt ist. Ich weise Sie darauf hin, daß allein mein Letztes Wort
eine Vielzahl von Verhandlungstagen in Anspruch nehmen wird. Ebenso wird
die Darlegung meiner persönlichen Verhältnisse eine erhebliche Zeit
benötigen. Hier gilt es dem – was dort, wo überhaupt Prozesse zur
Verfolgung dissidenter Äußerungen stattfinden zu befürchten ist –
offensichtlich politisch instruierten und entsprechend voreingenommenen
Gericht auch das Verständnis der Entwicklung meiner Persönlichkeit, also
meiner persönlichen Verhältnisse nahezubringen.
Insbesondere wie meine Empörung über den Schandfleck der Verfolgung dem System mißliebiger Äußerungen dazu führte, daß ich es als
meine unbedingte Pflicht gegenüber meinem Gewissen und der Geschichte
betrachte, nicht feige zu schweigen und schreiendes Unrecht nicht
wahrhaben wollend wegzuschauen, wenn heute in der BRD Menschen wie im dunkelsten Stalinismus einzig und allein deshalb wie Schwerstverbrecher verfolgt und behandelt werden, weil sie es sich auch durch institutionalisierten Terror und Einschüchterung nicht nehmen lassen, ihre Gedanken, Ansichten und Zweifel in freier Rede offen zum Ausdruck zu bringen
– wie es die Menschen tun können, die nicht in der BRD, sondern in
Ländern leben, in welcher die Justiz das Recht auf Meinungsfreiheit
nicht haßerfüllt bekämpft und abzuschaffen bemüht ist, sondern im
Gegenteil als ein höchstes Gut der Würde des Menschen achtet und
schützt.
Denn das Recht, das offen zu sagen, was man denkt, seine Zweifel zum Ausdruck zu bringen und das als unglaubwürdig zu bezeichnen, was einem unglaubwürdig erscheint, das Recht, die freie Diskussion zu suchen und dort alles kritisch zu hinterfragen und ggf. als für einen nicht glaubhaft zu bezeichnen, dieses Recht ist die unabdingbare Voraussetzung jeder menschlichen Würde.
Deshalb ist das Verbrechen der Meinungsverfolgung auch immer ein Verbrechen gegen die Würde des Menschen!
Und
dagegen, gegen diese in der heutigen BRD immer noch weiter auf die
Spitze getriebene Unerträglichkeit der Meinungsverfolgung stehe ich auf
und werde diese auf der mir ab 4. Mai 2018 eröffneten Bühne des
politischen Schauprozesses in Dresden an den Pranger stellen!
Als
Volksdeutscher bin ich als dessen Staatsangehöriger in Kanada
aufgewachsen und in der Schule wurden mir gerade diejenigen Menschen als
Helden und Vorbilder vermittelt, welche den Mut hatten und sich nicht
einschüchtern ließen, diktatorischen Regimen und Inquisitoren die Stirne
zu bieten, welche Menschen die freie Äußerung ihrer Ansichten verbieten
wollten und diese dafür barbarisch verfolgten – wie Sokrates, Galileo
Galilei, Giordano Bruno, Martin Luther, Alexander Solschenizyn und
andere, die dadurch zu Heroen der Geschichte wurden. Und da soll ich
mich als frei geborener Mensch jetzt – im Jahre 2018 – der schlimmsten
Gesinnungsdiktatur der Meinungsverfolgung, die jemals auf deutschem
Boden bestand unterwerfen und mir mein Recht auf selbständiges Denken
und das freie Äußern dessen, was ich denke, nehmen lassen? Ganz bestimmt werde ich das nicht tun!
Im Internet können Sie meine sich auch auf den gesamten englischsprachigen Raum (USA, Großbritannien, Kanada, Australien, Südafrika) erstreckenden
Bemühungen vielfältig dokumentiert finden, als Bürgerrechtler für das
Recht auf freie Meinungsäußerung darüber aufzuklären, was in der
heutigen BRD an immer noch schlimmer werdenden und immer noch mehr
ausufernden und dabei jede rechts–staatliche Verhältnismäßigkeit verlierenden Verfolgungsverbrechen gegen Dissidenten, an Verbrechen gegen die Meinungsfreiheit geschieht.
Dabei
kann die Inquisition sicher sein: Wenn mir die öffentliche Bühne eines
politischen Schauprozesses zur Verfügung gestellt wird, dann werde ich
diese auch nutzen, um dort auf den abscheulichen Schandfleck der
Meinungsverfolgung – im 21. Jahrhundert(!) – hinzuweisen, und damit auf
das anachronistische Verbrechen gegen die Würde des Menschen. Dies durch
ein politisches System und seine willigen Vollstrecker in einer durch
und durch politischen Justiz, die glauben, eine
zwangsglaubensverordnete, dogmatisierte Version der Geschichte mittels
Terrors gegen Andersdenkende für alle Zeiten aufrechterhalten zu können.
Das wird nicht funktionieren!
Die
Wut im Deutschen Volke wächst! Dieses muß erleben, daß politisch
instruierte und motivierte Ankläger und Richter in unrechtlichen,
antirechtsstaatlichen Schauprozessen voll Perfidie und mit hemmungsloser
Willkür gegen Menschen vorgehen, welche nichts anderes taten und tun, als ihrem Gewissen und ihrer inneren Wahrhaftigkeit folgend völlig gewaltlos dissidente Ansichten zu äußern(!)
– während dieselbe „Justiz“ volksfremde Invasoren für schwerste
Gewaltverbrechen mit lächerlichen Bewährungsstrafen davonkommen oder
völlig straffrei ausgehen läßt. Ausländische Clans terrorisieren
deutsche Städte und machen diese zu „No-Go“-Zonen für Deutsche,
deutschen Frauen und Mädchen wird zu Tausenden durch Vergewaltigung das
Leben zerstört – doch hier versagt die „Justiz“ und schaut sie im politischen Auftrag beflissentlich weg!
Aber
wehe, wehe, wehe, ein Volksdeutscher wagt es, völlig gewaltlos
dissidente Ansichten zu äußern – dann kriegen sie sich nicht mehr ein
vor Verfolgungs- und Aburteilungsgeilheit, die in Roben
herumstolzierenden Inquisitoren mit ihrem HASS auf jeden, der es wagt,
ihrer Diktatur den Willen zur Freiheit der eigenen Meinung entgegenzusetzen.
Was
glaubt man, wie lange das Deutsche Volk das noch mitmachen wird, bevor
es sich mit einer nie gekannten Urgewalt erhebt und ein ihm zutiefst
abscheulich gewordenes System HINWEGFEGT, das Deutsche für das Äußern
ihrer Ansichten wie Schwerstverbrecher verfolgt, aber Invasionsmassen
von viel zu oft echten Schwerstverbrechern aus aller Welt ins Land des
Deutschen Volkes flutet, um dieses Deutsche Volk in einem regelrechten
Überfremdungskrieg abzuschaffen – eine Sonderform des VÖLKERMORDES!
Wobei Deutsche von den volksfremden Eindringlingen in einer
explodierenden Kriminalität ermordet, abgeschlachtet, zusammengeschlagen
ausgeraubt, gedemütigt, beleidigt werden und deutsche Frauen und
Mädchen zum preisgegebenen Freiwild des Vergewaltigungsterrors durch
Banden von Ausländern werden und deutsche Städte ab Einbruch der
Dunkelheit immer öfter wie ausgestorben wirken, weil sich wegen der
Kriminalität der Invasoren kaum noch jemand auf die Straße traut.
Das
von den Kriegsfeinden des Deutschen Volkes als Fremdherrschaft
installierte und fortgeführte antideutsche System der Volksvernichtung
hat den letzten Rest Deutschland, der uns nach 1945 noch blieb, zum
traumatisierenden Angst-Raum, zur Hölle für Deutsche gemacht!
Das OLG Koblenz hat bereits per Urteil festgestellt, bezüglich der illegalen Masseninvasion nach Deutschland sei die rechtsstaatliche Ordnung abgeschafft!
Das sagt alles über den Zustand der BRD. Und das Grundgesetz sagt in seinem Artikel 20 Abs. 4 dazu:
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung abzuschaffen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Wenn
politische Volks- und Hochverratsverbrecher also im Zuge eines
Überfremdungsvölkermordes zur Auslöschung des Deutschen Volkes die rechtsstaatliche Ordnung abschaffen(!),
dann hält die Justiz Maulaffen feil und reagiert nicht, aber bei
regimekritischen, dissidenten Meinungsäußerungen, die jenen politischen
Volks- und Hochverratsverbrechern mißliebig sind, läuft die Justiz, bis
zum Anschlag aufgegeilt, zur Höchstform des Verfolgungseifers auf!
Da
kann ich mich nur bedanken für die Eröffnung der Möglichkeit, das alles
in einem öffentlichen Prozeß zur Sprache zu bringen. Ich nehme dabei
ganz gewiß kein Blatt vor den Mund und ich kusche nicht vor einer
verlogenen „politischen Korrektheit“.
Die
Zeit ist reif! Was ich zu sagen habe, wird den Nerv der wachsenden Wut
im Volke treffen. Dresden ist dafür genau der richtige Ort. Man bringe
Schulklassen als Zuschauer zum Prozeß – ich will größtmögliche
Öffentlichkeit für das, was ich zu sagen haben und von dem ich weiß, daß
die überwältigende Mehrheit des von der BRD die Schnauze voll habenden
Volkes sagen wird:
„Endlich spricht es mal einer offen und ungeschminkt aus!“
Der
Auftritt vor der Inquisition in Dresden und das Publizieren darüber im
Internet werden meinen „Marktwert“ steigern und entsprechend Leute
mobilisieren, wenn ich auf Demonstrationen als Redner auftrete. Und
diese Demonstrationen der Volkswut, sie werden jetzt kommen und größer
und größer werden – bis das Deutsche Volk sein Ziel erreicht hat:
Weg mit den Volksverrätern und Volksvernichtern!
Wiederherstellung eines deutschen Deutschlands in Freiheit und Selbstbestimmung!
In
diesem Zusammenhang mache ich geltend, daß für den Prozeß ein
ausreichend großer Gerichtssaal zur Verfügung zu stellen ist, da auch
internationale Prozeßbeobachter eingeladen werden, um Zeugen zu sein,
daß der Terror gegen Andersdenkende auf deutschem Boden mit dem
Untergang der DDR nicht etwa verschwunden ist, sondern heute
beklemmender wütet denn je – ein ganz düsteres Kapitel der deutschen
Geschichte, über welches kommende Generationen den Kopf schütteln werden
und sich fragen:
„Was waren das nur für verachtenswerte Gestalten, die sich den politischen Wünschen eines das Volk seiner Freiheitsrechte beraubenden Regimes zuliebe für solch ein schreiendes Unrecht als willige Büttel hergaben?“
Es
darf nicht sein, daß man glaubt, den abscheulichen Schandfleck der
Meinungsverfolgung heimlich, still und leise unter Ausschluß der
Öffentlichkeit im Schnellverfahren durchziehen zu können. Nicht mit mir –
ich werde den Prozeß zur Meinungsverfolgung, die Schandtat gegen die
Freiheit und Würde des Menschen, im Internet weltweit publizieren, mit
Berichten, Videos und Online-Talkshows, und meine Anhänger und
Mitstreiter werden das multiplizieren.
Im
21. Jahrhundert darf kein Regime mehr mit dem Verbrechen der Verfolgung
von Dissidenten wegen deren kritischer Äußerungen durchkommen und
müssen dessen Täter benannt und nach dem Untergang der Diktatur
entsprechend zur Verantwortung gezogen werden, nach dann wieder Recht
und Gesetz und dem Prinzip der Gewaltenteilung, welches in den
politischen Inquisitionsprozessen der BRD längst aufgehoben ist. Wo man
Menschen durch die Unsäglichkeit der Verfolgung des Äußerns ihrer
Ansichten wegsperren und brechen will, da ist kein Platz für Feigheit,
sondern da ist ein mutiges, entschlossenes Aufstehen dagegen gefordert
und das Anprangern der Verbrechen gegen die Freiheit von Wort und
Schrift!
Bereits der
Eröffnungsbeschluß zu einem Inquisitionsprozeß einzig und allein zur
Verfolgung völlig gewaltloser dissidenter Äußerungen zeigt, daß der
betreffende Richter offensichtlich nicht gewillt ist, die den Gesetzen
der bundesdeutschen Staatssimulation vorausgehende
Menschenrechtskonvention mit ihrem Artikel 19 zum unbeschränkten Recht
auf freie Meinungsäußerung zu respektieren oder auch nur in Betracht zu
ziehen – denn dann wäre ein Eröffnungsbeschluß eines Verfahrens zum
Menschenrechtsbruch und damit Justizverbrechen der Meinungsverfolgung
ausgeschlossen. Ein per se gegen den Artikel 19 der
Menschenrechtskonvention gerichteter Eröffnungsbeschluß eines
Hauptverfahrens zur Meinungsverfolgung eines Dissidenten begründet
mithin den dringenden Verdacht auf einen politisch instruierten und
motivierten Richter in einem eindeutig politischen Prozeß, und damit die
Besorgnis dessen Befangenheit.
Insbesondere stellt es ein Mitfüßentreten des Prinzips der rechtsstaatlichen Verhältnismäßigkeit
dar, wenn Menschen von einer durch und durch politischen Justiz wegen
ihrer völlig gewaltlosen dissidenten Meinungsäußerungen, welche
jüdischen Sonderinteressen zuwiderlaufen – so ist es doch(!), und auch das werde ich im Prozess zur Sprache bringen(!) –, wie Schwerbrecher verfolgt werden, während gleichzeitig illegal und somit bereits als Rechtsbrecher in Massen ins Land des Deutschen Volkes geflutete Invasoren selbst für schlimmste Gewaltverbrechen nicht von der Justiz belangt werden!
Die
Tatsache der Meinungsverfolgung ist ein klares Kennzeichen von Diktatur
und Gewaltherrschaft. Sie findet ihre Verwerflichkeit und besondere
Abscheulichkeit darin, daß hier Menschen – zum selbständigen Denken
befähigte, mit Geist begabte Wesen – für den Ausdruck ihrer Gedanken in
Wort und Schrift wie Schwerkriminelle bestraft werden sollen.
Somit ist das Verbrechen der Meinungsverfolgung ein Verbrechen wider den Geist.
Für
den Inquisitionsprozeß bedeutet dies, daß ich dem Gericht zu meiner
Verteidigung darzulegen habe, wie mein Denken „funktioniert“, was dessen
Gegenstände waren und sind und in welcher Weise diese Gegenstände des
Denkens und die Ergebnisse deren innerer Reflexion zueinander und mit
immer neu hinzukommenden Eindrücken, Überlegungen und Erkenntnissen in
vielfältiger Wechselwirkung stehen.
Wie
meine Gedanken zum „Holocaust“ entstanden sind, wegen deren
Zum-Ausdruckbringen ich von einer Inquisition angeklagt bin, kann das
Gericht unmöglich ermessen und zur Urteilsbildung heranziehen, wenn ich
dem Gericht nicht ausführlichst schildere, wie etwa die Bücher aller
Art, die ich während meines Lebens in großer Zahl gelesen habe, mein
Denken beeinflußten und beeinflussen.
Das
gleiche gilt für meine Begegnungen und Gespräche, meine Erfahrungen mit
Menschen. Es gilt für alles und jedes, über das ich mir je Gedanken
machte und was damit Einfluß auf mein Denken nahm und nimmt. Es gilt für
die von mir gemachten Reisen. In Sonderheit sind hier meine
Atlantiküberquerungen und andere Fahrten mit Segelschiffen zu erwähnen,
wo das enge Zusammensein der Mannschaft auf der Einsamkeit des Meeres zu
besonders intensivem Austausch der Gedanken im Gespräch und damit zur
Formung des eigenen Denkens führt. Auch darüber ist im Prozeß
ausführlich zu sprechen, damit das Gericht einen Eindruck davon bekommt,
was mein Denken prägte, aus welchem meine Gedanken zum „Holocaust“
entstanden, die jetzt angeklagt sind.
Mein
63jähriges Leben war und ist ein Leben des intensiven
Sich-Gedanken-Machens, der vielfältigen Auseinandersetzung mit der mich
umgebenden materiellen und geistigen Welt. Meine angeklagten, zum
Ausdruck gebrachten Gedanken über den „Holocaust“ können also nur
verstanden und urteilsbildend eingeordnet werden, wenn ich dem Gericht
die Art und Weise meines Denkens und das Zustandekommen der Art und
Weise meines Denkens sowie die vielfältigen mein Denken beeinflussenden
Dinge und Anregungen, zu welchen durchaus auch Träume und andere innere
Erfahrungen gehören, in ihren Einzelheiten wie ihrem
Wechselwirkungsgeflecht erläutere.
Deshalb
weise ich an dieser Stelle nochmals darauf hin, daß es völlig
unrealistisch und nachgerade absurd ist, wenn für das
Inquisitionsverfahren gegen mich nur ein einziger Verhandlungstag
anberaumt ist. Bei dem, was ich über meine Art des Denkens und das
Zustandekommen und die Wechselwirkungen meiner Art des Denkens – aus dem
meine Ansichten zum „Holocaust“ entstanden – zu sagen habe, wären
dreißig Verhandlungstage eine Basis; ohne damit festlegen zu wollen, daß
das, was ich darzulegen habe und darzulegen unbedingt gewillt bin,
tatsächlich in dieser Zeit zu bewerkstelligen ist.
Als
Bürgerrechtler für die Meinungsfreiheit und als international
verbreiteter Blogger begrüße ich die Gelegenheit, dem Schandfleck der
Meinungsverfolgung in der BRD auf öffentlicher Bühne die Maske vom
Gesicht reißen, und diese mit entblößter Fratze an den Pranger stellen
zu können. Ich betrachte es als eine Fügung des Schicksals im Kampf des
Deutschen Volkes um seine Freiheit von einer Diktatur der
Fremdherrschaft, daß dies gerade jetzt geschieht, da immer mehr Menschen mit bebender Wut aufwachen, durch die Erkenntnis, wie sie seit 1945 belogen und betrogen wurden.
Belogen und betrogen mit als Dogmen zwangsglaubensverordneten
Absurditäten einer die Schwerst- und Völkermordverbrechen am Deutschen
Volk vertuschen wollenden Siegergeschichtsschreibung.
Doch
die Wahrheit bricht jetzt trotz des Verbrechens der Meinungsverfolgung
und einer immer hysterischer werdenden Zensur unaufhaltsam durch und
immer mehr Menschen bekennen sich zum Gebot der Wahrhaftigkeit, ihre
Gedanken und Ansichten trotz und gerade wegen des Gesinnungsterrors der
Diktatur offen auszusprechen. Sie wollen nicht zu denen gehören, die vor
der Geschichte einst gefragt werden:
„Wieso habt ihr geschwiegen und nichts getan, als vor keiner Rechtsbeugung haltmachende schreckliche Juristen die perversesten und zynischsten Untaten gegen die Meinungsfreiheit begingen, die jemals auf deutschem Boden begangen wurden?“
Diese
Menschen der Wahrhaftigkeit des freien Wortes verachten Figuren, die
als Büttel und willige Vollstrecker einer haßerfüllten antideutschen
Volksvernichtungs-politik glauben, anderen Menschen vorschreiben zu
können, welche Ansichten diese äußern dürfen und welche nicht, zu
welchen Schlüssen sie zu gelangen haben und zu welchen sie nicht kommen
dürfen.
Das müssen sich erwachsene, freie Menschen nicht bieten lassen!
Gegen solche Meinungsverfolgungsgangster gilt es aufzustehen – im
Namen der Freiheit und im Namen all derer, die durch die Jahrhunderte
Opfer von Unrechtsregimen wurden, die Menschen wegen ihrer Ansichten und
kritischen Äußerungen verfolgten.
Ein Richter hat das Recht, überführte Mörder, Räuber und Gewalttäter zu verurteilen – aber
er hat kein Recht, Menschen zu verurteilen, nur weil sie zu anderen
Schlüssen gelangen und andere Ansichten äußern, als von einem
unsäglichen Regime der Diktatur und des Terrors gegen Andersdenkende
gewünscht.
Solche „Richter“ sind
keine Richter, sondern sind Täter wider den Geist, sie versündigen sich
am höchsten und heiligsten Recht des frei geborenen Menschen: am Recht, das offen zu sagen, was man denkt!
Und
diese die Robe des Rechts zum Schandmerkmal himmelschreienden Unrechts
machenden Täter, sie werden sich nach dem Untergang ihres Regimes zu
verantworten haben für ihr Tun. Das ist ein unerbittliches Gesetz der
Geschichte.
Wenn sie dann dastehen
werden, heulend und zähneklappernd, in endlich wieder rechtsstaatlichen
Verfahren zu lebenslangem Gefängnis verurteilt, bei Verlust ihrer
Bezugs- und Pensionsansprüche – weil sie für ein Unrechtsregime das
VERBRECHEN begingen, zum Zwecke des Errichtens einer totalen Diktatur
Menschen wegen des Äußerns ihrer dissidenten Ansichten wie
Schwerstverbrecher zu verfolgen und dabei vor keiner Rechtsbeugung und
Mißachtung der Verhältnismäßigkeit zurückzuscheuen –, dann werden sie
ich so fühlen, wie sich schon viele fühlten, die dem Irrglauben
unterlagen, Unrechtsregime würden ewig bestehen, wenn sie ihren Terror
und ihre Verbrechen gegen die Freiheit nur immer mehr steigern würden.
Das Gegenteil ist der Fall: in dem Maß, in dem die Zensur und
Meinungsverfolgung zunehmen, in dem Maß wachsen auch der Haß und die
Verachtung des Volkes auf das betreffende Regime und desto schneller
wird es zusammenbrechen.
Gab es
jemals in Deutschland eine Regierung, die dem Volk verabscheuter und
verhaßter war, als es die jetzige der antideutschen Fremdherrschaft und
des hemmungslosen Volksverrates, der totalen Volksvernichtung ist?
(Es
spricht für sich – und wenn es eine nicht wegzuleugnende,
überwältigende geschichtliche Tatsache gibt, dann ist es diese –, daß
das Deutsche Volk der lebende Schutzschild Adolf Hitlers war, während
Angela Merkel vor dem Deutschen Volk geschützt werden muß und sich nicht
mehr ohne eine Vielzahl von Leibwächtern in der Öffentlichkeit blicken
lassen kann, ohne Gefahr zu laufen, vom Deutschen Volk totgeschlagen zu
werden! Wo es früher begeistert „Heil Hitler“ tönte, da tönt es heute
angewidert, voll Wut: „Merkel muß weg“!)
Die Fremdherrschaft der Staatssimulation der BRD (auch dieser Umstand wird im Prozeß von mir darzulegen sein)
steigert immer mehr die Zensur und die Meinungsverfolgung zum Schutz
einer Siegergeschichtsschreibung, die unter den Bedingungen der
Meinungsfreiheit und der offenen Diskussion ganz offensichtlich nicht
bestehen kann.
Um die behauptete
„Offenkundigkeit des Holocaust“ in den politischen Inquisitionsprozessen
vor Beweisanträgen und damit vor einer bislang noch nie stattgefundenen
unabhängigen wissenschaftlichen forensischen Überprüfung – was ihr
sicheres Auffliegen bedeuten würde – zu schützen, werden die
Beweisanträge der Opfer des Verbrechens der Meinungsverfolgung zum
„Holocaust“ allesamt abgelehnt. Mit der Begründung, der „Holocaust“ wäre
„gerichtsnotorisch offenkundig“.
Aber
es wird von der politischen Inquisition, welche das Gegenteil einer
rechtsstaatlichen Justiz darstellt, eben gerade nicht gesagt, worin
diese angebliche Offenkundigkeit im einzelnen ganz konkret besteht und
welche der vielen, sich oft widersprechenden und von Unmöglichkeiten und
Absurditäten gekennzeichneten Geschichten vom „Holocaust“ nicht von
dieser behaupteten Offenkundigkeit umfaßt sind.
Das
heißt, der Tatbestand der „Holocaustleugnung“ bleibt völlig unbestimmt,
was eine absolute rechtsstaatliche Unzulässigkeit darstellt. Wie oben
bereits erwähnt, folgt daraus, daß ein Richter, welcher die Bereitschaft
signalisiert, einen solchen unter immanenter Ausschaltung der
Rechtsstaatlichkeit nur zu politisch gewünschten Ergebnissen führen
könnenden Inquisitionsprozeß zu führen, aus Sicht insbesondere des um
seine Möglichkeit einer wirksamen Verteidigung gebrachten Opfers unter
dem dringenden Verdacht steht, zugunsten einer politischen Instruktion
oder Eigenmotivation das schreiende Unrecht des Menschenrechtsbruch der
Meinungsverfolgung zu begehen, also durch und durch befangen zu sein.
Doch
geschehen noch „Zeichen und Wunder“; im gegebenen Fall durch eine aus
revisionistischer Sicht als Geschenk des Himmels zu betrachtende sehr
naive juristische Dümmlichkeit der „Staatsanwältin“ (WELCHEN Staates
überhaupt, wenn mit der BRD doch ganz ausdrücklich kein neuer deutscher
Staat gegründet wurde und diese noch nicht einmal über eine eigene
Staatsangehörigkeit „Bundesrepublik Deutschland“ verfügt?) des entsprechende Schlüsse zulassenden Namens David.
Diese
hat sich, wohl im Übereifer ihres Meinungsverfolgungsbestrebens, zum
bemerkenswerten Vorwurf verstiegen, ich hätte zum Ausdruck bringen
wollen, der „systematische Völkermord an den Juden“ habe:
„nicht in der öffentlich bekanntgemachten Form stattgefunden“!
Diese Formulierung ist ein „Schmankerl“.
Denn damit ist nun etwas eingetreten, auf das alle Revisionisten, alle
Opfer des Verbrechens der Meinungsverfolgung und alle an der Aufdeckung
der geschichtlichen Wahrheit interessierten Menschen in der Denkverbots-
und Zensur-BRD so lange gewartet haben. Erstmals werden sich die
Anklage und die in politischen Verfahren unter dem Primat der
Vereitelung einer wirksamen Verteidigung ebenfalls eine Anklagefunktion
einnehmenden Richter (die als willfährige Umsetzer politischer Erwartungshaltungen diese Bezeichnung nicht verdienen)
in einem Inquisitionsprozeß nicht auf die der Willkür einer politischen
Justiz Tür und Tor öffnende vermeintliche „Offenkundigkeit des
Holocaust“ zurückziehen können, um die bereits mit dem
Eröffnungsbeschluß feststehende, politisch vorgegebene Verurteilung zu
verhängen, sondern sie werden sich mit entsprechenden Beweisanträgen
fragen lassen müssen und darzulegen haben, worin die „öffentlich bekanntgemachte Form“(!)
des „systematischen Völkermordes an den Juden“ besteht; welche
Behauptungen und Geschichten zum „Holocaust“ in dieser „öffentlich
bekanntgemachten Form“ beinhaltet sind und welche Behauptungen und
Geschichten zum „Holocaust“ nicht der „öffentlich bekanntgemachten Form“
zuzurechnen sind.
In der Anklage wird mir die Äußerung vorgeworfen, mit welcher ich die „öffentlich bekanntgemachte Form“ des „systematischen Völkermords an den Juden“ in Abrede stellen soll:
„…Ersetzt mit anderen Geschichten. Nämlich, dass die Deutschen waren so böse, sie hatten aus den armen Juden Schrumpfköpfe, Seide (sic) und Lampenschirme gemacht. (…) Es wurde immer langsam gesteigert, mit Filmen wie `Schindlers Liste´ oder `Es hört nie auf´“.
Somit
wird unter Beweis zu stellen und von der Anklage zu erklären und zu
belegen sein, ob der fiktive, nachweislich mit historischen
Unwahrheiten, Verdrehungen und Entstellungen zur Erzeugung einer
emotionalen Haltung der Ablehnung gegenüber den Deutschen arbeitende
Hollywoodfilm „Schindlers Liste“ des Juden Stephen Spielberg zur von der
Anklage bemühten „öffentlich bekanntgemachten Form“ des „systematischen
Völkermordes an den Juden“ zählt.
Es
wird unter Beweis zu stellen sein, ob und in welchem Umfang das nach
Aussagen etwa von Marlon Brando, Mel Gibson und anderen Insidern unter
starkem jüdischen Einfluß und Kontrolle stehende Hollywood für die
Vermittlung der in der BRD „öffentlich bekanntgemachten Form“ des
„systematischen Völkermordes an den Juden“ zuständig und verantwortlich
ist.
Es wird unter Beweis zu stellen
sein, ob aus den Schädeln von Juden hergestellte Schrumpfköpfe und
Lampenschirme aus ihrer Haut sowie zu Seide (sic) verarbeitete Juden zur „öffentlich bekanntgemachten Form“ des „systematischen Völkermordes an den Juden“ gehören.
Dies immer auch unter der Prämisse der Fragestellung, wer denn für diese „öffentlich bekanntgemachte Form“ zuständig ist und wer nicht. (Auch
drängt sich hier die im Prozeß eine eingehende Betrachtung meinerseits
erfahren sollende hochinteressante Frage auf, ob es denn, wenn die David
so betont von einer „öffentlich bekanntgemachten Form“ schwadroniert,
auch eine „nicht öffentlich bekanntgemachte Form“ des „systematischen
Völkermordes an den Juden“ gibt.)
Wenn
die der Richtung Hollywood zuzurechnende „öffentlich bekanntgemachte
Form“ des „systematischen Völkermordes an den Juden“ mit aus deren
Schädeln hergestellten Schrumpfköpfen und aus ihrer Haut verfertigten
Lampenschirmen die gemäß der Anklage in der BRD relevante ist, zählt
dann die Haltung Yad Vashems in Jerusalem nicht zur „öffentlich
bekanntgemachten Form“ des „systematischen Völkermordes an den Juden“,
welche jene Schrumpfköpfe und Lampenschirme längst als Unwahrheit, also
als Holocaustlügen eingeräumt hat?
Eine
Tatsache, die sich leicht unter Beweis stellen läßt und welche die
Zuschauer im Prozeß wie die weltweite Internet-Öffentlichkeit genauso
interessieren wird wie alle anderen Erörterungen dessen, was denn nun
zur „öffentlich bekanntgemachten Form“ des „systematischen Völkermordes
an den Juden“ gehört und was nicht.
Zählen
die Behauptungen vorgeblicher Augenzeugen, daß in „Gaskammern“ von 40qm
Größe 600 Personen auf einmal Platz fanden, zur „öffentlich
bekanntgemachten Form“ des „systematischen Völkermordes an den Juden“
oder nicht? Zählen die Behauptungen vorgeblicher Opfer, daß NS-Ärzte an
ihnen ohne Narkose Organverpflanzungen vornahmen, wobei das Herz an
Stelle der Nieren, die Lunge an Stelle der Leber gesetzt wurde vice
versa etc., zur bei Strafe nicht anzuzweifelnden „öffentlich
bekanntgemachten Form“ des „systematischen Völkermordes an den Juden“
oder nicht?
Beinhaltet die
„öffentlich bekanntgemachte Form“ des „systematischen Völkermordes an
den Juden“ auch die Tatsache, daß nach dem Krieg der perfide
Lügenpropagandafilm „Todesmühlen“ gezeigt wurde, den Deutsche gezwungen
wurden, sich in den Kinos anzusehen? Dort wurden Leichenberge angeblich
im „Holocaust“ ermordeter Juden gezeigt – bis ein Zuschauer empört
aufsprang und rief: „Aber das sind doch unsere Toten von Dresden!“ Danach wagten sich die ertappten Umerziehungslügen-Verbrecher dieses Machwerk nicht mehr zu zeigen.
Beinhaltet
die „öffentlich bekanntgemachte Form“ des „systematischen Völkermordes
an den Juden“ den Umstand, daß Leichen der von den alliierten
Weltverbrechern in den Rheinwiesenlagern – nach dem Krieg(!) – auf
bestialische Weise zu Tode gequälten eine Million deutscher Soldaten in
„befreite“ Konzentrationslager gebracht und aufgestapelt wurden, um sie
dort zu fotografieren und in greuelpropagandistischen Veröffentlichungen
zum Belügen des Deutschen Volkes und der Welt als angebliche jüdische
Opfer des „Holocaust“ auszugeben?
Gehört
zur „öffentlich bekanntgemachten Form“ des „systematischen Völkermordes
an den Juden“ die Behauptung, daß in Dachau Menschen vergast wurden,
obwohl selbst die dortige Gedenkstätte längst kleinlaut einräumen mußte,
daß es in Dachau keine Vergasungen gab?
Zählen
die Behauptungen, daß in den damaligen Konzentrationslagern eine heute
nicht mehr zur Verfügung stehende Kremierungstechnik vorhanden war,
welche es erlaubte, in einer einzigen Muffel bis zu 5000 Menschen pro
Nacht(!) völlig rückstandsfrei zu verbrennen, wobei – was heute als
technische und naturgesetzliche Unmöglichkeit gilt – hohe Feuersäulen
aus den Krematoriumsschornsteinen schlugen, zur bei Zweifeln daran
strafbewehrten „öffentlich bekanntgemachten Form“ des „systematischen
Völkermordes an den Juden“ oder nicht?
Zählen
die Behauptungen, daß Leichen ohne jeden Zusatz von Brennmaterial
allein durch das körpereigene Fett und mittels Selbstentzündung
vollständig verbrannten, zur „öffentlich bekanntgemachten Form“ des
„systematischen Völkermordes an den Juden“ oder nicht? (Diese
Behauptung ist unter Beweis zu stellen durch eine nicht lange
zurückliegende Veröffentlichung des Münchner Instituts für
Zeitgeschichte. „Wissenschaftler“ publizieren, daß Leichen in der Zeit
des Nationalsozialismus, in welcher physikalische und andere
Naturgesetze offensichtlich ausgeschaltet werden konnten, ohne Zusatz
von Brennmaterial allein durch das körpereigene Fett vollständig
verbrannten – und sich noch selbständig zu denken wagende Menschen
sollen in der jede Meinungsfreiheit erstickenden Gesinnungsdiktatur der
BRD ins Gefängnis gesperrt werden, wenn sie daran zweifeln…)
Es
gibt eine Unzahl solcher Behauptungen, und wenn mir zum Vorwurf gemacht
wird, ich würde die „öffentlich bekanntgemachte Form“ des
„systematischen Völkermordes an den Juden“ in Abrede stellen, dann will ich im Inquisitionsprozeß als Bedingung der rechtsstaatlichen Rechtssicherheit zum Wissen gelangen, welche dieser Behauptungen zur gemäß der Anklage bei Strafe nicht anzuzweifelnden „öffentlich bekanntgemachten Form“ des „systematischen Völkermordes an den Juden“ gehören und welche nicht!
Ich
will wissen, ob, in welchem Umfang und nach welchen Kriterien diese
„öffentlich bekanntgemachte Form“ des „systematischen Völkermordes an
den Juden“ wandelbar ist oder nicht. Ich will wissen, ob sie politischen
und finanziellen Interessen unterliegt und durch diese modifizierbar
ist.
Bislang galt in der
diesbezüglich keine Meinungsfreiheit und offene Diskussion zulassenden
BRD als per Strafgesetz zwangsglaubensverordnet festgeschrieben, daß der
„Holocaust“ von Deutschen, und zwar von den Deutschen, begangen
worden sei. Nachdem Polen nun ein Gesetz erließ, daß es unter Strafe
stellt, vom KL Auschwitz als polnischem Lager zu sprechen, laufen das
israelische Regime, jüdische Organisationen und Einzelpersonen gegen
dieses Gesetz Sturm und bestehen darauf, von Auschwitz als polnischem
Lager und expressis verbis von einem „polnischen Holocaust“ („Polish Holocaust“) zu sprechen, also von einem von Polen an den Juden begangenen Holocaust.
Gilt
es in der sich gar als „Staatsräson“ weit stärker als den Interessen
des Deutschen Volkes jüdischen und israelischen Interessen verpflichtet
fühlenden BRD deshalb nunmehr als „öffentlich bekanntgemachte Form“ des
„systematischen Völkermordes an den Juden“, daß es sich bei Auschwitz
nicht um ein deutsches, sondern um ein polnisches Konzentrationslager
handelte und beim „Holocaust“ dort nicht um einen von den Deutschen
begangenen, sondern um einen „polnischen Holocaust“?
Diese
Frage ist umso evidenter, als auch die offizielle Politik der BRD wie
deren gleichgeschaltete Medien die Empörung der Juden über das
betreffende in Polen erlassene Gesetz teilen.
Wenn
es die Anklage also als strafbar betrachtet – was das Gericht mit dem
Eröffnungsbeschluß zum Hauptverfahren im politischen Prozeß gegen das
Menschenrecht auf Meinungsfreiheit unterstreicht –, die „öffentlich bekanntgemachte Form“
des „systematischen Völkermordes an den Juden“ in Abrede zu stellen und
anzuzweifeln, ist es dann jetzt, nach der jüdischen Kehrtwende, in der
ganz an jüdischen Interessen und Vorgaben ausgerichteten BRD strafbar,
weiterhin von Auschwitz als einem deutschen Lager statt einem polnischen
Lager und vom „Holocaust“ in Auschwitz als einem von den Deutschen
statt von den Polen begangenen zu sprechen?
Falls
die in der BRD „öffentlich bekanntgemachte Form“ des „systematischen
Völkermordes an den Juden“ nunmehr dahingehend abgeändert wurde, daß es
sich in Auschwitz nicht um einen von Deutschen, sondern von Polen an
Juden begangenen Holocaust („Polish Holocaust“, worauf die Juden jetzt so sehr bestehen)
handelte, werden die Juden dann die dem Deutschen Volk mithin zu
Unrecht abgeforderten immensen Entschädigungszahlungen entsprechend
verzinst zurückzahlen oder werden Sie dieses Geld einfach einbehalten
und nun die Polen zusätzlich abkassieren?
Auch
diese Fragen will ich im Prozeß zur Sprache bringen; sie sind für das
immer noch unerträglicher werdend seiner Meinungsfreiheit beraubte und
zu unaufhörlichen Zahlungen erpresste Deutsche Volk von erheblichem
Interesse. Denn diesen Prozeß führe ich nicht nur für mich, um auf
dieser öffentlichen Bühne das an mir begangene Verbrechen der Verfolgung
völlig gewaltloser dissidenter Äußerungen deutlich zu machen, ich führe
ihn vor allem auch für das Deutsche Volk.
Dadurch,
daß die Anklägerin David einen strafbaren Verstoß gegen eine ihrer
Natur nach sehr konkret in allen ihren Einzelheiten zu belegen sein
müssende „öffentlich bekanntgemachte Form“(!)
des „systematischen Völkermordes an den Juden“ verfolgt haben will,
ergeben sich für die Verteidigung gegen diesen Vorwurf ganz andere
Aspekte als vordem in den einschlägigen politischen
Inquisitionsprozessen zur Kriminalisierung und Abschaffung der
Meinungsfreiheit in der im Rahmen der „Neuen Weltordnung“ offensichtlich
zur „Musterdiktatur“ als beispielgebend für den Rest der EU
umzuformenden BRD.
Dies beginnt, wie
oben bereits angeschnitten, bei der Frage, wer überhaupt – und von wem
dazu autorisiert – zuständig ist für die „öffentlich bekanntgemachte
Form“ des „systematischen Völkermordes an den Juden“. Ist die
„öffentlich bekanntgemachte Form“ der Jerusalemer Yad-Vashem-Juden
maßgebend, daß es sich bei den Behauptungen von aus Juden hergestellten
Schrumpfköpfen, Lampenschirmen und Seife (Simon Wiesenthal hatte
einst – was öffentlich bekanntgemacht wurde und unter Beweis gestellt
werden kann – einen Karton voll Seifenstücken als seine Verwandtschaft
feierlich bestattet!) um greuelpropagandistischen abstrusen Unsinn
handelt, oder ist die von der womöglichen Jüdin in der Dresdner Justiz,
David, favorisierte „öffentlich bekanntgemachte Form“ entscheidend, als
wichtiges Kennzeichen des „systematischen Völkermordes an den Juden“
wären diese tatsächlich zu Schrumpfköpfen, Lampenschirmen und sogar
Seide (sic) verarbeitet worden?
Wobei
nach dem völligen Über-den-Haufen-Werfen der vormaligen „öffentlich
bekanntgemachten Form“ des „systematischen Völkermordes an den Juden“
und deren jüngst erfolgter Ersetzung durch eine ganz anders geartete
„öffentlich bekannt-gemachte Form“ des „systematischen Völkermordes an
den Juden“ die Frage besteht, ob dies in einem von Deutschen oder von
Polen begangenen „Holocaust“ geschah.
Eine
weitere im Inquisitionsprozeß zum weiteren Zerschlagen der
Meinungsfreiheit aufzuwerfende Frage, um in Erfahrung zu bringen, was
die Anklage überhaupt mit der „öffentlich bekanntgemachten Form“ des „systematischen Völkermordes an den Juden“ meint, bezieht sich auf folgendes: Bis 1990 standen im (deutschen oder polnischen?)
ehemaligen Konzentrationslager Auschwitz Tafeln, in 20 Sprachen, welche
als „öffentlich bekanntgemachte Form“ 4 Millionen Opfer an jenem Ort
behaupteten. Diese Tafeln wurden nach dem Fall des Eisernen Vorhangs in
einer Nacht- und Nebelaktion heimlich still und leise entfernt und mit
Tafeln ersetzt, welche plötzlich nur noch die Zahl von1,5 Millionen
Opfern nannten.
Dies zeigt, daß die „öffentlich bekanntgemachte Form“
des „systematischen Völkermordes an den Juden“ etwas grundsätzlich
anderes ist als die im Zuge der Abschaffung der Meinungsfreiheit für das
Deutsche Volk behauptete, bei Strafe nicht kritisch zu hinterfragende
und anzuzweifelnde „gerichtsnotorische Offenkundigkeit des Holocaust“.
Diese „gerichtsnotorische Offenkundigkeit des Holocaust“, von der kein
Staatsanwalt und Richter sagen kann oder will, worin sie in ganz
konkreten Sachverhalten besteht und worin nicht, hatte ja, ihren
Behauptern zufolge, bereits vor 1990 bestanden – und da dieser
Offenkundigkeit zwingend die behaupteten 4 Millionen Opfer immanent sein
mußten, sonst könnte man ja nicht von Offenkundigkeit sprechen, wie
können diese dann plötzlich einer Offenkundigkeit von 1,5 Millionen
Opfern weichen? Dies geht bei einer Offenkundigkeit nicht, diese kann nicht einmal so sein und dann wieder so! Mindestens
eine der beiden behaupteten Offenkundigkeiten muß also zwingend falsch
sein. Oder sind es beide, und darf man dies nur deshalb nicht kritisch
hinterfragen, damit es nicht auffliegt?
Anders
als eine „gerichtsnotorische Offenkundigkeit des Holocaust“ ist eine
„öffentlich bekanntgemachte Form“ des „systematischen Völkermordes an
den Juden“ wandelbar, wie hier bereits an einigen Beispielen aufgezeigt,
die in der Hauptverhandlung noch um eine Vielzahl für die Zuschauer des
Prozesses sicher sehr interessanter und eindrücklicher Beispiele
„öffentlich bekanntgemachter Formen“ erweitert werden sollen. Der Fundus
an entsprechenden Aussagen vorgeblicher Augenzeugen und „Überlebender“
ist schier unerschöpflich, gerade auch was deren phantastische
Ausschmückung betrifft.
Was die
„öffentlich bekanntgemachte Form“ der Opferzahl von Auschwitz anbelangt,
so wurde diese im Jahre 1990, wie erwähnt, über Nacht und
offensichtlich ohne neu hinzugekommene, vom Bisherigen abweichende
Forschungsergebnisse – denn darüber wurde nichts „öffentlich
bekanntgemacht“ – von 4 Millionen auf 1,5 Millionen reduziert.
Allerdings blieb die Gesamtzahl der in sich munter wandelnder
„öffentlich bekanntgemachter Form“ behaupteten Opfer – als
unerklärliches Paradox – trotz der erfolgten erheblichen Reduzierung des
Postens „Auschwitz“ stabil bei
6 Millionen. Also: (4.000.000 + x = 6.000.000) = (1.5000.000 + x = 6.000.000).
Doch Achtung: wer in der BRD zum Ausdruck bringt, diese Gleichung sei falsch, läuft Gefahr, wegen „Volksverhetzung“ ins Gefängnis zu wandern!
Bezüglich
dieser speziellen „Holocaust-Mathematik“ will ich im Prozeß auch
wissen, ob es zur laut Anklage nicht kritisch zu hinterfragenden und
anzuzweifelnden „öffentlich bekanntgemachten Form“ des „systematischen
Völkermordes an den Juden“ gehört, daß den unwandelbaren 6 Millionen
Opfern etwa genausoviele Juden gegenüberstehen, die Entschädigung als
überlebende Opfer des „Holocaust“ bekommen oder bekamen (was einer Beweiserhebung zugänglich ist)
und daß, entsprechend einschlägiger Fernsehsendungen und anderer
Medienberichte, offensichtlich so gut wie jeder dieser Überlebenden bei
Befragung angibt, er sei der einzige Überlebende des „Holocaust“ seiner
ganzen Familie (Vater, Mutter, Großeltern, Brüder, Schwestern, Nichten, Neffen, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen…).
– Das heißt, daß vom „Holocaust“ nicht 6 Millionen, sondern, bei den
großen jüdischen Familien gering geschätzt, an die 100 Millionen Juden
als ermordete Opfer betroffen gewesen sein müssen, abzüglich der 6
Millionen, die als Überlebende des „Holocaust“ Entschädigungsleistungen
und Rentenzahlungen erhielten oder, so sie das Überleben noch immer
ausüben, weiterhin erhalten.
Gehört es zur „öffentlich bekanntgemachten Form“ des „systematischen Völkermordes an den Juden“, daß der Jüdische Weltalmanach (was unschwer unter Beweis gestellt werden kann)
vor dem wie nach dem Zweiten Weltkrieg nahezu die gleiche Anzahl von
lebenden Juden angibt? Und wenn diese Tatsache von ganz erheblicher
Bedeutung nicht zur „öffentlich bekanntgemachten Form“ des
„systematischen Völkermordes an den Juden“ gehört, erhebt sich die
Frage: Weshalb nicht? Wobei die Antwort auf diese Frage auf der Hand
liegt und noch dazu unterstrichen wird durch die Tatsache, daß diese
Antwort in der BRD nicht ausgesprochen werden darf.
Ich
muß, um das Wesen der von der Anklage gemeinten „öffentlich
bekanntgemachten Form“ des „systematischen Völkermordes an den Juden“ in
Erfahrung zu bringen, damit ich mich wirksam verteidigen kann, im
Prozeß also zunächst erfragen, was die David mit ihrem nebulösen, ins
Alchemistische gehenden Schwadronieren (aus Juden hergestellte Seide etc.)
denn konkret als Verstoß gegen die „öffentlich bekanntgemachte Form“
des „systematischen Völkermordes an den Juden“ meint und was an dem mir
von ihr Vorgeworfenen strafbar, oder überhaupt strafrechtlich greifbar
sein soll.
Weder im StGB noch sonstwo konnte ich etwas über eine „öffentlich bekanntgemachte Form“
des „systematischen Völkermordes an den Juden“ finden, geschweige denn
eine rechtsverbindliche Definition derselben, was aber die Voraussetzung
wäre, um von der David fantasierte Verstöße gegen die eine mit
gesetzlichen Normen nicht greifbare, da nicht durch solche festgelegte
Fata Morgana darstellende „öffentlich bekanntgemachte Form“ strafrechtlich ahnden zu können.
Das
antirechtsstaatliche Sondergesetz zur Umwandlung der BRD in eine die
Freiheit des Deutschen Volkes erstickende Gesinnungsdiktatur der totalen
Zensur und Meinungsunterdrückung, der § 130 StGB, hat unterdessen durch
zahlreiche Erweiterungen zwar einen aufgeblasenen Umfang erreicht, aber
von einer „öffentlich bekanntgemachten Form“ des „systematischen Völkermordes an den Juden“ ist dort nichts zu finden.
Was
will die David also? Ist ihr etwa langweilig? Dem kann abgeholfen
werden, wenn sie im Prozeß gegen mich als Anklägerin zugegen ist, was
ich hoffe – und was auch notwendig ist, da ihren Part kein anderer
Darsteller übernehmen kann, weil sich das von ihr Angeklagte, der
Verstoß gegen die „öffentlich bekanntgemachte Form“ des
„systematischen Völkermordes an den Juden“, in keinem
rechtsverbindlichen Regelwerk der BRD findet, sondern von ihr
offensichtlich in Eigenregie erfunden wurde.
Anmerkung:
„Holocaust“ schreibe ich deshalb in Anführungszeichen, damit es zu
keinen Verwechslungen kommt. Nach meinen Erfahrungen denken immer mehr
Menschen, wenn man vom Holocaust spricht, an das Völkermordverbrechen
von Dresden im Februar 1945 oder an den größten und grausamsten
Vertreibungsvölkermord der Geschichte, an 15 Millionen Deutschen aus den
Ostgebieten des Deutschen Reiches und dem deutschen Sudetenland.
Nach
meiner Erfahrung spielt der „Holocaust“ an den Juden für eine
zunehmenden Anzahl von Menschen keine Rolle; sie weigern sich, sich mit
etwas zu beschäftigen und etwas Aufmerksamkeit zu schenken, dessen
Behauptungen man nicht kritisch hinterfragen und worüber man keine
Zweifel äußern darf. Etwas, daß des abscheulichen Schandflecks der
Meinungsverfolgung und des Verbots der freien Meinungsäußerung bedarf,
um bestehen zu können, muß man auch keine Aufmerksamkeit schenken. Aus
Selbstschutz – denn bei dem, was die „öffentlich bekanntgemachte Form“
des „systematischen Völkermordes an den Juden“ an Absurditäten
aufbietet, müßte man dem Denken entsagen, um keine Zweifel zu bekommen
und sich damit in der hiesigen Diktatur strafbar zu machen.
Diese
hat es jedoch hinzunehmen, daß sich eine zunehmende Zahl von Menschen
das Verbrechen der Zensur und der Meinungsverfolgung, der totalen
Entmündigung des selbständigen Denkens, nicht mehr bieten läßt und Dinge
wie den „Holocaust“, den man bei Gefängnisstrafe nicht offen
diskutieren und Zweifel an der Glaubwürdigkeit seiner Darstellungen
äußern darf, dann eben als für sie nicht existent und belanglos
betrachtet!
Oder will die Diktatur in
Deutschland es jetzt auch als zu verfolgen erklären, wenn einem der
„Holocaust“ gleichgültig ist und man keine Trauer darüber empfindet und
auch nicht empfinden kann, weil dieses tiefe Gefühl nicht per
Strafgesetzbuch zu verordnen ist?
Trauer,
tiefe Trauer empfinde ich beim Gedanken und im Gedenken an das
Schicksal der Ermordeten, Verschleppten, Gemarterten, Vertriebenen,
Mißhandelten, Entrechteten und Vergewaltigten des geschundenen
Opfervolkes des dem Deutschen Reich aufgezwungenen Zweiten Weltkriegs –
des Deutschen Volkes.
Im Zusammenhang
der damaligen Kriegshetze gegen Deutschland und des infolgedessen gegen
dieses entfesselten Krieges ist zu fragen: Gehört es zur „öffentlich
bekanntgemachten Form“ des „systematischen Völkermordes an den Juden“,
daß bereits am 24. März 1933 (was unter Beweis gestellt werden kann)
im auflagenstarken „Daily Express“ eine haßerfüllte jüdische
Kriegserklärung an Deutschland mit dem Aufruf zum weltweiten Boykott
deutscher Waren erfolgte, zu einem Zeitpunkt, als es in Deutschland
keinerlei Maßnahmen gegen Juden gab und diese völlig unbehelligt hier
lebten?
Gehört das also auch zur
„öffentlich bekanntgemachte Form“ des „systematischen Völkermordes an
den Juden“? Und wenn nicht, weshalb wird dieser entscheidende Umstand
verschwiegen? Soll dieser genauso verschwiegen werden, wie es
verschwiegen wird, daß es bei den unvorstellbaren Verbrechen des
Sowjetbolschewismus, der grausamen, systematischen Massenvernichtung von
60 Millionen Menschen, ganz besonders und weit überwiegend Juden als
Täter in der Führung, bei den ideologischen Scharfmachern und in der
Kommissarsschicht des Bolschewismus waren – was als geschichtliche
Tatsache unter Beweis gestellt werden kann.
Gerne
auch im Prozeß in Dresden, wo es ja um die „öffentlich bekanntgemachte
Form“ geht, zu deren Verständnis die Gegenüberstellung der „nicht
öffentlich bekanntgemachten Form“ unabdingbar ist.
Genauso
wie ich dort, als ebenfalls jederzeit unter Beweis zu stellende
geschichtliche Tatsache, die prägende Rolle von Juden beim größten
Justizverbrechen aller Zeiten, dem Nürnberger Tribunal, zur Sprache
bringen, und diese der „öffentlich bekanntgemachten Form“ über das IMT
gegenüberstellen will. Oder die Rolle, welche Juden und jüdische
Interessen – belegbar – bei der False-Flag-Action von 9/11 spielten, und
das auch diesbezüglich mit der „öffentlich bekanntgemachten Form“ des
Geschehens vergleichen werde.
Wobei hier auch zu erörtern sein wird, welche „öffentlich bekanntgemachte Form“ der Vorgänge um 9/11 denn die (und von wem autorisierte?)
maßgebliche ist, da es sogar deutlich mehr und weit fundiertere, mit
immensen Zugriffszahlen weltweit im Internet veröffentlichte kritische
Betrachtungen zur von der US-Regierung und den gleichgeschalteten Medien
veröffentlichten Version von 9/11 gibt, als Veröffentlichung, welche
dem von den Letztgenannten veröffentlichten Unsinn bedienen.
Der
Natur der Anklage nach, die mir einen Verstoß gegen die „öffentlich
bekanntgemachte Form“ des „systematischen Völkermordes an den Juden“ zum
Vorwurf macht, ist es die zentrale Aufgabe des Prozesses, das kann ich
immer nur wieder betonen, darzulegen, was überhaupt das Wesen, das
Kennzeichen einer „öffentlich bekanntgemachten Form“ ist.
Die
David spricht eben nicht von einer – was gleichwohl viele Fragen
aufwerfen würde – „offiziell bekanntgemachten Version“, sondern
ausdrücklich von einer „öffentlich bekanntgemachten Form“. Dies stellt
ein derart schwammiges, verquastes Geschwafel dar, völlig vage und
unbestimmt, daß es, wie Eingangs schon erwähnt, den dringenden Verdacht
der Befangenheit eines offensichtlich politisch instruierten und
motivierten Richters begründet, der einem solchen a-juristischen
Geschwätz per Eröffnungsbeschluß zur Hauptverhandlung entspricht.
Und wenn bezüglich meiner oben angesprochenen Darlegungen über das ungeheuerliche Justizverbrechen der Nürnberger Prozesse (in
welchem entscheidende „öffentlich bekanntgemachte Formen“ des
„systematischen Völkermordes an den Juden“ ihren Ursprung haben) der
Einwand käme, dieses Tribunal der Sieger dürfe in der BRD nicht
angetastet und kritisiert werden, so zeigte das nur, daß die nach wie
vor lediglich mit dem Besatzungskonstrukt Grundgesetz statt einer
tatsächlichen, sich vom Deutschen Volk in freier Selbstbestimmung
gegebenen Verfassung ausgestattete Staatssimulation der BRD eben doch
nicht so souverän ist, wie behauptet.
Auch
erzeugt die entsprechende, fortbestehende Bestimmung im Grundgesetz
bezüglich der Superiorität der Maßnahmen der Siegermächte – welche das
Gerede von einer Souveränität der BRD als Unsinn erweist – keine
mittelbare Drittwirkung für den einzelnen, sondern sie bindet allein die
staatlichen Organe und die Vertreter entsprechender Institutionen.
Sofern man bei der BRD überhaupt von einem Staat sprechen kann.
Vor
allem auch bin ich Kanadischer Staatsangehöriger und finde es als
solcher schon sehr bizarr, von Vertretern der BRD, welche sich rechtlich
in einer gelinde gesagt nicht privilegierten Position gegenüber den
Siegermächten und ihrer Bürger befinden, in einen politischen Prozeß
gezerrt und dort politisch vorgegeben abgeurteilt zu werden. Immerhin
sind die Feindstaatenklauseln gegen Deutschland noch immer nicht
gestrichen und gibt es noch immer keinen Friedensvertrag zur
rechtswirksamen Beendigung des Kriegszustandes. (Das dumme Gerede, der ohnehin hanebüchene 2+4-Vertrag stellte einen Friedensvertrag dar, erledigt sich dadurch, daß es bei weiterbestehenden, da nicht gestrichenen Feindstaatenklauseln
der UN gegen Deutschland und das Deutsche Volk selbstverständlich
keinen Friedensvertrag und auch keine friedensvertragsähnliche Lösung
geben kann.)
Wie sich das für die Betreffenden in der Justiz nach dem Ende der BRD auswirken wird – recht lange kann es wohl nicht mehr dauern bis dorthin –, dürfte interessant werden und für diese womöglich sehr unangenehm und kostspielig.
Um
im Prozeß das Wesen und die Bedingungen, die Definitionsprämissen einer
„öffentlich bekanntgemachten Form“ in Erfahrung zu bringen – denn in
keinem juristischen Regelwerk, geschweige denn in einem Gesetz ist etwas
darüber zu finden –, muß neben z.B. der Betrachtung der in mindestens
zwei ganz unterschiedliche Lager gespaltenen „öffentlich
bekanntgemachten Formen“ über 9/11 u. a. auch die „öffentlich
bekanntgemachte Form“ über die angeblichen Massenvernichtungswaffen des
Saddam Hussein behandelt werden. Gerade auch im Hinblick auf die Frage,
weshalb die dann als verbrecherische Lüge aufgeflogene „öffentlich
bekanntgemachte Form“ von diesen angeblichen Massenvernichtungswaffen
von den Erfindern und Verbreitern dieser Lüge danach nicht in einer
gebotenen „öffentlich bekanntgemachten Form“ eingeräumt, sondern einfach
totgeschwiegen wurde.
Hier gilt es,
dem Gegenstand der Anklage gemäß – Meinungsäußerungen, die
offensichtlich jüdischen Interessen zuwiderlaufen und welche diese
deshalb verboten haben wollen –, auch herauszuarbeiten, inwieweit und in
welchem Umfang Juden beim Aufbringen und der Verbreitung der Lüge von
den angeblichen Massenvernichtungswaffen des Irak beteiligt waren und ob
vielleicht jüdische/israelische Interessen bei der Implementierung
dieser Lüge eine Rolle spielten oder gar ausschlaggebend dafür waren.
Die
gleiche Fragestellung nach dem Einfluß jüdischer/israelischer
Interessen und einer womöglichen jüdischen Urheberschaft der Lüge gilt
für die im Prozeß zu betrachtende, in „öffentlich bekanntgemachter Form“
verbreitete Lüge von Säuglingen, welche 1990 in Kuwait angeblich von
irakischen Soldaten aus Brutkästen gerissen wurden – mit welcher man den
1. Golfkrieg einleitete.
Diese
Betrachtung ist auch anzustellen hinsichtlich der „öffentlich
bekanntgemachten Form“ der Lüge betreffend den Angriff auf das
US-amerikanische Kriegsschiff USS Liberty im Jahre 1967, als dieses von
israelischen Flugzeugen und Torpedobooten angegriffen wurde, von welchen
die Hoheitszeichen entfernt worden waren.
Die
Juden wollten den Eindruck vermitteln, es handle sich um einen Angriff
seitens Ägyptens. 37 Amerikaner wurden dabei von den Juden ermordet und
an die 200 verletzt. Obwohl die israelischen Mörder sogar die
Rettungsboote unter Beschuß nahmen, gab es genug Überlebende, die später
aussagen konnten.
Mit der von Israel
und Juden in aller Welt in öffentlich bekanntgemachter Form
aufgestellten Behauptung, ägyptische Flugzeuge hätten die USS Liberty
attackiert und versenkt (was die Absicht Israels gewesen war, unter damit dem Verhindern von überlebenden Zeugen), wollten die Juden die USA zu einem Krieg gegen Ägypten unter Einsatz von Atombomben bringen.
Ein
besonderes Gewicht beim Nachweis der Unzuverlässigkeit, und dort, wo es
um politische und finanzielle Interessen geht, oftmals ungeheuerliche
Lügen darstellenden „öffentlich bekanntgemachter Formen“ von
tatsächlichen oder frei erfundenen Geschehnissen kommt dem Fall Katyn
zu. Dort wurden im Frühjahr 1940 vom sehr stark von Juden geprägten
sowjetischen Geheimdienst NKWD tausende polnische Offiziere ermordet und
in Massengräbern verscharrt. Dieses Verbrechen wurde jahrzehntelang in
„öffentlich bekanntgemachter Form“ der deutschen Wehrmacht angelastet!
Deutsche Soldaten wurden als angebliche Beteiligte am Massaker von Katyn
völlig unschuldig zum Tode oder zu langjähriger Zwangsarbeit
verurteilt. Erst Gorbatschow stellte 1990 klar, daß der Massenmord vom
sowjetischen NKWD zu verantworten war, welcher vom Juden Berija geleitet
wurde.
Bezeichnenderweise fanden in
den Systemmedien der BRD und durch deren Politiker keine der
vorhergehenden Falschbeschuldigung der deutschen Wehrmacht
entsprechenden, in öffentlich bekanntgemachter Form erfolgten
Richtigstellungen statt. So daß sich, wie auch im Fall der USS Liberty
und bei vielen anderen Gegebenheiten die Frage stellt, ob in der BRD
diejenigen Dinge einer „öffentlich bekanntgemachten Form“ entzogen sind,
welche israelische oder sonst von Juden begangene Verbrechen oder
nachgewiesene jüdische Lügen betreffen.
In
der Anklage gegen mich heißt es auch, in Originalschreibweise und
Zeichensetzung der David, als mir zugeschriebene und vorgeworfene
Aussage:
„Und jedes mal wenn irgend jemand, irgend was tut, was unsere Weltbankmächten nicht gelegen ist, werden sie mit diesen Bezeichnungen nieder gemacht. Und was hier passiert ist diese Bezeichnung `Nazi´, das löst dann dieses Programm aus, das in unsere Gehirne eingeflößt wurde, unser gesamtes Leben lang. Und wir glauben, diese Programme entsprechen einer Realität. Dabei ist es nur eine Phantasie.Die Phantasie von dieser Weltmacht.“
Mit
besonderer Spannung warte ich darauf, im Prozeß von der Anklage zu
erfahren, wodurch und in welcher Weise das oben Zitierte einen
strafbaren Verstoß gegen eine strafrechtlich noch dazu schlichtweg nicht
existierende „öffentlich bekanntgemachte Form“ des „systematischen
Völkermordes an den Juden“ darstellen soll.
Dies
und der diesbezügliche Disput werden auch für die Zuschauer des
Prozesses wie für die Internetöffentlichkeit von hohem Unterhaltungswert
sein.
Mehr als befremdlich und sehr
zu denken gebend hinsichtlich dessen Motivation und Absicht ist es
allerdings, wenn ein Richter einem derart abartig hanebüchenen Stuß von
wirr zusammengestammelter Anklage mit einem Eröffnungsbeschluß zum
politischen Prozeß Folge leistet! Befangenheit könnte sich kaum
deutlicher zum Ausdruck bringen.
Noch bizarrer wird es, wenn es bezüglich des oben Zitierten heißt:
„Sie werden daher beschuldigt, eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung gebilligt, geleugnet oder verharmlost zu haben“.
Wie denn soll die Aussage:
„Und jedes mal wenn irgend jemand, irgend was tut, was unsere Weltbankmächten nicht gelegen ist, werden sie mit diesen Bezeichnungen nieder gemacht. Und was hier passiert ist diese Bezeichnung `Nazi´, das löst dann dieses Programm aus, das in unsere Gehirne eingeflößt wurde, unser gesamtes Leben lang. Und wir glauben, diese Programme entsprechen einer Realität. Dabei ist es nur eine Phantasie. Die Phantasie von dieser Weltmacht“,
eine
unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in §
6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise,
die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, billigen, leugnen
oder verharmlosen?
Soll das in Dresden ein Gerichtsprozeß werden oder eine „Muppet-Show“?
Was steht denn im § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches? Dort steht:
(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,1. ein Mitglied der Gruppe tötet,2. einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,4. Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen,5. ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt,wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
Wie
paßt das zum von der David gemachten, geradezu pathologisch dümmlichen
Vorwurf, mit der oben zitierten Aussage würde eine unter der Herrschaft
des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des
Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet
ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer
Versammlung gebilligt, geleugnet oder verharmlost?
Doch
sehr gut, daß dieser § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches als Anklage
gegen mich in den politischen Inquisitionsprozeß eingeführt ist. Dies
wird mir Gelegenheit bieten, die mir zur Verfügung gestellte öffentliche
Bühne zu nutzen, um aufzuzeigen, daß das Regime in der BRD mit seiner eine Sonderform des Völkermordes darstellenden totalen Überfremdungspolitik zur Abschaffung des Deutschen Volkes eben das tut, was der § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetz–buches unter Strafe stellt!
DANKE! Darauf habe ich gewartet!
Darauf hat das Deutsche Volk gewartet!
Ab 4. Mai 2018 wird in Dresden schonungslos Klartext gesprochen!
Der Freiheit des Denkens in Wort und Schrift
und der Wahrhaftigkeit verpflichtet
und der Wahrhaftigkeit verpflichtet
Alfred Schaefer
Tutzing, den 20. April 2018
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen