Donnerstag, 29. November 2018

Polizeipräsidium Mainz hat geantwortet.... / BGB § 985 / Aufruf der Polizei - Bitte helfen Sie !

             nachfolgendes von unten nach oben lesen, zur Polizei siehe auch:

Video: Aufruf der Polizei - Bitte helfen Sie !

mail an die Polizei Mainz - Unterstützung für die Polizei

Unterstützung für die Polizei - Schreiben an die Kreisverwaltung Bad Kreuznach
- mit Eingangsstempel -

Polizeiinspekteur Schmitt von Rheinland-Pfalz



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 Von:

Stefan G. Weinmann <weinmann.hintergruende@googlemail.com>
An:PPMainz.PV4@polizei.rlp.de;
pibadkreuznach@polizei.rlp.de;
Annette Frühauf <annettefruehauf@gmx.de>;
Günter Koch <goldring@t-online.de>;
"Dr. Matthes Haug" <dr@matthes-haug.de>
Datum:27.11.2018, 11:57
Betreff:Re: BGB § 985


  Danke für die Antwort Frau Beckhaus,

Prof. Janssen sagte ja, Widerspruch im Sinne des internationalen Völkerrechts, mit Verweis auf die Kontroll- und Sperrgesetze...
In diesem Sinn war auch der Entzug der Fahrerlaubnis illegal
Hier ein Schreiben der "Staatsanwaltschaft" Karlsruhe an Prof. Dr. H. Janssen, die Kopie bekam ich per Post am Samstag, Herr Prof. Janssen teilte mir mit, Er wäre Attache Russlands staatsanwaltschaft-karlsruhe-prof-dr-h.-janssen
Er würde Putin persönlich kennen. Das Ganze gehört mal umfassend geklärt. Dazu müsste auch Andreas von Bülow, Dr. rer. pol. J. B. Koeppl, Prof. Hamer, Prinz Michael zu Salm-Salm, Theo Waigel, Gregor Gysi und Prof. Hörmann, etc. angehört werden... Wie sagte Herr Köhler vom "Finanzamt" Bad Kreuznach: alles muss seine Richtigkeit haben. Landrätin Bettina Dickes verwies mich in diesem Zusammenhang auf Herrn Hilger, Pressesprecher vom Kreis Bad Kreuznach. Bei Ihm war ich Mitte November...., näheres evtl. tel.


                        Viele Grüße !  Stefan G. Weinmann / Hackenheim

           

Am Di., 27. Nov. 2018 um 11:11 Uhr schrieb PP Mainz, PV 4 <PPMainz.PV4@polizei.rlp.de>:
Hallo Herr Weinmann,

gehe ich daher richtig in der Annahme das sie gegen meinen Bescheid  vom 12.11.2018, mit dieser Mail, Widerspruch gegen die geplante Maßnahme der Verwertung Ihres Fahrzeuges einlegen?

Mit freundlichem Gruß
Elke Beckhaus
PV 4

POLIZEIPRÄSIDIUM MAINZ
Valenciaplatz 2
55118 Mainz

Telefon: 06131 65-3115
Telefax: 06131 65-3179


Von: Stefan G. Weinmann [mailto:weinmann.hintergruende@googlemail.com]
Gesendet: Dienstag, 27. November 2018 10:53
An: bottgmbh@t-online.de; Günter Koch; Annette Frühauf; PP Mainz, PV 4
Betreff: Re: BGB § 985

Polizeipräsidium Mainz

        Sehr geehrte Frau Beckhaus,
nachfolgendes Ihnen z. K.
                   Viele Grüße !  Stefan G. Weinmann / Hackenheim

              

                        
Am Mo., 26. Nov. 2018 um 17:36 Uhr schrieb Stefan G. Weinmann <weinmann.hintergruende@googlemail.com>:
Firma Bott, Abschleppdienst
Bad Kreuznach - Planig

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf ein Schreiben der Polizei Mainz und § 985 BGB fordere ich umgehend die Herausgabe meines Eigentums - VW T 4, Kennzeichen KH SW 26 -.
                              MfG  !  Stefan G. Weinmann / Hackenheim

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