Sonntag, 17. März 2019

§ 130 StGB - Meinungsdiktatur, Gesinnungsterror / Urteil Bundesverfassungsgericht vom 28. März 2017 zur Meinungsfreiheit

   das Problem ist nicht der § 130 StGB, sondern die illegalen Abänderungen und die illegalen Richter - dies so weit ich richtig informiert bin...., geklärt werden soll dies im Musterprozess

                       siehe / überprüfe dazu auch:

Otto Schily SPD ehem. Minister, zum "Straftatbestand Holocaustleugnung"

Urteil Bundesverfassungsgericht vom 28. März 2017 zur Meinungsfreiheit

Prof. Dr. Alfred de Zayas zum § 130 "Volksverhetzung"

§ 130 "Volksverhetzung" - Rassismus gegen Deutsche

Ahmadinedschad zum "Holocaust" - Besatzungen aufheben

Treblinka, Aussagen des letzten Kommandeurs - Vergasungen

Dr. Alexander Gauland von der AfD zu angeblicher "Volksverhetzung"

Christian Anders zum "Holocaust", Er fordert eine öffentliche Debatte !!



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Quelle: kpkrause.de/130-stgb



Politische Korrektheit als Mittel der sanften Despotie


Heißen muss sie, was sie ist: Meinungsdiktatur / Wo sich political correctness durchsetzt, herrscht verordnetes Schweigen und Verschweigen
Was wir heute political correctness oder deutsch Politische Korrektheit nennen, hat es wahrscheinlich schon immer gegeben. Nur trug es diese Bezeichnung noch nicht. Denn Tabus über das, was man aus freien Stücken lieber nicht sagt und tut oder was man unter Zwang und bei Strafe nicht sagen und tun darf, haben Herrschende, Mächtige, Bevormunder, Eiferer, Indoktrinierer, ideologie-besessene Realitätsverweigerer stets zu errichten verstanden. Und stets auch Gefolgschaft gefunden, sei es freiwillige oder erzwungene. Wo Politische Korrektheit sich durchsetzt, herrscht verordnetes Schweigen und Verschweigen. Aber die Bezeichnung „Politische Korrektheit“ ist eine Beschönigung, ein Euphemismus. Heißen muss sie, was sie ist: Meinungsdiktatur, Gesinnungsterror.

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