siehe dazu auch:
Richter und "Rechtsanwälte" als Handlanger der Bankster, der BAR
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Juristen: Knechte der Finsternis
Auszug:
Zweimal hatten wir in dieser Woche Gelegenheit dazu, hochinteressante und sehr aufschlußreiche Diskussionen mit hochrangigen, im öffentlichen Dienst tätigen Volljuristen zu führen.
Zum einen besuchten wir Matthias Crone, den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, um ihn mittels Beschwerde über rechtswidrige Verwaltungsakte des Landkreises Mecklenburgische-Seenplatte bei Anträgen gem. §30 StaG zum Tätigwerden gemäß § 6 Absatz 2 des Gesetz über den Bürgerbeauftragen zu bewegen. Das Ergebnis war absehbar und lautet in der Kurzfassung: Einzelfallentscheidungen von Verwaltungsgerichten stehen über Grundsatzurteilen des Bundesverfassungsgerichts. Unser Gedächtnisprotokoll hierzu ist so amüsant wie aufschlussreich. Es kann hier eingesehen werden: Gedächtnisprotokoll.
Noch aufschlussreicher entsponn sich eine Diskussion auf Twitter mit Rechtsanwalt Michael A. Else von beamtenkanzlei.de. Der Internetauftritt der Beamtenkanzlei verrät uns folgendes über diesen Herrn:
Michael A. Else ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner der Kanzlei else.schwarz Rechtsanwälte Partnerschaft in Wiesbaden.
Als „Beamtenkanzlei“ berät er seit 2005 Kommunalbeamte, Landesbeamte, Bundesbeamte und Ministerialbeamte, aber auch Personalvertretungen und Dienstherren. – „Damit der Dienstweg nicht zur Sackgasse wird.“
Schwerpunkte seiner Tätigkeiten bilden dabei das Beamtenrecht und das Disziplinarrecht neben dem Recht der Unfallfürsorge und dem Personalvertretungsrecht.
Michael A. Else hat sich ganz der Beratung und Vertretung von Beamtinnen und Beamten in sämtlichen Aspekten des Dienstverhältnisses verschrieben.
Seine langjährigen Praxiserfahrungen aus allen Blickwinkeln gibt der Fachanwalt als Lehrbeauftragter und als Fachautor weiter.....
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