12.04.2017 - Es sind starke Geschütze, die der Rammenauer Ralf Häusl auffährt. In einem Offenen Brief an Bürgermeisterin Hiltrud Snelinski (parteilos), den ...
Auszug:
Satzungen angezweifelt
Ein Rammenauer schreibt einen Offenen Brief.
Er will mit den sogenannten Reichsbürgern nichts am Hut haben,
argumentiert zum Teil aber wie sie.
Von Ingolf Reinsch Rammenau. Es sind starke
Geschütze, die der Rammenauer Ralf Häusl auffährt. In einem Offenen
Brief an Bürgermeisterin Hiltrud Snelinski (parteilos), den er auch an
die SZ sandte, fordert der 49-Jährige, alle seit 2007 erlassenen
„Satzungen und Steuererhebungen“ der Gemeinde aufzuheben. Wörtlich heißt
es in dem Schreiben: „Falls Ihnen nicht bekannt sein sollte, dass alle
Gesetze der Bundesrepublik in Deutschland durch Wegfall des Räumlichen
Geltungsbereichs Ihre Gültigkeit verloren haben, rate ich Ihnen sich zu
informieren. Das betrifft das Grundgesetz, Ordnungswidrigkeitsgesetz,
Strafgesetzbuch etc. Auch die Abgabenordnung besitzt keinen
Geltungsbereich mehr. Lediglich einen Anwendungsbereich“ (zitiert nach
Originalschreibweise).
Bundespolitik berührt
Hiltrud Snelinski nahm das Schreiben zur Kenntnis und leitete es
ans Landratsamt weiter. „Es sind keine Fragen, die die Gemeinde
betreffen“, sagt sie. Mehr möchte sie zum Thema nicht sagen.
Auf
Nachfrage der SZ bestätigt es Ralf Häusl zumindest indirekt, dass seine
Forderungen weniger auf die Gemeinde als vielmehr auf die Bundespolitik
zielen. Mit der Bürgermeisterin komme er „ganz gut klar“, sagt er. Er
respektiere auch, dass in Rammenau viel geworden sei. Ihm gehe es darum,
„Recht und Rechtsstaatlichkeit wiederherzustellen“. Mit den
Reichsbürgern, die die Existenz der Bundesrepublik abstreiten, will er
nichts zu tun haben, verwahrt sich dagegen, mit dieser Bewegung in
Verbindung gebracht zu werden. Trotzdem ähneln sich manche Argumente.
Etwa die Behauptung, das Ordnungswidrigkeitsgesetz und andere Gesetze
gelten nicht mehr. Diese Behauptung macht seit einigen Jahren die Runde.
Sie bezieht sich offenbar darauf, dass das Einführungsgesetz zum
Ordnungswidrigkeitsgesetz 2007 aufgehoben wurde. Das habe aber nicht zur
Folge, dass das Gesetz selbst nicht mehr angewendet werden dürfe,
halten Verwaltungsrechtler dem entgegen.
Auch wegen einer
vermeintlichen Kleinigkeit sieht der Rammenauer Recht und Ordnung nicht
mehr als gegeben an. Er kritisiert, dass ein Bürgermeister „keinen
Amtsausweis“ mehr habe. Den gibt es tatsächlich nicht, ergab eine
Nachfrage der SZ im Landratsamt. Trotzdem kann sich ein Bürgermeister
natürlich legitimieren. Pressesprecherin Sabine Rötschke: „Der
Bürgermeister vertritt die Gemeinde im Rechtsverkehr kraft seiner
Stellung als Organ der Gemeinde. Nach der Anzeige des Amtsantritts durch
den Bürgermeister erhält dieser eine „Bestätigung des
Beamtenverhältnisses“ mit Unterschrift des Landrats und Siegel des
Landratsamtes ausgehändigt.“ Im Ausnahmefall kann auf Nachfrage des
Bürgermeisters eine weitere Bestätigung ausgestellt werden – für die
Vorlage etwa vor Gericht, beim Notar oder im Grundbuchamt.
Landratsamt nimmt die Entwicklung ernst
Briefe von vermeintlichen oder tatsächlichen Reichsbürgern
treffen gelegentlich im Landratsamt ein. Die von Ralf Häusl erhobenen
Forderungen wurden bisher so aber noch nicht an die Kreisverwaltung
herangetragen, sagt Pressesprecherin Frances Lein. Aus rechtlichen
Gründen könne man den Forderungen des Briefes nicht nachgehen. Trotzdem
nehme man die Entwicklungen ernst – auch angesichts jüngster Vorfälle in
Deutschland. Im Landkreis Bautzen sorgte erst vor einigen Wochen der
Betreiber eines Bowling-Centers in Kamenz für Aufstehen. Er hatte sich
offen zum nicht existierenden „Königreich Deutschland“ bekannt.
Sachsens
Innenministerium rät Kommunalverwaltungen, in dieser Frage den Ball
flachzuhalten. Sie sollten auf Briefe „nur reagieren, wenn es zwingend
geboten erscheint“, sagt Pressereferentin Patricia Vernhold. Ein
sachlich-argumentatives Eingehen auf die „Begehrlichkeiten“ wurde
weitere Begehrlichkeiten nach sich ziehen. Bereits 2013 gab die
Landesdirektion eine Handreichung zum Umgang mit Reichsbürgern an die
Landkreise und kreisfreien Städte heraus. Darin werden die Rechtslage
erläutert, Hinweise zum Umgang gegeben und typische Verhaltensweisen,
wie die Rückgabe von Ausweisdokumenten, betrachtet. Kürzlich wurde das
Dokument den aktuellen Entwicklungen angepasst.
Ob selbst ernannte
Reichsbürger auch schon in Bischofswerda ihren Ausweis abgegeben haben,
dazu gibt die Stadtverwaltung keine Auskunft. „Das Pass-/
Personalausweisregister ist kein öffentliches Register, da es sich um
die Verwendung personenbezogener Daten handelt. Dem entsprechend dürfen
durch uns als Pass- und Meldebehörde keine Auskünfte gegeben werden, da
diese unter Umständen Rückschlüsse auf Personen zulassen könnten“, sagt
Oberbürgermeister Holm Große. Das hiesige Einwohnermeldeamt ist auch für
mehrere Umland-Gemeinden zuständig.
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