Herr Anacker von der Kreisverwaltung Bad Kreuznach unterstützt diese Aussage
Rammstein: "Liebe ist für alle da" / Rammstein statt Ramstein
hier wird Ramstein auch erwähnt:
die Chimera Gruppe, Thule, die Nationalsozialisten und die Illuminaten
UFO Sichtung über Ramstein - ein Augenzeugenbericht
die Linke Bad Kreuznach: Drohnen ächten, Atomwaffen abziehen, Rüstungsexporte stoppen
Oskar Lafontaine, das System produziert Krieg
geheimer Atomgürtel mitten durch Deutschland
Timo Kaufmann "die Linke" Bad Sobernheim, Er fordert einen Friedensvertrag, die Beendigung der Besatzung, sowie eine vom Volk abgestimmte Verfassung
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SWR·vor 20 Stunden
Auszug:
Auszug:
Weil sein Vater 2012 bei einem US-Drohnenagriff getötet
wurde, der über den Militärstandort Ramstein erfolgte, klagt heute ein
Somalier vor dem Oberverwaltungsgericht Münster gegen die
Bundesregierung. Er sieht eine Mitschuld Deutschlands.
Das Kölner Verwaltungsgericht hatte die Klage des Somaliers 2016
zurückgewiesen. Es sei keine Pflichtverletzung der Bundesrepublik
festzustellen, hatte das Gericht entschieden. Der Vater des Klägers sei
aufgrund unglücklicher Umstände zum tragischen zivilen Opfer geworfen.
Die Bundesrepublik sei aber nicht verantwortlich.
Ein ähnlicher Fall wird am Donnerstag am OVG Münster verhandelt. Drei Jemeniten klagen, weil sie 2012 bei einem US-Drohnenangriff zwei Angehörige verloren. Im August desselben Jahren kamen zwei Mitglieder einer Familie bei einem ähnlichen Angriff im Jemen um. Die beiden Männer hatten sich in ihrem Dorf mit drei weiteren Männern getroffen, als eine Drohne mehrere Raketen auf die Gruppe abfeuerte und alle fünf tötete.
Das jemenitische Verteidigungsministerium behauptete später, drei der Männer seien Mitglieder der Terrororganisation Al-Qaida gewesen. Die beiden Männer, deren Angehörige jetzt in Münster klagen, sollen allerdings nicht zu der Terrororganisation gehört haben.
Die NRW-Justiz ist zuständig, weil sie die Klagen gegen die Bundesrepublik richten, vertreten durch das Verteidigungsministerium mit Sitz in Bonn.
Unterstützt werden die Kläger von Menschenrechtsorganisationen. In beiden Fällen will das Oberverwaltungsgericht in Münster aller Voraussicht nach schon am Donnerstag die Urteile bekanntgeben.
Kamelhirte von Rakete getötet
Der Mann ging daraufhin in Berufung. Im Februar 2012 war sein Vater von einer Rakete getötet worden, die eine amerikanische Drohne abgefeuert hatte. Dieser hat nach dem, was bisher bekannt ist, in der Nähe von Mogadischu seine Kamele gehütet.Ein ähnlicher Fall wird am Donnerstag am OVG Münster verhandelt. Drei Jemeniten klagen, weil sie 2012 bei einem US-Drohnenangriff zwei Angehörige verloren. Im August desselben Jahren kamen zwei Mitglieder einer Familie bei einem ähnlichen Angriff im Jemen um. Die beiden Männer hatten sich in ihrem Dorf mit drei weiteren Männern getroffen, als eine Drohne mehrere Raketen auf die Gruppe abfeuerte und alle fünf tötete.
Das jemenitische Verteidigungsministerium behauptete später, drei der Männer seien Mitglieder der Terrororganisation Al-Qaida gewesen. Die beiden Männer, deren Angehörige jetzt in Münster klagen, sollen allerdings nicht zu der Terrororganisation gehört haben.
Die NRW-Justiz ist zuständig, weil sie die Klagen gegen die Bundesrepublik richten, vertreten durch das Verteidigungsministerium mit Sitz in Bonn.
Gericht soll Drohneneinsätze ächten
Das Ziel der Klage ist es nicht, Schadenersatz zu bekommen, sondern die Kläger wollen erreichen, dass Deutschland sowohl rechtlich, als auch politisch Verantwortung übernimmt. Ein weiteres Ziel der Kläger ist, dass das Gericht solche Einsätze als rechtswidrig einstuft und dass Deutschland dem US-Militär untersagt, Drohnen über Ramstein zu steuern. Eindeutige Beweise, dass Kriegsdrohnen über den US-Militärstützpunkt in Ramstein gesteuert werden, gibt es nicht.Unterstützt werden die Kläger von Menschenrechtsorganisationen. In beiden Fällen will das Oberverwaltungsgericht in Münster aller Voraussicht nach schon am Donnerstag die Urteile bekanntgeben.
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