Weil sein Vater 2012 bei einem US-Drohnenagriff getötet
wurde, der über den Militärstandort Ramstein erfolgte, klagt heute ein
Somalier vor dem Oberverwaltungsgericht Münster gegen die
Bundesregierung. Er sieht eine Mitschuld Deutschlands.
Das Kölner Verwaltungsgericht hatte die Klage des Somaliers 2016
zurückgewiesen. Es sei keine Pflichtverletzung der Bundesrepublik
festzustellen, hatte das Gericht entschieden. Der Vater des Klägers sei
aufgrund unglücklicher Umstände zum tragischen zivilen Opfer geworfen.
Die Bundesrepublik sei aber nicht verantwortlich.
Kamelhirte von Rakete getötet
Der Mann ging daraufhin in Berufung. Im Februar 2012 war sein Vater
von einer Rakete getötet worden, die eine amerikanische Drohne
abgefeuert hatte. Dieser hat nach dem, was bisher bekannt ist, in der
Nähe von Mogadischu seine Kamele gehütet.
Ein ähnlicher Fall wird am Donnerstag am OVG Münster verhandelt. Drei
Jemeniten klagen, weil sie 2012 bei einem US-Drohnenangriff zwei
Angehörige verloren. Im August desselben Jahren kamen zwei Mitglieder
einer Familie bei einem ähnlichen Angriff im Jemen um. Die beiden Männer
hatten sich in ihrem Dorf mit drei weiteren Männern getroffen, als eine
Drohne mehrere Raketen auf die Gruppe abfeuerte und alle fünf tötete.
Ramstein ist der größte US-Militärflughafen außerhalb der Vereinigten Staaten.
SWRArchiv
Das jemenitische Verteidigungsministerium behauptete später, drei der
Männer seien Mitglieder der Terrororganisation Al-Qaida gewesen. Die
beiden Männer, deren Angehörige jetzt in Münster klagen, sollen
allerdings nicht zu der Terrororganisation gehört haben.
Die NRW-Justiz ist zuständig, weil sie die Klagen gegen die
Bundesrepublik richten, vertreten durch das Verteidigungsministerium mit
Sitz in Bonn.
Gericht soll Drohneneinsätze ächten
Das Ziel der Klage ist es nicht, Schadenersatz zu bekommen, sondern
die Kläger wollen erreichen, dass Deutschland sowohl rechtlich, als auch
politisch Verantwortung übernimmt. Ein weiteres Ziel der Kläger ist,
dass das Gericht solche Einsätze als rechtswidrig einstuft und dass
Deutschland dem US-Militär untersagt, Drohnen über Ramstein zu steuern.
Eindeutige Beweise, dass Kriegsdrohnen über den US-Militärstützpunkt in
Ramstein gesteuert werden, gibt es nicht.
Unterstützt werden die Kläger von Menschenrechtsorganisationen. In
beiden Fällen will das Oberverwaltungsgericht in Münster aller
Voraussicht nach schon am Donnerstag die Urteile bekanntgeben.
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