Montag, 15. Juli 2013

Paradies auf Erden: Gesetzgeber, Richter und "Staatsanwälte" erheben Unrecht zu Recht und die Rechtsanwälte erkennen dieses Unrecht als Recht an, weil sie dafür bezahlt werden.

     erhalten per mail von Peter Pawlak

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Gesendet: 14.07.2013 15:06:49
Betreff: Staatsanwaltschaft kneift.
Staatsanwaltschaft kneift.
Verfasst am 9.7.2013 und „förmlich zugestellt“ am 13.7.2013 hat Staatsanwältin Dr. Lipsky meine Beschwerde behandelt. Mit einer unleserlichen Unterschrift und „Im Auftrag“ eines ungenannten Auftraggebers übernimmt sie keine Verantwortung für den Inhalt ihres (?) Schreibens und verweist mich an das Oberlandesgericht Rostock. Hierzu benötige ich dann einen Rechtsanwalt, der in dem gleichen Boot sitzt, wie Staatsanwälte und Richter. Der Ausgang des Verfahrens wäre vorprogrammiert.
Rechtsanwälte vertreten die gleiche Sach- und Rechtslage wie die Staatsanwaltschaft:
  1. Es gibt keinen handlungsfähigen Staat. Die „Staats“organe tun nur so.
  2. Die BRD war nie ein Staat, sondern nur ein Staatsfragment. Dennoch sollen die Gesetze der BRD gelten.
  3. Es gibt keine staatlichen Beamte, daher haben Polizisten, Finanz“beamte“ u.a. keinen Amtsausweis.
  4. Um „amtlich“ tätig werden zu dürfen benötigen Richter, Staats- und Rechtsanwälte eine Genehmigung der Militärbehörde, da dieses Land noch immer besetzt ist. Diese Genehmigung dürfte kein Mitglied dieser Berufsgruppen besitzen, da sie alle auf die Lügen der Politiker hereingefallen sind: „Die BRD ist ein souveräner Staat.“ Demnach sind alle Richter, Notare, Staats- und Rechtsanwälte gesetzeswidrig auf ihren Posten.
  5. Das Ordnungswidrigkeitengesetz gilt, dem Wortlaut nach, nur auf Schiffen und in Flugzeugen. Nichtstaatsorgane verhängen und kassieren Strafen ohne Gesetzesgrundlage.
Gesetzgeber, Richter und Staatsanwälte erheben Unrecht zu Recht und die Rechtsanwälte erkennen dieses Unrecht als Recht an, weil sie dafür bezahlt werden.
Das Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft befindet sich auf http://www.widerstand-ist-recht.de/ ganz unten (durchscrollen).

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