Mittwoch, 4. Dezember 2013

Markus Tolksdorf: der Gerichtsvollzieher - "Amtsgericht" ein Ausnahmegericht - Strafantrag gegen Ihn stellen wegen Erpressung, Amtsanmassung, etc.

    entnommen aus Facebook, habe versucht Markus Tolksdorf tel. zu erreichen, Er wäre gerade unterwegs sagte seine Frau

  zu nachfolgendem: ich würde den Strafantrag auch an die JOH senden, evtl. könnten diese dies weiterleiten und / oder aufbewahren, bis das Volksgericht / Staatsgericht aktiv ist..., wie denkt Ihr darüber ?

                       zu Markus Tolksdorf siehe auch:

Markus Walter Tolksdorf - Evolutionsausweis eingetroffen - Interessenvertretung des Deutschen Reichs - 1871 -

   Markus Tolksdorf rief mich gerade zurück, wir sind im Wesentlichen einer Meinung, Er hätte sich bei der JOH angemeldet und will mal nachhören ob es möglich wäre, dass die JOH  den Eingang der Strafanträge zumindest bestätigen und evtl. weiterleiten könnten

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In eigener Sache:
Ich darf endlich mal mit einem Gerichtsvollzieher arbeiten Eine Sache von 1993 und nun soll mal wieder, nach langer Zeit die Abnahme der Vermögensverhältnisse unter Eidesstatt gemacht werden...was der gute Mann nicht weiß ist, dass ich mir mehr Wissen angeeignet habe als es damals war Zum einem steht da ein falscher Nachnahme...Vorname und Adresse von damals stimmen aber, doch gibt es die Person die dort erwähnt wird nicht. Ein Verfahrensfehler, welcher schon alleine die Einstellung des Verfahrens nach sich ziehen muss! Weiter steht hier, dass die fordernde Firma den Haftbefehl beantragt, wenn ich nicht zum Termin erscheine. Das ist wohl ein Witz? Seit wann beantragen Firmen Haftbefehle? Außerdem ist ein Amtsgericht ein Ausnahmegericht und somit unstatthaft! Weiter ist der Gerichtsvollzieher seit dem 01.08.2012 nicht mehr in der Lage, solche Akte auszuführen. Mit den Streichungen am 01.08.2012: §§ 1, 3, 6, 10, 20, 22, 22a, 24, 26, 28, 31, 32, 33, 39, 42 bis 44 der Gerichtsvollzieherordnung hat es sich schlichtweg für die Damen und Herren erledigt! Nun werde ich ihn heute anrufen und nach einer Faxnummer verlangen und dann bekommt er 12 Seiten, welcher er lesen sollte und dann darf er sich entscheiden, ob er wirklich daran festhält. Ich fordere seine Legitimation, ich fordere den Nachweis darüber, dass das Amtsgericht ein Staatsgericht ist und ich werde Strafantrag wegen Erpressung, Amtsanmaßung und ggf. mehr stellen. Ich werde also, nachdem ich ihm die Seiten gefaxt habe, zur Polizei gehen und den Herrn anzeigen. Allerdings werde ich auch darauf Hinweisen, dass ich diese Anzeige auch beim Militärstaatsanwalt in Russland machen werde, denn dort habe ich den entsprechenden Schutz beantragt. Weiter werde ich Strafantrag wegen Missachtung der Europäischen Menschenrechtskonversion stellen, entsprechende Schreiben werde ich mitnehmen. Das sollte reichen um endlich mal anzufangen sich zu wehren!!! Was dann alles so passiert werde ich hier mitteilen

2 Kommentare:

Andre hat gesagt…

Ist daraus schon was geworden? Würde mich und auch ganz gewiss vielen anderen interessieren.

Excalibur hat gesagt…

gegen Willkür hilft nur Zusammenschluss und Rechtsstaat handlungsfähig machen...., machs dem Markus nach..., ansonsten kannst Du Ihn ja auch anschreiben / anrufen