siehe dazu auch das hier:
Volksanwaltschaft
Klage einreichen bei Klagemauer.tv
Errol Gutowski ergu-mail@t-online.de der Volksgerichtshof
der Volksgerichtshof zur Staatsangehörigkeit
um was es hier genau geht ist mir nicht bekannt, wer sich den Schadensersatzforderungen anschliessen möchte, soll diesen Vordruck nutzen
***********************************************
Am 27. Dezember 2013 06:57 schrieb ZEb-EZFMR <juris@ezfmr.de>:
Hallo Werner,
dein Strafantrag den du über die Russische Botschaft eingereicht hat, kann nicht zum Erfolg führen.
Ich möchte damit nicht sagen das es keinen Sinn macht, nein ganz im Gegenteil. Du hast aber einige Fehler gemacht wobei du dich auf die SHAEF Rechte ( Gesetze ) berufst. Die SHAEF Gesetze beziehen sich ausschließlich auf die Rechte der USA und nicht auf die der UDSSR.
Dazu kommen auch noch die jeweilige Sektoren, also der Westen für den diese SHAEF Gesetze Gültigkeit haben. Wenn du eine Reaktion von den Russen erwartest solltest du auch deren Gesetze anwenden und das waren/ sind die SMAT und das Gebiet der Ostsektoren, das immer noch Gültigkeit hat, denn die DDR konnte der BRD niemals beitreten da die BRD durch die Streichung des Art. 23 GG a.F. die zum 18. Juli 1990 00:00 UHR MEZ erfolgte de jure erloschen ist.
Eine gemeinsame Klage mit Schadensersatzforderungen an die USA wäre denkbar und höchst wahrscheinlich auch erfolgreich, da die USA bis heute versäumt hat dem Deutschen Volk durch sämtliche Medien Aufklärung über die tatsächliche Rechtslage in Deutschland zukommen zu lassen.
Ein weiterer Beweis ist durch die Kanzlerakte offenkundig und ich denke das eine Schadensersatzklage gestellt bei einem US Gericht doch die besten Vorrausetzung für einen großen Erfolg hat.
Das bezieht sich selbstverständlich auf die Westlichen Sektoren.
Das gleiche über die SMAT Gesetze bei den Ostsektoren über die Russen.
Außerdem haben wir auch die Möglichkeit die Engländer, die Franzhosen und die Chinesen mit ins Boot zu nehmen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen