Freitag, 13. Dezember 2013

Udo Pohlmann, CDU Skandal - Kinder mit dem Maschinengewehr hingerichtet - "Medaille für vorbildlichen Grenzdienst" !?

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     siehe auch: ntv-merkels-opa-kampfte-gegen-deutsche

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Gesendet: Donnerstag, 12. Dezember 2013 um 18:20 Uhr
Von: "Udo Pohlmann" <udo-pohlmann@t-online.de>
An: udo-pohlmann@t-online.de
Betreff: CDU Skandal: Kinder mit dem Maschinengewehr hingerichtet - "Medaille für vorbildlichen Grenzdienst".
 
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In der DDR wurden zahlreiche Kinder
mit dem Maschinengewehr hingerichtet.

Täter sitzen z.T. heute in der CDU !
Die Unterzeichner des Grenzschutzgesetzes sitzen heute wieder in der Regierung.

An der einstigen innerdeutschen Grenze wurden über 20 Kinder und Jugendliche getötet - die DDR tat alles, um die Vorfälle zu vertuschen. Behördliche Ermittler spüren jetzt den alten Akten nach.

Wie bei jeder erfolgreichen "Maßnahme" erhielten auch die Vollstrecker, die beiden Schützen Albrecht und Meyer sowie zwei weitere Grenzer, per Befehl "Nr. 116/79" die "Medaille für vorbildlichen Grenzdienst".

Ein Zugführer wurde vorzeitig zum Oberleutnant befördert, für die Befehlsgeber, im Majorsrang,
gab es sogar eine Geldprämie.

 
Warum hat die CDU vollen Verständnis
für Kinder-Massenmord und Verbrechen ?


Für Kindermord gab es Lob und Geld
An der Mauer wurden in den 60er Jahren auch 10jährige erschossen
Von PETER SCHMALZ
Während der Teilung wurden mitten in Deutschland bei "Grenzzwischenfällen" auch Kinder und Jugendliche erschossen. Nach peniblen Recherchen der Ermittler gegen Regierungskriminalität (Zerv) sind jetzt 28 Fälle bekannt. Berlin - Die Kleingartenanlage in Berlin-Treptow trägt den Namen "Sorgenfrei", was in den Märztagen des Jahres 1966 schon deswegen nicht mehr die Stimmung vieler Laupenpieper wiedergibt, weil der westliche Nachbarbezirk Neukölln seit knapp fünf Jahren durch eine stark bewachte Grenze unerreichbar ist und viele Freundschafts- und Familienbande zerschnitten sind. An diesem 14. März, einem Montag, wird ein Verbrechen geschehen, das erst jetzt offenkundig wurde: DDR-Grenzposten erschossen zwei Kinder; die Eltern sollten nie erfahren, was mit ihren Söhnen geschah. Kurz nach 19 Uhr hört eine Westberliner Zollstreife 25 bis 30 Schüsse; ein Schrebergärtner auf der westlichen Seite wird später im Kleiderschrank seiner Laube das Projektil einer Kalaschnikow finden. DDR-Grenzer hatten in der Kolonie "Sorgenfrei" zwei Knaben entdeckt, später stellt sich heraus, daß der eine zehn, der andere 13 Jahre jung war. Die Kinder hielten sich nahe am Grenzstreifen auf. Ob sie nur spielten oder neugierig die Grenze inspizieren wollten, ist nicht mehr zu erfahren. Seit 1964 regelten die DDR-Bestimmungen, daß Schußwaffen auf keinen Fall gegenüber Kindern eingesetzt werden durften. Die Posten von der 3. Grenzkompanie des 37. Grenzregiments jagen dennoch Feuerstöße zu den Jungen hinüber. Der 13jährige wird von mehreren Kugeln in den Kopf getroffen und ist auf der Stelle tot. Der Zehnjährige lag röchelnd am Boden, wurde ins Ostberliner Krankenhaus der Volkspolizei eingeliefert und star
mehrere Stunden später. Der Kindermord an der sogenannten "Friedensgrenze" ist den DDR-Machthabern unangenehm. Unverzüglich wird die Verschleierungsmaschinerie in Gang gesetzt. Geheimhaltung wird befohlen, der Truppe wird eingeschärft, der Schußwaffengebrauch sei gerechtfertigt gewesen. Der Ostberliner Stadtkommandant lädt die beiden Todesschützen zum Empfang, überreicht ihnen eine Prämie und lobt, sie hätten "richtig und initiativreich" gehandelt. Die Kinderleichen werden sofort eingeäschert, den Eltern Lügen präsentiert: Der Zehnjährige sei in einem Fluß bei Treptow ertrunken, der Ältere in der Nähe von Leipzig an einem Starkstromkabel verbrannt. Seine Mutter bemerkt zwar, daß auf der Urne ihres Kindes ein anderes Sterbedatum eingetragen ist als in der Urkunde des Standesamts Leipzig. Sie ist jedoch so geschockt, daß sie keine Fragen stellt. In der Truppe herrscht gute Stimmung. Ein "IM Duck" berichtet seinem Stasi-Leutnant, man diskutiere kaum über den Vorfall selbst, viel aber über die Belobigung durch den Stadtkommandanten. Ein anderer Inoffizieller Mitarbeiter weiß zu erzählen, über den Empfang sei die Truppe begeistert. Im Jahr des doppelten Kindermordes starb am südwestlichen Rand Berlins auch ein 17jähriger. Er will im Dezember gemeinsam mit einem 18jährigen Freund bei Kleinmachnow nach West-Berlin fliehen. Die beiden werden von Grenzposten entdeckt und mit Maschinenpistolen unter Dauerfeuer genommen. Es fallen mindestens 40 Schüsse. Der Ältere wird unverletzt festgenommen, der 17jährige starb an Schußwunden in Kopf und Brust. Seine Leiche wird eingeäschert, die Eltern erhalten die Mieturne drei Wochen später per Post: Die Postzustellerin bringt sie mit dem Dienstrad vorbei. Auch diesmal werden die Schützen "für ihre ausgezeichnete Dienstausführung" vom Stadtkommandanten belobigt; ihre Einheit erhält "Medaillen für vorbildlichen Grenzdienst" und "Leistungsabzeichen der Grenztruppen". Das Metall ist zum Teil mit Geldprämien garniert. Ausgezahlt hat sich für die Schützen auch die Tötung eines 15jährigen am 5. August 1962. Morgens um vier wollen drei 15- und 16jährige Jugendliche bei Darchau durch die Elbe Richtung Westen schwimmen. Obwohl der Fluß an dieser Stelle in voller Breite westdeutsches Gebiet ist, eröffnen zwei Grenzsoldaten das Feuer. Ein Flüchtling kehrt ans Ostufer zurück, ein anderer gelangt in den Westen, einer wird getroffen und ertrinkt. Wenig später werden die beiden Schützen vorzeitig zu Gefreiten befördert. Nicht immer wurden solche Zwischenfälle widerspruchslos hingenommen. Im Zusammenhang mit dem Tod eines Elfjährigen berichten die Unterlagen von einer aufgebrachten Bevölkerung. Das Kind wollte am 31. Januar 1951 mit seinem 13jährigen Bruder von Mecklenburg über den zugefrorenen Goldensee in die Bundesrepublik zum Einkaufen. Eine Grenzstreife entdeckte sie, ein Volkspolizist feuerte im Laufen einen Schuß aus der Hüfte ab. Der Elfjährige brach zusammen und starb. Dienststellen bis hinauf ins Ostberliner Justizministerium bemühen sich, ein Strafverfahren gegen den Schützen abzuwenden: Ein Warnschuß sei es gewesen, der sich versehentlich in die falsche Richtung gelöst habe. Auf eine Gerichtsverhandlung wird verzichtet, die aufgebrachte Dorfbevölkerung - zum Großteil überzeugte SED-Mitglieder, wie ein Staatssekretär aus dem Innenministerium vermerkt - soll durch eine Bürgerversammlung beruhigt werden. Hohe Stellen planen ein Jahr lang, dann kommt man zu der Überzeugung, daß sich die Wogen geglättet hätten und eine Bürgerversammlung den klassenfeindlichen Elementen nur neuen Stoff bieten würde. Der Schütze erhält eine Diszplinarstrafe: zehn Tage Arrest. Geschossen wurde nicht nur unmittelbar an der Grenze. Ende Oktober 1963 durchstreifte ein Zwölfjähriger in Thüringen ein Waldstück in der Nähe seines Dorfes, fünf Kilometer von der Grenze entfernt. Der Junge riss von Tannen und Fichten Zweige ab; sie sollen zu Allerheiligen als Grabschmuck verwendet werden. Auf dem Rückweg traf er auf eine NVA-Streife und lief auf das Dorf zu. Er habe wegen der Zweige Angst vor Strafe gehabt, sagt er später. Ein Soldat hob seine Kalaschnikow und feuert. Der Junge brach mit einem Oberschenkeldurchschuß zusammen. Einer der Soldaten ging zu ihm, schaute sich die stark blutende Wunde an und entfernt sich ohne jede Hilfeleistung. Wenig später wird das Kind von einem Dorfbewohner geborgen. Das Opfer überlebt, leidet aber noch heute an Gehbehinderung und Schmerzen. Ob die Soldaten auch in diesem Fall belobigt wurden, ist nicht bekannt.
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11.09.1995
Mauermorde
Einfach umgemäht -

Täter sitzen heute in der CDU !
An der einstigen innerdeutschen Grenze wurden über 20 Kinder und Jugendliche getötet - die DDR tat alles, um die Vorfälle zu vertuschen. Behördliche Ermittler spüren jetzt den alten Akten nach.
Die leeren Plätze im Klassenzimmer der Neunten fielen auf. Seit Tagen hatten sich, im Dezember 1979, die beiden Schüler Heiko Runge und Uwe Fleischhauer nicht mehr im Unterricht der Polytechnischen Oberschule in Halle-Neustadt blicken lassen. Fragen der Mitschüler nach den beiden Freunden aber blockten die Lehrer barsch ab.
Ihr Schweigen war amtlich dekretiert. Lediglich der Schuldirektor, der Parteisekretär und der Klassenlehrer in der Hallenser Schule hatten vom zuständigen Kreisstaatsanwalt eine Nachricht bekommen. Darin war, militärisch knapp, von einem Unglücksfall im Zusammenhang mit einer Straftat die Rede - strengstes Stillschweigen galt als Staatsräson.
Auch Inge Runge, Mutter des Schülers, wurde zum Schweigen verdonnert. Freunden und Verwandten hatte sie die Geschichte eines tragischen Verkehrsunfalls zu erzählen; Standesbeamte mußten bei der Ausstellung der Sterbeurkunde schummeln - der DDR-Staat setzte alles daran, die Tatsachen zu vertuschen.
Die Wahrheit war: Heiko, damals 15 Jahre alt, hatte einen Fluchtversuch unternommen, am 8. Dezember 1979 erschossen zwei DDR-Grenzposten den Jungen vorm Stacheldrahtzaun bei Wernigerode, obwohl der Schüler längst wieder ins DDR-Gebiet zurücklief.
Eine Staatsanwältin informierte Mutter Runge über den Tod ihres Sohnes. Doch statt Beileid setzte es Vorwürfe: Sie habe "einen Landesverräter" geboren, erinnert sie sich, sei ihr eröffnet worden.
Die Ungeheuerlichkeit, selbst Kinder und Jugendliche an der "Staatsgrenze West" in den Tod zu schicken, war offenbar selbst den Genossen peinlich. Nur in den innersten Zirkeln blieb buchhalterisch genau dokumentiert, was tatsächlich geschah. Doch seit dem Zusammenbruch des DDR-Staats ermitteln Behörden mit Akribie die Zahl der Opfer. Über 20 Fälle von Mauer- und Grenztragödien mit tödlichem Ausgang haben sie bislang festgestellt. Etwa 20 weitere Kinder und Jugendliche müssen bei Fluchtversuchen über die Ostsee oder die damalige CSSR-Westgrenze umgekommen sein, schätzt Bernhard Priesemuth, der im Auftrag des Bundesfamilienministeriums die Fälle ermittelt.
Der letzte Tag im Leben von Heiko Runge hatte im Morgengrauen begonnen. Um 6.47 Uhr war der Junge an jenem 8. Dezember mit seinem Freund Uwe Fleischhauer auf dem Bahnhof Halle in einen Zug der Reichsbahn gestiegen. Die Kumpels, beide 15, beide schlechte Schüler aber sportliche Typen, fuhren Richtung Süden bis zum Grenzort Benneckenstein.
Es nieselte, die Schüler stapften durch Wald und Wiesen. Gegen 15.30 Uhr waren die zwei in der Nähe des Örtchens Sorge am Grenzzaun angelangt. Im DDR-Grenzabschnitt "Buchenwaldschlucht" bogen sie am Signalzaun ein Loch zwischen Maschen- und Stacheldraht. Sofort schrillten die Alarmsirenen im Kompaniegebäude des Grenzbataillons, wenige Kilometer entfernt. Alsbald rückten drei Grenzkompanien in Mannschaftswagen an.
Ohne es zu ahnen, waren die Jungen binnen kurzem von den Grenzkommandos eingekesselt.
Gegen 16 Uhr eröffneten die Soldaten der 7. Grenzkompanie, Jürgen Albrecht und Claus Meyer, von einem Erdwall aus das Feuer auf die Jugendlichen. Für die Wachleute galt der Befehl: "Grenzverletzer sind aufzuspüren, festzunehmen, unschädlich zu machen oder zu vernichten" - dazu waren auch Albrecht und Meyer vor den Einsätzen stets vergattert worden.
Von den Schüssen aufgeschreckt, rannte Heiko Runge zurück in das Waldstück, aus dem die beiden Jungen gekommen waren. Sein Freund Uwe warf sich auf den Boden. Postenführer Albrecht feuerte aus seinem Maschinengewehr 26 Schüsse ab, Meyer 25.
Von den 51 Kugeln traf eine Heiko Runge tödlich in den Rücken. Uwe Fleischhauer blieb unverletzt am Boden liegen, er wurde festgenommen und kam in Haft. Auch ihn vergatterte die Stasi zum Lügen: Seinen Mithäftlingen mußte Uwe erzählen, er sitze wegen eines Kfz-Diebstahls ein.
Gegen die beiden Schützen Albrecht und Meyer, damals 20 und 23 Jahre alt, hat die Magdeburger Staatsanwaltschaft jetzt Anklage wegen Totschlags erhoben. Der Fall, zur Verhandlung vor der Jugendstrafkammer vorgesehen, wird eine neue Serie von Mauer- und Grenzschützenprozessen eröffnen. Schreckenstaten, bei denen die Täter oft nicht viel älter waren als ihre Opfer.
Er sei "erst mal aufgeregt" gewesen, sagte der damalige Grenzpostenführer Albrecht zwölf Jahre später. Er habe nicht gewollt, "daß die jetzt da durchkommen und ich dann bestraft werde".
Für den Magdeburger Oberstaatsanwalt Wolfram Klein ist der Tod des Schülers Heiko Runge ein "besonders übler Fall". Aus Kenntnis der Akten berichtet Klein: "Der wurde einfach umgemäht." Bezüglich der "persönlichen Verantwortung" rage der Fall "besonders heraus", weil Heiko im Tatmoment längst umgekehrt war. Klein: "Es ging nicht mehr um Republikflucht."
Die Motive der Jugendlichen, die ausbüxen wollten, hatten mit dem DDR-Staat zumeist wenig zu tun. Schulversagen und Probleme mit den Eltern etwa waren der Grund für Heiko Runge und Uwe Fleischhauer, bei Wernigerode die Flucht in den Westen zu versuchen.
Der 17jährige Lehrling Axel Hannemann aus Berlin, der 1962 beim Durchschwimmen der Spree angeschossen wurde und ertrank, war aus Prüfungsangst losgezogen. Lothar Schleußner und Jörg Hartmann wurden am 14. März 1966 beim Spielen an der Berliner Mauer erwischt - Grenzposten schossen auf die 13 und 10 Jahre alten Jungen.
Die Staatsanwaltschaft am Berliner Kammergericht, die bei der Verfolgung der DDR-Regierungskriminalität zentral die Vorermittlungen leitet, hat mittlerweile in 16 Fällen von Kindertötungen oder schweren Verletzungen an der Mauer Verfahren eingeleitet. Aufgrund der schwierigen Aktenlage ziehen sich die Untersuchungen jedoch vielfach hin. Über Fundstellen im militärischen Zwischenarchiv in Potsdam und mittels Dokumenten aus der Gauck-Behörde tasten sich die Ermittler mühevoll vorwärts - Stück für Stück ergibt sich so ein komplettes Bild des Grenz-Grauens.
Dabei stoßen fast regelmäßig die Staatsanwälte auf bewußt zerstörte oder manipulierte Akten. Sie fanden gefälschte Krematorienbücher, frisierte Obduktionsberichte und falsch ausgestellte Totenscheine. "Die hatten eine unheimliche Angst davor, daß irgend etwas rauskommt", glaubt der Berliner Leitende Oberstaatsanwalt Christoph Schaefgen.
Unterlagen, die Aufschluß über den Hergang der Kindertötungen an der Grenze geben könnten, waren schon lange vor der Wende auf Anordnung vernichtet und gefälscht worden. Es gab komplette Regieanweisungen zur Legendenbildung, um die schrecklichen Taten zu vertuschen.
Nach einem schriftlich verfaßten "Maßnahmeplan" der Stasi-Abteilung IX in Halle wurde beispielsweise der Fall Heiko Runge umgedeutet. In dem Dokument, einer minutiösen Anleitung zum staatlichen Lügen, wird "die Durchführung folgender Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Tode des Straftäters Heiko Runge vorgeschlagen": Der Mutter des Getöteten solle "je nach Reaktion" eine Legende über einen Unglücksfall aufgegeben werden. Bei Nachfragen von Bekannten habe sie abweisend zu reagieren, auch dürfe sie keine Todesanzeige in der Zeitung aufgeben. Gleichzeitig wurde ein Betreuer, "möglichst IM", in ihrer Umgebung sowie in der Schule installiert.
Auch das Begräbnis von Heiko war Staatsangelegenheit. Hauptziel, laut Stasi-Dokument: den "Kreis der Trauernden so klein wie möglich zu halten. Ausschließung der Teilnahme durch Mitschüler". Zur Beisetzung der Urne auf dem Friedhof in Halle schoß die Stasi sicherheitshalber noch an die 20 Observationsfotos.
Die staatlichen Aufpasser fertigten auch Listen darüber an, welche Personen "konkrete Kenntnis vom Todesfall des Heiko Runge" hatten - es waren 35. Eine andere Namensliste lief unter dem Titel "Personen, die einzelne Bemühungen um den Toten kennen, aber keine Kenntnis vom Zusammenhang erhielten". Unter dieser Rubrik wurden beispielsweise die Fahrer geführt, die den zugenagelten Sarg des toten Schülers von der Gerichtsmedizin Magdeburg nach Halle zu transportieren hatten.
Allen Sicherheitsvorkehrungen zum Trotz ging bei der Leitung der Grenzkommandos die Angst um, etwa 100 Angehörige und Mitarbeiter der Grenzeinheiten könnten von dem Vorfall erfahren haben. Deshalb hatten die Grenzer besonderes Stillschweigen zu wahren, ihre Post wurde gefilzt. Akten und Bandaufzeichnungen verschwanden.
In den Mitteilungen, die zu den leitenden Genossen nach Berlin gingen, herrschte hingegen Jubelton vor. Die "gezielte Feuerführung" gegen die beiden Schüler sei "richtig und zweckmäßig" gewesen, schreibt die Stasi-Bezirksverwaltung Magdeburg im Dezember an den "Stellvertreter des Genossen Minister, Genossen Generalleutnant Mittig". In der zynischen Diktion der DDR-Bürokraten waren die Opfer nur "Grenzverletzer" oder "Verbrecher".
Wie bei jeder erfolgreichen "Maßnahme" erhielten auch die Vollstrecker, die beiden Schützen Albrecht und Meyer sowie zwei weitere Grenzer, per Befehl "Nr. 116/79" die "Medaille für vorbildlichen Grenzdienst". Ein Zugführer wurde vorzeitig zum Oberleutnant befördert, für die Befehlsgeber, im Majorsrang, gab es sogar eine Geldprämie.
DER SPIEGEL 37/1995


Die DDR-Führung vertuschte, dass ihre Grenzsoldaten auch Minderjährige erschossen, und verwischte alle Spuren
Zwei Jungen versuchen am Abend des 14. März 1966 über den Todesstreifen an der Berliner Mauer in den Westen zu fliehen: der zehnjährige Jörg Hartmann und der 13-jährige Lothar Schleusener. Bevor sie über einen der Grenzzäune klettern können, streckt sie ein Kugelhagel von über 40 Schüssen nieder. Soldaten feuern auf sie aus nur 50 Meter Entfernung. Der Mauerabschnitt, an dem die Kinder starben, riegelte den Ost-Bezirk Treptow vom benachbarten Westberliner Neukölln ab. Dort lebte der Vater von Jörg.


Verbotene Schüsse. Die Flucht aus der sozialistischen Heimat galt zwar als größtes Verbrechen gegen die Deutsche Demokratische Republik überhaupt, und die Grenzregimenter waren verpflichtet, „Republikfeinde zu vernichten“. Auf Minderjährige durften sie aber ausdrücklich nicht schießen (s. Foto oben). Die SED-Führung fürchtete Negativ-Schlagzeilen und internationale Proteste. Sie vertuschte daher die Morde und verwischte die Spuren.


Die Fernsehdokumentation „Geboren 1955 – Erschossen 1966“ (MDR 13.8./22.15 Uhr, Phoenix 24.8./19.15 Uhr) zeichnet nach, wie die Familien der Opfer getäuscht wurden. Die Volkspolizei teilte den Eltern zwei Wochen später mit, Jörg sei ertrunken und von einer Schiffsschraube erfasst worden. Über Lothar behaupteten sie, er sei durch einen Stromschlag gestorben. Die Stasi ließ die Sterbeurkunden fälschen und die Leichen sofort einäschern. Auf die Urne von Jörg Hartmann musste das Krematorium „Unbekannter Mann“ schreiben. Die Familien erhielten weder einen Totenschein noch eine Grabangabe.


Schwache Urteile. 31 Jahre später klärte die Zentrale Ermittlungsstelle Regierungs- und Vereinigungskriminalität (ZERV) die Tat auf. Zu der Zeit lebte nur noch einer der Todesschützen: Siegfried Becker. Als das Berliner Landgericht 1997 gegen den damaligen Lehrer Anklage wegen Totschlags erhob, erfuhren die Familien zum ersten Mal, was ihren Kindern wirklich passiert war. Becker kam mit einer Bewährungsstrafe von 20 Monaten davon.


Auch keiner der anderen Mauerschützen musste je für die Toten mit einer Gefängnisstrafe büßen. Dabei waren unter den mindestens 960 Opfern an der deutsch-deutschen Grenze 40 Kinder. Für Oberstaatsanwalt Bernhard Jahntz, 55, Ankläger in mehreren Mauerschützen-Prozessen, sind die Urteile unbefriedigend. Der Jurist kritisiert, dass keiner der Kompaniechefs zur Rechenschaft gezogen wurde.


Zurzeit ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft in zehn weiteren Verfahren. Ihre Arbeit erschwert, so Jahntz, dass die betroffenen Familien wenig Interesse an den Untersuchungen zeigen und mit dem Schicksal ihrer Kinder abgeschlossen haben.


Eine der wenigen, die sich mit dem Verbrechen nicht abfinden konnte, ist die ehemalige Klassenlehrerin von Jörg, Ursula Mörs, 64. Sie hatte seiner Familie bei der Suche nach dem Jungen geholfen. Immer wieder fragte sie bei der Polizei nach dem verschwundenen Kind nach. Der Repressions-Staat wies sie schließlich in die Schranken. Mörs erinnert sich, wie sie eingeschüchtert wurde: „Der Schuldirektor zitierte mich zu sich. Er drohte mir, ich dürfe nur von einem Unfall berichten.“


Gegen das Vergessen. Die Lehrerin erfuhr, dass ein Westberliner Radiosender über einen gescheiterten Fluchtversuch von zwei Kindern berichtet hatte, und ahnte, was passiert war. Noch 1966 floh sie selbst im Kofferraum eines Autos über die bulgarisch-griechische Grenze. Die verschwundenen Kinder ließen ihr aber auch Jahre später keine Ruhe. Nach dem Mauerfall besuchte sie ihre ehemaligen Schüler und deren Eltern in Berlin und stellte bestürzt fest, dass der Mord an Jörg und Lothar „vergessen und verdrängt war“. Von den Jungen gibt es auch keine Fotos mehr und bis heute keine Gräber. Als der Bezirk Treptow ein Denkmal errichten wollte, spendete sie sofort 5000 Mark. Jetzt erinnert eine metallene Skulptur am Schauplatz der Tat an die zwei kleinen Flüchtlinge.



Die DDR-Führung vertuschte, dass ihre Grenzsoldaten auch Minderjährige erschossen, und verwischte alle Spuren
Zwei Jungen versuchen am Abend des 14. März 1966 über den Todesstreifen an der Berliner Mauer in den Westen zu fliehen: der zehnjährige Jörg Hartmann und der 13-jährige Lothar Schleusener. Bevor sie über einen der Grenzzäune klettern können, streckt sie ein Kugelhagel von über 40 Schüssen nieder. Soldaten feuern auf sie aus nur 50 Meter Entfernung. Der Mauerabschnitt, an dem die Kinder starben, riegelte den Ost-Bezirk Treptow vom benachbarten Westberliner Neukölln ab. Dort lebte der Vater von Jörg.


Verbotene Schüsse. Die Flucht aus der sozialistischen Heimat galt zwar als größtes Verbrechen gegen die Deutsche Demokratische Republik überhaupt, und die Grenzregimenter waren verpflichtet, „Republikfeinde zu vernichten“. Auf Minderjährige durften sie aber ausdrücklich nicht schießen (s. Foto oben). Die SED-Führung fürchtete Negativ-Schlagzeilen und internationale Proteste. Sie vertuschte daher die Morde und verwischte die Spuren.


Die Fernsehdokumentation „Geboren 1955 – Erschossen 1966“ (MDR 13.8./22.15 Uhr, Phoenix 24.8./19.15 Uhr) zeichnet nach, wie die Familien der Opfer getäuscht wurden. Die Volkspolizei teilte den Eltern zwei Wochen später mit, Jörg sei ertrunken und von einer Schiffsschraube erfasst worden. Über Lothar behaupteten sie, er sei durch einen Stromschlag gestorben. Die Stasi ließ die Sterbeurkunden fälschen und die Leichen sofort einäschern. Auf die Urne von Jörg Hartmann musste das Krematorium „Unbekannter Mann“ schreiben. Die Familien erhielten weder einen Totenschein noch eine Grabangabe.


Schwache Urteile. 31 Jahre später klärte die Zentrale Ermittlungsstelle Regierungs- und Vereinigungskriminalität (ZERV) die Tat auf. Zu der Zeit lebte nur noch einer der Todesschützen: Siegfried Becker. Als das Berliner Landgericht 1997 gegen den damaligen Lehrer Anklage wegen Totschlags erhob, erfuhren die Familien zum ersten Mal, was ihren Kindern wirklich passiert war. Becker kam mit einer Bewährungsstrafe von 20 Monaten davon.


Auch keiner der anderen Mauerschützen musste je für die Toten mit einer Gefängnisstrafe büßen. Dabei waren unter den mindestens 960 Opfern an der deutsch-deutschen Grenze 40 Kinder. Für Oberstaatsanwalt Bernhard Jahntz, 55, Ankläger in mehreren Mauerschützen-Prozessen, sind die Urteile unbefriedigend. Der Jurist kritisiert, dass keiner der Kompaniechefs zur Rechenschaft gezogen wurde.


Zurzeit ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft in zehn weiteren Verfahren. Ihre Arbeit erschwert, so Jahntz, dass die betroffenen Familien wenig Interesse an den Untersuchungen zeigen und mit dem Schicksal ihrer Kinder abgeschlossen haben.


Eine der wenigen, die sich mit dem Verbrechen nicht abfinden konnte, ist die ehemalige Klassenlehrerin von Jörg, Ursula Mörs, 64. Sie hatte seiner Familie bei der Suche nach dem Jungen geholfen. Immer wieder fragte sie bei der Polizei nach dem verschwundenen Kind nach. Der Repressions-Staat wies sie schließlich in die Schranken. Mörs erinnert sich, wie sie eingeschüchtert wurde: „Der Schuldirektor zitierte mich zu sich. Er drohte mir, ich dürfe nur von einem Unfall berichten.“


Gegen das Vergessen. Die Lehrerin erfuhr, dass ein Westberliner Radiosender über einen gescheiterten Fluchtversuch von zwei Kindern berichtet hatte, und ahnte, was passiert war. Noch 1966 floh sie selbst im Kofferraum eines Autos über die bulgarisch-griechische Grenze. Die verschwundenen Kinder ließen ihr aber auch Jahre später keine Ruhe. Nach dem Mauerfall besuchte sie ihre ehemaligen Schüler und deren Eltern in Berlin und stellte bestürzt fest, dass der Mord an Jörg und Lothar „vergessen und verdrängt war“. Von den Jungen gibt es auch keine Fotos mehr und bis heute keine Gräber. Als der Bezirk Treptow ein Denkmal errichten wollte, spendete sie sofort 5000 Mark. Jetzt erinnert eine metallene Skulptur am Schauplatz der Tat an die zwei kleinen Flüchtlinge.







"Erschossen 1966"Kinder im Kugelhagel
Erschütternde Dokumentation:
Leipzig (dpa) - In der schützenden Abenddämmerung schleichen sich zwei kleine Gestalten zu den Grenzanlagen in Berlin. Der Grenzposten löst Alarm aus. 42 Schuss Sperrfeuer aus einer Kalaschnikow strecken die beiden "Grenzverletzer" nieder: die zehn und 13 Jahre alten Jungen Jörg Hartmann und Lothar Schleusener. Der Zwischenfall an der Mauer wurde seinerzeit totgeschwiegen. In der 45-minütigen Dokumentation "Geboren 1955 - Erschossen 1966. Der Tod eines Zehnjährigen an der Berliner Mauer", die der Mitteldeutsche Rundfunk am 40. Jahrestag des Mauerbaus ausstrahlt (13. August, 22.05 Uhr, MDR), wird an ihn erinnert.
20 Kinder an der Grenze erschossen

Schauplatz ist die Kleingartenanlage "Sorgenfrei" im Ost-Berliner Stadtteil Treptow. Es ist der 14. März 1966. Ob die Jungen Lothar und Jörg nur spielen oder wirklich über die Grenze fliehen wollen, ist unklar. Der Gefreite auf dem Grenzturm hält sich an den Befehl von DDR-Verteidigungsminister Heinz Hoffmann: "Wer unsere Grenze nicht respektiert, bekommt die Kugel zu spüren." Die beiden Jungen im Todesstreifen sterben. Jörgs Großmutter meldet ihren Enkel als vermisst.
Jörg und Lothar sind zwei von 20 Kindern, die von 1961 bis 1989 an der innerdeutschen Grenze erschossen wurden. Ihren Familienangehörigen teilte die Stasi mit, der eine sei ertrunken, der andere durch einen Stromschlag ums Leben gekommen.
Nur das "West-Radio" berichtete über Mauermord

Jörgs damalige Grundschullehrerin glaubte nicht an einen Unfall. "Zwei Tage später hörte ich im Westberliner Rundfunk vom Tod zweier Jungen an der Berliner Mauer. Da habe ich gewusst, einer muss Jörg sein", erzählt Ursula Mörs im Film. Der kleine Zettel, auf dem sie einst ihre eigenen Nachforschungen notiert hatte, ist längst zerknittert und vergilbt. Trotzdem trägt ihn die heute 64 Jahre alte Berlinerin bei sich, auch bei der Voraufführung der Fernsehdokumentation im Zeitgeschichtlichen Forum Leipzig.
"Ich kann alles beweisen", sagt sie resolut. Auch nach drei Jahrzehnten sei sie jedes Mal wieder berührt, wenn es um ihren ehemaligen Schüler geht. Immer habe sie vorgehabt, die Geschichte zu veröffentlichen. "Jetzt ist ein hervorragender Film daraus geworden", meint sie.
20 Monate auf Bewährung

Ein Jahr lang hat das Autorenduo Simone Warias und Friedrich Herkt den tragischen Fall recherchiert. "Unser Film bettet die Mauer in das System ein", sagt Herkt. Die Lehrerin Ursula Mörs ist dabei eine der wichtigsten Zeugen. So wie 1997, als Mörs vor dem Berliner Landgericht gegen den Todesschützen von einst aussagte. Der Angeklagte, ein Lehrer aus einem kleinen Ort bei Magdeburg, wurde wegen Totschlags zu 20 Monaten Bewährungsstrafe verurteilt. Vor der Kamera will er sich nicht äußern, ebenso wenig wie zehn andere Grenzsoldaten.
Nur zwei einstige Grenzer erzählen von dem, was nach dem Tod der beiden Jungen in der Kaserne ablief: "Die Schützen wurden belobigt, weil sie richtig und initiativreich gehandelt hätten", sagt einer. Die Totenscheine wurden gefälscht und eine der Leichen als "wissenschaftliches Material" eingeäschert. Erst die Nachforschungen der Zentralen Ermittlungsstelle Regierungs- und Vereinigungskriminalität (ZERV) in Berlin brachten den Fall vor Gericht.
12.08.01 wel


Schießbefehl gefunden
DDR befahl Schüsse auf Kinder

Täter sitzen heute in der CDU !
11.08.2007 ·  In der Birthler-Behörde ist ein bedingungsloser Schießbefehl gegen DDR-Flüchtlinge gefunden worden. In der Dienstanweisung von 1973 heißt es: „Zögern Sie nicht mit der Anwendung der Schusswaffe, auch dann nicht, wenn die Grenzdurchbrüche mit Frauen und Kindern erfolgen.“
Bei Fluchtversuch erschossen: Maueropfer 1962
Eine Spezialkompanie der Stasi ist am 1. Oktober 1973 durch einen Schießbefehl dazu angehalten worden, an der DDR-Grenze auch auf Frauen und Kinder zu schießen. Das geht aus einem jetzt im Magdeburger Außenarchiv der Birthler-Behörde gefundenen Dokument hervor, in dem es heißt: „Zögern Sie nicht, von der Schusswaffe Gebrauch zu machen, auch dann nicht, wenn die Grenzdurchbrüche mit Frauen und Kindern erfolgen, was sich die Verräter schon oft zu nutze gemacht haben.“
Die Leiterin der Behörde, Marianne Birthler, sagte der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung: „Das Dokument ist deswegen so wichtig, weil der Schießbefehl von den damals politisch Verantwortlichen nach wie vor bestritten wird.“ Das Papier zeuge von großer Brutalität. „Wir sind noch lange nicht am Ende der Aufarbeitung“ der DDR-Diktatur, sagte Frau Birthler.
Schießbefehl ohne Vorwarnung
Die Anweisung richtet sich an die Soldaten einer unter dem Kommando der Stasi-Hauptabteilung I im Jahr 1968 gebildeten Einsatzgruppe, der hauptamtliche, aber verdeckt arbeitende Stasi-Leute mit Einzelkämpferausbildung angehörten. Die Stasi-Hauptabteilung I war für die Überwachung der Nationalen Volksarmee und der DDR-Grenztruppen zuständig. Ihre Sondereinheit, die zum rücksichtslosen Schusswaffengebrauch gegen Flüchtlinge angehalten war, hatte die Aufgabe, reguläre DDR-Grenzsoldaten zu überwachen und deren Flucht in den Westen zu verhindern.
© DDP
Touristenattraktion Mauer 2007: Abdrücken ausdrücklich erlaubt
Ein Sprecher der Birthler-Behörde sagte, bisher habe man in Dienstanweisungen zwar Passagen gefunden, die den Schusswaffengebrauch als letztes Mittel einräumten. Aber zuvor hätten die Grenztruppen laut Befehl immer erst vorwarnen müssen, etwa durch Warnschüsse in die Luft. Davon stehe in dem nun entdeckten Befehl nichts.
„Lizenz zum Töten“
Der Historiker und Direktor der Stasiopfer-Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen, Hubertus Knabe, forderte ein Ermittlungsverfahren. Der aufgefundene Stasi-Befehl sei „eine Lizenz zum Töten“, sagte Knabe der Zeitung „Welt am Sonntag“. Der Auftrag, ohne zu zögern auch auf Frauen und Kinder zu schießen, könne als Anstiftung zu Mord oder Totschlag gewertet werden, möglicherweise gar als unmittelbare Tatbeteiligung. Die Staatsanwaltschaft solle das mit der gebotenen Gründlichkeit prüfen. Insbesondere müsse festgestellt werden, wer den Auftrag erteilt habe und ob es in der Folge zu Erschießungen an der innerdeutschen Grenze gekommen sei.
Knabe verwies darauf, dass schon mehrfach Dokumente gefunden worden seien, denen zufolge die Stasi sogenannte Einzelkämpfer zum Töten ausgebildet hatte. Die Verantwortlichen hätten das jedoch immer nur als Planspiele für den Kriegsfall abgetan. „Der jetzt bekanntgewordene Auftrag bezog sich aber nicht auf den Kriegsfall, sondern auf den ganz normalen Alltag an der Grenze“, sagte Knabe.
Den eigentlichen Schießbefehl für die DDR-Grenzeinheiten hatte das SED-Politbüro neun Tage nach dem Beginn des Mauerbaus am 22. August 1961 beschlossen. Schon am nächsten Tag erschienen im „Neuen Deutschland“ Erklärungen, in denen sich DDR-Grenzeinheiten verpflichteten, „die Einhaltung der Gesetze der DDR zu sichern und, wenn es erforderlich ist, durch Anwendung der Waffe diejenigen zur Ordnung zu rufen, die diese Gesetze der Arbeiter-und-Bauern-Macht mit Füßen treten wollen“. An der innerdeutschen Grenze kamen bei Fluchtversuchen 1245 Menschen ums Leben.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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