Mittwoch, 8. Januar 2014

Anruf vorhin: Artikel 56 1. BMJBBG Aufhebung der Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete der Zwangsvollstreckung

   vorhin erhielt ich einen Anruf von einem neuen FB Bekannten, dieser wies mich auf Art. 56 BMJBBG hin, anschl. rief mich Markus Tolksdorf an, ich gab es Ihm durch daraufhin schickte Er mir dies per FB mail 

  der erste Anrufer hat kurz vorher auch mit der JOH und dem DPVM tel., Er sagte mittlerweile würden auch viele Richter und "Staatsanwälte" unruhig werden und nach einem Ausweg suchen, siehe dazu auch das hier: 
  
Marion kein BRD Personal - Landesbedienstete mit Treueeid.....

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Markus Tolksdorf
Markus Tolksdorf
Das heißt ganz klar, es gibt kein einziges Recht, welches die Behörden, Gerichte und Gerichtsvollzieher zu irgendwelchen Zwangsmaßnahmen wie die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung, Zwangsversteigerungen und was da noch alles zugehört berechtigt.

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