Samstag, 20. September 2014

Fine Geal, Freistaat Preussen: Anordnung an Firma Bundesregierung - Bundesrepublik Deutschland Verwaltung des vereinten Wirtschaftsgebietes in Deutschland mit dem Staatenschlüssel 000

                entnommen aus Facebook

Gerd Peifer zu nachfolgendem auf Facebook: 
Gerd Peifer der Staatenschlüssel 111 gehört immer noch dem Königreich Preußen,aber man kann es ja mal kurz ausleihen...

                     dazu:
  • Fine Geal Wenn man meint, der Staatenschlüssel des Königreich Preußen sei vom Freistaat Preußen lediglich ausgeliehen, kann ich nur sagen, der Freistaat Preußen ist der legitime RECHTSNACHFOLGER des KönigreichPreußen und damit ebenfalls der legitime Inhaber des Staatenschlüssels 111!!!!

hier schonmal der Text von Freistaat Preußen


Firma Bundesregierung
Bundeskanzleramt
Geschäftsführer /Hauptverantwortlicher
Kanzleramtsminister
Peter Altmaier
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
Fax:
03018 400-2357

Firma Bundeskanzleramt
Geschäftsführer/Hauptverantwortlicher
Kanzleramtsminister
Peter Altmaier
Adenauerallee 139-141
53113 Bonn


Fax: 03018 400-2357

Firma Bundesministerium des Inneren
Geschäftsführer/Hauptverantwortlicher


Minister
Herr Dr. Thomas de
Maizière


Alt-Moabit 101 D
10559 Berlin
Fax: 030 18 681-2926

Weiterleitung an alle Staatsminister/innen, Staatssekretäre/innen
und alle Parteivorsitzenden



Bundesrepublik Deutschland Verwaltung des vereinten Wirtschaftsgebietes

in Deutschland mit dem Staatenschlüssel 000


Anordnung der administrativen Regierung Freistaat Preußen,
internationaler Staatenschlüssel 111


Mit sofortiger Wirkung untersagt Ihnen die administrative Regierung des Freistaat Preußen die Betreibung und Weiterführung sowie Unterstützung von Parteien, die auf der Rechtsbasis eines nicht rechtsfähigen Vereins, mit dem grundsätzlichen Haftungsausschluß gemäß § 54 BGB im Rechtsverkehr des [Besatzungsmittels Bundesrepublik Deutschland] geführt werden, auf dem Hoheitsgebiet des Freistaat Preußen.
Für das Hoheitsgebiet des Deutschen Reichs gilt diese Anordnung in den anderen Bundesstaaten gleichlautend, entsprechend der hoheitlichen Aufgaben des Freistaat Preußen durch seine Verfassung Artikel 82(1) zur Neuordnung des Deutsches Reichs.

Alle beweglichen und nicht beweglichen Werte, Gegenstände, Geldmittel und Bestandteile des nicht rechtsfähigen Vereines " Partei", sind Eigentum der Staatsangehörigen des Freistaat Preußen und Eigentum der Staatsangehörigen der anderen Bundesstaaten und sind hiermit unmittelbar durch diese Veröffentlichung beschlagnahmt.

 

Über die Vermögenswerte haben alle Parteien in einer Frist von 21 Tagen eine vollumfängliche Auskunft mit dezidierter Aufstellung zu erbringen.

Alle Parteien sind sofort und unverzüglich durch Sie in Kenntnis zu setzen.





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