Donnerstag, 21. Mai 2015

Friesischer Gerichtsvollzieher bestätigt, keine Grundlage zum Einzug der...

1 Kommentar:

Unknown hat gesagt…

Ich glaube so mancher Gerichtsvollzieher hätte sich in seiner Ausbildung bereits gewünscht so gut informiert worden zu sein von seiner "Obrigkeit".Denn dann gäbe es keine Grichtsvollzieher UND auch keine "Obrigkeit"mehr.