Errol Gutowski Info@deutscher-stammtisch.de der Volksgerichtshof
Errol Gutowski, Staatsangehörigkeit Königreich Preußen
Errol Gutowski: Rechtswissenschaften studiert - das GG kennt keine Steuerpflicht
der Volksgerichtshof zur Staatsangehörigkeit
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Am 12. Oktober 2017 um 07:23 schrieb Deutscher Stammtisch <info@deutscher-stammtisch.de>
Die BRD ist nicht Deutschland, die BRD ist ein illegales und Rechtswidriges Verwaltungskonstrukt in Selbstverwaltung auf dem Territorium von Deutschland.Staatsvortäuschung Bundesrepublik Deutschland – Die BRD-Lüge!
Sie beginnen gerade damit, einen der brisantesten Artikel zu lesen, den wir jemals veröffentlicht haben.
Was wir Ihnen in diesem Artikel zu Ihrer gefälligen Kenntnisnahme mitteilen, wird Ihnen garantiert des öfteren Ihre Gesichtszüge entgleisen lassen.
Auch uns blieb bei den Recherchearbeiten oft genug der Mund offen stehen. Fangen wir also an: Wissen Sie eigentlich, in welchem Land Sie hier leben?
Glauben auch Sie, dass die „BRD“ ein Staat ist, dass Sie Staatsbürger der „BRD“ sind, dass der Polizist, der Sie in einer Verkehrskontrolle begrüßt, oder der Richter, der Ihr Scheidungsverfahren bearbeitet, oder nach einem Verkehrsunfall die Umstände aufklärt, Beamte des Staates „BRD“ sind?
Glauben Sie, dass Sie als Staatsbürger des Staates „BRD“ steuerpflichtig gegenüber diesem „Staat BRD“ sind und dass es sich noch dazu bei der „BRD“ um einen „Rechtsstaat“ handelt?
Ihnen ist noch nicht aufgefallen, dass in Ihrem „Personalausweis“ und in Ihrem Reisepass gar keine Staatsangehörigkeit angegeben ist?
Sie finden dort unter der Rubrik »Staatsangehörigkeit« den Eintrag „DEUTSCH“, doch einen Staat namens „DEUTSCH“ gibt es bekanntermaßen doch gar nicht!
Und überhaupt! Wieso haben sie einen Personalausweis? Wessen Personal sind Sie?
Die Vertreter der älteren Generation werden sich vielleicht erinnern, dass es früher Personenausweise oder Identitätskarten gab.
Sie wissen vielleicht auch nicht, dass es von den Verantwortlichen des „BRD“-Systems im Jahre 1990 gezielt unterlassen wurde, eine Verfassung für Deutschland zu verabschieden und dass das „Grundgesetz“ alles Andere als eine Verfassung ist?
Ihnen ist vielleicht auch nicht bekannt, welche Ziele damit verfolgt wurden und welche Konsequenzen dies für jeden einzelnen von uns hat?
Vielleicht glauben Sie auch noch, dass die „BRD“ ein souveräner Staat sei, dass das Besatzungsrecht längst nicht mehr gelte, und dass die obersten Repräsentanten des „BRD“-Systems die Interessenvertreter des „kleinen Mannes“ in Deutschland seien?
Ebensogut können Sie an den Weihnachtsmann, den Osterhasen, oder auch an die Märchen der Gebrüder Grimm glauben, denn nichts von alldem ist nämlich wahr.
Selbstverständlich finden sich im Buchhandel und auf entsprechenden Internetseiten inzwischen zahlreiche Werke, welche sich dieses Themenkomplexes angenommen haben, vielleicht sind Sie bereits auf das eine oder andere Werk gestoßen.
Es ist praktisch nicht möglich, kurz gefasste, gut strukturierte, sachliche, juristisch zitierfähige, und dennoch leicht verständliche Literatur zu diesem Thema zu finden.
Diese Lücke soll mit der folgenden Abhandlung wenigstens teilweise geschlossen werden.
Im Übrigen handelt es sich bei den folgenden dargestellten rechtlichen Zusammenhängen nicht etwa um „juristisches Geheimwissen“. Ganz im Gegenteil!
Jeder der Lesen kann, kann alle dargestellten Sachverhalte nachrecherchieren und auf einfachste Weise nachvollziehen.
An dieser Stelle möchten wir den Wunsch zum Ausdruck bringen, dass die interessierte Leserin und der interessierte Leser nichts von alledem, was in der vorliegenden Abhandlung beschrieben wird, einfach so untätig glauben soll.
Es wird vielmehr ausdrücklich darum gebeten, dass die Leserinnen und Leser möglichst alles selbst nachrecherchieren und selbst überprüfen.
Aufgrund des Zieles der leichten Verständlichkeit dieser Thematik erhebt diese Abhandlung selbstverständlich keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit.
Vielmehr kann getrost davon ausgegangen werden, dass die folgende Abhandlung lediglich die berühmte Spitze des Eisbergs ist.
Nach dieser etwas längeren Einleitung soll ´s nun auch losgehen:
Der Bevölkerung des hiesigen Landes wird vorgetäuscht, dass es sich um die Bundesrepublik Deutschland und einen Staat handeln würde. Dem ist aber nicht so, denn im Grunde ist die Sache nämlich die:
Die BRD ist die Simulation eines Staates!
Die angebliche „Bundesrepublik Deutschland“ ist ein Unternehmen. Eine Firma also.
Wissen Sie, was der sogenannte „Bundestag“ ist? Richtig! Eine weitere Firma.
Woran man das erkennen kann fragen Sie? Ganz einfach!
Der sogenannte Bundestag hat eine Steuernummer, die wie folgt lautet: DE 122119035
Steuernummern gibt ´s aber nur für Firmen, juristische Personen, sowie für pauschalierte Land- und Forstwirte, womit bewiesen ist, dass es sich beim Bundestag um eine Firma handeln muss – genauer beschrieben, um ein Schauspielhaus, in dem Theater gespielt wird: Die einen spielen „Regierung“ – die anderen spielen „Opposition“.
Kommen wir zu weiteren interessanten Hinweisen:
Wenn Ihnen z. B. ein Bußgeldbescheid zugehen sollte, dann kommt der mit einer Förmlichen Zustellung (gelber Brief).
Die Vorgehensweise nach dem Erhalt einer „Förmlichen Zustellung“ im Briefkasten ist folgende: Nicht öffnen!
Spätestens am zehnten Tag nach dem auf dem Umschlag angegebenen Datum den Brief oder das „Einwurf-Einschreiben“ mit dem Vermerk „Zurück an Absender“ zur Post geben.
„Übergabe-Einschreiben“ auf keinen Fall vom Briefträger/Postboten annehmen, sondern Annahme verweigern! Niemand ist verpflichtet, Einschreiben anzunehmen!
„Und was soll das bringen? Bezahlen muss ich doch sowieso“, werden Sie jetzt sicher fragen und sagen.
Nein! Müssen Sie eben nicht, da es dazu keine rechtliche Handhabe gibt – erst recht nicht, wenn Ihnen ein solcher Brief einfach so in den Briefkasten geschmissen wird, denn die Sache ist nämlich die:
Eine Förmliche Zustellung („Gelber Brief“) muss gesetzlich bestimmt durch eine Amtsperson persönlich an den Adressaten übergeben werden.
Die (rechtswidrig) privatisierte Deutsche Post AG erfüllt diese zwingende Bedingung nicht, da dort leider keine Beamten arbeiten.
Es ist den Behörden der „BRD“ seit dem 29.09.1990 nicht mehr möglich, behördliche Schreiben rechtswirksam zuzustellen. Behördliche Schreiben also bitte immer schön ungeöffnet zurück an den Absender.
Womöglich bekommen Sie dann eines sonnigen Tages Besuch von einem jungen Mann, der eine lustige Jacke trägt, auf dem das Wort „Justiz“ steht.
Dieser möchte Ihnen nun den Brief persönlich zustellen, was aber leider auch wieder nicht geht – und wissen Sie auch warum das nicht geht?
Das geht darum nicht, weil dieser junge Mann leider auch kein Beamter ist, Ihnen den Brief also ebenfalls nicht rechtskonform zustellen kann. Dumme Sache das.
Am Ende wird man einsehen, dass Sie nicht so doof sind, wie man´s gerne hätte, und wird Sie in Ruhe lassen.
Übrigens! Die Deutschen wissen noch nicht einmal, dass sie gar keine Staatsangehörigkeit besitzen. „Wieso nicht?“, werden Sie sich sicher fragen. Ganz einfach!
Werfen Sie doch mal einen Blick in Ihren Personalausweis. Was steht da unter Staatsangehörigkeit? Richtig! DEUTSCH!
Es gibt aber kein Land, das „Deutsch“ heißt, oder kennen Sie vielleicht ein solches Land!?
In fast ganz Europa steht in den Ausweisen das entsprechende Land (Italien, Österreich usw.). In deutschen Bundespersonalausweisen steht plump: „DEUTSCH“.
Früher gab es Personenausweise, in welchen teilweise auch schon eine verworrene Staatsangehörigkeit genannt wurde, doch immerhin gab es wenigstens Personenausweise, und keine Personalausweise:
Ihr Ausweis, den Sie persönlich besitzen, heißt übrigens nicht einfach nur so „Bundespersonalausweis“, sondern weil Sie zum Personal der BRD gehören – und wissen Sie, wer Sie zum Personal dieser Firma gemacht hat? Ganz einfach! Sie selbst!
Jetzt fragen Sie sich wieder
(siehe Video):
Sie haben den Ausweis selber beantragt, also quasi um Einstellung in diese Firma gebeten.
Im ehemaligen Römischen Reich mussten Sklaven, so sie denn schreiben konnten, in GROSSBUCHSTABEN eine Urkunde unterschreiben, dass Sie dem Sklavenhalter gehören.
Und nun schauen Sie doch noch mal in Ihren Bundespersonalausweis, wie Ihr Name dort geschrieben steht. Richtig! In GROSSBUCHSTABEN natürlich. Und nun raten Sie mal warum?!
Sind Sie schon mal von der Polizei angehalten worden und mussten eine Strafe bezahlen?
Nichts davon hätten Sie über sich ergehen lassen müssen, denn weder gibt es hierzulande ein anwendbares Ordnungswidrigkeitengesetz, noch Polizeibeamte.
„Warum das denn nicht“, fragen Sie? Ganz einfach!
Im Zweiten Bereinigungsgesetz, Artikel 3, wurde das Gesetz über die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen aufgehoben.
Es wurde u. a. aufgehoben das Einführungsgesetz (EG) zum Ordnungswidrigkeitengesetz (Owig) welches den Geltungsbereich enthielt (beschlossen am 11. 10. 2007, aufgehoben am 25. 11.2007. Rechtskraft / Rechtswirksamkeit mit Bekanntgabe im BGBl. am 29. 11. 2007, Teil I, S. 2614 ff.)
Die „Polizei“ beruft sich bei Fahrzeugkontrollen mittlerweile auf § 36, Abs. 5, der Straßenverkehrsordnung [StVO]. Eine Ordnung ist aber kein Gesetz und hat darum keine Gesetzeskraft.
Artikel 57 – Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten:
„Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBl., I, S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl., I, S. 3574), wird aufgehoben.“ (BGBl., 29. 11. 2007, Teil I, S. 2614 ff.)
Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereiches auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.
Wenn es aber keinen Geltungsbereich mehr gibt, dann gibt ´s auch kein außerhalb des Geltungsbereiches, da das ja einen Geltungsbereich zwingend voraussetzt.
Das Ordnungswidrigkeitengesetz ist damit null und nichtig!
Mit anderen Worten: Das Ordnungswidrigkeitengesetz ist nicht mehr existent und darf folgerichtig nicht mehr angewendet werden.
Übrigens! Was sich Ihnen als „Polizeibeamter“ ausgibt, ist gar keiner – und wissen Sie auch warum nicht? Ganz einfach!
Es gibt in diesem Land keine Beamten mehr, da Beamte nur vom Staat berufen werden können.
Das hiesige Land, in dem Sie hier leben, ist aber kein Staat, sondern eine Firma. Hinter der Handelsregisternummer HRB 51411 verbirgt sich die „Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH“.
Wie kann es sein, dass eine Firma Hoheitsrechte ausübt, wie zum Beispiel das Fordern und Einziehen von Steuern?!
Sie haben es richtig erkannt! Natürlich hat keine Firma das Recht, von Ihnen Steuergelder zu fordern oder einzuziehen! Wo kämen wir auch hin, wenn einfach jede x-beliebige Firma von Ihnen das Zahlen von Steuern verlangen könnte?!
Da es diese Finanzagentur GmbH bereits seit dem Jahre 1990 gibt, und diese seit dem fleißig widerrechtlich Steuergelder eingezogen hat, können Sie sämtlich Steuern zurückfordern die Sie in den letzten 24 Jahren gezahlt haben, da diese unrechtmäßig eingezogen wurden.
Wie Sie das machen können, beschreiben wir in einem Folgeartikel, den wir am Freitag, den 31. Oktober 2014 veröffentlichen werden.
Polizeibeamte???
Testen Sie ´s doch mal selbst! Lassen Sie sich von einen vermeintlichen Polizeibeamten doch mal seinen Beamtenausweis (Amtsausweis) zeigen.
Dann wird er Ihnen einen Ausweis zeigen, doch leider keinen Beamtenausweis, sondern einen Dienstausweis, der ihn leider nicht als Beamten ausweist, weil er nämlich kein Beamter ist. In Firmen arbeiten nämlich stets Angestellte.
Dass es sich beim gesamten Polizeiapparat des hiesigen Landes um Firmen handelt, kann man unter anderem daran erkennen, dass sie Allgemeine Geschäftsbedingungen vorhalten. Siehe: Bundespolizei
Firmen, bzw. deren Angestellte, haben keinerlei Befugnisse gegenüber Dritten. Firmen können bestenfalls Angebote unterbreiten, die man sowohl annehmen, als auch ablehnen kann.
Mit anderen Worten: Lassen Sie sich von Polizeibeamtenschauspielern nicht beeindrucken. Die haben genauso viele Befugnisse wie Sie. Nämlich GAR KEINE!
Früher gab es Beamtenausweise. Die sahen dann zum Beispiel so aus:
Die Person, die da meint Sie maßregeln zu können ist also gar kein Polizeibeamter und handelt somit als Privatperson, was gar nicht gut ist, denn diese Person begeht gleich zwei Straftaten auf einmal – nämlich einerseits Täuschung im Rechtsverkehr und im weiteren Amtsanmaßung.
Beides sind Straftaten, womit diese Privatperson im vollen Umfang mit Vermögen und Freiheit haftet.
„Na dann verklage ich den doch mal“ wäre vielleicht eine Idee, auf die Sie nun kommen würden.
Das können Sie durchaus machen. Sie sollten sich aber ein ordentliches europäisches Gericht außerhalb des hiesigen Landes dafür aussuchen, oder aber hoffen, dass der „Polizist“ nicht weiß, dass er von einem Richter eines Gerichts des hiesigen Landes gar nicht verknackt werden kann.
Jetzt fragen Sie sicher: „Warum kann der von einem Gericht des hiesigen Landes nicht verknackt werden?“ Ganz einfach!
Der kann nicht verknackt werden, weil es in diesem Land keine Strafprozessordnung und keine gesetzlichen Richter gibt.
Wir können uns schon vorstellen, was Sie sich jetzt fragen werden: „Warum das denn nicht?“
Ganz einfach: Es gibt in diesem Land (wie bereits festgestellt) keine Beamten und schon gar keine gesetzlichen Richter.
In der Staatssimulation „BRD“ gibt ´s nämlich keine gesetzlichen Geschäftsverteilungpläne (GVP) bei Gerichten mehr und damit keine gesetzlichen Richter.
Mit Streichung des § 1 Einführungsgesetz (EG) zum Freiwilligengerichtsbarkeitsgesetz (FGG) und Wegfall des § 15 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) („Gerichte sind staatliche Gerichte“) im Jahr 1950 verfügen „BRD“-„Gerichte“ über keinen gesetzlich geregelten GVP mehr nach § 21 e GVG.
An „BRD“-„Gerichten“ sind somit keine gesetzlichen Richter nach Art. 98, Abs. 1 u. 3, GG mehr tätig.
Niemand darf aber nach § 16 GVG dem gesetzlichen Richter entzogen werden. Auch Ausnahmegerichte sind unzulässig:
„Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.“ (Art. 101, Abs. 1, GG)
Jeder hat Anspruch auf rechtliches Gehör: „Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.“ (Art. 103 GG).
Es gibt auch kein Gerichtsverfassungsgesetz mehr, da dieses im 1. Abschnitt „Allgemeine Vorschriften §§ 1“ weggefallen ist.
Die Vorschrift wurde aufgehoben durch das Erste Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht (Bundesbereinigungsgesetz) im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19.04.2006.
GVG, StPO, ZPO und Owig sind also seit Ende April 2006 aufgehoben worden da sie keinerlei Geltungsbereiche mehr haben.
Daraus folgt messerscharf: Ohne eine ZPO ist kein Zivilverfahren, kein Ordnungswidrigkeitenverfahren, kein Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und auch kein sonstiges Zwangsverfahren oder eine Umsetzung von Erzwingungshaft mehr möglich.
Einer unserer geschätzten Leser teilte uns Folgendes mit:
„Ich wurde mal vom Gericht zu Unrecht verurteilt und die sogenannte Rechtskraft war eingetreten und konnte somit dagegen kein Einspruch mehr erheben nach mehreren Instanzen.
Doch die sogenannte Rechtskraft hatte keine Wirkung und ist nichtig. Die Geldstrafe wurde sofort zurück erstattet und alles aufgehoben.
Ein Gesetz hat nämlich nur dann Gültigkeit, wenn diesem Gesetz ein Geltungsbereich zugewiesen wurde. Gesetze sind bei Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig, denn die Sache ist mal wieder nämlich die:
In den Einführungsgesetzen (EG) waren die räumlichen Geltungsbereiche der jeweiligen Gesetze festgelegt.
Mit Aufhebung der EG haben die betreffenden Gesetze ihren Geltungsbereich verloren, gelten daher nirgends und sind deswegen null und nichtig (Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit)
[BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147] und gegen das Bestimmtheitsgebot [BVerwGE 1 C 74/61 vom 28. 11. 1963; § 37 VwVerfG]).
„Gerade diese Norm bewertet erst den unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Betroffenen, muss also rechtsstaatlich in jeder Hinsicht einwandfrei sein.
Dazu gehört in erster Linie die unbedingte Klarheit und Nachprüfbarkeit ihres rechtlichen Geltungsbereiches.“ (BVerfGE I C 74/61 vom 28. 11. 1963 [„Bestimmtheitsgebot“])
„Jedermann muss in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen zu können, um sein Verhalten entsprechend darauf einzurichten.
Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.
Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegend juristischem Inhalt hinreichend verstehen.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147 [„Gebot der Rechtssicherheit“])
Der Kläger war am Staunen und konnte dagegen nichts machen. Nur wenn man ihnen erklärt, dass es keine ZPO mehr gibt, lassen sie nach. Das ist eindeutig Volksbetrug!
Nun frage ich mich wieso es überhaupt noch Gerichte und sogenannte Beschlüsse gibt? Wollen sie etwa hoffen, dass die Menschen davon nichts erfahren oder sich auf ein freiwilliges Gericht und Scheinurteile einlassen?“
Offenbar wird darauf gehofft und offenkundig hat dieser Leser völlig Recht, denn es stimmt: Das ist nichts anderes als Betrug am Volk, wovon die Bevölkerung allerdings erfahren wird! News Top-Aktuell ist nur eines von einigen weiteren Internetmedien, die solche Fakten an die Öffentlichkeit bringen.
Nur Richter nach Artikel 101.GG dürfen eine Verhandlung oder Sitzung eröffnen.
Das bedeutet, dass ein Bürger die Legitimation einer Richterin oder eines Richters verlangen kann.
Ein Polizeibeamtenschauspieler, ob in Uniform oder nicht, ob persönlich bekannt oder nicht, muss sich einem Bürger gegenüber vor jedem juristischen Handeln oder Einschreiten legitimieren, wenn es der Bürger verlangt! Ohne wenn und aber!
Genau das Gleiche gilt auch für eine Richterin oder einen Richter. Wenn ein Bürger dessen Legitimation verlangt, dann sind die Richter dazu gesetzlich verpflichtet, diese schriftlich vorzulegen.
Aus diesem Grund wurden in den letzten 12 Monaten insgesamt über 1.200 Richter und Richterinnen vor Gericht gefragt: „Sind Sie gesetzlicher Richter nach Artikel 101 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und können Sie sich ausweisen?“
Interessanterweise konnte oder wollte sich keiner nach dem Grundsatz des Artikels 101 legitimieren, was gleichzeitig bedeutet, dass es in der so genannten Bundesrepublik Deutschland keine gesetzlichen Richter gibt.
Ohne die Beachtung der Artikel 101 und Artikel 103 (Absatz 1: „Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör“) ist jedes Gericht im dem hiesigen Land ein Standgericht oder auch Sondergericht, (die allerdings laut Artikel 101 unzulässig sind) da kein Gericht im hiesigen Land die Rechtsnormen befolgt.
Damit ist eine Rechtsprechung nach rechtsstaatlichen Grundsätzen in der „BRD“ unmöglich und alle sogenannten Urteile, Beschlüsse, usw. sind nicht rechtsgültig.
Damit herrscht in der „BRD“ Stillstand der Rechtspflege!
„Die BRD ist kein Rechtsstaat.“ (Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 08. 06. 2006 [AZ: EGMR 75529/01]).
Eine legale Rechtsprechung findet nicht mehr statt und ist nicht mehr möglich. Stattdessen herrschen methodische/systematische Amtsanmaßung, Rechtsbeugung, Rechtsbruch und Willkür.
Bundesdeutsche „Gerichte“ stehen außerhalb von Recht und Gesetz und sind illegal.
Die Konsequenzen daraus sind weit mehr als nur ungeheuerlich, unfassbar und unglaublich!
Wer zum Beispiel nach dem 19.04.2006 in den Knast gewandert ist, sitzt dort zu Unrecht ein, obwohl er ein schweres oder mehrere schwere Vergehen begangen hat und muss im Grunde genommen sofort auf freien Fuß gesetzt werden.
Wer nach dem 19.04.2006 seine Führerscheindokument entzogen bekam, sollte sich dieses schleunigst wieder abholen, denn auch das ist unrechtmäßig geschehen.
Im Grunde gilt all das auch schon ab dem 29. August 1990, denn spätestens ab diesem Datum ist das hiesige Land kein Staat mehr, sondern nur noch eine Staatssimulation.
Da Beamte aber nur von einem Staat berufen werden können und nur in einem Staat Hoheitsrechte ausüben und anwenden dürfen, gibt es seit Ende August 1990 keine Beamten mehr.
Das hat zur Folge, dass jemand, der nach dem 29. August 1990 zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde, schlicht und ergreifend widerrechtlich einsitzt.
Wer seine Führerscheindokument nach dem 29. August 1990 entzogen bekam, sollte sich diese umgehend wieder aushändigen lassen, da auch das widerrechtlich geschah.
Kurzum: Alle „Hoheits“- und Verwaltungsakte in der „Bundesrepublik Deutschland“ sind rechtsungültig, rechtsunwirksam (null und nichtig) und rechtswidrig, da es seit dem 29.08.1990 im hiesigen Land keine Beamten mehr gibt, die Hoheitsrechte ausüben und anwenden dürfen.
Zudem sind die „Hoheits“- und Verwaltungsakte nicht unterschrieben, verstoßen gegen das Zitiergebot (Artikel 19, Absatz 1 und 2) des Grundgesetzes und haben keinen Geltungsbereich.
In der „BRD“ gilt nach wie vor Besatzungsrecht
Ein anschauliches Beispiel dafür, dass das Besatzungsrecht weiterhin in Kraft ist, ist die Verurteilung des DDR-Devisenbeschaffers Schalck-Golodkowski im Jahre 1996 zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Er ist nicht etwa nach dem StGB verurteilt worden, sondern nach dem SHAEF-Gesetz Nr. 53 (Besatzungsrecht), was belegt, dass dieses Recht im Jahre 1996 noch galt und bis heute noch gilt.
Das sogenannte „Bundesverfassungsgericht“ hatte die „Verfassungsbeschwerde“ von Herrn Schalck-Golodkowski nicht angenommen, da ein Einspruch deutscher Gerichte gegen alliiertes Recht nicht möglich ist.
Den Begriff „Bundesverfassungsgericht“ haben wir in Anführungszeichen gesetzt, da das hiesige Land leider keine Verfassung besitzt. Hier ist also ein „Bundesverfassungsgericht“ ohne eine Verfassung + nicht gesetzlicher Richter am Werk, die keinerlei Verfügungsgewalt oder Beschlusskraft besitzen.
Um zu gewährleisten, dass die Interessen der drei westlichen Besatzungsmächte im Besatzungsgebiet umgesetzt werden, hatten diese zudem eine besondere Verfügung getroffen, die im Polit-Jargon als „Kanzlerakte“ bekannt geworden ist.
Dabei wurde von den Besatzungsmächten hinter dem Rücken der Öffentlichkeit verfügt, dass der sogenannte „Bundeskanzler“ im Zusammenhang mit seiner Vereidigung sich bei den Alliierten einfindet, um von diesen die Anweisungen derselben entgegen zunehmen (sogenannte „Antrittsbesuche“).
Interessanterweise ist in dieser „Kanzlerakte“ auch geregelt, dass bis zum Jahre 2099 die Alliierten die Medienhoheit im Besatzungsgebiet inne haben.
Du hast ja noch nicht mal gewählt…
Darüber hinaus ist in diesem Dokument die Pfändung der Goldreserven des Deutschen Reiches (ca. 4.000 Tonnen) durch die Alliierten dokumentiert.
Und was sagt das sogenannte „Presse- und Informationsamt“ der sogenannten „Bundesregierung“ auf Anfrage dazu? Schauen Sie selbst:
Bei sogenannten „Bundeskanzlern“ handelt es sich nicht nur um infame Lügner und hochkriminelle Staatsvortäuscher, sondern auch um die obersten Statisten, welche die Interessen der Besatzungsmächte gegenüber der hiesigen Bevölkerung durchzusetzen haben.
Vielleicht wird nun auch klarer, warum sich die Bürger des hiesigen Landes jegliche Teilnahme an politischen Wahlen sparen können, da die Fäden ganz andere Leute ziehen.
Wer sich hierzulande an politischen Wahlen beteiligt, der kann bestenfalls dafür sorgen, dass gewählte politische Kriminelle, bzw. kriminelle Schauspieler, für immer ausgesorgt haben.
Überdies kann man sich dann noch höchstens der Beihilfe zum Volksverrat schuldig machen, doch mehr kann ein Bürger des hiesigen Landes mit seinem Kreuzchen auf dem Wahlzettel nicht erreichen.
Zusammenfassend muss man feststellen, dass die oberste Regierungsgewalt im Besatzungsgebiet nach wie vor von den drei westlichen Besatzungsmächten ausgeübt wird.
Das hierzu geschaffene Verwaltungskonstrukt „BRD“ ist dabei der verlängerte Arm der drei westlichen Besatzungsmächte.
Die oberen Repräsentanten der „BRD“ sind die Erfüllungsgehilfen und Interessenvertreter dieser Besatzungsmächte.
Es handelt sich bei der „Regierung“ der „BRD“ somit lediglich um eine Schein- beziehungsweise Marionettenregierung. Sie sind Angestellte der Besatzungsmächte – weiter nichts.
Es muss deshalb zwingend geschlossen werden, dass das Kriterium einer eigenen Staatsgewalt von der „BRD“ nicht erfüllt wird.
Die „BRD“ ist somit allein wegen des Fehlens dieses völkerrechtlich notwendigen Merkmals der Drei-Elemente-Lehre kein Staat!
Da es sich nicht um einen Staat handelt, kann es hier nur Firmen geben, die keinerlei Recht auf Ausübung und Anwendung von Hoheitsrechten besitzen.
Mit anderen Worten: Es gibt hierzulande keine gesetzlichen Richter, keine Polizei- und sonstige Beamten, keine Pflicht, sich von selbigen Verurteilen oder Schikanieren zu lassen und auch keine Pflicht Steuern zu zahlen, um nur mal einige wenige Konsequenzen aus dem großen Ganzen zu ziehen.
Gilt das Grundgesetz überhaupt?
Seit dem Jahre 1990 ist die höchste Rechtsnorm, das sogenannte „Grundgesetz“, in seinem territorialen Geltungsbereich nicht mehr definiert.
Zuvor gab es noch den Artikel 23 (alte Fassung) in dem der territoriale Geltungsbereich definiert wurde. Hier können Sie das Vorher und Nachher zur Kenntnis nehmen:
Artikel 23 Grundgesetz; alte und neue Fassung
http://de.wikimannia.org/Artikel_23_des_Grundgesetzes_f%C3% BCr_die_Bundesrepublik_Deutsch land
Da das Grundgesetz mit der Neufassung des Artikel 23 keinen Geltungsbereich hat, ist es im Grunde genommen nichtig.
Das Grundgesetz wurde unwirksam gemacht
Das Bundesverfassungsgericht hat einmal festgestellt, dass Urteile, die außerhalb des Geltungsbereichs des Art. 23 GG gefällt wurden, absolut ungültig sind.
Artikel 23 GG wurde überdeckt
Üblich ist in der Gesetzgebung, dass bei aufgehobenen Paragrafen ein „(entfallen)“ oder „(aufgehoben)“ gesetzt wird und neue Paragrafen mit neuer Nummer angefügt werden, gegebenenfalls mit angehängten Kleinbuchstaben.
Mit dem Europa-Artikel wird der alte Artikel 23 „überdeckt“. Wer eine neue Version des Grundgesetzes in Händen hält, findet keinen Hinweis auf den aufgehobenen Artikel 23.
Man hört und liest von Propagandalügnern auch immer wieder, dass Geltungsbereiche ja gar nicht nötig wären, da es doch selbstverständlich sei, dass Gesetze für das jeweilige Land zu gelten haben.
Ist das aber wirklich so??? Schauen wir uns das Ganze doch mal bei Licht an.
Die Bundesrepublik besitzt keine eigene Verfassung, wie es bei jedem anderen Staat auf der Welt üblich ist.
Dies spiegelt sich nicht nur im Namen (Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland) wieder, denn richtig wäre „Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland“, sondern steht auch so wortwörtlich in der alten Präambel bis zum 29.09.1990:
„…um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen.“
Die Gründerväter des Grundgesetzes hatten 1949 nicht vor eine Verfassung für Deutschland zu erstellen, wie es sich aus dem alten Artikel 146 GG (dieser wurde auch am 29.09.1990 angepasst) rückschließen lässt:
„Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist“.
Wenn also der Gültigkeitsbereich des Grundgesetzes nicht im Grundgesetz verankert sein braucht, warum hatten die Gründerväter den alten Artikel 23 GG mit aufgenommen, wenn ihnen eine Definition des Gültigkeitsbereiches nicht für notwendig erschien?
Kommen wir zu einer weiteren Seltsamkeit:
Im ursprünglichen Artikel 23 des GG hieß es:
„Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern, Bremen, Gross-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden, Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen“.
Am 29.09.1990 wurde dieser Passus ersatzlos aus dem Grundgesetz gestrichen.
Am 03.10.1990 fand der Beitritt (Wiedervereinigung Deutschlands) der ehemaligen mitteldeutschen Gebiete (genannt DDR) statt.
Zu diesem Zeitpunkt gab es den Artikel 23 GG im Grundgesetz aber schon gar nicht mehr.
Mit anderen Worten: Das Grundgesetz ist in den neuen Bundesländern nie in Kraft getreten, da der Passus – „In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen“ – am 29.09.1990, also 4 Tage vor dem Beitritt der neuen Bundesländer, bereits ersatzlos gestrichen war.
Es kommt aber noch besser!
Thema: Rundfunkstaatsvertrag (RfStV)! Mal abgesehen davon, dass man Staatsverträge nur mit anderen Staaten abschließen kann, und nicht ein Staat mit sich selbst, ist auch folgende Frage zu stellen:
Wie kann der Rundfunk“staatsvertrag“ Gültigkeit besitzen, wenn der Geltungsbereich des Grundgesetzes zum 18.07.1990 aufgehoben wurde!?
Jedes Gesetz bedarf für seine juristische und körperliche Wirksamkeit einen klar definierten Geltungsbereich. Ist dieser nicht vorhanden, ist jenes Gesetz außer Kraft gesetzt. Das liegt hier nun schon seit 1990 vor!!! Damit fehlt dem sogenannten „Rundfunkstaatsvertrag“ jede Rechtsgrundlage.
Und nun kommt es NOCH BESSER!
Am 17.07.1990 verfügten die Alliierten Siegermächte des 2. WK, während der Pariser Konferenz neben der Aufhebung der „Verfassung der DDR“, die Streichung der Präambel und des Artikels 23 des „Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland“.
Mit dem territorialem Geltungsbereich verlor das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ als Ganzes mit Wirkung zum 18.07.1990 seine Gültigkeit
Mit der Streichung des Artikels 23 durch US–Außenminister James Baker in Paris, vor Beitritt der neuen Länder, ist am 17.07.1990 nicht nur das „Grundgesetz“, sondern die „Bundesrepublik Deutschland“ selbst, als provisorisches Staatsgebilde erloschen.
Mit der Streichung des Artikels 23 (alte Fassung) des „Grundgesetzes“ hörte die „BRD“ faktisch auf zu existieren und die handelnden Politikerdarsteller verloren damit ihre Legitimation.
Somit sind alle Verträge, die nach dem Datum der Pariser Konferenz durch (unlegitimierte) deutsche Politikerdarsteller abgeschlossen wurden, nach internationalem und Völkerrecht nichtig!
Das betrifft beispielsweise auch den „Einigungsvertrag“: Nach internationalem Recht sind Verträge, die gegen Normen des Völkerrechts verstoßen, nichtig (siehe Artikel 53 des „Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge“ vom 23. Mai 1969, von der „BRD“ ratifiziert am 20.08.1987):
Artikel 53 – Verträge im Widerspruch zu einer zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechts (ius cogens):
Ein Vertrag ist nichtig, wenn er im Zeitpunkt seines Abschlusses im Widerspruch zu einer zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechts steht.
Es entspricht internationalen Normen, dass nur rechtmäßig legitimierte Personen, die Vertretungsgewalt haben, Verträge abschließen können.
Diese Verträge dürfen zu anderen, übergeordneten Normen nicht im Gegensatz stehen.
Nachweislich ist aber seit der Streichung des Artikels 23 (alte Fassung) eben dieser Paragraf am 31. August 1990, dem Tag der Unterzeichnung des „Einigungsvertrages“, nicht mehr existent gewesen, da er am 17.07.1990 gestrichen wurde.
Damit kann der Paragraf 1 des „Einigungsvertrages“ (Beitritt gemäß Art. 23 alte Fassung „GG“) wohl kaum umsetzbar gewesen sein.
Das „Grundgesetz“, das seinerseits ebenfalls nie ratifiziert worden ist und nur durch „faktische Unterwerfung“ eine Art Gewohnheitsrecht in der „BRD“ wurde, kann aber als „Ersatzverfassung“ nicht auf eine selbst ausdrücklich vorgenommene räumliche Definition seines Geltungsbereichs (wie im alten Art. 23) verzichten.
Als ranghöchstes Recht hat es diese grundlegenden Bestimmungen selbst zu treffen. Dies ist derzeit nicht mehr der Fall und somit ist die vermeintliche „BRD“ nur noch eine nicht staatliche Organisation.
Diese Tatsache teilte sogar mal ein Politkrimineller namens Sigmar Gabriel mit:
Damit sind alle rechtlichen Grundlagen für laufende Verfahren nach StPO, ZPO, OwiG, AO usw. entfallen, so dass sich eine Entscheidung hierauf nicht (mehr) stützen kann.
Die Verfahren sind daher sämtlich einzustellen, es sei denn, von Seiten der Normgeber wird eine Legitimation geliefert.
Unzulässig sind Argumentationen wie „mit der normativen Kraft des Faktischen“, „Gewohnheitsrecht“ oder ähnliche Verlegenheitsscheinargumente.
Da die gesamte Rechtsprechung in der „BRD“ auf dem Boden des „Grundgesetzes“ und in der „DDR“ auf dem Boden der dortigen Verfassung stand, ist nach dem 18.07.1990 in konsequenter Fortführung des Gedankens ganz klar und eindeutig der Stillstand der Rechtspflege festzustellen.
Weitere Fakten für unsere hochgeschätzten Leserinnen und Leser:
Im „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ von 1990 heißt es:
„Art. 1(1) Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen…“
Dem Wortlaut und dem Sinn nach wurden demnach die BRD, die DDR und Berlin zu einem Staat mit Namen „Das vereinte Deutschland“.
Im Artikel 8 dieses Vertrages heißt es:
„Die Ratifikation erfolgt auf deutscher Seite durch das vereinte Deutschland. Dieser Vertrag gilt für das vereinte Deutschland.“
Im Artikel 10 kann man nachlesen:
„Die Urschrift dieses Vertrages … wird bei der Regierung der Bundesrepublik Deutschland hinterlegt…“
Offensichtlich gibt es neben der Regierung der Bundesrepublik Deutschland noch eine Regierung des Staates „Das vereinte Deutschland“, die den Vertrag für „Das vereinte Deutschland“ ratifiziert hat.
1990 wurde hinter dem Rücken der Bevölkerung die BRD offensichtlich in eine „Finanzagentur Bundesrepublik Deutschland GmbH“ umgewandelt.
Demnach gehören wir nicht zum Personal von „DEUTSCH“, sondern zum Personal einer privatwirtschaftlich orientierten Firma die das gesamte Staatsvermögen verwaltet, aber nur mit 25 500,- Euro haftet, da es sich ja um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) handelt.
Alleiniger Gesellschafter ist der Bund, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen. Dem Handelsregisterauszug kann man das tatsächliche Gründungsdatum entnehmen: 29.08.1990.
Demnach gehört die Bevölkerung des hiesigen Landes mindestens 4 Ländern an:
dem Deutschen Reich (in den Grenzen von 1937),
einem Land namens DEUTSCH,
der Bundesrepublik Deutschland in den Grenzen von 1989,
sowie „Das vereinte Deutschland“ aus dem Jahre 1990.
Außerdem gehört die Bevölkerung dann auch noch ohne Vorstellungsgespräch zum Personal der BRD-Finanzagentur GmbH, ebenfalls aus dem Jahre 1990 – aber das ist ja eine Firma und kein Land.
Wie das Bundesverwaltungsgericht feststellte, muss man den Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können, doch wer sieht sich bei diesem ganzen Wirrwarr eigentlich noch im Stande zu erkennen, welchem Land man eigentlich angehört und welche Gesetze für einen gelten!?
Was gilt denn hier nun eigentlich?
Das ist eine gute Frage, die man nur schwer beantworten kann. Wir versuchen es trotzdem mal. Unseren Recherchen nach sieht die Sachlage wie folgt aus:
Nach Auskunft aus Den Haag gilt die „Weimarer Verfassung“ vom 11.08.1919. Sie gilt in der Fassung vom 30.01.1933 mit den durch die alliierte Gesetzgebung bis zum 22.05.1949 vorgenommenen Veränderungen.
Da aber die Weimarer Verfassung nach dem ersten Weltkrieg unter maßgeblicher Beeinflussung durch die Alliierten zustande kam und nach Völkerrecht der Rechtsstand zwei Tage vor Kriegsbeginn maßgeblich ist, benennen Völkerrechtler den Verfassungsvertrag von 1871 als einzige Rechtsgrundlage des Deutschen Volkes.
Der Staat „Deutsches Reich“ als Institution des Völkerrechts ist 1945 bei der Kapitulation nicht untergegangen. Das sagte auch einmal der ehemalige Finanzminister Theo Weigel:
Die von den Alliierten definierte Territorialität Deutschlands waren und sind die Reichsgrenzen vom 31.12.1937.
Das „Bundesverfassungsgericht“ hat dies mit Urteil vom 31.07.1973 bestätigt:
„Es wird daran festgehalten, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation, noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten untergegangen ist.
Es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig.
„Die BRD ist nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches.“ (Urteile 2 Bvl.6/56, 2 BvF1/73, 2 BvR 373/83; BVGE 2,266 (277); 3, 288 (319ff; 5.85 (126); 6, 309, 336 und 363)
Diese Urteile sind zu keinem Zeitpunkt revidiert worden und auch nicht durch die geänderten politischen Verhältnisse in Europa hinfällig geworden.
Das besatzungsrechtliche Provisorium „Bundesrepublik Deutschland“ war und ist die Simulation eines Staates.
Das ist nichts anderes, als organisierte Schwerstkriminalität in Form von Hochverrat an der Bevölkerung des hiesigen Landes!
Sie sehen…
Fernsehen ist total langweiliger Murks. Die Realität ist um läääängen interessanter!
Von dieser Realität sollen SIE aber eigentlich gar nichts wissen und darum versucht man Sie ja auch mit „Fußball“, „Bauer sucht Frau“, „Sebastian Silbereisen“, „Hansi Hinterlader“ und ähnlichen Blödsinn davon abzulenken.
Im Internet versucht man die Onlinerinnen und Onliner mit „Chemtrails“, 9/11-Verschwörungsblödsinn und ähnlichen Quatsch von der Realität abzulenken – frei nach dem Motto:
Wenn du andere von der Realität ablenken willst, dann erfinde einfach unsinnige Verschwörungsspinnereien und Bedrohungen, die es gar nicht gibt.
„Man kann einige Menschen alle Zeit, alle Menschen einige Zeit, aber nie alle Menschen alle Zeit zum Narren halten.“
(Abraham Lincoln, 16. Präsident der U.S.A. (1809 bis 1865)
Die Deutschen sind das rechtloseste Volk der Welt. Das wissen alle. Nur die Deutschen nicht.
Wir hoffen, mit diesem Artikel gehörig Abhilfe geschaffen zu haben.
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