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Bei Zwangsräumung: Seniorin (70) verübt Suizid
Auszug:
Mittwoch, 19.09.2018, 14:47
Bei der geplanten Zwangsräumung ihrer
Wohnung hat sich eine 70-jährige Frau aus Porta Westfalica (Kreis
Minden-Lübbecke) am Mittwochvormittag in den Tod gestürzt.
Die Rentnerin sprang aus dem siebten Stock eines Mehrfamilienhauses an der Georg-Rost-Straße in Lerbeck.
Eine Vollzugsbeamtin, Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes, Vertreter der Wohnungsgesellschaft und zwei zur Unterstützung hinzugezogene Polizeibeamte waren gegen 9.45 Uhr an der Wohnungstür der dort allein lebenden 70-Jährigen erschienen. Da die Frau nicht öffnete, wurde ein Schlüsseldienst beauftragt. Nach dem Öffnen der Wohnungstür und zweier ebenfalls verschlossener Zimmertüren stieg die Seniorin auf die Balkonbrüstung und stürzte sich spontan in die Tiefe. Ein rechtzeitiges Eingreifen war nicht mehr möglich. Ein alarmierter Notarzt konnte nur noch den Tod der auf eine Rasenfläche gefallenen 70-Jährigen feststellen.
Die Vollzugsbeamtin hatte im Vorfeld der Räumung bei der Polizei Vollzugshilfe beantragt, da die Rentnerin ihr gegenüber Widerstand angekündigt hatte. Hinweise auf eine mögliche Suizidgefahr lagen bei den Behörden nicht vor.
Eine Vollzugsbeamtin, Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes, Vertreter der Wohnungsgesellschaft und zwei zur Unterstützung hinzugezogene Polizeibeamte waren gegen 9.45 Uhr an der Wohnungstür der dort allein lebenden 70-Jährigen erschienen. Da die Frau nicht öffnete, wurde ein Schlüsseldienst beauftragt. Nach dem Öffnen der Wohnungstür und zweier ebenfalls verschlossener Zimmertüren stieg die Seniorin auf die Balkonbrüstung und stürzte sich spontan in die Tiefe. Ein rechtzeitiges Eingreifen war nicht mehr möglich. Ein alarmierter Notarzt konnte nur noch den Tod der auf eine Rasenfläche gefallenen 70-Jährigen feststellen.
Die Vollzugsbeamtin hatte im Vorfeld der Räumung bei der Polizei Vollzugshilfe beantragt, da die Rentnerin ihr gegenüber Widerstand angekündigt hatte. Hinweise auf eine mögliche Suizidgefahr lagen bei den Behörden nicht vor.
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