Samstag, 22. September 2018

"Führerscheinentzug" auf Grund eines Hinweises auf die Militärgesetze / Kreisverwaltung Bad Kreuznach, gemeinsam für die Menschen

                 erhalten per mail, der Absender wollte hier nicht genannt werden. Ich bat Ihn sich an Landrätin Bettina Dickes und die Polizei in Mainz zu wenden


Timo Kaufmann - Kreisverwaltung Bad Kreuznach, gemeinsam für die Menschen

Landrätin Bettina Dickes, will im kleinen Kreis zuhören

Kreisverwaltung Bad Kreuznach, gemeinsam für die Menschen

Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Führerscheinentzug

Urteil VG Sigmaringen: Entzug der Fahrerlaubnis ohne Bestand

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Auf Grund dieses Schreiben hat man mir später die Fahrerlaubnis eingezogen und später nach einem Überfall den BRD-Führerschein geraubt.


Sehr geehrte Damen und Herren,                                                                             08.10.2014
dies ist kein Einspruch.
Ich bin ja bereit, den Betrag von Ihnen geforderten Betrag zu bezahlen, wenn Sie mich über die unten aufgeführten Punkte aufklären und diese eindeutig widerlegen.

1.) Da wir immer noch keinen Friedensvertrag haben, gelten immer noch die    
Besatzungsrechte (AHK- und SHEAF – Gesetze )!

2.) Am 17.07. 1990 wurde der Artikel 23 ( Geltungsbereich ) des Grundgesetzes durch die Besatzungsmacht USA aufgehoben!

3.) § 1 und § 5 des EGStPO ( Zweites Bereinigungsgesetz ) sind im Jahre 2007 unwiderruflich aufgehoben worden, damit ist das OWiG ungültig ( nicht mehr anwendbar ). Wollen Sie das bezweifeln?
Anmerkung:
Lt. Bundesverwaltungsgericht sind Gesetze ohne Geltungsbereich wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig.
(vgl. BGBL. 1990, Teil II S. 885, 890, 23.09.1990 in Kraft seit 29.09.1990)
(vgl. BverwGE  17,  192=DVBl 1964,147)   (BverwGE  3,  288 (319f.) :6,309(338,363)).

Das Ordnungswidrigkeitsgesetz (OWiG) wurde am 11.10.2007 im Bundestag zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, da am gleichen Tag das Einführungsgesetz für das OWiG rückwirkend aufgehoben wurde. Veröffentlicht im Bundesanzeiger am 23.11.2007 (BGBl. I, Seite 2614). Somit entfallen alle rechtlichen Grundlagen mit Wirkung vom 30.11.2007 für das OWiG.

Sollte ihre „BRD-Behörde“ nicht gem. der „ -Internationalen Fristenregelung 21 Tage_“ reagieren(Poststempel) gehe ich davon aus, dass dieses „Ihr Verfahren“ erledigt ist!

Stellen Sie dies alles in Frage, so möchte ich Sie an Ihre Remonstrationspflicht erinnern.


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