Timo Kaufmann - Kreisverwaltung Bad Kreuznach, gemeinsam für die Menschen
Landrätin Bettina Dickes, will im kleinen Kreis zuhören
Kreisverwaltung Bad Kreuznach, gemeinsam für die Menschen
Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Führerscheinentzug
Urteil VG Sigmaringen: Entzug der Fahrerlaubnis ohne Bestand
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Auf Grund dieses Schreiben hat man mir später die Fahrerlaubnis eingezogen und später nach einem Überfall den BRD-Führerschein geraubt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
08.10.2014
dies ist kein Einspruch.
Ich bin ja bereit,
den Betrag von
Ihnen geforderten Betrag zu bezahlen, wenn Sie mich über die
unten aufgeführten
Punkte aufklären und diese eindeutig
widerlegen.
1.) Da wir immer
noch keinen
Friedensvertrag haben, gelten immer noch die
Besatzungsrechte
(AHK- und SHEAF –
Gesetze )!
2.) Am 17.07. 1990
wurde der
Artikel 23 ( Geltungsbereich ) des Grundgesetzes durch die
Besatzungsmacht USA
aufgehoben!
3.) § 1 und § 5
des EGStPO (
Zweites Bereinigungsgesetz ) sind im Jahre 2007 unwiderruflich
aufgehoben
worden, damit ist das OWiG ungültig ( nicht mehr anwendbar ).
Wollen Sie das
bezweifeln?
Anmerkung:
Lt.
Bundesverwaltungsgericht sind
Gesetze ohne Geltungsbereich wegen Verstoßes
gegen das Gebot der
Rechtssicherheit ungültig und nichtig.
(vgl. BGBL.
1990, Teil II S.
885, 890, 23.09.1990 in Kraft seit 29.09.1990)
(vgl. BverwGE 17,
192=DVBl 1964,147) (BverwGE
3, 288 (319f.)
:6,309(338,363)).
Das
Ordnungswidrigkeitsgesetz
(OWiG) wurde am 11.10.2007 im Bundestag zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, da am
gleichen Tag das
Einführungsgesetz für das OWiG rückwirkend aufgehoben wurde.
Veröffentlicht im
Bundesanzeiger am 23.11.2007 (BGBl. I, Seite 2614). Somit entfallen alle rechtlichen Grundlagen mit
Wirkung vom
30.11.2007 für das OWiG.
Sollte ihre
„BRD-Behörde“ nicht
gem. der „ -Internationalen Fristenregelung 21 Tage_“
reagieren(Poststempel)
gehe ich davon aus, dass dieses „Ihr Verfahren“ erledigt ist!
Stellen Sie dies
alles in Frage,
so möchte ich Sie an Ihre Remonstrationspflicht erinnern.
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