Freitag, 8. März 2019

Aufgedeckt: Reichsgebiet im Grundgesetz!

   das hab ich eben "zufällig" entdeckt, als ich was zu Prinz Reuß suchte...

Gestern war ich ja in der Kreisverwaltung Bad Kreuznach, hier verwies der "geschäftsleitende Beamte" Rainer Ryschawy aufs Grundgesetz..., na darüber könnten wir uns ja mal öffentlich unterhalten

zur Reichsverfassung siehe auch: verfassungen.de/1871

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Aufgedeckt: Reichsgebiet im Grundgesetz!

Auszug:





Aufgedeckt: Reichsgebiet im Grundgesetz!



Bundesgebiet Deutsches Reich am 27.7.1914
Bundesgebiet des Deutschen Reiches am 27.7.1914
Wer sich auf die Suche nach der deutschen Staatlichkeit macht, begibt sich auf eine sehr lange Reise. In der Regel wird man damit beginnen, das Grundgesetz intensiv zu studieren. Weil man darin auf Begriffe wie Friedensregelung (Artikel 79), Besatzungskosten (Artikel 120) oder vorrangiges Besatzungsrecht (Artikel 139) trifft, nimmt man sich dazu den 2+4-Vertrag und das „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin“ vor. Spätestens in Artikel 2 des letzteren erkennt man, dass Besatzungsrecht in Kraft bleibt und der 2+4-Vertrag folglich kein Friedensvertrag sein kann. Wie auch, es steht ja schließlich nicht Friedensvertrag drauf.
Aber wo ist denn nun die Souveränität und die deutsche Staatlichkeit? Man dringt also weiter über das Grundgesetz zur Weimarer Verfassung vor, denn Teile dieser werden in Artikel 140 inkludiert und schließlich haben die Allierten im Artikel VII des SHAEF Gesetz No. 52 „Deutschland“ definiert als Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31.12.1937 bestanden hat. Also ist die Weimarer Republik bzw. Nazi-Deutschland der deutsche Staat?
Es ist wahrlich eine Odysee, man liest sich durch 100 Jahre Verträge, Artikel und Gesetze. Dabei ist es ganz einfach. Nach drei Jahren „Forschungsarbeit“ haben wir von Bismarcks Erben es nun tatsächlich vollbracht, das direkte Verbindungsglied zwischen dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 zu finden und aufzudecken. Es ist nur ein Wort, aber der Kontext dieses Wortes ist bedeutend:
Artikel 25 des Grundgesetzes bestimmt, dass das Völkerrecht Vorrang im Bundesgebiet hat, es existiert jedoch nur eine einzige Stelle in deutschen Rechts- und Gesetzestexten der vergangenen 148 Jahre, an der das Wort Bundesgebiet definiert wird, nämlich in Artikel 1 der Reichsverfassung vom 16. April 1871:
Artikel 25 Grundgesetz und Artikel 1 Reichsverfassung
Hier also, in Artikel 25 des Grundgesetzes wird direkt auf die Bismarck’sche Reichsverfassung Bezug genommen und eineindeutig festgelegt, dass die allgemeinen Regeln des Völkerrechts auf dem Territorium der Staaten des Bundesgebietes Vorrang haben.
Juristisches Schmankerl: Die in Artikel 25 genannten »Bewohner« des Bundesgebietes werden ebenso nicht im juristischen Wörterbuch mit einer Definition bedacht wie der deutsche „Staatsangehörige“, wie er auf dem Staatsangehörigkeitsausweis ausgewiesen wird. Ein Schelm, wer hier nun kombiniert, dass ein nachgewiesener deutscher Staatsangehöriger mit der Begründung des Wohnsitzes in einem Gliedstaat des Deutschen Reiches zum Bewohner des Bundesgebietes mit völkerrechtlich verbrieften Rechten und Pflichten wird.
In Verbindung mit der ständigen Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich, hier z.B. dem Urteil 2 BvF 1/73 des Bundesverfassungsgerichts, das da sagt „Das Deutsche Reich ist nicht untergegangen, es existiert fort und besitzt Rechtsfähigkeit, ist jedoch als Gesamtstaat mangels Organe handlungsunfähig.ist jedenfalls nun hier eindeutig der Beweis erbracht, dass auch das Grundgesetz einräumt, dass das Völkerrechtssubjekt Deutsche Reich in den Grenzen vom 27.7.1914 fortbesteht (status quo ante bellum). Es mangelt de facto an einem Friedensvertrag zum ersten Weltkrieg und wir möchten deshalb an dieser Stelle erneut DRINGEND darauf aufmerksam machen, wer legitimiert ist, einen solchen Friedensvertrag für die Deutschen abzuschliessen: Die Preußen besitzen den Schlüssel zum Weltfrieden.
Nachtrag 04. März 2019
Im Rahmen der weitergehenden Beschäftigung mit dem Begriff „Bundesgebiet“ haben wir einen Sachverhalt entdeckt, der sich mit dem Wort Skandal nur unzureichend beschreiben lassen.
Das Aufenthaltsgesetz (Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet) bezieht sich nicht nur dem Namen nach sondern auch in seinen Paragraphen nur und ausschließlich auf das Bundesgebiet.
Konkret bedeutet das: Während die Verwaltungen der Landratsämter zunehmend dazu übergehen, indigenen Deutschen per Ablehnung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit nach RuStaG den offiziellen Aufenthalt im Bundesgebiet zu verweigern, werden Ausländer stets im Bundesgebiet aufgenommen.
Noch konkreter: Staatsangehörigen fremder Staaten, die auf Grundlage des Aufenthaltsgesetzes Aufnahme im Bundesgebiet finden, werden gem. Art25GG all jene Rechte und damit Leistungen gewährt, die indigenen Deutschen zustehen, während diese Rechte und Leistungen indigenen Deutschen vorsätzlich(!) verweigert werden.
Wenn das kein Skandal ist….
2×100 Euro Belohnung:
Wir sind nicht frei von Fehlern. Deshalb setzen Bismarcks Erben und Bernd (siehe Kommentare unten) jeweils eine Belohnung in Höhe von 100 Euro aus. Die Belohnung erhält derjenige, der eine andere gesetzliche Definition für den Begriff „Bundesgebiet“ benennen kann als die in Artikel 1 der Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 gegebene. Bitte die Kommentarfunktion unter diesem Artikel dafür nutzen.

3 Kommentare:

BEWUSSTscout hat gesagt…

Bundesgebiet bezeichnet:

das gesamte Staatsgebiet eines föderalen Staates oder Staatenbundes
spezieller das Territorium des Deutschen Bundes, des Norddeutschen Bundes, des Deutschen Reiches und der Bundesrepublik Deutschland, siehe Deutschland #Staatsgebiet
ein Gebiet in einem föderalen Staat, das keinem Gliedstaat, sondern nur dem Bund untersteht, siehe Bundesunmittelbares Gebiet
https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesgebiet

alles weitere hier https://de.wikipedia.org/wiki/Deutschland#Staatsgebiet

Excalibur hat gesagt…

lest auch dazu den Kommentar von Dr. Matthes Haug https://templerhofiben.blogspot.com/2019/03/dr-matthes-haug-zu-das-reichsgebiet-im.html

Excalibur hat gesagt…

ich besprach das auch soeben mit Herrn Starauschek einem Bekannten von Herrn Wagenhöfer... Ich bat Ihn Herrn Wagenhöfer zu helfen wegen dem Strafantrag gegen Herrn Winkler-Phönix Makler bezügl. den "1.000,- Euro"