das Magazin 2000 schreibt auf der Titelseite: Motu Proprio - Immunität der Justiz & Politik aufgehoben ! siehe hier: Magazin 2000 - Motu Proprio
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11.07.2013 - Apostolisches Schreiben in Form eines Motu Proprio über die ... Juli 2013, das » Ergänzende Normen im Bereich des Strafrechts« enthält; ... in Form eines »Motu Proprio« durch die Veröffentlichung im Osservatore Romano ...
Auszug:
Auszug:
APOSTOLISCHES SCHREIBEN
IN FORM EINES «MOTU PROPRIO»
IN FORM EINES «MOTU PROPRIO»
SEINER HEILIGKEIT
PAPST FRANZISKUS
PAPST FRANZISKUS
ÜBER DIE GERICHTSBARKEIT DER RECHTSORGANE DES STAATES DER VATIKANSTADT
IM BEREICH DES STRAFRECHTS
IM BEREICH DES STRAFRECHTS
In der heutigen Zeit ist das Gemeinwohl
zunehmend bedroht durch das staatenübergreifende und organisierte
Verbrechen, den unangemessenen Umgang mit dem Markt und der Wirtschaft
sowie durch den Terrorismus.
Es ist daher notwendig, dass die
internationale Gemeinschaft geeignete Rechtsmittel anwendet, die es
ermöglichen, der Kriminalität vorzubeugen und ihr entgegenzuwirken,
indem sie die internationale Zusammenarbeit der Justiz im Bereich des
Strafrechts fördern.
Durch die Unterzeichnung zahlreicher
internationaler Abkommen auf besagtem Gebiet hat der Heilige Stuhl, der
auch im Namen und Auftrag des Staates der Vatikanstadt handelt, stets
betont, dass diese Vereinbarungen Mittel sind zur effektiven Bekämpfung
der kriminellen Aktivitäten, die die Menschenwürde, das Gemeinwohl und
den Frieden bedrohen.
In dem Wunsch, die Bemühungen des
Apostolischen Stuhls um eine diesbezügliche Zusammenarbeit zu stärken,
ordne ich durch das vorliegende Apostolische Schreiben in Form eines
»Motu Proprio« an:
1. Die zuständigen Rechtsorgane des Staates der Vatikanstadt üben die Strafgerichtsbarkeit auch aus in Bezug auf:
a) Straftaten, die gegen die Sicherheit, die grundlegenden Interessen oder die Güter des Heiligen Stuhls gerichtet sind;b) die Straftaten, die erwähnt werden im:– Gesetz des Staates der Vatikanstadt Nr. VIII vom 11. Juli 2013, das »Ergänzende Normen im Bereich des Strafrechts« enthält;– Gesetz des Staates der Vatikanstadt Nr. IX vom 11. Juli 2013, das »Änderungen im Strafgesetzbuch und in der Strafprozessordnung« enthält; die von den unter dem folgenden Punkt 3 aufgeführten Personen im Rahmen ihrer Amtsausübung begangen wurden;
c) jede andere Straftat, deren Bekämpfung
von einem internationalen Abkommen verlangt wird, das vom Heiligen Stuhl
unterzeichnet wurde, wenn der Täter sich im Staat der Vatikanstadt
befindet und nicht ins Ausland ausgeliefert wurde.
2. Die unter Punkt 1 erwähnten Straftaten
werden nach der Gesetzgebung abgeurteilt, die zu der Zeit, in der sie
verübt wurden, im Staat der Vatikanstadt gültig war, vorbehaltlich der
allgemeinen Prinzipien der Rechtsordnung in Bezug auf die zeitliche
Anwendung der Strafgesetze.
3. Im Rahmen des Vatikanischen Strafgesetzes werden den »öffentlichen Amtsträgern« gleichgestellt:
a) die Mitglieder, Beamten und Mitarbeiter der verschiedenen Einrichtungen der Römischen Kurie sowie der mit ihr verbundenen Institutionen;b) die Päpstlichen Gesandten und die diplomatischen Mitarbeiter des Heiligen Stuhls;c) Personen, die vertretende, verwaltende oder leitende Funktionen bekleiden, sowie jene, die – auch »de facto« – unmittelbar vom Heiligen Stuhl abhängige Körperschaften verwalten und kontrollieren und die im Verzeichnis der kirchlichen Rechtspersonen eingetragen sind, das im Governatorat des Staates der Vatikanstadt geführt wird;d) jede weitere Person, die einen administrativen oder juristischen Auftrag am Heiligen Stuhl besitzt, sei es ständig oder vorübergehend, entlohnt oder unentgeltlich, auf jedweder Ebene der Hierarchie.
4. Die unter Punkt 1 erwähnte
Gerichtsbarkeit schließt auch die administrative Verantwortung der
Rechtspersonen ein, die sich aus einer Straftat herleitet, wie es von
den Gesetzen des Staates der Vatikanstadt geregelt wird.
5. Falls in anderen Staaten in derselben
Sache vorgegangen wird, kommen die im Staat der Vatikanstadt gültigen
Normen über die konkurrierende Gerichtsbarkeit zur Anwendung.
6. Art. 23 des Gesetzes Nr. CXIX vom 21.
November 1987, durch das die Gerichtsordnung des Staates der
Vatikanstadt verabschiedet wurde, bleibt weiterhin gültig.
Dies beschließe und bestimme ich ungeachtet
jeder anderen gegenteiligen Anordnung. Ich bestimme, dass das
vorliegende Apostolische Schreiben in Form eines »Motu Proprio« durch
die Veröffentlichung im Osservatore Romano promulgiert werde und am 1. September 2013 in Kraft trete.
Gegeben zu Rom, aus dem Apostolischen Palast, am 11. Juli 2013, im ersten Jahr meines Pontifikats.
FRANCISCUS
© Copyright - Libreria Editrice Vaticana
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