Richter und "Rechtsanwälte" als Handlanger der Bankster, der BAR
Info zu Torsten Herrmann:
Torsten Herrmann / JOH Meisenheim - Staatsangehörigkeitsausweis ausgefüllt
Torsten: der Personalausweis ist eine Urkundenfälschung
Torsten hat auch Kontakt zu UCC Kaiserslautern
Tel. Nr., Bitte beim Bürgermeister von Meisenheim stadt-meisenheim.de erfragen, ich kenne Ihn persönlich..., oder bei der VG Verwaltung Bad Kreuznach
JOH Meisenheim: Rechtstaat oder BRD Treuhandverwaltung - Treuhandbetrug
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Von:
torsten.herrmann <torsten.herrmann@ymail.com> | |||
An: | "Stefan G. Weinmann" <weinmann.hintergruende@googlemail.com> | ||
Datum: | 12.08.2019, 17:02 | ||
Betreff: | VG-Richter zweifelt an Unabhängigkeit seines Gerichts – " Mit Recht: mehr vom Leben" |
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Auszug:
VG-Richter zweifelt an Unabhängigkeit seines Gerichts
Die Richter sollte aber mal ihren eigenen Treueeid nach § 38 DRiG prüfen und selber darauf bestehen, dass sie sich an ihren Eid gegenüber dem Vollmachtgeber gemäß Artikel 20, 2 halten müssen und nicht an unbevollmächtigte Anweisungen der Sprecher von nichtrechtsfähigen Vereinen.
Vorlage aus Wiesbaden an den EuGH:
VG-Richter zweifelt an Unabhängigkeit seines Gerichts
Quelle: lto.de/recht/justiz/j/vg-wiesbaden-6k101615-vorabentscheidung-eugh-vorlage-unabhaengigkeit-gerichte-justiz
Die Frage eines Richters am VG Wiesbaden lässt sich so
zusammenfassen: Arbeite ich eigentlich an einem unabhängigen Gericht?
Denn: Er glaubt das nämlich nicht. Der EuGH könnte wieder die Chance
erhalten, Aussagen zur deutschen Justiz zu treffen.Hat es am Thema gelegen? Der Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Wiesbaden an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit dem Aktenzeichen 6 K 1016/15 beschäftigt sich in erster Linie mit dem Petitionsausschuss und der Datenschutzgrundverordnung. Vielleicht wurde deshalb kaum über die Entscheidung des Einzelrichters der 6. Kammer vom 28. März 2019 berichtet.
Dabei hat sie es in sich. Denn die zweite Vorlagefrage lautet: „Handelt es sich bei dem vorlegenden Gericht um ein unabhängiges und unparteiisches Gericht“? Man könnte die Frage des Richters so zusammenfassen: Arbeite ich eigentlich an einem unabhängigen Gericht in Deutschland? Gemeint ist das VG Wiesbaden, betroffen wären bei einer zukünftigen Entscheidung des EuGH aber alle deutschen Gerichte.
Den Aufhänger für die Vorlagefrage liefert dem Wiesbadener Einzelrichter die Formulierung „Gericht“ in Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), denn nur ein „Gericht“ kann dem EuGH vorlegen. Für die Frage, ob es sich bei einer nationalen Einrichtung um ein „Gericht“ handelt, komme es nach der Rechtsprechung des EuGH maßgeblich auf die Unabhängigkeit an, so die Vorlage. Die bestünde zum einen aus der Autonomie und der hierarchischen Unabhängigkeit der Einrichtung und andererseits aus der Unparteilichkeit.
VG-Beschluss: „Gefahr der politischen Einflussnahme“....
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