Montag, 12. August 2019

JOH Meisenheim: VG-Richter zwei­felt an Unab­hän­gig­keit seines Gerichts – " Mit Recht: mehr vom Leben"

           erhalten per mail von der JOH Meisenheim, siehe dazu auch:

Richter und "Rechtsanwälte" als Handlanger der Bankster, der BAR

                     Info zu Torsten Herrmann:

Torsten Herrmann / JOH Meisenheim - Staatsangehörigkeitsausweis ausgefüllt 
Torsten: der Personalausweis ist eine Urkundenfälschung
Torsten hat auch Kontakt zu UCC Kaiserslautern 
Tel. Nr., Bitte beim Bürgermeister von Meisenheim stadt-meisenheim.de erfragen, ich kenne Ihn persönlich..., oder bei der VG Verwaltung Bad Kreuznach
JOH Meisenheim: Rechtstaat oder BRD Treuhandverwaltung - Treuhandbetrug

*******************************************
 Von:

torsten.herrmann <torsten.herrmann@ymail.com>
An:"Stefan G. Weinmann" <weinmann.hintergruende@googlemail.com>
Datum:12.08.2019, 17:02
Betreff:VG-Richter zwei­felt an Unab­hän­gig­keit seines Gerichts – " Mit Recht: mehr vom Leben"


https://institutfuerrechtsicherheit.wordpress.com/2019/06/15/vg-richter-zweifelt-an-unabhaengigkeit-seines-gerichts/?fbclid=IwAR3kwDaMFCJKiy6A0nIGmftrd6iHeFI_EEumMBZo4aH8WV2hdv4cX70kmzU

Auszug:

 


VG-Richter zwei­felt an Unab­hän­gig­keit seines Gerichts

Natürlich arbeiten die Richter kraft Grundgesetz an unabhängigen Gerichten!
Die Richter sollte aber mal ihren eigenen Treueeid nach § 38 DRiG prüfen und selber darauf bestehen, dass sie sich an ihren Eid gegenüber dem Vollmachtgeber gemäß Artikel 20, 2 halten müssen und nicht an unbevollmächtigte Anweisungen der Sprecher von nichtrechtsfähigen Vereinen.
Vorlage aus Wiesbaden an den EuGH:

VG-Richter zwei​felt an Unab​hän​gig​keit seines Gerichts
Quelle: lto.de/recht/justiz/j/vg-wiesbaden-6k101615-vorabentscheidung-eugh-vorlage-unabhaengigkeit-gerichte-justiz

Die Frage eines Richters am VG Wiesbaden lässt sich so zusammenfassen: Arbeite ich eigentlich an einem unabhängigen Gericht? Denn: Er glaubt das nämlich nicht. Der EuGH könnte wieder die Chance erhalten, Aussagen zur deutschen Justiz zu treffen.
Hat es am Thema gelegen? Der Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Wiesbaden an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit dem Aktenzeichen 6 K 1016/15 beschäftigt sich in erster Linie mit dem Petitionsausschuss und der Datenschutzgrundverordnung. Vielleicht wurde deshalb kaum über die Entscheidung des Einzelrichters der 6. Kammer vom 28. März 2019 berichtet.
Dabei hat sie es in sich. Denn die zweite Vorlagefrage lautet: „Handelt es sich bei dem vorlegenden Gericht um ein unabhängiges und unparteiisches Gericht“? Man könnte die Frage des Richters so zusammenfassen: Arbeite ich eigentlich an einem unabhängigen Gericht in Deutschland? Gemeint ist das VG Wiesbaden, betroffen wären bei einer zukünftigen Entscheidung des EuGH aber alle deutschen Gerichte.
Den Aufhänger für die Vorlagefrage liefert dem Wiesbadener Einzelrichter die Formulierung „Gericht“ in Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), denn nur ein „Gericht“ kann dem EuGH vorlegen. Für die Frage, ob es sich bei einer nationalen Einrichtung um ein „Gericht“ handelt, komme es nach der Rechtsprechung des EuGH maßgeblich auf die Unabhängigkeit an, so die Vorlage. Die bestünde zum einen aus der Autonomie und der hierarchischen Unabhängigkeit der Einrichtung und andererseits aus der Unparteilichkeit.
VG-Beschluss: „Gefahr der politischen Einflussnahme“....

Keine Kommentare: