Mittwoch, 7. August 2019

Rainer Wendt Polizeigewerkschaft: Strafverfolgung findet nicht statt / Video: Aufruf der Polizei - Bitte helfen Sie !

              siehe dazu auch:

Video: Aufruf der Polizei - Bitte helfen Sie !

mail an die Polizei Mainz - Unterstützung für die Polizei

Unterstützung für die Polizei - Schreiben an die Kreisverwaltung Bad Kreuznach
- mit Eingangsstempel -

    Frage an Rainer Wendt: von welchem angeblichen Rechtstaat sprechen Sie !? Welche Staatsangehörigkeit haben Sie !? Richard von Weizsäcker dazu:

Richard von Weizsäcker: Ziel deutscher Politik muss es sein den deutschen Nationalstaat wie Ihn Bismarck 1871 gründete handlungsfähig zu machen

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Rainer Wendt Polizeigewerkschaft: Strafverfolgung findet nicht statt 

Auszug:

 
Der Bundesvorsitzende der Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, sieht „Deutschland in Gefahr“: Staatsanwälte würden die Polizei zwingen, Mehrfachtäte wieder laufen zu lassen und Richter würden lasche Urteile sprechen. Das Ergebnis: Das Vertrauen in den Rechtsstaat erodiere, so Wendt in einem Interview mit der „Wirtschaftswoche“.
Menschen in Deutschland würden sich zunehmend selbst verteidigen, die Zahlen für den sogenannten kleinen Waffenschein hätten sich vervielfacht, das Gewerbe für Pfefferspray blühe. All dies deute darauf hin, dass die Menschen in Deutschland nicht mehr darauf vertrauen, dass der Staat sie beschütze, sondern dass sie ihren Schutz selbst in die Hand nehmen müssten. Dies könne man den Bürgern aber kaum übelnehmen, denn die Polizei müsste sich darauf beschränken, lediglich die Personalien der Täter festzustellen.
Die Polizei dürfe nicht härter gegen Straftäter vorgehen, weil sie es nicht dürfe, so Wendt. Die Herrin eines Strafverfahrens sei die Justiz. Die Staatsanwaltschaft entscheide dann, ob ein Täter eingesperrt werde oder nicht. Das tue sie aber viel zu selten, so Wendt. Die Polizei dürfe nur noch jemanden festnehmen, wenn ein Haftgrund vorliege, also Flucht- oder Wiederholungsgefahr. Wenn ein Täter einen festen Wohnsitz habe, zu dem auch eine Asylunterkunft zähle, komme er in der Regel nicht in Untersuchungshaft. Dies sei natürlich Unsinn, so Wendt. Selbst wenn jemand in Untersuchungshaft genommen werde, finde eine ernsthafte Strafverfolgung meist gar nicht statt.
Selbst wenn die Justiz mit der Polizei zusammenarbeiten würde und die Intensivtäter endlich einsperren wollte, gäbe es gar nicht mehr genug Haftplätze für die vielen Täter, so Wendt. Es gebe zudem nicht genug Richter und Staatsanwälte, um die Flut von Straftaten zu bewältigen – geschweige denn genügend Beschäftigte in Justiz und Strafvollzug.
Wendt glaubt, dass in Deutschland mehr Gefängnisse gebaut werden müssen – allein für die Auslieferungshaft gebe es nicht genügend Platz. Die Auslieferungshaft sollte eigentlich sicherstellen, dass jemand, der abgeschoben werden muss, nicht einfach verschwindet. Wenn ein abgelehnter Asylbewerber, gegen den ein Abschiebehaftbescheid vorliege, auf einer Polizeiwache abgeliefert werde, müsse die Polizei diesen wieder entlassen. So sei das schon seit Jahren. Die nordafrikanischen Intensivtäter in Köln oder Düsseldorf, würden immer dasselbe erleben: Wenn die Polizei nach einer Straftat komme, nehme sie die Personalien auf und lasse sie dann wieder laufen.

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