Donnerstag, 19. September 2013

Amt für Menschenrechte - die illegale Bundestagswahl stoppen !!! - die Menschenrechte und die Synagoge Satans

   nachfolgendes erhalten von Christine Persch

                      christinepersch@hotmail.de

                            siehe dazu auch:


Schreiben ans Bundeskanzleramt: Bundestagswahlen absagen

JOH: Aufruf zum BRD-Wahlboykott - BRD Politiker anzeigen nach § 138 STGB

Vordruck Rückweisung der Wahlbenachrichtigung

JOH: Vertrag über Schadenersatz gegenüber BRD-Bediensteten

Unterschriftenblatt: Aufruf zum "Steuer- und Wahlboykott"

       zu den Menschenrechten das hier, würde mich mal interessieren was das 
                       "Amt für Menschenrechte" dazu sagt

die Menschenrechte und die Synagoge Satans

               hier ein Auszug aus der ersten verlinkten Seite:

.....Wer glaubt, daß Wir von der Gemeinschaft der Menschen gegen die rechtswidrigen Wahlen  nichts unternehmen, der irrt sich.

Jeden Tag gehen mehrere hunderte Seiten von Texten an die Behörden der Bundesrepublik heraus, und in der Zwischenzeit ist an mehreren Gerichten ein Stillstand eingetreten.
Wir sind daher nicht in der Lage ständig eine Kommunity zu betreiben oder zu versorgen, 1. weil Wir die Projekte nicht gefährden möchten und 2. weil Uns die Zeit dazu fehlt.....


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  Warum CDU und CSU eine verbotene Partei sind und das Parteingesetz nicht in Kraft getreten ist!

Die CDU / CSU ist in der Bundesrepublik nach §§ 86, 86a, 130 StGB verboten. Der Präsident des Bundestages hat bestätigt, er muß es wissen, denn er gehört der CDU an.

https://menschenrecht-amt.de/pressebeitrag/warum-cdu-und-csu-eine-verbotene-partei-sind-und-das-parteingesetz-nicht-in-kraft

Gemäß Art. 53, 107 UN-Charta, § 86a StGB besteht die ewige Pflicht zur Entnazifizierung in Art. 79 (3), 139 GG).
Der Wortbegriff  „CDU“, „CSU“, „Partei“, erfüllt den Begriff der Volksverhetzung durch Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Die Billigung, Belohnung und Beihilfe von Straftaten ist strafbar.

Wir weisen ausdrücklich auf § 41 PartG hin. Das Parteiengesetz ist niemals in Kraft getreten, weil das Deutsche Volk fehlt.

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2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Dier Anhänge können nicht eingesehen werden und auch nicht heruntergeladen werden.

Anonym hat gesagt…

http://staatenlos.info/index.php/news
Wie sieht es denn in Berlin aus ???
Man liest nichts mehr !!!!