...oder habe ich da was verkehrt gelesen / verstanden ?
Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht zur Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
meine Meinung dazu: Neuwahlen !!! Stimmzettel Neuwahlen / Nationalversammlung
Wahlanfechtung / Neuwahlen - Anruf Christine Persch / DNV gemeinsam sind wir stark
später schrieb mir Herr Samjeske dies, nachdem ich Ihn per FB mail anschrieb:
Guten Tag Herr Weinmann!
Klageberechtigt
ist jeder Wahlberechtigte, gleichgültig, ob oder was er gewählt hat.
Selbst wenn er nicht zur Wahl geht, hat er gewählt, nämlich nicht wählen
zu gehen. Im übrigen haben Sie recht. Die Wahlen am 22.09.2013 waren
verfassungswidrig, wie alle anderen Wahlen vorher auch! - Und die
Schlafschafe - sie schlafen tief, insbesondere wenn es ein schönes
einschläferndes Fernsehprogramm gibt und Bier und Fritten etc. - haben
die Aufklärung die umfangreich betrieben worden ist, nicht zur Kenntnis
genommen. Nein, noch schöner, die haben dann auch noch ihre Henker
selber gewählt! Es bestand die Möglichkeit, daß das Volk selber Wahlen
iniziiert - Helmut Krause hatte da großes Engagement gezeigt. Beste
Grüße Helmut Samjeske
2 Kommentare:
per mail erhalten
Du hastg da was falsch verstanden.
Ich würde das wieder rausnehmen. Samjeske war nicht wählen
unter Begründung steht aber, der Antragsteller ist Wähler......
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