Freitag, 6. Dezember 2013

Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht zur Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages / Neuwahlen !!

      zu nachfolgendem: wieso hat Herr Samjeske sich an den illegalen Wahlen beteiligt !?

...oder habe ich da was verkehrt gelesen / verstanden ?

Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht zur Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

 meine Meinung dazu: Neuwahlen !!! Stimmzettel Neuwahlen / Nationalversammlung

 Wahlanfechtung / Neuwahlen - Anruf Christine Persch / DNV gemeinsam sind wir stark

      später schrieb mir Herr Samjeske dies, nachdem ich Ihn per FB mail anschrieb:

Guten Tag Herr Weinmann!
Helmut Samjeske
Helmut Samjeske
Klageberechtigt ist jeder Wahlberechtigte, gleichgültig, ob oder was er gewählt hat. Selbst wenn er nicht zur Wahl geht, hat er gewählt, nämlich nicht wählen zu gehen. Im übrigen haben Sie recht. Die Wahlen am 22.09.2013 waren verfassungswidrig, wie alle anderen Wahlen vorher auch! - Und die Schlafschafe - sie schlafen tief, insbesondere wenn es ein schönes einschläferndes Fernsehprogramm gibt und Bier und Fritten etc. - haben die Aufklärung die umfangreich betrieben worden ist, nicht zur Kenntnis genommen. Nein, noch schöner, die haben dann auch noch ihre Henker selber gewählt! Es bestand die Möglichkeit, daß das Volk selber Wahlen iniziiert - Helmut Krause hatte da großes Engagement gezeigt. Beste Grüße Helmut Samjeske

2 Kommentare:

Excalibur hat gesagt…

per mail erhalten

Du hastg da was falsch verstanden.



Ich würde das wieder rausnehmen. Samjeske war nicht wählen

Excalibur hat gesagt…

unter Begründung steht aber, der Antragsteller ist Wähler......