Errol Gutowski Info@deutscher-stammtisch.de der Volksgerichtshof
Errol Gutowski, Staatsangehörigkeit Königreich Preußen
Errol Gutowski: Rechtswissenschaften studiert - das GG kennt keine Steuerpflicht
der Volksgerichtshof zur Staatsangehörigkeit
Angela Röthemeier, Steuern zahlen ans Deutsche Reich
S-V-D und Errol vom Volksgerichtshof: Steuerzahlung ans Deutsche Reich
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Musterschreiben.
Herr
Mustermann
Steuerberater
Musterstrasse 1
12345
Musterhausen
7. Januar 2010
Sehr
geehrter Herr Mustermann,
seit Jahren
arbeiten wir nun zusammen und ich bedanke mich recht herzlich für die gute
Zusammenarbeit.
Seit einiger
Zeit fällt mir allerdings auf, daß es doch sehr viele unterschiedliche Meinungen
im Bezug auf das Steuerrecht gibt und ich bitte Sie, als mein Vertrauter in
Sache der Steuererhebung, um eine ausführliche Stellungnahme auf folgende
Fragen.
Das
Bundesverfassungsgericht hat unter Aktenzeichen: BVerfG 55, 274/301 bestätigt,
daß das Grundgesetz keine Steuerpflicht erklärt.
Im § 125 (5)
AO steht,: Zitat Anfang: „Die
Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes kann vom Finanzbeamten festgestellt werden,
sie ist festzustellen, wenn ein berechtigtes Interesse besteht.“ Zitat
Ende.
Sie müssen
mir doch zustimmen, daß jeder Steuerzahler in eigener Sache ein Berechtigter
ist.
Ich weis nun
aus sehr zuverlässiger Quelle, daß einige Bürger bereits verschiedene
Finanzämter aufgefordert haben die Rechtmäßigkeit der Steuererhebung in
Deutschland juristisch nachzuweisen und diese auf Punkt und Komma genau zu
zitieren.
Zitiergebot (Art. 19 I 2 GG)
Da
bisher, so mein Kenntnisstand, kein Finanzamt in der Lage war die Rechtmäßigkeit
einer Steuererhebung in Deutschland nachzuweisen, selbst die Finanzministerien
in Stuttgart und Hannover sich dazu
außerstande sahen und an die Oberfinanzdirektion in Karlsruhe verwiesen haben,
diese allerdings auch keinerlei Aussage im Bezug auf die Steuererhebung machen
konnten oder wollten, und sich als nicht zuständig outen, ist es doch sehr
seltsam und fragwürdig wer überhaupt für eine Besteuerung in Deutschland
Verantwortung zeichnet.
Sämtliche Gerichte die mit dieser Frage konfrontiert wurden haben
eine Feststellungsklage im Bezug auf die Steuererhebung als nicht zuständig
abgelehnt. Die Finanzgerichte haben eine diesbezügliche Anfrage verworfen und
nicht angenommen.
Ich
fordere Sie hiermit auf, sehr geehrter Herr Mustermann, da Sie sich in dieser
Materie ja auskennen müssten und wir ja schon einige Zeit sehr gut zusammen
arbeiten, mir den juristischen Nachweis einer rechtmäßigen Steuererhebung zu
belegen.
-- Blatt 2 --
-- Blatt 2 --
Aufgrund Ihrer Arbeit bezahle ich schließlich meine von Ihnen
berechneten Steuern.
Sollten
auch Sie, was ich nicht hoffe, auch nicht in der Lage sein mir die
Rechtmäßigkeit einer Steuererhebung in Deutschland juristisch nachzuweisen,
könnten da einige Probleme entstehen.
Sie
wären in diesem Fall mitschuldig der arglistigen Täuschung, § 123 I BGB der
Begünstigung
§ 257
StBG und der Beihilfe (§ 27 I StGB) zum Betrug § 263 StGB.
In
diesem Fall wären Sie schadensersatzpflichtig gegenüber Ihren Mandanten für
alle je bezahlten und noch zu
bezahlenden Steuern, § 823 und 830 BGB.
Nach §
5 VstGB entfällt eine Verjährung der Schadensersatzansprüche und Sie wären im
vollem Umfang und uneingeschränkt haftbar für alle finanziellen Schäden
einschließlich der Verzinsung für Steuerzahlungen von Anfang an, an denen Sie
mitgearbeitet haben.
Da ich
davon ausgehen darf, daß Sie sehr geehrter Herr Mustermann die Rechtmäßigkeit
der Steuererhebung in Deutschland überprüft haben, bevor Sie als Steuerberater
tätig wurden, ist es mein gutes Recht Sie darauf anzusprechen und Sie
aufzufordern mir schriftlich die Rechtmäßigkeit der Steuererhebung juristisch
nachzuweisen.
Mit
freundlichen Grüßen
8 Kommentare:
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Das Schreiben ist nur zu empfehlen, allerdings wurde mir von meinem Steuerberater sofort die Mandantschaft gekündigt. Das war aber auch zu erwarten und es war gut so denn da gibt es noch andere Musterschreiben für das Finanzamt Passt aber auf Leute bevor ihr das macht solltet ihr eure Bankkonten ins ausland verlegen sonnst dürfte das Finanzamt euch die Konter Pfänden.
Ich selber habe einen kleinen Handwerksbetrieb der 2009 kurz vor der Pleite stand da viele meiner Auftraggeber ihre Rechnungen nicht bezahlen konnten und mich die Steuerzahlungen auch die Gewerbesteuer und natürlich die Dispositionszinsen bei den Banken ruiniert hätten. Nach diesen Schreiben an den Steuerberater folgten noch weitere an das Finanzamt, alle waren sehr erfolgreich ich hatte aber 3 Jahre damit zu tun. Während dieser Zeit habe ich natürlich keine Steuern mehr bezahlt auch als die mir ein Gewerbeverbot aussprechen wollten haben mich die Musterschreiben vom Deutschen Stammtisch super geholfen. ich bezahle sein 2010 nun keine Steuern mehr, meinen Betriebt geht es finanziell wieder Sehr gut und ich habe sehr viele kunden in aus den Privaten bereich da ich alle meine Kunden auf die Nichtigkeit der Steuererhebung aufmerksam gemacht habe. Da steht dann auf der Rechnung: Das das GG keine Steuerpflicht erklärt wird diese Rechnung Umsatzsteuerfrei gestellt. Die Geschäftskungen aber haben mir schriftlich bestätigt das sie Ihre Rechnung weiterhin zuzügl. Der Umsatzsteuer wünschen da sie ja Vorsteuer abzugsberechtigt sind.
Das habe ich selbstverständlich dem Finanzamt mitgeteilt und auch erklärt das ich diese Steuern mit den Steuern die ich diese steuern verrechne mit den Steuern dich mir durch die Einkäufe verrechne die ich zwangsläufig bezahlen muss wenn ich einkaufe. sollte dann noch etwas übrig bleiben werde ich das als Treuhänder auf ein separates Treuhandkonto verwalten.
Alles habe ich natürlich nur mit den Musterschreiben vom Deutschen Stammtisch erreicht, und noch was ich habe da für natürlich einige Zeit benötigt aber seit dem habe ich nichts mehr mit dem Finanzamt zu tun und es kommen auch keine Buchprüfer mehr das habe ich denen mit den Entsprechenden Musterschreiben das die mit dem Gelbenbrief bekommen haben erklärt. Ab und zu kommen aber noch Aufforderungen zur Abgabe einer Steuererklärung von Finanzamt, die schicke ich aber immer mit den Vermerk auf mein Musterschreiben vom xx xx xxxx zurück.
Das beste an dieser Sache ist aber das die mir keine Steuerhinterziehung anhängen können da eine Hinterziehung immer eine Verheimlichung voraussetzt aber genau das habe ich ja nicht getan den ich habe das Finanzamt ja darauf Aufmerksam gemacht das ich keine Steuern mehr bezahlen werde solange die mir eine Steuerpflicht für und in der BRD nicht juristisch nachweisen können. Und das Konto können die mir auch nicht Pfänden da meine Konten alle im ausland und nicht mehr in Deutschland sind. Alles natürlich mit den Musterschreiben vom Deutschen Stammtisch. Bitte versteht mich, da ich mit meinem Betrieb in einer kleinen Stadt in Hessen ansässig bin muß ich diesen Kommentar Anonym schreiben denn ich weis ja nicht wie sie die Bewohner in unserer Stadt verhalten da die Meisten ja immer noch freiwillig steuern bezahlen.
Danke für den Kommentar, evtl. können Sie mich mal anrufen..., ich denke nach wie vor wir sollten das Angebot vom "Finanzamt" Bad Kreuznach annehmen..., "gib dem Kaiser, was dem Kaiser ist", so wäre auch unser Rechtstaat schnell handlungsfähig
Es gibt kein Angebot von einem Finanzamt. Wenn die dir aber ein Angebot gemacht haben, dan mit Sicherheit nur um dich über den Tisch zu ziehen.
Wacht endlich auf aber kommt mir nicht mit Angeboten von BRD Verwaltungen, die können euch nichts interessantes anbieten denn die Haben keinerlei Rechtsgrundlagen um überhaupt Angebote zu machen.
das Angebot war mündlich..., man muss sich ja nicht über den Tisch ziehen lassen
Seit einiger Zeit lese ich immer wieder mal solche Artikel auch auf anderen Seiten quer. Unter dem Vorbehalt das die Angelegenheiten hier auch so stimmen (erst kürzlich bin ich auf gefälschte Schreiben eines Finanzamtes gestossen welches eine ähnlich gelagerte Anfrage bestätigt hat)ergeben sich doch einige Überlegungen:
Wenn wirklich jemand damit durchkäme mit offiziellem Abnicken der Behörden keine Steuern mehr zahlen zu müssen würde sich dies wie ein Lauffeuer verbreiten, auch wenn dies nur "im Bekanntenkreis" und wie hier gesagt den Kunden eines eigenen Geschäfts weitergegeben würde. Dies liese sich gar nicht vermeiden und wäre vor der großen Masse nicht lange zu verbergen.
Inwieweit hängen die Themen Beantragung des Staatsangehörigkeitsausweises mit Ahnennachweis bis 1913, die folgende Änderung im ESTA-Register und eine evtl. Lebenderklärung mit dem Thema Steuern zusammen?
Wie sehen die Repressalien bei diesen Aktivitäten seitens der Behörden aus? Ignorieren der Anfragen und Bearbeitung der Vorgänge bis hin zu willkürlicher Haft?
Welche Nachteile entstehen bzw. welche neuen Pflichten entstehen wenn man über diesen Weg an neue Rechte gelangt? Wo kann einem seitens der Behörden einen buchstäblichen Strick draus gedreht werden? Willkürliche Streichung von ALG 1 bzw. ALG 2 im Bedarfsfall etc?
Spätestens hier dürfte klar sein das Recht haben und Recht bekommen zwei paar Schuhe sind.
wieso schreibst Du anonym ? Wegen Deinen Fragen, mach mit beim Zusammenschluss, google: Freyheitsbewegung....
Wie Du zu Recht schreibst, Recht haben und Recht bekommen ist ein Unterschied
ansonsten wo liegt das Problem dieses Schreiben einem Steuerberater vorzulegen und unterschreiben zu lassen..
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