Quelle: bmi.bund.de/gedenktag-fuer-die-opfer-von-flucht-und-vertreibung
20. Juni wird Gedenktag für Opfer von Flucht und Vertreibung
Bundeskabinett beschließt Einführung eines jährlichen Gedenktages ab dem Jahre 2015
Quelle: Bert Hardy / Freier Fotograf (gettyimages)
Flucht und Vertreibung bedeuten für die Betroffenen großes Leid. Flüchtlinge werden ermordet, vergewaltigt und seelisch verletzt, gewachsene Kulturräume zerstört. Allein 2013 waren nach Angaben der Vereinten Nationen weltweit 51,2 Millionen Menschen auf der Flucht; viele als Flüchtlinge im Ausland, der größere Teil als Vertriebene im eigenen Land.
Flucht und Vertreibung sind auch Teil der europäischen Geschichte im 20. Jahrhundert. Millionen Menschen mussten im Kontext des von Deutschland ausgegangenen Zweiten Weltkrieges ihre Heimat verlassen. Die Vertreibung der europäischen Juden fand ihr grauenvolles Ende in den Vernichtungslagern. Auch Millionen Deutsche mussten schließlich aufgrund von Flucht, Vertreibung, Zwangsumsiedlung und Deportation ihre angestammte Heimat verlassen. Die historische Aufarbeitung dieser Ereignisse sowie die Erinnerung und das Gedenken an die Opfer werden von der Bundesregierung nachhaltig unterstützt.
Am "Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung" wird künftig der weltweiten Opfer von Flucht und Vertreibung und insbesondere der deutschen Vertriebenen gedacht. Hierdurch wird deutlich gemacht, dass der Wille und die Kraft zu Versöhnung und Neuanfang, der gemeinsame Aufbau und Zusammenhalt in der Gesellschaft das Fundament bilden, auf dem Deutschland heute Menschen aus 190 Nationen eine Heimat bietet.
Um als verlässliche Partner gemeinsam Frieden und Freiheit zu wahren, wird der eingeschlagene Weg der Aussöhnung mit Deutschlands europäischen Nachbarn
und der Einigung Europas fortgesetzt.
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