Montag, 25. August 2014

die Justiz nutzt die Unkenntnis der Bürger aus - rechtswidrige und nichtige Akte / Schriftstücke

morbusignorantia.wordpress.com/die-justiz-nutzt-die-unkenntnis-der-burger-aus

              meiner Rechtsauffassung nach, ist dies eine Straftat, oder ?

  siehe: dejure.org/gesetze/StGB/263

1. Täuschungshandlung

Nach dem Wortlaut ist “eine Vorspiegelung falscher oder Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen” nötig......


                                 Hinweis durch:


  • Christian Martin
    Christian Martin

    https://morbusignorantia.wordpress.com/2012/02/26/die-justiz-nutzt-die-unkenntnis-der-burger-aus/

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    Auszug:.... 
    Zu beachten auch von Vollstreckungspersonen, wie Polizeibeamte u. ä.!
    Die Justiz nutzt die Unkenntnis der Bürger mit juristischen Fachbegriffen aus. Die tatsächlich Verantwortlichen, wie Richter, Staatsanwälte und Rechtspfleger leisteten bisher auf Haftbefehlen, Urteilen, Beschlüssen usw. keine Unterschriften, wurden nur mit dem Familiennamen genannt und Justizangestellte wurden rechtswidrig vor-geschoben, um Beglaubigungen vorzunehmen.

    Sie täuschten damit Rechtswirksamkeit vor!

    Die Polizei und andere Behörden folgten bisher rechtswidrig diesen rechtswidrigen und nichtigen Verwaltungsakten. Der Grund für die fehlenden Unterschriften der tatsächlich Verantwortlichen ist in der fehlenden Staatshaftung zu suchen. Jeder „Beamte“ haftet danach persönlich und mit seinem Privatvermögen nach § 839 BGB.......

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

und wo soll man so einen sogennanten beamten verklagen

Excalibur hat gesagt…

vorm Common Law Gericht Rheinland-Pfalz und / oder staatl. Amtsgericht Bad Kreuznach