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13 Schritte in die Freiheit Deutschlands
Text auf der HP: 13 Schritte in die Freiheit Deutschlands
Auszug:
ErsterSchritt:
Anerkennung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913 "RuStaG 1913".
Anerkennung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913 "RuStaG 1913".
Zweiter
Schritt:
Anerkennung und Annahme des Staatsgebietes wie es 1913 bzw. am 31. Juli 1914 bestand.
Anerkennung und Annahme des Staatsgebietes wie es 1913 bzw. am 31. Juli 1914 bestand.
Dritter
Schritt:
Anerkennung der Verfassung von 1871 für diesen Staat, letzter Stand 28. Oktober 1918.
Anerkennung der Verfassung von 1871 für diesen Staat, letzter Stand 28. Oktober 1918.
Vierter
Schritt:
Annahme der Gesetze wie diese zum Stand 28. Oktober 1918 bestanden haben.
Annahme der Gesetze wie diese zum Stand 28. Oktober 1918 bestanden haben.
Fünfter
Schritt:
Herstellung der Handlungsfähigkeit der gesetzgebenden Organe gemäß Artikel 5 der Verfassung
a) „Volks-“ Bundesrath mit maximal 61 Bevollmächtigten (da aus dem freiwilligen Volk bestimmt).
b) „Volks-“ Reichstag mit maximal 397 Delegierten (da aus dem freiwilligen Volk bestimmt).
Herstellung der Handlungsfähigkeit der gesetzgebenden Organe gemäß Artikel 5 der Verfassung
a) „Volks-“ Bundesrath mit maximal 61 Bevollmächtigten (da aus dem freiwilligen Volk bestimmt).
b) „Volks-“ Reichstag mit maximal 397 Delegierten (da aus dem freiwilligen Volk bestimmt).
Sechster Schritt:
Ernennung des Reichskanzlers, gemäß Artikel 15 der Reichsverfassung und RGBl-1005232-Nr7-Uebergangsgesetz.
Ernennung des Reichskanzlers, gemäß Artikel 15 der Reichsverfassung und RGBl-1005232-Nr7-Uebergangsgesetz.
Siebter Schritt:
Inkraftsetzung von Übergangsgesetzen oder Erlassen, die den Übergangsamtsitz bestimmt, die Übergangsstrukturen festlegt und die Übernahme aller Liegenschaften, Organisationen, Behörden, Stiftungen, Vereine, Gewerbe usw. auf das Deutsche Reich gesetzlich vorschreibt.
Inkraftsetzung von Übergangsgesetzen oder Erlassen, die den Übergangsamtsitz bestimmt, die Übergangsstrukturen festlegt und die Übernahme aller Liegenschaften, Organisationen, Behörden, Stiftungen, Vereine, Gewerbe usw. auf das Deutsche Reich gesetzlich vorschreibt.
Achter Schritt:
Herstellung der Handlungsfähigkeit des Reichspräsidiums.
Herstellung der Handlungsfähigkeit des Reichspräsidiums.
Neunter Schritt:
Die BRD und die Botschaften der Welt schriftlich darauf hinweisen, daß der Mangel behoben ist. Zitat:
Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.
Die BRD und die Botschaften der Welt schriftlich darauf hinweisen, daß der Mangel behoben ist. Zitat:
Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.
Zehnter Schritt:
Die notwendigen Ämter und Organisationen mit Verantwortlichen Personen besetzen. Die Judikative nach Staatsrecht einrichten. Die Bundesstaaten aktivieren. (Eventuell Neue Verfassung erarbeiten.)
Die notwendigen Ämter und Organisationen mit Verantwortlichen Personen besetzen. Die Judikative nach Staatsrecht einrichten. Die Bundesstaaten aktivieren. (Eventuell Neue Verfassung erarbeiten.)
Elfter Schritt:
Die Reichsämter und alle notwendigen Behörden, handlungsfähig einrichten.
Die Reichsämter und alle notwendigen Behörden, handlungsfähig einrichten.
Zwölfter
Schritt:
Nun das deutsche Volk über diese Situation flächendeckend informieren. Wahlen für den Reichstag, sowie für das Reichspräsidium durchführen und die zukünftige politische Staatsform, abstimmen lassen.
Nun das deutsche Volk über diese Situation flächendeckend informieren. Wahlen für den Reichstag, sowie für das Reichspräsidium durchführen und die zukünftige politische Staatsform, abstimmen lassen.
Dreizehnter Schritt:
Friedensvertragliche Regelungen vorbereiten.
Das deutsche Reich in seinen Grenzen vom 31. Juli 1914 stellt den weltweiten Frieden her.
Friedensvertragliche Regelungen vorbereiten.
Das deutsche Reich in seinen Grenzen vom 31. Juli 1914 stellt den weltweiten Frieden her.
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