Mittwoch, 11. Juli 2018

Sofortige Amtsenthebung gemäß § 30 DRIG und Richteranklage gemäß Art. 98 GG Richterin am Amtsgericht Berlin Schöneberg Pfeifer

             nur Amtspersonen kann man eines Amtes entheben, oder !?

                        siehe dazu:

Militärgesetze: niemand darf in der BRD ohne Genehmigung der Militärregierung als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt tätig werden!

alle Beamtenverhältnisse sind seit dem 8. Mai 1945 erloschen

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Sofortige Amtsenthebung gemäß § 30 DRIG und Richteranklage gemäß Art. 98 GG Richterin am Amtsgericht Berlin Schöneberg Pfeifer

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