Carlo Schmid, Grundsatzrede..., wir haben keinen Staat zu errichten
ZDF frontal: fehlende Souveränität der BRD
Prof. Schachtschneider im Gespräch mit Jürgen Elsässer: das Deutsche Reich besteht fort !
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Im Staatsrecht existiert keine allgemein gültige Definition des Begriffs Staat. Georg Jellinek hat in seiner rechtswissenschaftlichen Definition[1] den Staat als „die mit ursprünglicher Herrschaftsmacht ausgerüstete Körperschaft eines sesshaften Volkes (Gebietskörperschaft)“ umschrieben.[2] Die Definition von Jellinek begründet die staatlichen Merkmale in drei Elementen:
- ein Staatsgebiet,
- ein Staatsvolk,
- eine Staatsgewalt.
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