Freitag, 20. Juli 2018

Zuckerbergs Holo-Aufklärung zur Sprengung der BRD? / welt.de: wird Merkel mit den Rosenberg Tagebüchern erpresst

                erhalten per mail von Klaus Kaping

           siehe / überprüfe dazu auch:

Netanyahu: Hitler wollte die Juden nicht vernichten

Julia Klöckner bei Netanyahu - Julias Geschenk eine Seite aus dem Buch Daniel...*denk*

welt.de: wird Merkel mit den Rosenberg Tagebüchern erpresst ?


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Zuckerbergs Holo-Aufklärung zur Sprengung der BRD?
Jetzt stellt sich die Frage, warum sich Zuckerberg offen gegen die BRD stellt. Dass er plötzlich die Wahrheit für so verteidigungswert hielte, dass er den Abzug seiner europäischen Facebook-Niederlassungen in die USA in Kauf nimmt, um Milliarden Euro an Holo-Strafen nicht bezahlen zu müssen, können wir wohl ausschließen. Dass vielleicht das Judentum auf Rache sinnt ...
http://www.concept-veritas.com/nj/sz/2018/07_Jul/20.07.2018.htm

Auszug:


Zuckerbergs Holo-Aufklärung zur Sprengung der BRD?
Ausgerechnet der Chef des größten Internet-Meinungsnetzwerks der Welt, der globalistische Jude Mark Zuckerberg, erklärte am 17. Juli 2018 in einem RECODE-Interview, dass Beiträge von sog. Holocaust-Leugnern nicht mehr von den Facebook-Servern gelöscht werden, obwohl er in diesem Fall in der BRD für jeden veröffentlichten Beitrag bis zu 50 Millionen Euro Strafe bezahlen muss bzw. offiziell angeklagt und ins Gefängnis gesteckt werden kann.
Interessant ist Zuckerbergs Begründung, warum er die Holocaust-Bestreitungsbeiträge nicht löschen will. Er sagt: "Es gibt Dinge, wie den Holocaust, wo unterschiedliche Menschen falsch liegen. Ich glaube aber nicht, dass sie absichtlich falsch liegen. Es ist schwer, eine falsche Absicht nachzuweisen und die Absicht zu verstehen." Zuckerberg definiert hier nicht nur den Rechtsschutz von Beschuldigten nach BRD-Strafrecht, dann nicht bestraft werden zu können, wenn man sie sich im Verbotsirrtum befindet (§ 17 StGB, "Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte."). Beispiel: Ein Jäger schießt auf eine Vogelscheuche. Als er sehen wollte, ob er getroffen hat, stellt er fest, dass er einen Menschen für eine Vogelscheuche gehalten hat. Er wird freigesprochen.
Im Holocaust-Unrechtsstaat BRD wird jeder Holocaust-Forscher mit bis zu lebenslänglichen Freiheitsstrafen bestraft (5 Jahre für eine "Leugnung", bei 10 "Leugnungen" könnten 50 Jahre Gesamtstrafe zusammenkommen). Bei den Fällen Horst Mahler in der BRD, 14 Jahre, und bei Ing. Wolfgang Fröhlich in Österreich, (18 Jahre), sind es tatsächlich lebenslange Freiheitsstrafen, obwohl ihnen eine Beweisführung für ihre gewaltfreien Veröffentlichungen dokumentarisch-naturwissenschaftlicher Fakten verboten wurde. Jede Beweisführung für andere Holocaust-Meinungen sind verboten, weil es "offenkundig" sei, dass es so war, wie von der Politik behauptet wird. Diese unglaublichen Menschenrechtsverbrechen wurden von den großen nationalen Anwälten wie Hajo Herrmann, Jürgen Rieger und Dr. Herbert Schaller strafrechtlich ausgehebelt, indem die substantiellen Beweisanträge noch einmal eingebracht wurden, um zu beweisen, dass sich die Beschuldigten aufgrund dieses Wissens aus den umfangreichen Beweisangeboten zumindest im Verbotsirrtum befunden hatten. Aber auch die Beweisanträge zur Feststellung des Verbotsirrtums wurden abgelehnt, womit die Richter also feststellten, sie könnten in die Gehirne der jeweiligen Angeklagten schauen, wo geschrieben stehe, dass die eigenen Beweise in Wirklichkeit als Lügen gesehen würden. Schlimmer kann kein Unrechtssystem mehr sein. Allein das Urteil des wichtigsten Holocaust-Prozesses der BRD-Geschichte, der "Frankfurter Auschwitzprozess" (50/Ks 2/63), berechtigt zum Verbotsirrtum, denn auf Seite 109 des Urteils heißt es: "Dem Gericht fehlten fast alle in einem normalen Mordprozess zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten fehlten, um sich ein getreues Bild des tatsächlichen Geschehens im Zeitpunkt des Mordes zu verschaffen. Es fehlten die Leichen der Opfer, Obduktionsprotokolle, Gutachten von Sachverständigen über die Ursache des Todes und die Todesstunde, es fehlten Spuren der Täter, Mordwaffen usw. Eine Überprüfung der Zeugenaussagen war nur in seltenen Fällen möglich." Nochmals: Selbst ohne Leuchter- und Rudolf-Gutachten würde diese Urteilspassage ausreichen, um die Holo-Geschichten anzweifeln zu dürfen. Und sogar das Oberlandesgericht Naumburg urteilte, dass wichtige, als bislang als wahr anerkannte Holo-Erzählungen, tatsächlich gelogen sind. Trotzdem wird weiterhin verurteilt, lebenslänglich wie auch der Fall der deutschen 89-jährigen Heldin Ursula Haverbeck zeigt. Zuckerberg sagt dazu: "Wir sagen, gut, sie bestreiten den Holocaust auf Facebook, aber da sie nicht versuchen, anderen Schaden zuzufügen, oder jemanden anzugreifen, können Sie ihre Ansichten auf Facebook publizieren, auch wenn andere damit nicht übereinstimmen oder sich beleidigt fühlen." Jetzt stellt sich die Frage, warum sich Zuckerberg offen gegen die BRD stellt. Dass er plötzlich die Wahrheit für so verteidigungswert hielte, dass er den Abzug seiner europäischen Facebook-Niederlassungen in die USA in Kauf nimmt, um Milliarden Euro an Holo-Strafen nicht bezahlen zu müssen, können wir wohl ausschließen. Dass vielleicht das Judentum auf Rache sinnt, nachdem Google von der EU gerade zu 4.3 Milliarden Euro Strafe verurteilt wurde, ist eine Möglichkeit für Zuckerbergs Angriff. Oder die Nationaljuden um Trump setzen Zuckerberg unter Druck, die Holo-Wahrheit auf Facebook zu verbreiten, um die BRD zur Explosion zu bringen. Durchaus denkbar, denn ein jüdischer Aufschrei auf Zuckerbergs Holo-Deklaration ist ausgeblieben. Der Zentralrat der Juden kommentiert Zuckerbergs Erklärung, die Holo-Aufklärung zuzulassen, so emotionslos wie die Beschreibung einer mathematischen Formel. Vergessen wir nicht, Trump gab 2017 zum Holo-Tag eine Holo-Erklärung ohne "jüdische Opfer" ab, und das sogar mit Zustimmung von Israels Premierminister Benjamin Netanjahu.
 

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