....weiß jemand zufällig wer das ist ?
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Reichsbürger hielt Steuerfestsetzung vom Finanzamt für unzulässig. Die Klage eines ... Werbung. © kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.04.2015
Auszug:
Auszug:
Klage eines "Reichsbürgers" vor seiner Ansicht nach nicht legitimiertem Gericht wegen fehlendem Rechtsschutzbedürfnis unzulässig
Reichsbürger hielt Steuerfestsetzung vom Finanzamt für unzulässig
Die
Klage eines "Reichsbürgers" gegen die Steuerfestsetzung eines
Finanzamtes ist wegen eines fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses
unzulässig, wenn der Kläger meint, er sei Bürger des Deutschen Reiches
und das Gericht besitze daher keine Legitimation. Denn in diesem Fall
ist unklar, was der Kläger mit seiner Klage erreichen will. Dies hat das
Hessische Finanzgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2013 erhob ein Steuerpflichtiger Klage gegen die Steuerfestsetzung
eines Finanzamtes. Zur Begründung führte er aus, dass die Steuergesetze
ungültig seien, da die Bundesrepublik Deutschland keine staatliche Legitimation besitze. Er sei weiterhin Bürger
des Deutschen Reiches. Das Finanzamt habe daher ohne Rechtsgrundlage
gehandelt. Zudem sprach der Steuerpflichtige dem Finanzgericht jegliche Legitimation ab.
Unzulässigkeit der Klage wegen fehlendem Rechtsschutzbedürfnis
Das Hessische Finanzgericht entschied gegen den Steuerpflichtigen. Nach Auffassung des Gerichts sei die Klage
wegen eines fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig gewesen. Es
sei kein nachvollziehbarer Grund erkennbar gewesen, zu welchem Zweck der
Steuerpflichtige Rechtsschutz von einem Gericht verlangt, das nach
seiner eigenen Überzeugungen rechtlich nicht existiert und zur Entscheidung über sein Begehren gesetzlich nicht legitimiert ist.
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