siehe dazu auch:
keine Macht den "Reichsbürgern"
JOH Süd: wir sind keine "Reichsbürger"
Video: Aufruf der Polizei
"Polizeibeamtin" merkt, dass Sie gar keine ist
eine ehem. POLIZISTIN über das Wissen / Nichtwissen der POLIZEI bezügl. der Rechtslage in "deutsch"
der ehem. Polizist Stephane Simon spricht über die Bananenrepublik Deutschland
im Artikel wir auch der Gerichtshof der Menschen erwähnt, ob damit "Sürmeli" gemeint ist ?
Gerichthof der Menschen
gerichthof-mensch.org/
was es mit den noachidischen Gesetzen auf sich hat, darüber sollten wir uns mal unterhalten
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Prozess: "Reichsbürger" in Polizeiuniform? Land will suspendierten ...
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Auszug:
Birkenfeld/Trier
Prozess: "Reichsbürger" in Polizeiuniform? Land will suspendierten Beamten entlassen
Ein
Reichsbürger in den Reihen der rheinland-pälzischen Polizei, der eine
verfassungsmäßige Ordnung durchsetzen und verteidigen soll, die er
nicht respektiert? Das geht gar nicht, sagte das Land Rheinland-Pflalz
und zog vor Gericht.
Foto: dpa
Das Verwaltungsgericht unter dem Vorsitz von Gerichtspräsident Georg Schmidt, der in einer ersten Stellungnahme die Thesen des Polizisten als krude bezeichnete, schloss die Beweisaufnahme ab. In den nächsten zwei Wochen soll ein Urteil gefällt und den Beteiligten zugestellt werden.
Der Beklagte steht als Polizeikommissar im Dienst des klagenden Landes Rheinland-Pfalz. Ihm wird vorgeworfen, die Verfassungstreue und damit die Pflicht zur vollen Hingabe verletzt zu haben, indem er sich mit dem Gedankengut von Gruppierungen, die die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren, identifiziert und selbst deren Auffassung nach außen vertritt. „Ziel ist es, den Mann aus dem Dienst zu entfernen“, erklärte Uwe Konz, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Trier. „Nach derzeitigem Ermittlungsstand sind wir überzeugt, dass der Beschuldigte dieser Personengruppe angehört und somit den Staat samt seiner Behörden und somit auch die Polizei nicht anerkennt.“ Dies sei mit seinem Dienstauftrag nicht vereinbar.
Darüber hinaus habe der Beklagte laut Polizeipräsidium durch unwahre Angaben gegenüber dem Dienstherrn gegen seine Wahrheitspflicht und durch unbefugtes Aufbewahren dienstlicher Schriftstücke in seiner Wohnung gegen seine Gehorsamspflicht verstoßen. „Aufgrund dieser Verstöße hat der Beklagte das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit endgültig verloren“, heißt es in einer Pressemitteilung des Polizeipräsidiums. Für einen Polizeibeamten bestehe insbesondere die originäre Aufgabe, die verfassungsmäßige Ordnung durchzusetzen und zu verteidigen.
Hinweise einer anderen nicht namentlich genannten Behörde haben laut Polizeipräsidium den Stein ins Rollen gebracht. Weitere polizeiinterne Ermittlungen erhärteten den Verdacht. Der Polizeikommissar ist seit November 2016 vom Dienst suspendiert.
Von unserem Redakteur Andreas Nitsch
2 Kommentare:
gestern tel. ich mit einem Bekannten aus dem Raum Birkenfeld, Er kennt diesen Polizisten wohl...
hab da eben mal bei der Polizei in Birkenfeld angerufen und wollte auf die knifflige Lage in "deutsch" hinweisen. Der Polizist war ganz nett, Er verweigerte aber jeden Kommentar und verwies auf die Pressestelle der Polizei in Trier
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