Samstag, 24. August 2013

Freistaat Preußen, Musterschreiben / Empfehlungen bezüglich der Legalität der Wahlen und überhaupt der BRiD

                        erhalten per mail, neulich fragte jemand müsste es nicht Königreich Preussen heissen ? dazu dies z. K. und zur Diskussion Königreich / Freistaat Preussen

               siehe auch: Thomas Patzlaff - Bundestagswahlen - Hochverrat

         sowie Thoma Patzlaff zu "Freistaat Preußen" - eine Kriegslist !?

Am 23. August 2013 20:56 von MW <m.wartenberg@gmx.de>:

Zwei Musterschreiben/Empfehlungen bezüglich der Legalität der Wahlen und überhaupt der BRiD.Die Erklärung gem. BGB § 177 ist auch zur eigenen Entlastung notwendig.
Das Schreiben zur Wahlbenachrichtigung können alle Staatsangehörigen auf dem Territorium des Freistaates Preußen so oder ähnlich verwenden.
Der Freistaates Preußen wurde am 09.08.2013 verkündet. Die Anordnung zu Wahlen am 16.08.2013.
Weitere Bekanntmachungen auf der Seite www.freistaat-preußen.info.

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Absender:

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EIGENHÄNDIG

An den Bundespräsidenten
der Bundesrepublik Deutschland
Herrn Joachim Gauck
Spreeweg 1
10557 Berlin


Erklärung gemäß staatlichem BGB § 177 I

Ich widerspreche der Tätigkeit der Bundesregierung für die Bundesrepublik Deutschland und der Tätigkeit aller anderen grundgesetzlich vorgesehenen Organe. Wie mir heute zur Kenntnis gelangt ist, mangelt es allen Organen der Bundesrepublik Deutschland an der durch ein Grundgesetz gemäßes Wahlverfahren begründeten Legitimation. Ich erkläre als natürliche Person gemäß staatlichem BGB, den Adressaten dieser Erklärung durch die Kontaktaufnahme weder ausdrücklich noch konkludent als staatliche Behörde oder öffentlich-rechtliche Einrichtung anzuerkennen.

Ich erkläre, daß ich in keiner Rechtsbeziehung als Souverän zur sogenannten Regierungsorganistion der Bundesrepublik Deutschland stehe. Ich reklamiere unter Bezug auf das Urteil 2 BvE 9/11 vom 25.7.2012 des Bundesverfassungsgerichtes die fehlende ordentliche Legitimation der so genannten Bundesregierung und der übrigen grundgesetzgemäßen Organe der Bundesrepublik Deutschland und damit aller dort tätigen Taterfüllungs- und Verrichtungsgehilfen durch eine auf grundgesetzkonformen Wahlgesetz begründete Wahl. Die Regierungsorganisation der Bundesrepublik Deutschland hat es unterlassen, diesbezüglich im Rahmen der von ihr behaupteten Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Aufgaben ihrer Hinweis-, Fürsorge- und Aufklärungspflicht nachzukommen und einen entsprechenden rechtlichen Hinweis zu veröffentlichen. Es handelt sich also beim Vorgehen der sogenannten Bundesregierung offenkundig um Geschäftsführung ohne Auftrag, um Vorgehen ohne Vertretungsmacht.

Ich erkläre aufgrund der gerichtlichen Feststellung des Bundesverfassungsgerichtes Urteil 2 BvE 9/11 vom 25.7.2012 gemäß § 177 I BGB, daß ich meine nachträgliche Zustimmung zur Geschäftsführung ohne Auftrag durch die sogenannte Bundesregierung versage.

Tatsächlich ist die sogenannte Bundesregierung nicht mit einer zutreffenden durch Rechtsnorm verliehenen Kompetenz ausgestattet, als Normengeber aufzutreten, hoheitlich zu handeln oder Äußerungen mit einer rechtlich bindenden Außenwirkung abzugeben. Es ist offenkundig, daß die Regierungsorganisation der Bundesrepublik Deutschland ohne durch ordnungsgemäße Wahl begründete Rechtsgrundlage außerhalb des von ihr behaupteten öffentlich-rechtlichen Auftrages agiert und vorsätzlich einen falschen Rechtsschein erweckt, um auf rechtswidrige Weise Geldzuwendungen zu erschleichen und rechtlich mißbilligte Ziele zu verwirklichen. Sie agiert außerhalb der Rechtsordnung des Bonner Grundgesetzes. Damit ist der Straftatbestand gemäß § 13 StGB wegen vorsätzlicher Verletzung der Pflichten aus der Garantenstellung der Bundesregierung erfüllt.

Ort, Datum Unterschrift



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Seite 2:
Erläuterungen (bitte diese Seite nicht mit versenden):

Bei Wahlen wird mit der Erststimme eine Person unmittelbar gewählt, mit der Zweitstimme wird eine Liste einer Partei gewählt. Die Partei entscheidet ohne Mitspracherecht der Wähler, welche Parteimitglieder auf der Liste stehen.

Gemäß Grundgesetz Artikel 38 müssen die Abgeordneten des Bundestages in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden. Die Abgeordneten des Bundestages sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. (An dieser Stelle sei nebenbei auf den Fraktionszwang hingewiesen, der ebenfalls gegen das Grundgesetz verstößt.)

Der Paragraph 6 des Wahlgesetzes ist vom Bundesverfassungsgericht mit BvE vom 25.7.2012 für verfassungswidrig erklärt worden, die Wahl zum Bundestag ist damit NICHTIG!. Die Abgeordneten des Bundestages sind nur zur Hälfte unmittelbar (mit der Erststimme) gewählt worden. Die andere Hälfte der Abgeordneten des Bundestages (zuzüglich der Abgeordneten durch Überhangmandate) wurde mittelbar, nämlich über die Listen, gewählt, ist also OHNE gesetzliche Grundlage im Bundestag. Damit ist jede Arbeit im Bundestag illegitim, hat keine rechtliche Grundlage.

Wer dieses nach Kenntnis stillschweigend duldet, der erteilt seine Zustimmung durch Schweigen. Wer widerspricht, haftet nicht für die Beschlüsse etc., die die illegitim agierenden Abgeordneten verabschiedet haben. Die Versagung der nachträglichen Zustimmung zur Geschäftsführung ohne Auftrag durch die sogenannte Bundesregierung befreit von der Bürgschaft u.a. für den ESM.

Sie befreien sich von der Bürgschaft, die von der sogenannten Bundesregierung in Ihrem Namen ohne Ihren Auftrag übernommen wurde, durch Ihre Unterschrift (mindestens 3 Buchstaben lesbar!) auf der Umseite und Absendung an Herrn Joachim Gauck. Bitte setzen Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift im Kopf des Schreibens ein.

Wenn es Ihnen möglich ist, fertigen Sie Kopien von der von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Umseite und senden diese an folgende Adressaten:

Frau Angela Merkel
Vorsitzende der CDU
Klingelhöferstr. 8
10785 Berlin
Fax: 030 / 220 70 111
iHYPERLINK "mailto:Info@cdu.de"nfo (ed) cdu.de


Herrn Andreas Voßkuhle
Präsident des
Bundesverfassungsgerichts
Schloßbezirk 3
76131 Karlsruhe
Fax: 0721 / 91 01 382
bverfg (ed) bundesverfassungsgericht.de

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 Wahlbenachrichtigung für die Wahl zum Deutschen Bundestag

Sehr geehrte Damen und Herren,

die o.g. Wahlbenachrichtigung habe ich erhalten.

Ihrer Aufmerksamkeit ist vermutlich die veränderte Situation/Rechtslage  entgangen.

Durch die offizielle öffentliche Verkündung des Freistaates Preußen am 09.Aug.2013 mit der Verfassung v. 30.Nov.1920 ist Art. 146 GG umgesetzt und Art. 25 GG (Völkerrecht) gilt.

Mit der Anordnung des Freistaates Preußen v. 16.Aug.2013 sind „öffentliche Wahlen im Rahmen des Vereinsrechtes und sonstigem Privatrecht nur erlaubt mit öffentlicher Verkündung, wenn sie keine hoheitlichen Rechte vortäuschen und bei der Zentralverwaltung des Freistaates Preußen, der administrativen Regierung des Freistaates Preußen mindestens 8 Wochen vor der Wahl schriftlich angemeldet wurden. Andere Staaten, Gemeinschaften, Gesellschaften und sonstige Fremdverwaltungen haben auf dem Hoheitsgebiet des Freistaates Preußen nicht das Recht, öffentliche Wahlen durchzuführen.“

Bitte weisen Sie eine beglaubigte Genehmigung der Zentralverwaltung des Freistaates Preußen nach.

Rückfragen richten Sie bitte an das Auswärtige Amt Freistaat Preußen.

Adresse:     Freistaat Preußen
        Zentralverwaltung
        Poststelle Auswärtiges Amt
        Burgstraße 9
        19339 Plattenburg

Sie haben Ihren Diensteid vermutlich freiwillig auf das GG geleistet und damit die Art. 25 und 146 GG anerkannt. Somit sind Sie nicht mehr berechtigt, im Freistaat Preußen Wahlen durchzuführen.

Außerdem dürften Sie wissen, daß aufgrund der Feststellung des Bundesverfassungsgerichtes am 25.07.2012 zum Wahlgesetz  (2BvE 9/11, 2BvF 3/11, 2BvR 2670/11) alle Bundestage seit 1956 illegal sind. Ein illegaler Bundestag kann auch kein neues gültiges Wahlgesetz verabschieden.


Mit freundlichen Grüßen

5 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Na, meinen Segen habt Ihr. Alex.

Anonym hat gesagt…

Es geht hier nicht um den Segen einzelner sonder um die Zukunft Deutschlands, da bedarf es schon etwas mehr als nur den Segen!

Excalibur hat gesagt…

an Gottes Segen, ist alles gelegen :-)

Anonym hat gesagt…

Grüsst Euch :-)

mein Kommentar zu "politischen Wahlen" -> ein knackfrischer Vocoder-Song aus meiner Musikwerkstatt, angelehnt an das Gedicht von Unbekannt "Es war einmal das Adelspack": http://www.youtube.com/watch?v=O1YPhW7TGXs

Daß die Mitgliederliste des Bundestages seit 2009 nicht aktualisiert wurde, ist bekannt? Dies bedeutet nämlich, daß diese illusorischen "Wahlveranstaltungen" lediglich der Verschleierung von tatsächlchen Gegebenheiten dient, denn es gibt spätestens seit 2009 keine echte "Deutsche Regierung" mehr.

Mit besten Grüssen
enza

Anonym hat gesagt…

wie war die Antwort?